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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
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brandt9876 schrieb:
Hallo in die Runde,ich muss erstmals einen fachlichen Leiter benennen und bin auf der Suche nach einem rechtssicheren Vertrag nicht fündig geworden. Kann mir jemand sagen, wo ich die entsprechenden Infos finde oder was zwingend in einen FL- Vertrag gehört?
Grundsätzlich gilt schon mal der Rahmenvertrag als gute Grundlage.
Zumindest, wenn es um die GKV Zulassung geht.
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RoFo schrieb:
Kommt ganz darauf an, wofür der sog fachl Leiter eingesetzt werden soll.
Grundsätzlich gilt schon mal der Rahmenvertrag als gute Grundlage.
Zumindest, wenn es um die GKV Zulassung geht.
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brandt9876 schrieb:
Es geht um einen FL in der Physio. Worauf sonst kann es ankommen? Ich hab das nie gebraucht und weiss jetzt nicht, worauf es da ankommt.
Als FL od PI?
Grundsätzlich ist das ein normaler AV. Grundlage sollte der Rahmenvertrag sein.
Keine Ahnung, was du wissen willst. Einen Formularvertrag gibt es nicht speziell für FL.
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RoFo schrieb:
Als was fragst du?
Als FL od PI?
Grundsätzlich ist das ein normaler AV. Grundlage sollte der Rahmenvertrag sein.
Keine Ahnung, was du wissen willst. Einen Formularvertrag gibt es nicht speziell für FL.
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tinki schrieb:
Mh, nur so als Idee: Füge dem Arbeitsvertrag eine von beiden Parteien unterschriebene Stellenbeschreibung / Aufgabenbeschreibung bei...
Die "fachliche Leitung" ist eine Erfindung der GKV. Damit sollte mit den Zulassungsempfehlungen sichergstellt werden, dass bei einem fachfremden Praxisinhaber die fachliche Arbeit am Patienten durch einen Berufsangehörigen sichergestellt ist: that´s it! Damit werden keine inhaltlichen Aufgaben im Betrieb definiert. Das ist auch gar nicht möglich, da ein Arbeitsvertrag der Vertragsfreiheit zwischen AN und AG unterliegt und sicher nicht der GKV. Die fachliche Leitung sollte natürlich den Rahmenvertrag kennen, ist aber auch hier nicht den GKV gegenüber verantwortlich (zum Beispiel für eine korrekte Abrechnung) - das bleibt immer im Verantwortungsbereich des Praxisinhabers als Zugelassenen. Nur dieser ist Vertragspartner der GKV.
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bettina464 schrieb:
Ein ganz normaler Arbeitsvertrag. In dem festgehalten wird, dass die Person als "fachliche Leitung" eingestellt wird. Das Aufgabenspektrum ist Verhandlungssache und kann zusätzlich in einer Stellenverschreibung festgehalten werden.
Die "fachliche Leitung" ist eine Erfindung der GKV. Damit sollte mit den Zulassungsempfehlungen sichergstellt werden, dass bei einem fachfremden Praxisinhaber die fachliche Arbeit am Patienten durch einen Berufsangehörigen sichergestellt ist: that´s it! Damit werden keine inhaltlichen Aufgaben im Betrieb definiert. Das ist auch gar nicht möglich, da ein Arbeitsvertrag der Vertragsfreiheit zwischen AN und AG unterliegt und sicher nicht der GKV. Die fachliche Leitung sollte natürlich den Rahmenvertrag kennen, ist aber auch hier nicht den GKV gegenüber verantwortlich (zum Beispiel für eine korrekte Abrechnung) - das bleibt immer im Verantwortungsbereich des Praxisinhabers als Zugelassenen. Nur dieser ist Vertragspartner der GKV.
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