MEDIAN ist Teil der MEDIAN Group,
einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
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pt ani schrieb:
Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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Jutta Martina Kraemer schrieb:
Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Jutta Martina Kraemer schrieb:
Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist:
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
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Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist:
Gruß
Nora
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