Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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timo627 schrieb:
Hallo ich habe eine Frage bezüglich eines Jobangebotes an mich als PT-Schüler, bei dem ich eine Berufshaftpflichtversicherung benötige. Hat jemand damit Erfahrungen bzw. weiß ob sowas möglich ist?! Vielen Dank
Physiotherapeut geht ja noch nicht.
Normalerweise ist man über den Arbeitgeber versichert.
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RoFo schrieb:
Welchen Beruf willst du denn ausüben?
Physiotherapeut geht ja noch nicht.
Normalerweise ist man über den Arbeitgeber versichert.
wenn es sich "nur" um eine Aushilfstätigkeit handelt und du eine eigene Privathaftpflicht hast, solltest du prüfen, ob solche Jobs darin versichert sind.
Die Berufshaftpflicht deckt ein Berufsrisiko ab, wie RoFo schon schrieb. Wer Aushilfskräfte beschäftigt, muß diese auch über seine Betriebshaftpflicht versichern.
Wenn es eine stundenweise Tätigkeit für z. B. einen Sportverein ist, sollte das auch über die Haftpflicht des Vereins laufen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo timo627,
wenn es sich "nur" um eine Aushilfstätigkeit handelt und du eine eigene Privathaftpflicht hast, solltest du prüfen, ob solche Jobs darin versichert sind.
Die Berufshaftpflicht deckt ein Berufsrisiko ab, wie RoFo schon schrieb. Wer Aushilfskräfte beschäftigt, muß diese auch über seine Betriebshaftpflicht versichern.
Wenn es eine stundenweise Tätigkeit für z. B. einen Sportverein ist, sollte das auch über die Haftpflicht des Vereins laufen.
mfg hgb :wink:
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