Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo eine Frage an Euch,
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
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LG......B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Setze Dich mit Deinem zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz in Verbindung, dort wird Dir geholfen. Du kannst als Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, ganz oder teilweise. Ich mache das gerade zum 4. Mal.
LG......B.
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Kitane schrieb:
Ich habe mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt haben wir super Informationen gegeben du kannst auch ein teilweises Beschäftigungsverbot aussprechen mache ich gerade auch nie einer MA bei vollem Lohnausgleich über die u1 viel Erfolg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE :blush:)))))))))))))))))))))))))))))
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W. Stangner schrieb:
Schau mal in § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie in folgenden Link:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
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