Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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roland69 schrieb:
Bitte um kurzen Rat. Hatte Unfall -nicht Schuld- mit Leasingfahrzeug von Praxis.Geht jetzt um Gutachten-Rechnung. Bin ich als Physio nun Vorsteuerabzugsberechtigt? Bin mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Bitte um Antwort
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Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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TheStonie schrieb:
Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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Andreas216 schrieb:
Nein bist du nicht!
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