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Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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Ich bin seit April 2013 nicht mehr bei meinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt. Heute bekomme ich ein Schreiben von meinem Ex-Chef, in dem er zu viel gezahlten Lohn (weil das Steuerbüro die betriebliche Altersvorsorge falsch berechnet hat), zurückfordert.
In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussklausel, die besagt, wie lange man Forderungen geltend machen kann. Ist das gesetzlich geregelt?
Danke im Vorraus für eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin seit April 2013 nicht mehr bei meinem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt. Heute bekomme ich ein Schreiben von meinem Ex-Chef, in dem er zu viel gezahlten Lohn (weil das Steuerbüro die betriebliche Altersvorsorge falsch berechnet hat), zurückfordert.
In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussklausel, die besagt, wie lange man Forderungen geltend machen kann. Ist das gesetzlich geregelt?
Danke im Vorraus für eure Antworten
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eim schrieb:
Anwalt nehmen
Aber auch vereinbarte Ausschlussfristen laufen häufig 3 bis 6 Monate. So oder so, scheint dein AG zunächst im Recht zu sein. Was aber nicht bedeutet, dass seine Forderung auch gerechtfertigt ist: hierzu unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn keine Ausschlussfrist vereinbart wurde, gilt der gesetzlichen Verjährungsfrist nach. § 195 BGB (= 3 Jahre).
Aber auch vereinbarte Ausschlussfristen laufen häufig 3 bis 6 Monate. So oder so, scheint dein AG zunächst im Recht zu sein. Was aber nicht bedeutet, dass seine Forderung auch gerechtfertigt ist: hierzu unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Anwalt nehmen, kostet zwar aber du erhälst verlässlichen Rat und Infos. Derlei Themen sind so selten/komplex, dass in der Regel wenig infos im web vorhanden sind.
MFG
Meitao
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Bis zu 3 Jahre gem. BGB können solche Forderungen, so sie denn berechtigt sind zurückgefordert werden (siehe @ Lars). Der Tipp mit den Anwalt ist sicherlich gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder man Verband, Gewerkschaft oder eine öffentliche Rechtsauskunft hierfür in Anspruch nehmen kann. Ansonsten muss man für eine anwaltliche Beratung 100-200€ bezahlen. Da muss man schon rechnen, ob sich das lohnt.
Gruß S.
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