Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
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- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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ich habe in der Schwangerschaft jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen bekommen. In der Arbeit hab ich noch einige Überstunden offen, die normalerweise duch Freizeit ausgeglichen werden. Durch Personalmangel konnte ich die nicht nehmen und jetzt natürlich durch das BV erst recht nicht mehr. Muss der AG mir die auszahlen? Wie sieht es mit dem Urlaub aus, der mir ja ebenfalls bis zum Ende der Mutterschutzzeit zugestanden hätte? Verfällt der, muß der bis nach der Elternzeit aufgehoben oder ausgezahlt werden? Vielen Dank für eure Infos!
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susanne54 schrieb:
Hallo,
ich habe in der Schwangerschaft jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen bekommen. In der Arbeit hab ich noch einige Überstunden offen, die normalerweise duch Freizeit ausgeglichen werden. Durch Personalmangel konnte ich die nicht nehmen und jetzt natürlich durch das BV erst recht nicht mehr. Muss der AG mir die auszahlen? Wie sieht es mit dem Urlaub aus, der mir ja ebenfalls bis zum Ende der Mutterschutzzeit zugestanden hätte? Verfällt der, muß der bis nach der Elternzeit aufgehoben oder ausgezahlt werden? Vielen Dank für eure Infos!
Man sollte sich mit dem AG absprechen ob man das dann nach der Elternzeit nimmt, diese also praktisch verlängert oder ob hier eine Auszahlung sinnvoller ist. Gruß S.
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susanne54 schrieb:
Was ist, wenn der AG die Auszahlung verweigert? Ich habe die Überstunden letztes Jahr gemacht und möchte nicht noch mindestens 3 Jahre auf einen Ausgleich warten, zumal ich nach der Elternzeit evtl dort gar nicht mehr arbeiten möchte? Kann er sich weigern zu zahlen?
Schließlich gehst du nur in Elternzeit und dein Arbeitsvertrag ruht nur.
Der AG kann sich also darauf berufen, daß mit Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit die Ü-Stunden geregelt werden.
Wenn du direkte Auszahlung willst, musst du schon jetzt selbst das Arbeitsverhältnis kündigen..
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chipchap schrieb:
Ja, kann er.
Schließlich gehst du nur in Elternzeit und dein Arbeitsvertrag ruht nur.
Der AG kann sich also darauf berufen, daß mit Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit die Ü-Stunden geregelt werden.
Wenn du direkte Auszahlung willst, musst du schon jetzt selbst das Arbeitsverhältnis kündigen..
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susanne54 schrieb:
Ist aber schon irgendwie ungerecht. Die Umsätze, die ich mit meiner Mehrarbeit erwirtschaftet hab, hat er ja auch gern gleich genommen. Das man dann jahrelang auf Ausgleich warten muß, ist irgendwie nicht fair. Wenn man noch ein oder zwei weitere Kinder kriegt, dauert es u. U. noch länger. Und ich hätte die Stunden auch gern eher abgebaut, aber hatte vor dem BV ja nicht die Möglichkeit, weil wir zu wenig Personal haben. Da überlegt man sich dann schon, ob man zukünftig bereit ist, noch mal so großzügig mehr zu arbeiten und immer wieder einzuspringen. Was passiert, wenn in der Zwischenzeit der Chef wechselt (hatte ich da auch schon)? Oder wenn die Praxis pleite geht? Dann hab ich Pech gehabt?
der Resturlaub verfällt nicht, wenn er nicht bereits vor Beschäftigungsverbot beantragt und genehmigt wurde. D.H. er ist futsch, wenn Urlaub eingetragen und abgesegnet wurde. Das kannst Du hier entnehmen: BAG Urteil vom 9.8.1994 AZ: 9 AZR 384/92
Ansonsten kann/ muss er verschoben werden, bis wieder im Betrieb gearbeitet wird. Erst wenn dieser nicht gewährt wird/ werden kann, muss der AG diesen zu Vertragsende auszahlen.
Oder man einigt sich wie auch immer gütlich.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Shakespeare,
der Resturlaub verfällt nicht, wenn er nicht bereits vor Beschäftigungsverbot beantragt und genehmigt wurde. D.H. er ist futsch, wenn Urlaub eingetragen und abgesegnet wurde. Das kannst Du hier entnehmen: BAG Urteil vom 9.8.1994 AZ: 9 AZR 384/92
Ansonsten kann/ muss er verschoben werden, bis wieder im Betrieb gearbeitet wird. Erst wenn dieser nicht gewährt wird/ werden kann, muss der AG diesen zu Vertragsende auszahlen.
Oder man einigt sich wie auch immer gütlich.
VlG
Monika
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susanne54 schrieb:
Wenn der Urlaub verfällt, wenn er schon eingetragen und genehmigt worden ist, ist der AG ja fein raus, wenn in seinem Betrieb angeordnet ist, das man den Urlaub für ein Jahr immer schon bis Ende Dezember des Vorjahres einreichen MUSS. Dann ist ja mal wieder der AN der Doofe.
Überleg mal.
In anderen Ländern gibt es
- keinen Mutterschutz (oder nur auf dem Papier)
- keinen bezahlten Urlaub (oder nur sehr wenig)
- keine Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Dafür geht es uns Frauen hier in Deutschland luxuriös gut. Sicherlich könnte man noch einiges verbessern, aber ich finde, ein Angestellter kriegt hier schon sehr viel.
Wieso sollte man noch Geld für Urlaub bekommen, wenn ma eh zuhause ist und Gehalt bekommst wg. BV? Doppeltes Gehalt für zuhause sein?
Meine schwangere Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot hat natürlich ganz normal vorm Mutterschutz ihren Urlaub genommen, obwohl der formal natürlich nicht vorher abgesprochen war. Was anderes wäre ihr im Traum nicht eingefallen.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Ja klar, der AN ist immer der doofe in Deutschland...
Überleg mal.
In anderen Ländern gibt es
- keinen Mutterschutz (oder nur auf dem Papier)
- keinen bezahlten Urlaub (oder nur sehr wenig)
- keine Gehaltsfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Dafür geht es uns Frauen hier in Deutschland luxuriös gut. Sicherlich könnte man noch einiges verbessern, aber ich finde, ein Angestellter kriegt hier schon sehr viel.
Wieso sollte man noch Geld für Urlaub bekommen, wenn ma eh zuhause ist und Gehalt bekommst wg. BV? Doppeltes Gehalt für zuhause sein?
Meine schwangere Mitarbeiterin mit Beschäftigungsverbot hat natürlich ganz normal vorm Mutterschutz ihren Urlaub genommen, obwohl der formal natürlich nicht vorher abgesprochen war. Was anderes wäre ihr im Traum nicht eingefallen.
gruß, heropas
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susanne54 schrieb:
Mir ist sehr bewußt, das es in Deutschland Schwangeren und Müttern sehr gut geht. Aber ich bin nicht zuhause, weil ich es ach so toll finde. Mir wäre auch lieber, mir würde es gut gehen, ich hätte keine Beschwerden und könnte ganz normal bis zum Mutterschutz arbeiten. Wie Urlaub fühlt es sich ganz sicher nicht an, wenn man zuhause den ganzen Tag mit Übelkeit und Schmerzen zu kämpfen hat. Hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich meinen Urlaub ja auch so nehmen können, das er vor dem BV ist. Aber das kriegt man nun mal von jetzt auf gleich. Und mein AG hat ja nun auch keine Kosten mehr durch mich. Mir geht es allerdings besonders um den Ausgleich für Überstunden, auf den ich nicht jahrelang warten möchte. Schließlich habe ich dafür mehr gearbeitet.
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Shakespeare schrieb:
Weder Resturlaub noch Überstunden verfallen durch Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und ggf. nachfolgende Elternzeit.
Man sollte sich mit dem AG absprechen ob man das dann nach der Elternzeit nimmt, diese also praktisch verlängert oder ob hier eine Auszahlung sinnvoller ist. Gruß S.
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