ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
der Isar, GESUND Physiotherapie
Nymphenburg und GESUND
Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.11.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Teil-/
oder Vollzeit (30-40 Std./Woche) an
unserem Standort Nymphenburg.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir haben ei...
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha rechts
der Isar, GESUND Physiotherapie
Nymphenburg und GESUND
Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.11.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Teil-/
oder Vollzeit (30-40 Std./Woche) an
unserem Standort Nymphenburg.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir haben ei...
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pt ani schrieb:
Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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Jutta Martina Kraemer schrieb:
Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Problem beschreiben
Jutta Martina Kraemer schrieb:
Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link
Gruß
Nora
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.
Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link
Gruß
Nora
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