Einleitung:
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
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roland69 schrieb:
Bitte um kurzen Rat. Hatte Unfall -nicht Schuld- mit Leasingfahrzeug von Praxis.Geht jetzt um Gutachten-Rechnung. Bin ich als Physio nun Vorsteuerabzugsberechtigt? Bin mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Bitte um Antwort
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Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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TheStonie schrieb:
Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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Andreas216 schrieb:
Nein bist du nicht!
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