Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
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Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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Dream13 schrieb:
Hallo. Wir wollen die Behandlung einer Patientin abbrechen da sie uns beleidigt und uns 2 Therapeuten gegeneinander ausspielen will etc. Sie hat KMT Rezept und diskutiert ständig dass sie MT will. Heut hat sie sich von meiner Kollegin nicht behandeln lassen weil ihr das nix bringt.... Kann ich das Rezept einfach abbrechen? Was wenn sie sagt ihr stehen aber noch 3 mal zu???? Hatte so einen Fall noch nicht.
Es wird behandelt, was der Arzt verordnet hat.
Will sie eine andere Therapie, muss sie das mit ihrem Arzt klären, ggfs auch mit einem KB von euch.
Abbruch der Therapieserie ist kein Problem.
Wenn sie sagt, ihr stünden noch 3x zu, dann soll sie sich ein neues Rezept vom Arzt holen und woanders hingehen.
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Hatte schon den Fall, Ehemann kam für Ehefrau, dachte er bekommt mordsmässig grossen "Auszahlungsbetrag" und bekam fast tränende Augen, als er nur paar Euro in der Hand hielt. Aber korrekt ist korrekt.
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666 schrieb:
ergänzend: nicht vergessen, bei zu anfangs bezahlter Zuzahlung den Betrag für die 3 nicht erhaltenen Behandlungen ausbezahlen.
Hatte schon den Fall, Ehemann kam für Ehefrau, dachte er bekommt mordsmässig grossen "Auszahlungsbetrag" und bekam fast tränende Augen, als er nur paar Euro in der Hand hielt. Aber korrekt ist korrekt.
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Dream13 schrieb:
Danke euch, bin ich beruhigt....
es besteht keine Exkasso Pflicht von uns PT s für zu viel bezahlter ZZ !
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sbritz76 schrieb:
Halllo 666,
es besteht keine Exkasso Pflicht von uns PT s für zu viel bezahlter ZZ !
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666 schrieb:
Wo finde ich die Aussage schriftlich? (Quellenangabe)
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mocca schrieb:
Wie sieht denn dann deine Begründung für das Einbehalten von zuvielgezahlter ZZ aus?
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Tempelritter schrieb:
Und wo bekomme ich Info das wir nicht für das Exikasso zuständig sind?
Gesetzliche Zuzahlung
(1)
Die gesetzliche Zuzahlung ist in § 32 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V geregelt. Sie ist
höchstens auf die Kosten der Heilmitteltherapie begrenzt und gemäß § 43 b SGB V vom
Zugelassenen auch nur in dieser Höhe zu erheben. Zuviel einbehaltene Zuzahlungen (z.B. bei
Behandlungsabbrüchen) erstattet der Zugelassene an den Versicherten und ändert die
Patientenquittung entsprechend.
Dies ist nur mal ein Auszug aus dem Rahmenvertrag der AOK Bayern.
Bitte Simone, worauf stützt du deine Aussage?
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666 schrieb:
§ 3
Gesetzliche Zuzahlung
(1)
Die gesetzliche Zuzahlung ist in § 32 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V geregelt. Sie ist
höchstens auf die Kosten der Heilmitteltherapie begrenzt und gemäß § 43 b SGB V vom
Zugelassenen auch nur in dieser Höhe zu erheben. Zuviel einbehaltene Zuzahlungen (z.B. bei
Behandlungsabbrüchen) erstattet der Zugelassene an den Versicherten und ändert die
Patientenquittung entsprechend.
Dies ist nur mal ein Auszug aus dem Rahmenvertrag der AOK Bayern.
Bitte Simone, worauf stützt du deine Aussage?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Diskussionen?
Es wird behandelt, was der Arzt verordnet hat.
Will sie eine andere Therapie, muss sie das mit ihrem Arzt klären, ggfs auch mit einem KB von euch.
Abbruch der Therapieserie ist kein Problem.
Wenn sie sagt, ihr stünden noch 3x zu, dann soll sie sich ein neues Rezept vom Arzt holen und woanders hingehen.
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Was Du dem Arzt mitteilst ist ja Deine Pflicht....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Leni, auf der VO hat bei Abbruch keine Begründung zu stehen...Datenschutz
Was Du dem Arzt mitteilst ist ja Deine Pflicht....
MfG
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Xela schrieb:
Korrekt. Und jede Begründung für einen Abrruch kann im nachhinein gerichtlich angegangen werden. Da muss man sich keine faulen Eier ins Nest legen.
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Dream13 schrieb:
also nie begründen wenn man eine Behandlung abbricht? Egal ob man selbst oder der Patient? Schade, aber die Kassen sind wahrscheinlich eh nur froh wenn sie sparen. Nun hat die Dame ja die letzte Behandlung verweigert und will morgen die Zuzahlung bezahlen kommen. Für den ausgefallenen Termin kann ich ihr ja nun nicht mal was in Rechnung stellen da der Behandlungsvertrag nicht ausgefüllt wurde oder? Ach solche Leute regen mich auf....
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Tempelritter schrieb:
Eine Begründung auf dem Rezept würde gegen die Schweigepflicht und den Datenschutz verstoßen. Siehe auch das senden von Patientendaten nur noch an den MDK und nicht mehr an die GKV.
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limone schrieb:
Was hat das jetzt mit Schweigepflicht zu tun? Dann dürfte ich ja auch nicht mehr "U" oder "K" auf dem Rezept vermerken, denn wenn die KK weiß dass der Pat. in Urlaub ist, könnte sie ja ein paar Einbrecher vorbeischicken?
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Dream13 schrieb:
vielmehr wäre es ja auch wichtig dass die KK erfährt was manche Leute so abziehen....
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limone schrieb:
:thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
U/K ist ein Vertragsbestandteil und kann der Patient oder Therapeut sein, ob das i.O. musst du die Datenschützer fragen.
Hallo Leni, auf der VO hat bei Abbruch keine Begründung zu stehen...Datenschutz
Was Du dem Arzt mitteilst ist ja Deine Pflicht....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
War vielleicht mißverständlich ausgedrückt . Auf dem Rezept vermerke ich in so einem Fall : Behandlung nach Rücksprache mit dem Arzt abgebrochen .Dann können die KK im Notfall bei ihm den Grund erfragen ( was sie aber wahrscheinlich nicht machen werden ) , denn ihm teile ich diesen definitiv mit . Deshalb glaube ich nicht , daß ich gegen irgendwelche Datenschutzbestimmungen verstoße.
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Leni C. schrieb:
JürgenK schrieb am 2.9.15 08:56:
Hallo Leni, auf der VO hat bei Abbruch keine Begründung zu stehen...Datenschutz
Was Du dem Arzt mitteilst ist ja Deine Pflicht....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
War vielleicht mißverständlich ausgedrückt . Auf dem Rezept vermerke ich in so einem Fall : Behandlung nach Rücksprache mit dem Arzt abgebrochen .Dann können die KK im Notfall bei ihm den Grund erfragen ( was sie aber wahrscheinlich nicht machen werden ) , denn ihm teile ich diesen definitiv mit . Deshalb glaube ich nicht , daß ich gegen irgendwelche Datenschutzbestimmungen verstoße.
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Leni C. schrieb:
Abbruch wegen Behandlungsverweigerung : Vermerk auf das Rezept und Mitteilung an den Arzt . Mache ich im Notfall so , schon ab und an passiert.
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