Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
und interessierte
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Sportphysiotherapie,
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wie ich hier schon im Forum gelesen habe, gehen ziemlich viele Praxen unter.
Meine Nebenjob-Stelle anscheinend auch.
Mein Gehalt ist nicht gekommen, und wurde bis zur nächsten Woche vertröstet.
Zudem haben sich ein Rechtsanwalt und die RV am Praxistelefon gemeldet und verlangten einen sofortigen Rückruf des Chefs.
Naja, leider warten auch teils die Festangestellten auf ihren Lohn, die müssen vorgezogen werden, da der Lebensunterhalt davon abhängt.
Jedenfalls meine Frage ist, wenn ich ihm eine Frist z.B. zum 20. setze und diese nicht erfüllt wird, darf ich dann fristlos kündigen?
Und was passiert bei den ausstehenden Löhnen, Arbeitsgericht oder Rechtsanwalt? oder doch Moskau Inkasso :blush:
Und bei einer Insolvenz hat man noch Hoffnung oder sollte man es doch lieber schnell abhaken und vergessen.
Leider sehe ich bei der Praxis wenig Hoffnung obwohl sie in einem besseren Stadtteil von Frankfurt liegt bei guter Auslastung.
Jedoch hat der Chef komplett die Orientierung über Rezepte und Buchführung verloren.
lg MAB
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie ich hier schon im Forum gelesen habe, gehen ziemlich viele Praxen unter.
Meine Nebenjob-Stelle anscheinend auch.
Mein Gehalt ist nicht gekommen, und wurde bis zur nächsten Woche vertröstet.
Zudem haben sich ein Rechtsanwalt und die RV am Praxistelefon gemeldet und verlangten einen sofortigen Rückruf des Chefs.
Naja, leider warten auch teils die Festangestellten auf ihren Lohn, die müssen vorgezogen werden, da der Lebensunterhalt davon abhängt.
Jedenfalls meine Frage ist, wenn ich ihm eine Frist z.B. zum 20. setze und diese nicht erfüllt wird, darf ich dann fristlos kündigen?
Und was passiert bei den ausstehenden Löhnen, Arbeitsgericht oder Rechtsanwalt? oder doch Moskau Inkasso :blush:
Und bei einer Insolvenz hat man noch Hoffnung oder sollte man es doch lieber schnell abhaken und vergessen.
Leider sehe ich bei der Praxis wenig Hoffnung obwohl sie in einem besseren Stadtteil von Frankfurt liegt bei guter Auslastung.
Jedoch hat der Chef komplett die Orientierung über Rezepte und Buchführung verloren.
lg MAB
Guck mal unter Startseite - Bundesagentur für Arbeit mit Stichwort "Insolvenz".
Grob gesagt, zahlt die ArGe erstmal ein Insolvenzgeld UND (noch wichtiger) die ausstehenden Beiträge zur RV, Krankenkasse etc...
Lass dich dort beraten!
Ein Anwalt kostet dich Geld..
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Dann, wie chipchap schon gesagt hat, mal beim Arbeitsamt nachfragen und ggfs absichern, dass man die stelle kündigen will, wegen Zahlungsverzug, damit man nicht evtl. Nachteile daraus zieht.
Insolvenz ist immer erst die Frage, wann der Antrag gestellt wird. Freiberufler müssen den Antrag selbst stellen, (bei Kaufleuten und GmbHs kann auch ein Gläubiger mit Titel den Antrag stellen).
Im Insolvenzfall fallen alle Lohnansprüche in die Masse, das heißt erstmal dass man vom Arbeitgeber nichts bekommt, höchstens vom Arbeitsamt. Erst wenn es eine Quote geben sollte (nicht wahrscheinlich!) bekommt man etwas vom Arbeitgeber.
Also Klartext: steht die Insolvenz bevor: weg da! sonst nur Probleme.
Ggfs. bitte einen Arbeitsrechtler fragen..aber bei Insolvenz gilt, kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen!
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TheStonie schrieb:
WIchtig ist, den Chef eine Abmahnung schreiben (ja das geht auch anders rum!) mit Fristsetzung für die Zahlung und Androhung der fristlosen Kündigung, vorallem im Wiederholungsfalle.
Dann, wie chipchap schon gesagt hat, mal beim Arbeitsamt nachfragen und ggfs absichern, dass man die stelle kündigen will, wegen Zahlungsverzug, damit man nicht evtl. Nachteile daraus zieht.
Insolvenz ist immer erst die Frage, wann der Antrag gestellt wird. Freiberufler müssen den Antrag selbst stellen, (bei Kaufleuten und GmbHs kann auch ein Gläubiger mit Titel den Antrag stellen).
Im Insolvenzfall fallen alle Lohnansprüche in die Masse, das heißt erstmal dass man vom Arbeitgeber nichts bekommt, höchstens vom Arbeitsamt. Erst wenn es eine Quote geben sollte (nicht wahrscheinlich!) bekommt man etwas vom Arbeitgeber.
Also Klartext: steht die Insolvenz bevor: weg da! sonst nur Probleme.
Ggfs. bitte einen Arbeitsrechtler fragen..aber bei Insolvenz gilt, kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen!
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chipchap schrieb:
Die Arbeitsagentur hilft!
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Grob gesagt, zahlt die ArGe erstmal ein Insolvenzgeld UND (noch wichtiger) die ausstehenden Beiträge zur RV, Krankenkasse etc...
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