Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
bin Logo.
Folgende Situation: Privatpatient, älterer Herr im Pflegeheim, der Sohn hat die Betreuung.
Werde von den Schwestern über den Patienten informiert, Rezept des Arztes folgt.
Ich beginne die Therapie- mehr Austesten, Heranwagen, geht wohl eher in Richtung palliative Therapie.
Melde mich ca. drei Wochen nach Therapiebeginn beim Sohn telefonisch, Visitenkarte hatte ich gleich hinterlassen.
So - der Sohn als Betreuer möchte keine Behandlung. Also Einstellung der Behandlung.
Schicke meine Rechnung. Wortgewaltiger Anruf auf dem AB: er hat die Therapie nicht in Auftrag gegeben und ist nicht gewillt, die Rechnung zu zahlen, also auch nicht bei der Versicherung einzureichen. Alles wäre im Heimvertrag geregelt, den hat er unterschrieben, sonst nichts.
Bin gerade unschlüssig, wie ich mich verhalten soll.
Hat jemand einen Tipp ???
Danke Gruß Monika
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Problem beschreiben
Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
bin Logo.
Folgende Situation: Privatpatient, älterer Herr im Pflegeheim, der Sohn hat die Betreuung.
Werde von den Schwestern über den Patienten informiert, Rezept des Arztes folgt.
Ich beginne die Therapie- mehr Austesten, Heranwagen, geht wohl eher in Richtung palliative Therapie.
Melde mich ca. drei Wochen nach Therapiebeginn beim Sohn telefonisch, Visitenkarte hatte ich gleich hinterlassen.
So - der Sohn als Betreuer möchte keine Behandlung. Also Einstellung der Behandlung.
Schicke meine Rechnung. Wortgewaltiger Anruf auf dem AB: er hat die Therapie nicht in Auftrag gegeben und ist nicht gewillt, die Rechnung zu zahlen, also auch nicht bei der Versicherung einzureichen. Alles wäre im Heimvertrag geregelt, den hat er unterschrieben, sonst nichts.
Bin gerade unschlüssig, wie ich mich verhalten soll.
Hat jemand einen Tipp ???
Danke Gruß Monika
So wie jeder Patient eine verordnete Therapie durchaus ablehnen kann, ist hier der Betreuer derjenige der das für den Patienten tun kann.
Wenn er dieses zum Schaden für den Patienten tut, nur um z.B. Kosten zu sparen, gäbe es sicherlich die Möglichkeit hier gegen juristisch vorzugehen. Den Aufwand wird eine Therapiepraxis aber kaum betreiben wollen. Einfach loszulegen ist da, so wie von dir beschrieben, immer mit dem Risiko verbunden, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In Zukunft würde ich ohne entsprechenden Behandlungsvertrag mit dem zuständigen Betreuer nicht mehr behandeln, wenn es nicht um Leben und Tod geht (Notfallmedizin), so bedenklich das auch für den betr. Patienten sein kann. Gruß S.
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Tempelritter schrieb:
Ich kann Shakespeare nur zustimmen, Grundlage für den erforderlichen Behandlungsvertrag und die Einwilligung in die Behandlung ist das Patientenrechtegesetz.
Ich bitte um Gegenargumente...
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich nicht so... für mich kommt der Vertrag durch die Übergabe des Rezeptes zustande.
Ich bitte um Gegenargumente...
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Tempelritter schrieb:
§ 630a und § 630d, nach unserem Rechtsanwalt ist ein Behandlungsvertrag notwendig.
630d auch nur, wenn der Patient unmündig wäre. Hier würde ich in diesem Fall den Umfang der Vertretungsmacht des Sohnes prüfen.
Erst wenn der Patient entmündigt wurde oder seinen Willen nicht zum Ausdruck bringen kann, würde ich hier klein beigeben.
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Wonderwoman schrieb:
630a zieht hier aus meiner Sicht nicht, weil ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann.
630d auch nur, wenn der Patient unmündig wäre. Hier würde ich in diesem Fall den Umfang der Vertretungsmacht des Sohnes prüfen.
Erst wenn der Patient entmündigt wurde oder seinen Willen nicht zum Ausdruck bringen kann, würde ich hier klein beigeben.
die wichtigste Frage wäre was für eine Betreuung denn überhaupt angeordnet wurde? Hast Du den Betreuerausweis gesehen? Dort ist vermerkt was für Aufgabenkreise genau angeordnet wurde.
Eine Entmündigung gibt es schon lange nicht mehr. Das maximale ist der Einwilligungsvorbehalt den das Gericht anordnen kann. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Betreute in der Regel immer noch in der Lage rechtsgültige Verträge abzuschließen. Wenn man aber weiß das jemand unter Betreuung steht sollte man dennoch immer den Betreuer mit im Boot haben. Sollte sich später nämlich rausstellen, dass der Betreute geistig nicht mehr in der Lage war den Vertrag zu "begreifen" wird er schwebend unwirksam.
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frank230 schrieb:
Monika,
die wichtigste Frage wäre was für eine Betreuung denn überhaupt angeordnet wurde? Hast Du den Betreuerausweis gesehen? Dort ist vermerkt was für Aufgabenkreise genau angeordnet wurde.
Eine Entmündigung gibt es schon lange nicht mehr. Das maximale ist der Einwilligungsvorbehalt den das Gericht anordnen kann. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Betreute in der Regel immer noch in der Lage rechtsgültige Verträge abzuschließen. Wenn man aber weiß das jemand unter Betreuung steht sollte man dennoch immer den Betreuer mit im Boot haben. Sollte sich später nämlich rausstellen, dass der Betreute geistig nicht mehr in der Lage war den Vertrag zu "begreifen" wird er schwebend unwirksam.
Sehe ich nicht so... für mich kommt der Vertrag durch die Übergabe des Rezeptes zustande.
Ich bitte um Gegenargumente...
Ich habe inzwischen drei "Experten" Meinungen dazu, alles Medizinrechtler, die Einwilligung in die Behandlung muss nach dem Patientenrechtegesetz sein. Die Abgabe der Vo. reicht als Einwilligung nicht aus, da die Aufklärung nach §630e fehlt. Beim Selbstzahler oder PKV Vesicherten zusätzlich der Behandlunsgvertrag, der die Leistung und Vergütung regelt.
Monika könnte hier eine Rechsprechung herbeiführen, die das für den Bereich Heilmittel unter die Lupe nimmt. Gesetze sind das eine, die daraus entstehende Rechtsprechungen das andere. Dazwischen können Welten liegen.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 17.2.15 10:31:
Sehe ich nicht so... für mich kommt der Vertrag durch die Übergabe des Rezeptes zustande.
Ich bitte um Gegenargumente...
Ich habe inzwischen drei "Experten" Meinungen dazu, alles Medizinrechtler, die Einwilligung in die Behandlung muss nach dem Patientenrechtegesetz sein. Die Abgabe der Vo. reicht als Einwilligung nicht aus, da die Aufklärung nach §630e fehlt. Beim Selbstzahler oder PKV Vesicherten zusätzlich der Behandlunsgvertrag, der die Leistung und Vergütung regelt.
Monika könnte hier eine Rechsprechung herbeiführen, die das für den Bereich Heilmittel unter die Lupe nimmt. Gesetze sind das eine, die daraus entstehende Rechtsprechungen das andere. Dazwischen können Welten liegen.
Sorry, aber das wird in der Befundaufnahme gemacht und dann hat der Patient die Möglichkeit, die Behandlung abzubrechen.
Es ist trotzdem ein Vertrag zustande gekommen oder lasst ihr euch die Anamnese nicht bezahlen?!?
Aber danke Morpheus für den Hinweis... ich würde mit hier den Spaß machen und klagen gehen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Danke, aber allein Abs. 2 Unterpunkt 2 konterkariert das Ganze schon für uns Heilmittelerbringer.
Sorry, aber das wird in der Befundaufnahme gemacht und dann hat der Patient die Möglichkeit, die Behandlung abzubrechen.
Es ist trotzdem ein Vertrag zustande gekommen oder lasst ihr euch die Anamnese nicht bezahlen?!?
Aber danke Morpheus für den Hinweis... ich würde mit hier den Spaß machen und klagen gehen. :smile:
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ali schrieb:
und wenn der Patient nicht geschäftsfähig ist ?!
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Wonderwoman schrieb:
Dann kann er auch keinen Vertrag abschließen. Solch einen Fall gibt es aber kaum...
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morpheus-06 schrieb:
Ich bin kein Jurist aber 3 gleiche Meinungen lassen mich nicht zweifeln. Willigt jemand nicht in die Behandlung ein Muss dieser erste Termin natürlich bezahlt werden.
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DeaDia schrieb:
Sollte der Patient selbst den Empfang unterschrieben hat, könntest Du evt. eine Chance haben. Es käme darauf an, in welchem Rahmen die Betreuung angesetzt ist. Denn der Betreuer darf sich nicht gegen den mutmaßlichen Willen des Patienten entscheiden. Ansonsten wie bereits gesagt, wenig Chancen - im Übrigen auch nicht der verordnende Arzt.
vielen vielen Dank für Eure Hilfe!
Vorneweg: der Rechnungsbetrag wurde überwiesen!!!
Bin ganz perplex, aber natürlich froh.
Ich war zwischen dem Anruf auf dem AB und dem Rechnungseingang in Urlaub, konnte also gar nicht agieren, beschäftigt hat mich die Geschichte aber sehr.
Für mich heißt es in Zukunft: mich zeitnäher beim Betreuer der Patienten melden.
In diesem aktuellen Fall kam noch dazu, der Sohn des Patienten hat mir falsche Behandlung vorgeworfen, ich hätte Anweisungen des Arztes aus der Klinik nicht beachtet.
Ich frage mich auch:
Wie reagieren die Schwestern der Station?
Was sagt der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat.
Auch den Hinweis auf den Heimvertrag habe ich noch nicht geklärt.
Behandlungsvertrag ist bei mir in der Praxis obligatorisch, muss das für die Hausbesuche überdenken.
Der Betreuer des Patienten ist übrigens Privatier von "Beruf".
Also Vorsicht, wenn Euch da mal einer unterkommt.
Gruß und Gute Zeit
Monika
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Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
vielen vielen Dank für Eure Hilfe!
Vorneweg: der Rechnungsbetrag wurde überwiesen!!!
Bin ganz perplex, aber natürlich froh.
Ich war zwischen dem Anruf auf dem AB und dem Rechnungseingang in Urlaub, konnte also gar nicht agieren, beschäftigt hat mich die Geschichte aber sehr.
Für mich heißt es in Zukunft: mich zeitnäher beim Betreuer der Patienten melden.
In diesem aktuellen Fall kam noch dazu, der Sohn des Patienten hat mir falsche Behandlung vorgeworfen, ich hätte Anweisungen des Arztes aus der Klinik nicht beachtet.
Ich frage mich auch:
Wie reagieren die Schwestern der Station?
Was sagt der Arzt, der das Rezept ausgestellt hat.
Auch den Hinweis auf den Heimvertrag habe ich noch nicht geklärt.
Behandlungsvertrag ist bei mir in der Praxis obligatorisch, muss das für die Hausbesuche überdenken.
Der Betreuer des Patienten ist übrigens Privatier von "Beruf".
Also Vorsicht, wenn Euch da mal einer unterkommt.
Gruß und Gute Zeit
Monika
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
M.W. ist es tatsächlich erforderlich, dass mit dem Patienten bzw. hier dem Betreuer ein Behandlungsvertrag abgeschlossen wird, in dem die Therapie und die Höhe der Behandlungskosten vereinbart wird. Ansonsten fehlt einem die rechtliche Handhabe die Behandlungskosten auch durchzusetzen.
So wie jeder Patient eine verordnete Therapie durchaus ablehnen kann, ist hier der Betreuer derjenige der das für den Patienten tun kann.
Wenn er dieses zum Schaden für den Patienten tut, nur um z.B. Kosten zu sparen, gäbe es sicherlich die Möglichkeit hier gegen juristisch vorzugehen. Den Aufwand wird eine Therapiepraxis aber kaum betreiben wollen. Einfach loszulegen ist da, so wie von dir beschrieben, immer mit dem Risiko verbunden, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In Zukunft würde ich ohne entsprechenden Behandlungsvertrag mit dem zuständigen Betreuer nicht mehr behandeln, wenn es nicht um Leben und Tod geht (Notfallmedizin), so bedenklich das auch für den betr. Patienten sein kann. Gruß S.
2.) Wenn Dir das Rezept vom Heim übergeben wird, solltest du davon ausgehen können, dass die Behandlung gewünscht ist.
3.) Daher besteht grundsätzlich Zahlungsanspruch, würde ich also drauf bestehen. (ich nehme mal an, er ist privat Versichert)
4.) Stellt der Arzt die Notwendigkeit der Behandlung durch Ausstellen des Rezeptes fest, sollte man den Sohn fragen, ob er die Betreuung ernst nimmt, da er sich ja gegen die Notwendigkeit stellt.
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TheStonie schrieb:
1.) Rezept wurde dir übergeben, daher durftest du behandeln.
2.) Wenn Dir das Rezept vom Heim übergeben wird, solltest du davon ausgehen können, dass die Behandlung gewünscht ist.
3.) Daher besteht grundsätzlich Zahlungsanspruch, würde ich also drauf bestehen. (ich nehme mal an, er ist privat Versichert)
4.) Stellt der Arzt die Notwendigkeit der Behandlung durch Ausstellen des Rezeptes fest, sollte man den Sohn fragen, ob er die Betreuung ernst nimmt, da er sich ja gegen die Notwendigkeit stellt.
Wenn keine Behandlung gewollt war, dann hätte der Betreuer kein Rezept ausstellen lassen dürfen und die Übergabe verhindern müssen. Aus meiner Sicht fungieren hier die Schwestern als Erfüllungsgehilfe des Betreuers.
Wir lassen uns unsere Privatpreise immer vorher unterschreiben. Spätestens da wäre es aufgefallen, dass der Betreuer keine Behandlung wünscht (der Vater soll wohl schnell entsorgt werden... solche Menschen gibt es leider tatsächlich).
Wenn alles nicht hilft, dann empfehle ich hier jedoch die Beratung eines Anwalts.
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Wonderwoman schrieb:
Der Behandlungsvertrag kommt mit der Ãœbergabe des Rezeptes zustande.
Wenn keine Behandlung gewollt war, dann hätte der Betreuer kein Rezept ausstellen lassen dürfen und die Übergabe verhindern müssen. Aus meiner Sicht fungieren hier die Schwestern als Erfüllungsgehilfe des Betreuers.
Wir lassen uns unsere Privatpreise immer vorher unterschreiben. Spätestens da wäre es aufgefallen, dass der Betreuer keine Behandlung wünscht (der Vater soll wohl schnell entsorgt werden... solche Menschen gibt es leider tatsächlich).
Wenn alles nicht hilft, dann empfehle ich hier jedoch die Beratung eines Anwalts.
stimme grundsätzlich eher Shakespeare zu, finde es aber trotzdem nicht ganz so einfach, wenn ich gerade im Heim bin, mir die PDL ein Rezept in die Hand drückt und fragt "können sie den Pat heute mal anschauen?" Bin beim ersten Mal bei einem PP genauso reingefallen wie du, Monika. War allerdings einen Tick schneller: ich hatte also die erste Sitzung ohne Behandlungsvertrag gemacht, danach allerdings sofort mit Betreuer = Sohn in Verbindung gesetzt, der fiel aus allen Wolken, er wolle diese Behandlung nicht und hätte sie nicht angeregt. Hatte mich dann mit ihm auf den Kompromiss geeinigt, dass ich ausnahmsweise diese eine Sitzung zum Beihhilfesatz (Beamter) abrechne und er somit volle Kostenerstattung bekommt, die Therapie dann natürlich nicht weiter begonnen.
Jetzt vom gleichen Heim wieder ein PP. Diesmal hab ich trotz Rezept nicht angefangen. Habe telefoniert mit Angehörigen, hab denen Behandlungsvertrag geschickt und warte seit 2 Wochen auf eine unterschriebene Rücksendung. So lange die nicht vorliegt, beginne ich nicht mit der Therapie. Punkt. aus.
Ich finde, wenn dein Pat bzw. der Betreuer volle Kostenerstattung bekommt, kann er sich nicht weigern diese auch zu zahlen, wenn der Arzt die Therapie verordnet hat. Dass er DEINEN Bedingungen nicht zustimmt ist nochmal was anderes - da wirst du m.E. ohne unterschriebenen Vertrag nicht weit kommen.
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Susulo schrieb:
kenne das Problem....
stimme grundsätzlich eher Shakespeare zu, finde es aber trotzdem nicht ganz so einfach, wenn ich gerade im Heim bin, mir die PDL ein Rezept in die Hand drückt und fragt "können sie den Pat heute mal anschauen?" Bin beim ersten Mal bei einem PP genauso reingefallen wie du, Monika. War allerdings einen Tick schneller: ich hatte also die erste Sitzung ohne Behandlungsvertrag gemacht, danach allerdings sofort mit Betreuer = Sohn in Verbindung gesetzt, der fiel aus allen Wolken, er wolle diese Behandlung nicht und hätte sie nicht angeregt. Hatte mich dann mit ihm auf den Kompromiss geeinigt, dass ich ausnahmsweise diese eine Sitzung zum Beihhilfesatz (Beamter) abrechne und er somit volle Kostenerstattung bekommt, die Therapie dann natürlich nicht weiter begonnen.
Jetzt vom gleichen Heim wieder ein PP. Diesmal hab ich trotz Rezept nicht angefangen. Habe telefoniert mit Angehörigen, hab denen Behandlungsvertrag geschickt und warte seit 2 Wochen auf eine unterschriebene Rücksendung. So lange die nicht vorliegt, beginne ich nicht mit der Therapie. Punkt. aus.
Ich finde, wenn dein Pat bzw. der Betreuer volle Kostenerstattung bekommt, kann er sich nicht weigern diese auch zu zahlen, wenn der Arzt die Therapie verordnet hat. Dass er DEINEN Bedingungen nicht zustimmt ist nochmal was anderes - da wirst du m.E. ohne unterschriebenen Vertrag nicht weit kommen.
Handelt es sich denn um eine richterlich festgelegte Betreuung?
Oder um eine Vorsorgevollmacht?
In welchen Bereichen? (Aufenthaltsort, med. Behandlung, finanzielle Geschäfte...)
Sollte der Betreuer tatsächlich die Vollmacht bezüglich der med. Versorgung haben,
hätte DER ARZT schon nicht eigenmächtig entscheiden dürfen, Logo zu verordnen.
Denn der Arzt ist mit Sicherheit über die Ausgestaltung der Betreuung/Vollmacht genau informiert !!
Ich würde den Sohn darüber informieren, daß wir Heilmittelerbringer nur auf VO des Arztes handeln
und niemals eigenmächtig Patienten behandeln.
Er sollte sich also in erster Linie mit dem Arzt auseinandersetzen..
Ich arbeite im Krankenhaus und dort läuft es auch so ab, daß die Unterlagen zu Betreuung/Vollmacht/
Patientenverfügung zum Einen in der Patientenakte abgelegt sind.
Zum Anderen ist es Aufgabe des Arztes den Inhalt der Verfügung und die anstehende Behandlung
mit dem Betreuer/Bevollmächtigten abzusprechen.
Ich bin da raus !! Ich handle nach Anweisung des Arztes!
Die Verantwortung in diesem Fall hat der verordnende Arzt. Den Schuh würde ich mir nicht anziehen.
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chipchap schrieb:
Warst du zu Beginn darüber informiert, daß eine Betreuung vorliegt?
Handelt es sich denn um eine richterlich festgelegte Betreuung?
Oder um eine Vorsorgevollmacht?
In welchen Bereichen? (Aufenthaltsort, med. Behandlung, finanzielle Geschäfte...)
Sollte der Betreuer tatsächlich die Vollmacht bezüglich der med. Versorgung haben,
hätte DER ARZT schon nicht eigenmächtig entscheiden dürfen, Logo zu verordnen.
Denn der Arzt ist mit Sicherheit über die Ausgestaltung der Betreuung/Vollmacht genau informiert !!
Ich würde den Sohn darüber informieren, daß wir Heilmittelerbringer nur auf VO des Arztes handeln
und niemals eigenmächtig Patienten behandeln.
Er sollte sich also in erster Linie mit dem Arzt auseinandersetzen..
Ich arbeite im Krankenhaus und dort läuft es auch so ab, daß die Unterlagen zu Betreuung/Vollmacht/
Patientenverfügung zum Einen in der Patientenakte abgelegt sind.
Zum Anderen ist es Aufgabe des Arztes den Inhalt der Verfügung und die anstehende Behandlung
mit dem Betreuer/Bevollmächtigten abzusprechen.
Ich bin da raus !! Ich handle nach Anweisung des Arztes!
Die Verantwortung in diesem Fall hat der verordnende Arzt. Den Schuh würde ich mir nicht anziehen.
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