Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
mich würde mal interessieren ob es möglich ist Behandlungen z.B. KG, MT, MLD,ET/US als Selbstzahler Leistung anzubieten oder ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich??
In unserer Praxis kommt es hin und wieder mal vor, dass nachgefragt wird ob man auch mal ne MT Behandlung u.s.w. bekommen kann (ohne Rezept)
Ansonsten hatten wir auch schonmal den Fall, dass eine Patienten nach einer Fettabsaugung (gemacht in Polen) mit einer Empflehlung Ihres Operateurs, für Lympdrainage zu uns kam!!!
Wie geht Ihr mit solchen Anfragen um??
Besten Dank für die Anworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Polly2012 schrieb:
Hallo Ihr Physio's,
mich würde mal interessieren ob es möglich ist Behandlungen z.B. KG, MT, MLD,ET/US als Selbstzahler Leistung anzubieten oder ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich??
In unserer Praxis kommt es hin und wieder mal vor, dass nachgefragt wird ob man auch mal ne MT Behandlung u.s.w. bekommen kann (ohne Rezept)
Ansonsten hatten wir auch schonmal den Fall, dass eine Patienten nach einer Fettabsaugung (gemacht in Polen) mit einer Empflehlung Ihres Operateurs, für Lympdrainage zu uns kam!!!
Wie geht Ihr mit solchen Anfragen um??
Besten Dank für die Anworten
Ansonsten geht das nicht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
der sekt. HP ist die beste Lösung und das noch umsatz- und gewerbesteuerfrei. Man könnt auf das "Masseur-Urteil" zurückgreifen, dann müssten man aber mit 7% versteuern.
Alles andere Bedarf einer Diagnostik. Darfst du, wenn du den Physio HP hast.
Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Masseur Urteil geht aber nur bei Massage.
Alles andere Bedarf einer Diagnostik. Darfst du, wenn du den Physio HP hast.
Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust.
"Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust" das mit im Anschluss an Rezepte weiterbehandeln war schon immer umstritten und wird als Verstoß gegen das HPG gewertet, da eine Heilbehandlung erfolgt ohne Erlaubnis.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
alle Inhalte der Grundausbildung eines Masseurs inkl. der Zertifikatsleistungen der Masseure, darf der PT ohne Rezept anwenden mit 7% Umsatzsteuer, so die aktuelle Rechtsauffassung.
"Ansonsten geht das nur im Anschluss an Rezepte mit den 7% Ust" das mit im Anschluss an Rezepte weiterbehandeln war schon immer umstritten und wird als Verstoß gegen das HPG gewertet, da eine Heilbehandlung erfolgt ohne Erlaubnis.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
kann man die Anschlussbehandlung nicht als Tertiärprophylaxe ansehen ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
T.duck schrieb:
ich kann doch alles Anbieten was ich möchte, ohne Rezept, wenn es sich um Sport oder Wellnessangebote handelt und nicht Medizinisch indiziert ist.
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
Und der "Kunde" dir keine Symptomatik nennt!!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
die Tertiärprophylaxe würde auch nicht in Einklang mit dem HPG stehen so, es würde nur die Primärprävention möglich sein, so die Aussage von einem Rechtskundeseminar. Der Kunde darf keine "Symptomatik" nennen so wie Gerry schreibt, da wird für uns schon schwer. Mir dem sekt. HP ist das alles vom Tisch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Simon1904 schrieb:
Für solche Fälle habe ich mich durch den Kurs "Sektoraler HP" gequält. Dann ist es kein Problem die Patienten als Selbstzahler zu behandeln.
Ansonsten geht das nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Jeder kann das machen was er für richtig hält. Interessant wird es, wenn ein Gericht im Schadensfall einen Gutachter bestellt oder wenn es zu einer Abmahnung durch das GA oder einen Mitbewerber kommt. Da kommt so mancher PI schnell in Erklärungsnot.
Mein Profilbild bearbeiten