Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
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Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
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roland69 schrieb:
Bitte um kurzen Rat. Hatte Unfall -nicht Schuld- mit Leasingfahrzeug von Praxis.Geht jetzt um Gutachten-Rechnung. Bin ich als Physio nun Vorsteuerabzugsberechtigt? Bin mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Bitte um Antwort
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Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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TheStonie schrieb:
Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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Andreas216 schrieb:
Nein bist du nicht!
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