Physiotherapeut (m/w/d) mit
Zusatzqualifikation Manuelle
Lymphdrainage (MLD/KPE)
Standort: ORTHOMED am Brüderweg |
Brüderweg 18, 44135 Dortmund
Über uns
Wir sorgen für Bewegung
Der Kraft Unternehmensverbund
besteht aus drei Unternehmen, die
sich auf 17 Standorte im
Ruhrgebiet, Lüdinghausen und Bad
Sassendorf verteilen. Als
inhabergeführtes
Familienunternehmen mit über
hundertjähriger Tradition gehen
wir mit unserem
sektorenübergreifenden Konzept
neue Wege in der innovativen un...
Zusatzqualifikation Manuelle
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wenn ein Kursteilnehmer während des Trainings etwas von der Ausstattung beschädigt, wer trägt die Kosten?
Eine Kursteilnehmerin hat unsere Folienspiegelwand beschädigt. Alle Kursteilnehmer wurden mündlich belehrt, dass die Spiegelwand aus Sicherheitsgründen aus Folie besteht und daher nicht berührt werden darf, und bei Beschädigung der Wand, der Teilnehmer die Kosten trägt. (Alle Wände und Gegenstände werden zum Festhalten beim Aufstehen usw. benutzt. Das kennt Ihr ja sicher auch). War soweit alles klar, aber nun ist es passiert und ich überlege, was rechtlich wirklich richtig ist???
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m.86 schrieb:
Hallo zusammen,
wenn ein Kursteilnehmer während des Trainings etwas von der Ausstattung beschädigt, wer trägt die Kosten?
Eine Kursteilnehmerin hat unsere Folienspiegelwand beschädigt. Alle Kursteilnehmer wurden mündlich belehrt, dass die Spiegelwand aus Sicherheitsgründen aus Folie besteht und daher nicht berührt werden darf, und bei Beschädigung der Wand, der Teilnehmer die Kosten trägt. (Alle Wände und Gegenstände werden zum Festhalten beim Aufstehen usw. benutzt. Das kennt Ihr ja sicher auch). War soweit alles klar, aber nun ist es passiert und ich überlege, was rechtlich wirklich richtig ist???
Diene Überlegung ist richtig, Deine Frage hier sicher falsch. Kläre es mit einem Anwalt und errechne zuvor die Kosten des Schadens. Hoffentlich bist Du mit dem Betrieb rechtsschutzversichert, sonst überlege Dir die Kosten. Die Haftpflicht der Tn wird sich bei hohen Kosten sicher wehren.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo m.86,
Diene Überlegung ist richtig, Deine Frage hier sicher falsch. Kläre es mit einem Anwalt und errechne zuvor die Kosten des Schadens. Hoffentlich bist Du mit dem Betrieb rechtsschutzversichert, sonst überlege Dir die Kosten. Die Haftpflicht der Tn wird sich bei hohen Kosten sicher wehren.
mfg hgb :wink:
„Alle Wände und Gegenstände werden zum Festhalten beim Aufstehen usw. benutzt“???
Glaube, dass Du nur bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Gruß redvine
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Selbstverständlich ist der Kursteilnehmer für Schäden, die er verursacht, haftbar.
Ich glaube, du machst dir viel zu viel Gedanken! Du nennst den Kursteilnehmer den Schaden und er gibt die Schadensmeldung weiter an seine Haftpflichtversicherung.
90 % aller Menschen haben eine Haftpflichtversicherung!
Wenn es dabei Probleme gibt, dann kannst du immer noch den Anwalt zu Rate ziehen!
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, m.86,
Selbstverständlich ist der Kursteilnehmer für Schäden, die er verursacht, haftbar.
Ich glaube, du machst dir viel zu viel Gedanken! Du nennst den Kursteilnehmer den Schaden und er gibt die Schadensmeldung weiter an seine Haftpflichtversicherung.
90 % aller Menschen haben eine Haftpflichtversicherung!
Wenn es dabei Probleme gibt, dann kannst du immer noch den Anwalt zu Rate ziehen!
LG A. Korn
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redvine schrieb:
Kommt auch darauf an, wo Deine Folienspiegelwand aufgestellt war. Stand sie im Weg oder in einer Ecke im Raum? Warum geht die so schnell kaputt? Und wenn Dir dies bekannt war, warum hast Du sie nicht gesichert? Wurde die Folienspiegelwand beim Kurs benutzt? War sie vielleicht sogar ein Sicherheitsrisiko?
„Alle Wände und Gegenstände werden zum Festhalten beim Aufstehen usw. benutzt“???
Glaube, dass Du nur bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Gruß redvine
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