Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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Meine Mitarbeiterin war Ersthelfer beim Unfall. ( Weg zum Hausbesuch). Wegen Schulterschmerzen durch den Gurt war sie zwei Tage krank geschrieben. Nun muss ich Lohn weiter zahlen. Kann ich das beim Unfallverursacher geltend machen? Ich weiß, sind nur zwei Tage, aber prinzipiell ist er ja nun mal Schuld dass ich einen Ausfall habe und meine Mitarbeiterin arbeitsunfähig war.... bg zahlt ja erst nach sechs Wochrn.... danke im vorraus.
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Dream13 schrieb:
Hallo,
Meine Mitarbeiterin war Ersthelfer beim Unfall. ( Weg zum Hausbesuch). Wegen Schulterschmerzen durch den Gurt war sie zwei Tage krank geschrieben. Nun muss ich Lohn weiter zahlen. Kann ich das beim Unfallverursacher geltend machen? Ich weiß, sind nur zwei Tage, aber prinzipiell ist er ja nun mal Schuld dass ich einen Ausfall habe und meine Mitarbeiterin arbeitsunfähig war.... bg zahlt ja erst nach sechs Wochrn.... danke im vorraus.
2. Warum fragst Du keinen Anwalt?
3. wegen 2 Tagen - lohnt sich das für Dich?
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Tempelritter schrieb:
der GKV einreichen - U1
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Bernie schrieb:
1. Ersthelferin oder Beteiligte?
2. Warum fragst Du keinen Anwalt?
3. wegen 2 Tagen - lohnt sich das für Dich?
Sie hatte eine Vollbremsung gemacht und somit schlimmeres verhindert.
Über gkv mache ich sowieso, der Ausfall der Partienten bleibt ja dennoch mein Schaden. war nur mal ne rechtliche Frage, weil es ja nun mal mein Ausfall ist. Nein, lohnen tut sich das sicher nicht für mich, aber es ärgert mich weil wir erst Termine ab Juli wieder haben und wegen solchen Sachen nochmehr Action ist.... nur weil der Typ überholen muss obwohl ein lkw entgegen kommt....
Rechtsanwalt rechnet sich nicht bei zwei Tagen.
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Du kannst dich (berechtlicherweise) ärgern oder es auch sein lassen. Papa Alpaka hat einen netten Beitrag zum Thema geschrieben: https://www.physio.de/forum5/sonstiges/wie-man-sich-vom-groessten-aerger-befreit/26/131715/131715#msg-131715
(Ich würde mir nun sehr gut überlegen, ob ich meinen Ärger über den Typen und die Folgen der ANin ggü zum Ausdruck bringen würde. Sie hat alles richtig gemacht und dennoch den körperlichen Schaden. Alles weitere wäre unangemessen und einfach die falsche Adresse)
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britta109 schrieb:
Manche Sachen gehören zum Risiko des Lebens.
Du kannst dich (berechtlicherweise) ärgern oder es auch sein lassen. Papa Alpaka hat einen netten Beitrag zum Thema geschrieben: https://www.physio.de/forum5/sonstiges/wie-man-sich-vom-groessten-aerger-befreit/26/131715/131715#msg-131715
(Ich würde mir nun sehr gut überlegen, ob ich meinen Ärger über den Typen und die Folgen der ANin ggü zum Ausdruck bringen würde. Sie hat alles richtig gemacht und dennoch den körperlichen Schaden. Alles weitere wäre unangemessen und einfach die falsche Adresse)
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Dream13 schrieb:
Vielen dank britta. Nein, der AN kann nix dafür das ist doch klar! Bin stolz auf sie! Ja klar ist das alles Risiko, war ja nur ne Frage. Alles gut, ich werd deswegen nicht verhungern. :blush:
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Bernie schrieb:
Ich würds auch einfach innerlich abschreiben. Die MA loben für Ihre Hilfe.
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Dream13 schrieb:
Ersthelfer.
Sie hatte eine Vollbremsung gemacht und somit schlimmeres verhindert.
Über gkv mache ich sowieso, der Ausfall der Partienten bleibt ja dennoch mein Schaden. war nur mal ne rechtliche Frage, weil es ja nun mal mein Ausfall ist. Nein, lohnen tut sich das sicher nicht für mich, aber es ärgert mich weil wir erst Termine ab Juli wieder haben und wegen solchen Sachen nochmehr Action ist.... nur weil der Typ überholen muss obwohl ein lkw entgegen kommt....
Rechtsanwalt rechnet sich nicht bei zwei Tagen.
nach einer rechtsgültigen Schuldanerkennung kannst du es auf dem zivilen Klageweg durchaus versuchen, Schadensersatz geltend zu machen, zudem der Verursacher diesbezüglich versichert ist, aber ob sich der weg wirklich lohnt ist in der tat fraglich.
BG
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FFGG schrieb:
Hallo,
nach einer rechtsgültigen Schuldanerkennung kannst du es auf dem zivilen Klageweg durchaus versuchen, Schadensersatz geltend zu machen, zudem der Verursacher diesbezüglich versichert ist, aber ob sich der weg wirklich lohnt ist in der tat fraglich.
BG
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