Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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mich würde mal interessieren ob es möglich ist Behandlungen z.B. KG, MT, MLD,ET/US als Selbstzahler Leistung anzubieten oder ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich??
In unserer Praxis kommt es hin und wieder mal vor, dass nachgefragt wird ob man auch mal ne MT Behandlung u.s.w. bekommen kann (ohne Rezept)
Ansonsten hatten wir auch schonmal den Fall, dass eine Patienten nach einer Fettabsaugung (gemacht in Polen) mit einer Empflehlung Ihres Operateurs, für Lympdrainage zu uns kam!!!
Wie geht Ihr mit solchen Anfragen um??
Besten Dank für die Anworten
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Polly2012 schrieb:
Hallo Ihr Physio's,
mich würde mal interessieren ob es möglich ist Behandlungen z.B. KG, MT, MLD,ET/US als Selbstzahler Leistung anzubieten oder ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich??
In unserer Praxis kommt es hin und wieder mal vor, dass nachgefragt wird ob man auch mal ne MT Behandlung u.s.w. bekommen kann (ohne Rezept)
Ansonsten hatten wir auch schonmal den Fall, dass eine Patienten nach einer Fettabsaugung (gemacht in Polen) mit einer Empflehlung Ihres Operateurs, für Lympdrainage zu uns kam!!!
Wie geht Ihr mit solchen Anfragen um??
Besten Dank für die Anworten
Ansonsten geht das nicht.
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Tempelritter schrieb:
der sekt. HP ist die beste Lösung und das noch umsatz- und gewerbesteuerfrei. Man könnt auf das "Masseur-Urteil" zurückgreifen, dann müssten man aber mit 7% versteuern.
Alles andere Bedarf einer Diagnostik. Darfst du, wenn du den Physio HP hast.
Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust.
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TheStonie schrieb:
Masseur Urteil geht aber nur bei Massage.
Alles andere Bedarf einer Diagnostik. Darfst du, wenn du den Physio HP hast.
Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust.
"Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust" das mit im Anschluss an Rezepte weiterbehandeln war schon immer umstritten und wird als Verstoß gegen das HPG gewertet, da eine Heilbehandlung erfolgt ohne Erlaubnis.
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Tempelritter schrieb:
alle Inhalte der Grundausbildung eines Masseurs inkl. der Zertifikatsleistungen der Masseure, darf der PT ohne Rezept anwenden mit 7% Umsatzsteuer, so die aktuelle Rechtsauffassung.
"Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust" das mit im Anschluss an Rezepte weiterbehandeln war schon immer umstritten und wird als Verstoß gegen das HPG gewertet, da eine Heilbehandlung erfolgt ohne Erlaubnis.
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ali schrieb:
kann man die Anschlussbehandlung nicht als Tertiärprophylaxe ansehen ?
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T.duck schrieb:
ich kann doch alles Anbieten was ich möchte, ohne Rezept, wenn es sich um Sport oder Wellnessangebote handelt und nicht Medizinisch indiziert ist.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Und der "Kunde" dir keine Symptomatik nennt!!
Grüße...Gerry
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Tempelritter schrieb:
die Tertiärprophylaxe würde auch nicht in Einklang mit dem HPG stehen so, es würde nur die Primärprävention möglich sein, so die Aussage von einem Rechtskundeseminar. Der Kunde darf keine "Symptomatik" nennen so wie Gerry schreibt, da wird für uns schon schwer. Mir dem sekt. HP ist das alles vom Tisch.
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Simon1904 schrieb:
Für solche Fälle habe ich mich durch den Kurs "Sektoraler HP" gequält. Dann ist es kein Problem die Patienten als Selbstzahler zu behandeln.
Ansonsten geht das nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Jeder kann das machen was er für richtig hält. Interessant wird es, wenn ein Gericht im Schadensfall einen Gutachter bestellt oder wenn es zu einer Abmahnung durch das GA oder einen Mitbewerber kommt. Da kommt so mancher PI schnell in Erklärungsnot.
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