Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
Meine Chefin hat eine neue Mitarbeiterin eingestellt.
Das Verhältnis zwischen mir und der Chefin hat sich leider in den letzten Monaten zusehends verschlechtert.
Offiziell bin ich als fachliche Leitung eingestellt.
Nun meine Frage.... Die neue Mitarbeiterin erzählte mir am Freitag, dass die Chefin nun dringend die Berufsurkunde von ihr fordern würde.
Diese kann sie jedoch noch nicht vorlegen, da diese ihr noch nicht ausgestellt wurde.
Auch lagen diverse Klebezettel für mich klar sichtbar herum, worauf Notizen über einen beabsichtigten wechsel der fachlichen Leitung sichtbar waren.
Nun meine Frage...
Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben?
Und wieviele Stunden muß sie als fachliche Leiterin mindestens in der Praxis sein. Ihr aktueller Arbeitsvertrag beläuft sich auf 25 Stunden/wöchentlich.
Ich befürchte , dass meine Chefin den Wechsel bereits zu Anfang November vornehmen möchte und mich dann schnell evtl fristlos kündigt?
Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben.
Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Folgende Frage...
Meine Chefin hat eine neue Mitarbeiterin eingestellt.
Das Verhältnis zwischen mir und der Chefin hat sich leider in den letzten Monaten zusehends verschlechtert.
Offiziell bin ich als fachliche Leitung eingestellt.
Nun meine Frage.... Die neue Mitarbeiterin erzählte mir am Freitag, dass die Chefin nun dringend die Berufsurkunde von ihr fordern würde.
Diese kann sie jedoch noch nicht vorlegen, da diese ihr noch nicht ausgestellt wurde.
Auch lagen diverse Klebezettel für mich klar sichtbar herum, worauf Notizen über einen beabsichtigten wechsel der fachlichen Leitung sichtbar waren.
Nun meine Frage...
Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben?
Und wieviele Stunden muß sie als fachliche Leiterin mindestens in der Praxis sein. Ihr aktueller Arbeitsvertrag beläuft sich auf 25 Stunden/wöchentlich.
Ich befürchte , dass meine Chefin den Wechsel bereits zu Anfang November vornehmen möchte und mich dann schnell evtl fristlos kündigt?
Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben.
Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern?
Folgende Frage... [...]
Nun meine Frage.... [...]
Nun meine Frage...
Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben?
Man merkt, dass du aufgewühlt bist.
Deshalb schnell die ersten Antworten:
Die Berufsurkunde benötigt man eigentlich grundsätzlich: der Arbeitgeber sollte schon überprüfen, ob die eingesetzten Mitarbeiter tatsächlich den Abschluss der Ausbildung vorweisen können. Zusätzlich benötigt man in einigen Bundesländern (z.B. hier in Bayern) das Original der Berufsurkunde und aller abrechnungsrelevanten Zertifikate, da die für die Zulassung verantwortliche Stelle (bei uns: die regionale AOK) diese nur als beglaubigte Kopoie oder im Original anerkennt. Das hat also für deinen Fall noch nichts zu sagen.
Die Anerkenntniserklärung, womit die Rahmenverträge akzeptiert werden, muss im Normalfall der Inhaber oder eben sofern nötig seine Fachliche Leitung unterschreiben.
Sofern der Inhaber keine ausreichende Qualifikation besitzt oder z.B. nur Teilzeit in der Praxis ist, muss die Fachliche Leitung ganztags zur Behandlung zur Verfügung stehen. Dieser Begriff wird unterschiedlich ausgelegt, meist zwischen 32 und 38 Wochenstunden. Die Fachliche Leitung kann aber auch auf bis zu zwei Personen ausgedehnt sein, die dann zusammen diese Zeit in der Praxis sein müssen.
Ich befürchte , dass meine Chefin den Wechsel bereits zu Anfang November vornehmen möchte und mich dann schnell evtl fristlos kündigt? Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben. Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern?
Zunächst eine Abmahnung auszustellen und erst dann noch eine fristlose Kündigung nachzuschieben dürfte ein eher seltenes Vorgehen sein, da diese Abmahnung keinerlei Relevanz für eine Kündigung hätte. Die Abmahnung wirkt eher für zukünftiges und weiter vorhandenes Fehlverhalten. Wenn man eine Missbilligung eines Verhaltens deutlich machen will, ist die Abmahnung eine durchaus legitime und manchmal sehr hilfreich verdeutlichende Maßnahme. Eine fristlose Kündigung dagegen ist tatsächlich nur der letzte Weg und ist sehr hohen Anforderungen unterworfen. Bei mehrfachen Abmahnung wegen des gleichen, oder bei nur sehr wenigen und sehr groben Fehlverhalten ist die fristlose Kündigung überhaupt zulässig. Für mich deutet dies eher deutlich darauf hin, dass es "mit dir weitergehen" soll, da sonst keine Ermahnung notwendig wäre.
Die Krankschreibung hat nahezu keinerlei Einfluss auf eine Verzögerung der Kündigung, da der Arbeitgeber andere Möglichkeiten hat, den Zugang einer Kündigung zu belegen.
Hältst du es nicht denkbar, dass zwar vielleicht wirklich der - dann hier vielleicht nur teilweise - Entzug der Fachlichen Leitung überlegt wird, ohne dass dies gleich mit einer Kündigung - noch dazu fristlos - einhergeht? Vielleicht will dein Arbeitgeber seine Missbilligung nur noch mehr verdeutlichen?
Gruß
Nora
Gefällt mir
Ansonsten: Berufsurkunde ist notwendig und evtl Gespräch mit Chefin suchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Um eine Abmahnung zu schreiben muß ja ein klar definiertes Fehlverhalten vorliegen.Ist dies nicht der Fall dann kann man verlangen das es gelöscht wird.
Ansonsten: Berufsurkunde ist notwendig und evtl Gespräch mit Chefin suchen
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 25.10.14 12:47:
Und wieviele Stunden muß sie als fachliche Leiterin mindestens in der Praxis sein. Ihr aktueller Arbeitsvertrag beläuft sich auf 25 Stunden/wöchentlich.
Folgende Frage... [...]
Nun meine Frage.... [...]
Nun meine Frage...
Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben?
Man merkt, dass du aufgewühlt bist.
Deshalb schnell die ersten Antworten:
Die Berufsurkunde benötigt man eigentlich grundsätzlich: der Arbeitgeber sollte schon überprüfen, ob die eingesetzten Mitarbeiter tatsächlich den Abschluss der Ausbildung vorweisen können. Zusätzlich benötigt man in einigen Bundesländern (z.B. hier in Bayern) das Original der Berufsurkunde und aller abrechnungsrelevanten Zertifikate, da die für die Zulassung verantwortliche Stelle (bei uns: die regionale AOK) diese nur als beglaubigte Kopoie oder im Original anerkennt. Das hat also für deinen Fall noch nichts zu sagen.
Die Anerkenntniserklärung, womit die Rahmenverträge akzeptiert werden, muss im Normalfall der Inhaber oder eben sofern nötig seine Fachliche Leitung unterschreiben.
Sofern der Inhaber keine ausreichende Qualifikation besitzt oder z.B. nur Teilzeit in der Praxis ist, muss die Fachliche Leitung ganztags zur Behandlung zur Verfügung stehen. Dieser Begriff wird unterschiedlich ausgelegt, meist zwischen 32 und 38 Wochenstunden. Die Fachliche Leitung kann aber auch auf bis zu zwei Personen ausgedehnt sein, die dann zusammen diese Zeit in der Praxis sein müssen.
Ich befürchte , dass meine Chefin den Wechsel bereits zu Anfang November vornehmen möchte und mich dann schnell evtl fristlos kündigt? Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben. Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern?
Zunächst eine Abmahnung auszustellen und erst dann noch eine fristlose Kündigung nachzuschieben dürfte ein eher seltenes Vorgehen sein, da diese Abmahnung keinerlei Relevanz für eine Kündigung hätte. Die Abmahnung wirkt eher für zukünftiges und weiter vorhandenes Fehlverhalten. Wenn man eine Missbilligung eines Verhaltens deutlich machen will, ist die Abmahnung eine durchaus legitime und manchmal sehr hilfreich verdeutlichende Maßnahme. Eine fristlose Kündigung dagegen ist tatsächlich nur der letzte Weg und ist sehr hohen Anforderungen unterworfen. Bei mehrfachen Abmahnung wegen des gleichen, oder bei nur sehr wenigen und sehr groben Fehlverhalten ist die fristlose Kündigung überhaupt zulässig. Für mich deutet dies eher deutlich darauf hin, dass es "mit dir weitergehen" soll, da sonst keine Ermahnung notwendig wäre.
Die Krankschreibung hat nahezu keinerlei Einfluss auf eine Verzögerung der Kündigung, da der Arbeitgeber andere Möglichkeiten hat, den Zugang einer Kündigung zu belegen.
Hältst du es nicht denkbar, dass zwar vielleicht wirklich der - dann hier vielleicht nur teilweise - Entzug der Fachlichen Leitung überlegt wird, ohne dass dies gleich mit einer Kündigung - noch dazu fristlos - einhergeht? Vielleicht will dein Arbeitgeber seine Missbilligung nur noch mehr verdeutlichen?
Gruß
Nora
zulassenden GKV-Kassen angemeldet werden. Das ist völlig unabhängig von der
fachl. Leitung.
Abmahnungen dienen dazu, dem Angestellten sein Fehlverhalten deutlich zu machen
und dies schriftlich zu fixieren. Gleichzeitig sollte in der Abmahnung klar gemacht werden,
was der Arbeitgeber genau vom Angestellten in Zukunft erwartet. Die Abmahnung ist also
dazu da, eine Kündigung zu vermeiden. Dem Angestellten wird damit die Gelegenheit gegeben,
sein Verhalten zu ändern.
Kündigungen dürfen mit den vertraglich geregelten Fristen ausgesprochen werden.
Fristlose Kündigungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen rechtlich abgesichert, z.Bsp.
bei Diebstahl durch den AN oder Geschäftsschädigung (Beleidigung von Patienten o.ä.).
Nachgewiesene "Schlecht-Arbeit" (in Abmahnungen fixiert) ist dagegen keine Begründung
für eine fristlose Kündigung.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Eine "fachliche Leitung" direkt von der Schule. :clap:Ein Hoch auf die Qualität! :sunglasses:
da sieht mal wieder wie gut unsere Schulen geworden sind und die hohe Reife mancher Chefs/innen :kissing_closed_eyes: :unamused: :confused: :thumbsup: :grin:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Hallo Bernie,
da sieht mal wieder wie gut unsere Schulen geworden sind und die hohe Reife mancher Chefs/innen :kissing_closed_eyes: :unamused: :confused: :thumbsup: :grin:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Grundsätzlich müssen neue Angestellte mit Nachweis der Berufsurkunde bei den
zulassenden GKV-Kassen angemeldet werden. Das ist völlig unabhängig von der
fachl. Leitung.
Abmahnungen dienen dazu, dem Angestellten sein Fehlverhalten deutlich zu machen
und dies schriftlich zu fixieren. Gleichzeitig sollte in der Abmahnung klar gemacht werden,
was der Arbeitgeber genau vom Angestellten in Zukunft erwartet. Die Abmahnung ist also
dazu da, eine Kündigung zu vermeiden. Dem Angestellten wird damit die Gelegenheit gegeben,
sein Verhalten zu ändern.
Kündigungen dürfen mit den vertraglich geregelten Fristen ausgesprochen werden.
Fristlose Kündigungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen rechtlich abgesichert, z.Bsp.
bei Diebstahl durch den AN oder Geschäftsschädigung (Beleidigung von Patienten o.ä.).
Nachgewiesene "Schlecht-Arbeit" (in Abmahnungen fixiert) ist dagegen keine Begründung
für eine fristlose Kündigung.
Eigentlich hast du als fachliche Leitung dies zu prüfen - keine Urkunde-keine Anmeldung- keine Arbeit an GKV-Patienten bzw. die GKVén könnten Rückforderungen stellen.
Bei einer fristlosen Kündigung wird sich deine "Chefin" wohl selbst böse ins Knie schießen (teuer,teuer evtl. Rückzahlung an die Kassen + deine Abfindung) und du solltest eigentlich kein Problem haben eine neue Stelle zu finden.
MfG
PS: Im Raum München könntest du sicher schon zum 01.11.2014 eine neue ordentliche Stelle finden.
Gefällt mir
Die Urkunde ist schon für die Anmeldung notwendig.
Eigentlich hast du als fachliche Leitung dies zu prüfen - keine Urkunde-keine Anmeldung- keine Arbeit an GKV-Patienten bzw. die GKVén könnten Rückforderungen stellen.
Bei einer fristlosen Kündigung wird sich deine "Chefin" wohl selbst böse ins Knie schießen (teuer,teuer evtl. Rückzahlung an die Kassen + deine Abfindung) und du solltest eigentlich kein Problem haben eine neue Stelle zu finden.
MfG
PS: Im Raum München könntest du sicher schon zum 01.11.2014 eine neue ordentliche Stelle finden.
Nettes Posting....leider muß man sich den Raum München erstmal leisten können.
Sie ist eingestellt und therapiert. Könnte das auch auf mich als fachliche Leiterin zurückschlagen.
Bis zum Tag, dass sie ihren ersten Arbeitstag hatte, wußte ich nicht einmal, wie sie heißt und habe auch nur ganz versteckt erfahren, dass sie eingestellt wurde.
Wir verstehen uns bisher gut - ist nicht das Problem.
Kann das rechtlich auf mich zurück schlagen, falls sie ohne Urkunde therapiert.
Ich denke, so lange ich noch bei dieser Chefin arbeite wohl eher nicht, da dann wohl einfach mein Name benutzt wird.
Was die Abmahnung angeht (Es geht inhaltlich darum, dass der neuen Kollegin einfach Patienten von mir zugeteilt wurden, welche ich seit 1,5 Jahren betreue, worüber ich ihr gegenüber meinen Unmut äußerte), sollte ich diese zunächst unterschreiben und wurde auch angeschrien..."Du unterschreibst das jetzt!"
Habe mich jedoch geweigert - dann kam die Zustellung per Einwurfeinschreiben !
Wenigstens fanden die Patienten das auch komisch - aber die Praxis ist eben nicht weit weg und so bleiben sie.
Mmmmm - Ich merke , dass ich mich langsam verabschieden muß.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 26.10.14 12:07:
Die Urkunde ist schon für die Anmeldung notwendig.
Eigentlich hast du als fachliche Leitung dies zu prüfen - keine Urkunde-keine Anmeldung- keine Arbeit an GKV-Patienten bzw. die GKVén könnten Rückforderungen stellen.
Bei einer fristlosen Kündigung wird sich deine "Chefin" wohl selbst böse ins Knie schießen (teuer,teuer evtl. Rückzahlung an die Kassen + deine Abfindung) und du solltest eigentlich kein Problem haben eine neue Stelle zu finden.
MfG
PS: Im Raum München könntest du sicher schon zum 01.11.2014 eine neue ordentliche Stelle finden.
Nettes Posting....leider muß man sich den Raum München erstmal leisten können.
Sie ist eingestellt und therapiert. Könnte das auch auf mich als fachliche Leiterin zurückschlagen.
Bis zum Tag, dass sie ihren ersten Arbeitstag hatte, wußte ich nicht einmal, wie sie heißt und habe auch nur ganz versteckt erfahren, dass sie eingestellt wurde.
Wir verstehen uns bisher gut - ist nicht das Problem.
Kann das rechtlich auf mich zurück schlagen, falls sie ohne Urkunde therapiert.
Ich denke, so lange ich noch bei dieser Chefin arbeite wohl eher nicht, da dann wohl einfach mein Name benutzt wird.
Was die Abmahnung angeht (Es geht inhaltlich darum, dass der neuen Kollegin einfach Patienten von mir zugeteilt wurden, welche ich seit 1,5 Jahren betreue, worüber ich ihr gegenüber meinen Unmut äußerte), sollte ich diese zunächst unterschreiben und wurde auch angeschrien..."Du unterschreibst das jetzt!"
Habe mich jedoch geweigert - dann kam die Zustellung per Einwurfeinschreiben !
Wenigstens fanden die Patienten das auch komisch - aber die Praxis ist eben nicht weit weg und so bleiben sie.
Mmmmm - Ich merke , dass ich mich langsam verabschieden muß.
Deine Chefin bekommt sicher Probleme wenn sie die neue ANin nicht ordentlich der GKV meldet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Kommt darauf an was deine Aufgaben als fachliche Leitung sind.
Deine Chefin bekommt sicher Probleme wenn sie die neue ANin nicht ordentlich der GKV meldet.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Fuzziguzzi schrieb:
Die Urkunde ist schon für die Anmeldung notwendig.
Eigentlich hast du als fachliche Leitung dies zu prüfen - keine Urkunde-keine Anmeldung- keine Arbeit an GKV-Patienten bzw. die GKVén könnten Rückforderungen stellen.
Bei einer fristlosen Kündigung wird sich deine "Chefin" wohl selbst böse ins Knie schießen (teuer,teuer evtl. Rückzahlung an die Kassen + deine Abfindung) und du solltest eigentlich kein Problem haben eine neue Stelle zu finden.
MfG
PS: Im Raum München könntest du sicher schon zum 01.11.2014 eine neue ordentliche Stelle finden.
Es geht bei der Formulierung " fachliche Leitung " um reine zulassungsrechtliche Sachverhalte. Stets ausnahmslos vor Zulassungserteilung- also als Zulassungsvorraussetzung und gleichzeitig genau dann, wenn der Zulassungsinhaber/ Antragsteller z.B. dies nicht selber ist. Es geht dortbei ausnahmslos um die/ eine reine Festschreibung, dass sozusagen auch echte Therapeuten die Behandlungen durchführen.
Ausscheiden und Neuanstellungen von Therapeuten, für welche es übrigens keinerlei grundsätzliche Meldepflichten gibt, sorgen auch nicht etwa dafür, dass jeweils dann ja immer die Zulassung entfällt. Bei nicht vorhandener Zulassung zur Leistungserbringung ja sodann stets das Zulassungsantragsverfahren absolviert werden müsste.
...Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben? ...
Natürlich nicht, Angestellte haben mit der Zulassung usw. nichts zu tun. Unabhängig davon handhaben das manche " Zulassungsstellen " eben einfach so. Mit Laien PI auch sehr unproblematisch umzusetzen, denn die Zulassungsvorraussetzungen/ Abläufe kennen sehr sehr ot selbst jahrzehntelang tätige PI nicht einmal rudimentär. Der solide Laienweg ist andererseits meist schnell zielführend, weshalb die Befassung damit unsinnig scheint ( berufspolitisch selbstredend die Katastrophe, denn der Berufsstand insofern Laientum pur verkörpert und somit ohnehin hilflos ).
...Die neue Mitarbeiterin erzählte mir am Freitag, dass die Chefin nun dringend die Berufsurkunde von ihr fordern würde.
Diese kann sie jedoch noch nicht vorlegen, da diese ihr noch nicht ausgestellt wurde. ...
Es stellt sich sehr klar dar: die " Therapeuteneigenschaft " besteht mit dem Bestehen der letzten Prüfung. Weder spielt dortbei Berufsurkunde eine Rolle, noch sonstiges. Ist die letzte Prüfung bestanden ist somit sofort die " Therapeuteneigenschaft " gegeben. Natürlich würde es bei nicht vorhandener Berufsurkunde immer und immer wieder Ablauf/ Nachweisprobleme geben, was trotz allem nichts am bereits vorhandenem " Therapeutenstatus " ändert.
...Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig...
Nein- zweifelsohne ist es mühsam z.B. die Prüfungsergebnisse als Nachweis zu nutzen.
oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Ja, zwar eher sehr aufwendig dortmit dann Nachweis zu führen, zumal man bereits bei der eigenen insofernigen Laientumberufsgruppe an der Grenze fährt, grundsätzlich stellt das Abschlusszeugnis ja geradezu den reinsten Nachweis dar.
...Und wieviele Stunden muß sie als fachliche Leiterin mindestens in der Praxis sein...
Letztendlich: Null. Vielervielerlei Darstellungen sind möglich. Letztendlich muss der Pat. von Therapeuten behandelt werden. PI / sog. FL könnten gerade HB absolvieren oder gar im Urlaub/ krank/ Kur usw. sein.
...Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben.
Da Du das so schreibst, ist dieses ganz offensichtlich angekommen. " Normalerweise " lässt sich ein AG auf Einwurfeinschreibeneiereien nicht ein- denn im Zweifel verfügte er schliesslich über keinerlei Nachweis.
...Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern? ...
Normalerweise führen sich AN oft/ meist selber vor, die Unwissenheit und gefühlte Gerechtigkeit scheinen sehr mächtig.
Mal angenommen Du wärst meine " künftige EX- AN " und ich lese das hier. Ich würde es dann so verstehen ( wollen ), dass Du Betrug ankündigst. Mal angenommen Deine obigen Darstellungen seien so, passte es sodann nicht ins Bild, dass die Frage nach Kündigungsverzögerung mittels Krankheitsankündigung nunmehr aus der Luft gegriffen war bzw. nicht im Zusammenhang steht.
Gefällt mir
"Ist die letzte Prüfung bestanden ist somit sofort die " Therapeuteneigenschaft " gegeben. Natürlich würde es bei nicht vorhandener Berufsurkunde immer und immer wieder Ablauf/ Nachweisprobleme geben, was trotz allem nichts am bereits vorhandenem " Therapeutenstatus " ändert."
Das stimmt so nicht, die Berufsurkunde, sprich die Therapeuteneigenschaft, kann einem auch entzogen werden:
bei Straftaten, grob fahrlässiger Körperverletzung, etc.
Ein super Zeugnis berechtigt dich also nicht zu glauben, ein PT-Bewerber sei auch berechtigt, PT abzugeben.
Die Berufsurkunde MUSS meines Wissens nach vorhanden sein.
Solltest du sie verloren oder zerstört haben, kannst du sicherlich bei deiner ehem. Schule oder einer sonstigen Behörde (die ich googeln müsste), falls es deine Schule nicht mehr gäbe, ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Unter Vorlage deines Zeugnisses, polizeiliches Führungszeugnis evtl, etc.
LG!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Hallo webpt,
"Ist die letzte Prüfung bestanden ist somit sofort die " Therapeuteneigenschaft " gegeben. Natürlich würde es bei nicht vorhandener Berufsurkunde immer und immer wieder Ablauf/ Nachweisprobleme geben, was trotz allem nichts am bereits vorhandenem " Therapeutenstatus " ändert."
Das stimmt so nicht, die Berufsurkunde, sprich die Therapeuteneigenschaft, kann einem auch entzogen werden:
bei Straftaten, grob fahrlässiger Körperverletzung, etc.
Ein super Zeugnis berechtigt dich also nicht zu glauben, ein PT-Bewerber sei auch berechtigt, PT abzugeben.
Die Berufsurkunde MUSS meines Wissens nach vorhanden sein.
Solltest du sie verloren oder zerstört haben, kannst du sicherlich bei deiner ehem. Schule oder einer sonstigen Behörde (die ich googeln müsste), falls es deine Schule nicht mehr gäbe, ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Unter Vorlage deines Zeugnisses, polizeiliches Führungszeugnis evtl, etc.
LG!
bei Straftaten, grob fahrlässiger Körperverletzung, etc.
Ein super Zeugnis berechtigt dich also nicht zu glauben, ein PT-Bewerber sei auch berechtigt, PT abzugeben. ....
Das ist sicherlich richtig- genausowenig stellt die Berufsurkunde insofern einen tatsächlichen Beweis dar, denn der Therapeutenstatus könnte längst entzogen sein.
...Solltest du sie verloren oder zerstört haben, kannst du sicherlich bei deiner ehem. Schule oder einer sonstigen Behörde (die ich googeln müsste), falls es deine Schule nicht mehr gäbe, ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Unter Vorlage deines Zeugnisses, polizeiliches Führungszeugnis evtl, etc. ...
Sehe ich auch so, so könnte eine Neuausstellung erfolgen.Wobei die Schule selbst, die Urkunde sicherlich nicht ausstellen wird. Eine andere Möglichkeit wär es z.B., dass das ursprünglich ausstellende Gesundheitsamt eine neue/ weitere Urkunde erstellt. Dort sind ja ohnehin auch die Prüfungsunterlagen usw., woraufhin die Urkunde ursprünglich ausgestellt werden konnte. Zumal das Gesundheitsamt die Prüfung als solche ja auch selber abnimmt. Diese staatliche Prüfung selbstredend von der jeweiligen Schule durchführen lässt.
Endgültige Sicherheit würde es im Fall des Falles eigentlich nie geben. Zwar sind genau im GKV- Systen manche Dinge jeweils doppelt, dreifach und sogar vierfach geregelt, den oberflächlich manipulierten Vorgang decken sie nicht einmal wenigstens ab. Dienen evtl. der Selbstbeschupsung.
Entsprechende Vorverfahren dauern mindestens viele Monate- ein evtl. Verbot kündigt sich insoern sehr langfristig an und es könnte " in aller Ruhe " agiert werden.
Aus AG- Sicht stellt nachweisseitig die Berufsurkunde insofern lediglich " Jämmerlichkeit " dar. Wenn überhaupt müsste man für halbe Sicherheit zumindest das Führungszeugnis vorlegen lassen ( ist natürlich sehr realistisch ).
Wenn letzte Woche oder diese Woche ein Führungszeug eingeholt würde, also topaktuell " ohne Eintragung " daherkommt, kann kein künftiger AG wirklich ernsthaft zweifeln.
( Das " wirksame " Berufsverbot steht nicht drin. )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
... die Berufsurkunde, sprich die Therapeuteneigenschaft, kann einem auch entzogen werden:
bei Straftaten, grob fahrlässiger Körperverletzung, etc.
Ein super Zeugnis berechtigt dich also nicht zu glauben, ein PT-Bewerber sei auch berechtigt, PT abzugeben. ....
Das ist sicherlich richtig- genausowenig stellt die Berufsurkunde insofern einen tatsächlichen Beweis dar, denn der Therapeutenstatus könnte längst entzogen sein.
...Solltest du sie verloren oder zerstört haben, kannst du sicherlich bei deiner ehem. Schule oder einer sonstigen Behörde (die ich googeln müsste), falls es deine Schule nicht mehr gäbe, ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Unter Vorlage deines Zeugnisses, polizeiliches Führungszeugnis evtl, etc. ...
Sehe ich auch so, so könnte eine Neuausstellung erfolgen.Wobei die Schule selbst, die Urkunde sicherlich nicht ausstellen wird. Eine andere Möglichkeit wär es z.B., dass das ursprünglich ausstellende Gesundheitsamt eine neue/ weitere Urkunde erstellt. Dort sind ja ohnehin auch die Prüfungsunterlagen usw., woraufhin die Urkunde ursprünglich ausgestellt werden konnte. Zumal das Gesundheitsamt die Prüfung als solche ja auch selber abnimmt. Diese staatliche Prüfung selbstredend von der jeweiligen Schule durchführen lässt.
Endgültige Sicherheit würde es im Fall des Falles eigentlich nie geben. Zwar sind genau im GKV- Systen manche Dinge jeweils doppelt, dreifach und sogar vierfach geregelt, den oberflächlich manipulierten Vorgang decken sie nicht einmal wenigstens ab. Dienen evtl. der Selbstbeschupsung.
Entsprechende Vorverfahren dauern mindestens viele Monate- ein evtl. Verbot kündigt sich insoern sehr langfristig an und es könnte " in aller Ruhe " agiert werden.
Aus AG- Sicht stellt nachweisseitig die Berufsurkunde insofern lediglich " Jämmerlichkeit " dar. Wenn überhaupt müsste man für halbe Sicherheit zumindest das Führungszeugnis vorlegen lassen ( ist natürlich sehr realistisch ).
Wenn letzte Woche oder diese Woche ein Führungszeug eingeholt würde, also topaktuell " ohne Eintragung " daherkommt, kann kein künftiger AG wirklich ernsthaft zweifeln.
( Das " wirksame " Berufsverbot steht nicht drin. )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Stimmt sicherlich auch alles was du schreibst, dann sind wir uns auch in letzten Details einig ´-)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
webpt schrieb:
...Offiziell bin ich als fachliche Leitung eingestellt . ...
Es geht bei der Formulierung " fachliche Leitung " um reine zulassungsrechtliche Sachverhalte. Stets ausnahmslos vor Zulassungserteilung- also als Zulassungsvorraussetzung und gleichzeitig genau dann, wenn der Zulassungsinhaber/ Antragsteller z.B. dies nicht selber ist. Es geht dortbei ausnahmslos um die/ eine reine Festschreibung, dass sozusagen auch echte Therapeuten die Behandlungen durchführen.
Ausscheiden und Neuanstellungen von Therapeuten, für welche es übrigens keinerlei grundsätzliche Meldepflichten gibt, sorgen auch nicht etwa dafür, dass jeweils dann ja immer die Zulassung entfällt. Bei nicht vorhandener Zulassung zur Leistungserbringung ja sodann stets das Zulassungsantragsverfahren absolviert werden müsste.
...Muß die fachliche Leiterin selbst die sog. Anerkenntniserklärung unterschreiben? ...
Natürlich nicht, Angestellte haben mit der Zulassung usw. nichts zu tun. Unabhängig davon handhaben das manche " Zulassungsstellen " eben einfach so. Mit Laien PI auch sehr unproblematisch umzusetzen, denn die Zulassungsvorraussetzungen/ Abläufe kennen sehr sehr ot selbst jahrzehntelang tätige PI nicht einmal rudimentär. Der solide Laienweg ist andererseits meist schnell zielführend, weshalb die Befassung damit unsinnig scheint ( berufspolitisch selbstredend die Katastrophe, denn der Berufsstand insofern Laientum pur verkörpert und somit ohnehin hilflos ).
...Die neue Mitarbeiterin erzählte mir am Freitag, dass die Chefin nun dringend die Berufsurkunde von ihr fordern würde.
Diese kann sie jedoch noch nicht vorlegen, da diese ihr noch nicht ausgestellt wurde. ...
Es stellt sich sehr klar dar: die " Therapeuteneigenschaft " besteht mit dem Bestehen der letzten Prüfung. Weder spielt dortbei Berufsurkunde eine Rolle, noch sonstiges. Ist die letzte Prüfung bestanden ist somit sofort die " Therapeuteneigenschaft " gegeben. Natürlich würde es bei nicht vorhandener Berufsurkunde immer und immer wieder Ablauf/ Nachweisprobleme geben, was trotz allem nichts am bereits vorhandenem " Therapeutenstatus " ändert.
...Ist für einen Wechsel der fachlichen Leitung zwingend die Berufsurkunde nötig...
Nein- zweifelsohne ist es mühsam z.B. die Prüfungsergebnisse als Nachweis zu nutzen.
oder genügt auch das Abschlusszeugnis?
Ja, zwar eher sehr aufwendig dortmit dann Nachweis zu führen, zumal man bereits bei der eigenen insofernigen Laientumberufsgruppe an der Grenze fährt, grundsätzlich stellt das Abschlusszeugnis ja geradezu den reinsten Nachweis dar.
...Und wieviele Stunden muß sie als fachliche Leiterin mindestens in der Praxis sein...
Letztendlich: Null. Vielervielerlei Darstellungen sind möglich. Letztendlich muss der Pat. von Therapeuten behandelt werden. PI / sog. FL könnten gerade HB absolvieren oder gar im Urlaub/ krank/ Kur usw. sein.
...Ich erhielt letzte Woche eine Abmahnung per Einwurfeinschreiben.
Da Du das so schreibst, ist dieses ganz offensichtlich angekommen. " Normalerweise " lässt sich ein AG auf Einwurfeinschreibeneiereien nicht ein- denn im Zweifel verfügte er schliesslich über keinerlei Nachweis.
...Kann ich mit einer Krankschreibung eine fristlose Kündigung evtl noch um ein paar Tage verzögern? ...
Normalerweise führen sich AN oft/ meist selber vor, die Unwissenheit und gefühlte Gerechtigkeit scheinen sehr mächtig.
Mal angenommen Du wärst meine " künftige EX- AN " und ich lese das hier. Ich würde es dann so verstehen ( wollen ), dass Du Betrug ankündigst. Mal angenommen Deine obigen Darstellungen seien so, passte es sodann nicht ins Bild, dass die Frage nach Kündigungsverzögerung mittels Krankheitsankündigung nunmehr aus der Luft gegriffen war bzw. nicht im Zusammenhang steht.
Mein Profilbild bearbeiten