Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Hat jemand Erfahrung mit der Gehalts Vergütung beim Beschäftigungsverbot auf Provisionsbasis?
Normalerweise, Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate durch drei?
Jetzt sagte mir der Steuerberater, dass es darauf ankommt wie viel Tage der Monat hat????
Bei 30 Tagen bekommt man halt weniger als bei 31???
Keine Ahnung!
Habe sowas noch nie gehört und fühle mich etwas über den Tisch gezogen.
Der Steuerberater wimmelt mich bei Fragen ab und erklärt es mir nicht, wie er auf diese Berechnung kommt.
Er kommt aus NL und ich habe auch einen niederländischen AG.
Aber es gilt doch deutsches Recht. Habe eine Anwältin für Arbeitsrecht davon unterrichtet.
Freu mich auf Antworten ;o)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend, Kollegen!
Hat jemand Erfahrung mit der Gehalts Vergütung beim Beschäftigungsverbot auf Provisionsbasis?
Normalerweise, Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate durch drei?
Jetzt sagte mir der Steuerberater, dass es darauf ankommt wie viel Tage der Monat hat????
Bei 30 Tagen bekommt man halt weniger als bei 31???
Keine Ahnung!
Habe sowas noch nie gehört und fühle mich etwas über den Tisch gezogen.
Der Steuerberater wimmelt mich bei Fragen ab und erklärt es mir nicht, wie er auf diese Berechnung kommt.
Er kommt aus NL und ich habe auch einen niederländischen AG.
Aber es gilt doch deutsches Recht. Habe eine Anwältin für Arbeitsrecht davon unterrichtet.
Freu mich auf Antworten ;o)
Er wüsste von gar nix :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Normalerweise kümmert sich doch der AG und der Steuerberater um die Gehälter der MA und nicht der AN?
Hatte das noch vergessen zu erwähnen.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
.....ach so, mein Chef sagte, dass er keine Ahnung davon hat und das es alles der Steuerberater machen muss...
Er wüsste von gar nix :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Normalerweise kümmert sich doch der AG und der Steuerberater um die Gehälter der MA und nicht der AN?
Hatte das noch vergessen zu erwähnen.
Danke
Lohn der letzten 3 Monate durch Tage der letzten 3 Monate = Tagessatz!
Tagessatz mal aktuellen Monat = Provisionslohn.
!!! Gerechnet wird in Arbeitstagen mit Feiertagen!!!
PS: Ja du hast eine *** als Chef!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Tatsächlich ist es so, dass eine Tageweise berechnung korrekt ist.
Lohn der letzten 3 Monate durch Tage der letzten 3 Monate = Tagessatz!
Tagessatz mal aktuellen Monat = Provisionslohn.
!!! Gerechnet wird in Arbeitstagen mit Feiertagen!!!
PS: Ja du hast eine *** als Chef!
MFG
Meitao
So ist es. Ist ja auch das gesetzlich vorgeschriebene Minimum für die Berechnung.
Um genauer zu sein, kann man auch die letzten 6 Monate nehmen. dann spielen die Tage im Monat keine Rolle mehr. Wo liegt das Problem??
Scheint so. als will da jemand was "drücken"...!?
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Ich danke dir für deine Zustimmung, obwohl man richtig denkt kommen zwischendurch Zweifel und dann ist man froh ,dass man doch richtig gedacht hat.
Meinst du es wäre eine gute Idee mit dem Anwalt?
Hab auch keine Lust auf Stress mit meinem Chef, weil ich gerade andere positive Dinge im Kopf habe, aber eigentlich ist er ja nicht beteiligt an der Anwalts Sache.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Keine Ahnung wo das Problem liegt, der Steuerberater mit seiner Rechnung ist das Problem!
Ich danke dir für deine Zustimmung, obwohl man richtig denkt kommen zwischendurch Zweifel und dann ist man froh ,dass man doch richtig gedacht hat.
Meinst du es wäre eine gute Idee mit dem Anwalt?
Hab auch keine Lust auf Stress mit meinem Chef, weil ich gerade andere positive Dinge im Kopf habe, aber eigentlich ist er ja nicht beteiligt an der Anwalts Sache.
Danke
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morpheus-06 schrieb:
es sind min. 3 Monate, bei längerer Beschäftigung nimmt man den Schnitt aus 10-12 Monaten.
MfG ergonosis
[bearbeitet am 26.08.13 16:41]
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ergonosis schrieb:
Frag doch bei deiner KK nach. Diese erstattet doch dem AG die von ihm vorrausgezahlten Kosten. Hier sollte doch unparteiisch Auskunft zu bekommen sein.
MfG ergonosis
[bearbeitet am 26.08.13 16:41]
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chipchap schrieb:
"Normalerweise, Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate durch drei?"
So ist es. Ist ja auch das gesetzlich vorgeschriebene Minimum für die Berechnung.
Um genauer zu sein, kann man auch die letzten 6 Monate nehmen. dann spielen die Tage im Monat keine Rolle mehr. Wo liegt das Problem??
Scheint so. als will da jemand was "drücken"...!?
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