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Neues Thema
Beschäftigungsverbot
Es gibt 4 Beiträge
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Jutta Martina Kraemer
09.01.2023 15:46
Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
1

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Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
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pt ani
09.01.2023 23:36
Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
1

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Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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pt ani schrieb:

Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.

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Jutta Martina Kraemer
10.01.2023 12:14
Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Jutta Martina Kraemer schrieb:

Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft

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Jutta Martina Kraemer schrieb:

Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?

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Nora Weber
10.01.2023 14:09
Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.

Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link

Gruß
Nora
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Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das [u]individuelle Beschäftigungsverbot[/u], das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das [u]betriebliche Beschäftigungsverbot[/u] durch den Arbeitgeber. Für letzteres maßgebend ist die - wiederum [u]individuell[/u] als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende [u]Gefährdungsbeurteilung[/u]. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten. Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2022-12/Upload_01_12_2022_%C3%9Cbersicht_Informationen_BL_Mutterschutz_Corona.pdf Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.

Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link

Gruß
Nora



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