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Würzburg

Physiotherapeut:in – Würzburg
Altstadt | Gründungsteam,
Eröffnung November 2026

ViaPhysio "· Vollzeit oder Teilzeit
(20–40 h) "· Start: ab
Oktober/November 2026

Wir kommen nach Würzburg. Und
nicht mit leeren Händen.

Vier Jahre lang haben wir in Berlin
gebaut, was wir uns selbst als
Physios gewünscht hätten: vier
Praxen, große Trainingsflächen,
40-Minuten-Ersttermine, kein
Papierkram. Jetzt gehen wir zum
ersten Mal aus Berlin raus — im
November eröffnen wir in der
Theater...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Befristung

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Neues Thema
Befristung
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Lexieee
17.02.2013 00:35
Hallo,
Kann mir von euch jemand sagen ob es rechtens ist drei Mal einen befristeten Vertrag zu bekommen? Mein AG meint, wenn man als Ersatz für eine Person im Mutterschutz angestellt ist, könne man immer und immer wieder den Vertrag erneut befristen. Dachte dies ginge generell nur zwei Mal. Jedoch ist im Vertrag auch nichts von “Mutterschutzvertretung“ vermerkt.
Danke!

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Hallo, Kann mir von euch jemand sagen ob es rechtens ist drei Mal einen befristeten Vertrag zu bekommen? Mein AG meint, wenn man als Ersatz für eine Person im Mutterschutz angestellt ist, könne man immer und immer wieder den Vertrag erneut befristen. Dachte dies ginge generell nur zwei Mal. Jedoch ist im Vertrag auch nichts von “Mutterschutzvertretung“ vermerkt. Danke!
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Lexieee schrieb:

Hallo,
Kann mir von euch jemand sagen ob es rechtens ist drei Mal einen befristeten Vertrag zu bekommen? Mein AG meint, wenn man als Ersatz für eine Person im Mutterschutz angestellt ist, könne man immer und immer wieder den Vertrag erneut befristen. Dachte dies ginge generell nur zwei Mal. Jedoch ist im Vertrag auch nichts von “Mutterschutzvertretung“ vermerkt.
Danke!

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chipchap
17.02.2013 09:09
Befristete Anstellungen, OHNE BEGRÜNDUNG für die Befristung, sind längstens über 2 Jahre erlaubt. Innerhalb dieser 2 Jahre sind mehrere Verlängerungen möglich, es könnten z.Bsp. 6-Monats-Verträge sein...
Es geht hier also nicht um die Anzahl der Verträge, sondern um die Gesamtlänge der befristeten Arbeit beim AG.
Etwas Anderes ist es bei Befristung MIT Begründung (Vertretung Elternzeit(Vertretung chron. Erkrankter etc): hier kann der AG über die 2 Jahre hinaus weiter befristen!
Allerdings MUSS der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag schriftlich vermerkt sein.

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Befristete Anstellungen, OHNE BEGRÜNDUNG für die Befristung, sind längstens über 2 Jahre erlaubt. Innerhalb dieser 2 Jahre sind mehrere Verlängerungen möglich, es könnten z.Bsp. 6-Monats-Verträge sein... Es geht hier also nicht um die Anzahl der Verträge, sondern um die Gesamtlänge der befristeten Arbeit beim AG. Etwas Anderes ist es bei Befristung MIT Begründung (Vertretung Elternzeit(Vertretung chron. Erkrankter etc): hier kann der AG über die 2 Jahre hinaus weiter befristen! Allerdings MUSS der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag schriftlich vermerkt sein.
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Lexieee
17.02.2013 12:01
Danke für die Info. In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich im November letzten Jahres die dritte Befristung bekommen habe, diese läuft zwei Jahre. Bei Ablauf wäre ich schon über drei Jahre im Unternehmen! Und im Vertrag steht nichts zu Elternzeitvertretung. Heißt das, dass der Vertrag automatisch in eine Unbefristung geändert werden müsste?
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Danke für die Info. In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich im November letzten Jahres die dritte Befristung bekommen habe, diese läuft zwei Jahre. Bei Ablauf wäre ich schon über drei Jahre im Unternehmen! Und im Vertrag steht nichts zu Elternzeitvertretung. Heißt das, dass der Vertrag automatisch in eine Unbefristung geändert werden müsste?
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Lexieee schrieb:

Danke für die Info. In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich im November letzten Jahres die dritte Befristung bekommen habe, diese läuft zwei Jahre. Bei Ablauf wäre ich schon über drei Jahre im Unternehmen! Und im Vertrag steht nichts zu Elternzeitvertretung. Heißt das, dass der Vertrag automatisch in eine Unbefristung geändert werden müsste?

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chipchap
17.02.2013 14:35
Richtig, das heißt es!
Wenn im Vertrag keine Begründung aufgeführt wurde für die bisherigen Befristungen, ist die erneute Verlängerung auf über 2 Jahre hinaus nicht rechtens. Und faktisch muss der Vertrag jetzt in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden.
Du solltest dir aber genau überlegen, ob du darauf bestehst. Du könntest dies auch vor einem Arbeitsgericht durchsetzen. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber, dann nicht im Rahmen der vertraglichen Fristen einfach kündigt, weil du so "renitent" bist..
Arbeitest du in einem Kleinbetrieb?? Unter 10 Mitarbeitern ??
Dann gilt für dich auch das Kündigungsschutzgesetz nicht und der AG kann ohne Angabe von Gründen kündigen.

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• Lexieee
Richtig, das heißt es! Wenn im Vertrag keine Begründung aufgeführt wurde für die bisherigen Befristungen, ist die erneute Verlängerung auf über 2 Jahre hinaus nicht rechtens. Und faktisch muss der Vertrag jetzt in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Du solltest dir aber genau überlegen, ob du darauf bestehst. Du könntest dies auch vor einem Arbeitsgericht durchsetzen. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber, dann nicht im Rahmen der vertraglichen Fristen einfach kündigt, weil du so "renitent" bist.. Arbeitest du in einem Kleinbetrieb?? Unter 10 Mitarbeitern ?? Dann gilt für dich auch das Kündigungsschutzgesetz nicht und der AG kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
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chipchap schrieb:

Richtig, das heißt es!
Wenn im Vertrag keine Begründung aufgeführt wurde für die bisherigen Befristungen, ist die erneute Verlängerung auf über 2 Jahre hinaus nicht rechtens. Und faktisch muss der Vertrag jetzt in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden.
Du solltest dir aber genau überlegen, ob du darauf bestehst. Du könntest dies auch vor einem Arbeitsgericht durchsetzen. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber, dann nicht im Rahmen der vertraglichen Fristen einfach kündigt, weil du so "renitent" bist..
Arbeitest du in einem Kleinbetrieb?? Unter 10 Mitarbeitern ??
Dann gilt für dich auch das Kündigungsschutzgesetz nicht und der AG kann ohne Angabe von Gründen kündigen.

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Lexieee
17.02.2013 15:06
Nein, ich arbeite in einem Unternehmen mit 140 Mitarbeitern.
Danke für die ganzen Infos!
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Nein, ich arbeite in einem Unternehmen mit 140 Mitarbeitern. Danke für die ganzen Infos!
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Lexieee schrieb:

Nein, ich arbeite in einem Unternehmen mit 140 Mitarbeitern.
Danke für die ganzen Infos!

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Shakespeare
17.02.2013 18:36
Nein, aber faktisch ist das Arbeitsverhältnis jetzt ein unbefristetes.
Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen sowie das Kündigungsschutzgesetz, es endet also nicht automatisch zum Ende der Befristung. Natürlich wäre es sinnvoll, den Vertrag an die Rechtssituation anzupassen. Aber als Arbeitnehmer ist es nicht deine Aufgabe deinen Arbeitgeber in Rechtsdingen zu beraten. Sollte es zu Problemen (Vertrag wird nicht umgewandelt, es wird keine Kündigung ausgesprochen, es wird kein Gehalt bezahlt etc.) kommen, sollte man allerdings nochmal einen Anwalt aufsuchen. Ggf. wird man behaupten, man habe mit dir mündlich klar vereinbart, dass dein Vertrag ein mit einem Sachgrund befristeter Vertrag ist und entsprechend nur verlängert werden kann, wenn der Grund fortbesteht. Inwieweit hier mündliche Zusatzabsprachen ggf. irgendeine rechtliche Relevanz haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß S.

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Nein, aber faktisch ist das Arbeitsverhältnis jetzt ein unbefristetes. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen sowie das Kündigungsschutzgesetz, es endet also nicht automatisch zum Ende der Befristung. Natürlich wäre es sinnvoll, den Vertrag an die Rechtssituation anzupassen. Aber als Arbeitnehmer ist es nicht deine Aufgabe deinen Arbeitgeber in Rechtsdingen zu beraten. Sollte es zu Problemen (Vertrag wird nicht umgewandelt, es wird keine Kündigung ausgesprochen, es wird kein Gehalt bezahlt etc.) kommen, sollte man allerdings nochmal einen Anwalt aufsuchen. Ggf. wird man behaupten, man habe mit dir mündlich klar vereinbart, dass dein Vertrag ein mit einem Sachgrund befristeter Vertrag ist und entsprechend nur verlängert werden kann, wenn der Grund fortbesteht. Inwieweit hier mündliche Zusatzabsprachen ggf. irgendeine rechtliche Relevanz haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Nein, aber faktisch ist das Arbeitsverhältnis jetzt ein unbefristetes.
Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen sowie das Kündigungsschutzgesetz, es endet also nicht automatisch zum Ende der Befristung. Natürlich wäre es sinnvoll, den Vertrag an die Rechtssituation anzupassen. Aber als Arbeitnehmer ist es nicht deine Aufgabe deinen Arbeitgeber in Rechtsdingen zu beraten. Sollte es zu Problemen (Vertrag wird nicht umgewandelt, es wird keine Kündigung ausgesprochen, es wird kein Gehalt bezahlt etc.) kommen, sollte man allerdings nochmal einen Anwalt aufsuchen. Ggf. wird man behaupten, man habe mit dir mündlich klar vereinbart, dass dein Vertrag ein mit einem Sachgrund befristeter Vertrag ist und entsprechend nur verlängert werden kann, wenn der Grund fortbesteht. Inwieweit hier mündliche Zusatzabsprachen ggf. irgendeine rechtliche Relevanz haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß S.

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chipchap schrieb:

Befristete Anstellungen, OHNE BEGRÜNDUNG für die Befristung, sind längstens über 2 Jahre erlaubt. Innerhalb dieser 2 Jahre sind mehrere Verlängerungen möglich, es könnten z.Bsp. 6-Monats-Verträge sein...
Es geht hier also nicht um die Anzahl der Verträge, sondern um die Gesamtlänge der befristeten Arbeit beim AG.
Etwas Anderes ist es bei Befristung MIT Begründung (Vertretung Elternzeit(Vertretung chron. Erkrankter etc): hier kann der AG über die 2 Jahre hinaus weiter befristen!
Allerdings MUSS der Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag schriftlich vermerkt sein.

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Pinguin0205
17.02.2013 19:57
Gehe zum Betriebsrat. Vereinbare einen Termin und bespreche die Sache dort. Die untersützen dich.
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Gehe zum Betriebsrat. Vereinbare einen Termin und bespreche die Sache dort. Die untersützen dich.
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Lexieee
17.02.2013 22:42
Es gibt keinen!!
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Es gibt keinen!!
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Lexieee schrieb:

Es gibt keinen!!

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Pinguin0205
17.02.2013 23:21
Ja das ist blöd
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Pinguin0205 schrieb:

Ja das ist blöd

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interpedis
19.02.2013 12:20
Pinguin0205 schrieb:

> Ja das ist blöd

Ist halb so Schlimm. Schlimmer wäre, wenn der BR der Geschäftsleitung auf dem Schoß sitzt-zur gegenseitigen Befruchtung. Dann braucht man eh einen RA-Fachgebiet Arbeitsrecht.

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Pinguin0205 schrieb: > Ja das ist blöd Ist halb so Schlimm. Schlimmer wäre, wenn der BR der Geschäftsleitung auf dem Schoß sitzt-zur gegenseitigen Befruchtung. Dann braucht man eh einen RA-Fachgebiet Arbeitsrecht.
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interpedis schrieb:

Pinguin0205 schrieb:

> Ja das ist blöd

Ist halb so Schlimm. Schlimmer wäre, wenn der BR der Geschäftsleitung auf dem Schoß sitzt-zur gegenseitigen Befruchtung. Dann braucht man eh einen RA-Fachgebiet Arbeitsrecht.

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Pinguin0205 schrieb:

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