Liebe KollegInnen! Wir sind auf der
Suche nach symphatischer und
kompetenter Verstärkung unseres
Teams!
Das bieten wir:
- Sehr gute Bezahlung! (€
24.-/Stunde)
- 15 bis 30 Wochenstunden, Beginn
jederzeit 2025 möglich
- Professionelle Einarbeitung in
neue Aufgabenbereiche
- 30 Minuten Zeit für Patienten
- feste, planbare Arbeitszeiten
-Kostenübernahme von
Fortbildungen
-Sichere, langfristige Perspektive
- Fröhliches Team, gute Stimmung
- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
Suche nach symphatischer und
kompetenter Verstärkung unseres
Teams!
Das bieten wir:
- Sehr gute Bezahlung! (€
24.-/Stunde)
- 15 bis 30 Wochenstunden, Beginn
jederzeit 2025 möglich
- Professionelle Einarbeitung in
neue Aufgabenbereiche
- 30 Minuten Zeit für Patienten
- feste, planbare Arbeitszeiten
-Kostenübernahme von
Fortbildungen
-Sichere, langfristige Perspektive
- Fröhliches Team, gute Stimmung
- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo eine Frage an Euch,
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
Gefällt mir
LG......B.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MarieClaire1307 schrieb:
Setze Dich mit Deinem zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz in Verbindung, dort wird Dir geholfen. Du kannst als Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, ganz oder teilweise. Ich mache das gerade zum 4. Mal.
LG......B.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Ich habe mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt haben wir super Informationen gegeben du kannst auch ein teilweises Beschäftigungsverbot aussprechen mache ich gerade auch nie einer MA bei vollem Lohnausgleich über die u1 viel Erfolg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE :blush:)))))))))))))))))))))))))))))
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. Stangner schrieb:
Schau mal in § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie in folgenden Link:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
Mein Profilbild bearbeiten