Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
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Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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darf ich einem Betreuer ohne weiteres Auskünfte über die Therapie, den Stand und Rechnungsabwicklungen bei Privatpatienten geben, oder gibt es hier Einschränkungen ?
Als Nachweis reicht eine Kopie des Betreuerausweises aus ?
Der Betreuer der besagten Patientin erweist sich als ein bisschen kompliziert und Rechtsversiert, daher lieber hier nochmals eine Rückabsicherung, zeitgleich recherchiere ich selber ob es sichere Informationen gibt.
Danke
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Gert Winsa schrieb:
Hallo allerseits,
darf ich einem Betreuer ohne weiteres Auskünfte über die Therapie, den Stand und Rechnungsabwicklungen bei Privatpatienten geben, oder gibt es hier Einschränkungen ?
Als Nachweis reicht eine Kopie des Betreuerausweises aus ?
Der Betreuer der besagten Patientin erweist sich als ein bisschen kompliziert und Rechtsversiert, daher lieber hier nochmals eine Rückabsicherung, zeitgleich recherchiere ich selber ob es sichere Informationen gibt.
Danke
Quelle: Betreuungsrecht - Strafbarkeitsrisiko für Ärzte • allgemeinarzt-online
Falls für Physios andere Regeln gelten (was ich nicht glaube) oder jemand etwas aktuelleres weiss, bitte hier posten.
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mfg hgb :yum:
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hgb schrieb:
.. daraus lernst DU: Erst einmal selber schlau machen, ehe Du hier fragst. Die Wertigkeit der Antworten kannst Du nämlich kaum einschätzen!
mfg hgb :yum:
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RoFo schrieb:
Eine (amtlich) beglaubigte Kopie wird wohl reichen.
Zusätzlich wird zuerst der Patient aufgeklärt, informiert etc im persönlichen Gespräch. Er unterschreibt auch persönlich, wenn das möglich ist. Im Verlauf des Gesprächs vergewissern wir uns natürlich davon, ob er die Informationen/ Zusammenhänge überhaupt versteht. Im letzteren Fall teilt uns meistens der Betreuer am Telefon mit, dass der Betreute Gesundheitsentscheidungen selber unterschreiben darf. Wenn wir das Verständnis bezweifeln bzw nicht mit dem Patienten kommunizieren können, dann machen wir es wie ganz oben beschrieben.
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USpre schrieb:
Uns als Klinik reicht in der Regel ein Fax des Betreuerausweises. Die Aufklärung/ Information/ Kommunikation erfolgt dann so wie mit dem Patienten . Allerdings am Telefon bzw alles, was schriftlich erfolgt läuft dann per Fax.
Zusätzlich wird zuerst der Patient aufgeklärt, informiert etc im persönlichen Gespräch. Er unterschreibt auch persönlich, wenn das möglich ist. Im Verlauf des Gesprächs vergewissern wir uns natürlich davon, ob er die Informationen/ Zusammenhänge überhaupt versteht. Im letzteren Fall teilt uns meistens der Betreuer am Telefon mit, dass der Betreute Gesundheitsentscheidungen selber unterschreiben darf. Wenn wir das Verständnis bezweifeln bzw nicht mit dem Patienten kommunizieren können, dann machen wir es wie ganz oben beschrieben.
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Gert Winsa schrieb:
Ok nach kurzer Recherche ist eine Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht im Original vorzulegen, hierbei muss der Bereich ärztliche Versorgung oder etwas ähnliches enthalten sein dass die Gesundheitsvorsorge beinhaltet, dann ist jede Auskunft rechtmässig.
Quelle: Betreuungsrecht - Strafbarkeitsrisiko für Ärzte • allgemeinarzt-online
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