WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
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Wattenmeer. Wir sind sicher einer
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie verhält es sich bei der Ausfallgebühr steuerlich? 7%, 19% oder 0%?
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Papa Alpaka schrieb:
0% da Umsatz der Humanmedizin aus ärztlicher VO; vgl. §4 UStG
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Papa Alpaka schrieb:
Obiges gilt natürlich nur wenn der ursprünglich geplante Umsatz ebenfalls umsatzsteuerbefreit war; wäre der ursprüngliche Umsatz umsatzsteuerpflichtig, wäre auch der Ausfallrechnungsumsatz umsatzsteuerpflichtig.
da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
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Wonderwoman schrieb:
Bei allem Wohlwollen... die Antwort von Papa Alpaka mit Ergänzung ist korrekt. Wieso ein "nicht hilfreich"?
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morpheus-06 schrieb:
Hast recht, hab ich erst falsch verstanden :frowning:
Aber vielleicht stufst Du dann die korrekten Antworten auch als "hilfreich" ein. :blush:
Versaut ja sonst die Statistik. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Kein Problem... wir sind alles Menschen. :wink:
Aber vielleicht stufst Du dann die korrekten Antworten auch als "hilfreich" ein. :blush:
Versaut ja sonst die Statistik. :smile:
Bei einem Ausfall wurde aber keine Leistung erbracht, ergo fällt keine Umsatzsteuer an.
Ist strenggenommen nicht mal mit der eigentlichen Leistung zu vergleichen, da die med. Behandlung steuerbefreit ist. Die Ausfallgebühr aber nicht Mal steuerbar ist. Also darf auf der Rechnung KEIN Hinweis auf irgendeine Steuerbefreiung oder ähnliches drauf, denn das wäre falsch.
Am besten ist es zu vergleichen mit Schadensersatz, den eine Versicherung leistet. Der unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.
Da ich aber kein Steuerberater bin, lasst euch im Zweifelsfall von einem Beraten. Meine Informationen habe ich aus meiner eigenen Ausbildung
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TheStonie schrieb:
Lest mal bitte §1 UStG. Zu Besteuern sind Lieferungen und Leistungen. Und noch Importe etc.
Bei einem Ausfall wurde aber keine Leistung erbracht, ergo fällt keine Umsatzsteuer an.
Ist strenggenommen nicht mal mit der eigentlichen Leistung zu vergleichen, da die med. Behandlung steuerbefreit ist. Die Ausfallgebühr aber nicht Mal steuerbar ist. Also darf auf der Rechnung KEIN Hinweis auf irgendeine Steuerbefreiung oder ähnliches drauf, denn das wäre falsch.
Am besten ist es zu vergleichen mit Schadensersatz, den eine Versicherung leistet. Der unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.
Da ich aber kein Steuerberater bin, lasst euch im Zweifelsfall von einem Beraten. Meine Informationen habe ich aus meiner eigenen Ausbildung
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Wonderwoman schrieb:
Sehr gut!!! Du hast vollkommen recht... In der Tat unterliegt ein Schadenersatz keiner Umsatzsteuer. :clap:
0% da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
kommt? Natürlich von meinem STB :smile:
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morpheus-06 schrieb:
was meinst du woher meine Aussage
0% da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
kommt? Natürlich von meinem STB :smile:
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TheStonie schrieb:
Morpheus, es geht nicht um Haupt oder Nebenleistung. es gibt keine Leistung. Keine Leistung keine Steuerbarkeit.
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morpheus-06 schrieb:
komisch sollte ich eine falsche Aussage von meinem STB und meinem Serviceportal erhalten haben? Kaum zu fassen?
Ich habe mich letztens mit meinem Patentanwalt unterhalten, der eine Abmahnung für mich durchgeführt hat.
Dort habe ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer für seine Tätigkeit erhalten. Der Gegner musste alles dann als Schadenersatz wieder zurückzahlen... aber ohne Umsatzsteuer.
Auf mein Nachfragen wurde mir dann mitgeteilt, dass es auf Schadenersatz keine Umsatzsteuer gibt, da es ja auch kein Umsatz ist.
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Wonderwoman schrieb:
Ja hast Du.
Ich habe mich letztens mit meinem Patentanwalt unterhalten, der eine Abmahnung für mich durchgeführt hat.
Dort habe ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer für seine Tätigkeit erhalten. Der Gegner musste alles dann als Schadenersatz wieder zurückzahlen... aber ohne Umsatzsteuer.
Auf mein Nachfragen wurde mir dann mitgeteilt, dass es auf Schadenersatz keine Umsatzsteuer gibt, da es ja auch kein Umsatz ist.
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morpheus-06 schrieb:
das ist klar, aber die Ausfallgebühr ist eine Nebenleistung der Hauptleistung -> Vo. und damit ebenso umsatzsteuerfrei (beamtendeutsch).
Eine Ausfallgebühr als Schadenersatz ist von einer anderen Leistung vollkommen losgelöst. Somit kann es sich nicht um einen Nebenleistung handeln.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist leider auch falsch.
Eine Ausfallgebühr als Schadenersatz ist von einer anderen Leistung vollkommen losgelöst. Somit kann es sich nicht um einen Nebenleistung handeln.
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morpheus-06 schrieb:
wie können zwei STB,, der eine noch dazu Fachanwalt, irren? :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Keine Ahnung... soll ich Dir mal die Telefonnummer von meinem Patentanwalt geben, der sich permanent mit solchen Sachen beschäftigt? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Aber Dein Schaden ist ja auch der MwSt Betrag, da DU die doch nicht als Vorsteuer absetzen kannst ?!
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ali schrieb:
????
Aber Dein Schaden ist ja auch der MwSt Betrag, da DU die doch nicht als Vorsteuer absetzen kannst ?!
Wo wäre denn da auch der Mehrwert, der zu besteuern wäre? :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Die MWSt ist dann zwar Bestandteil des Schadens... aber wird nicht separat ausgewiesen, weil es keine MWSt ist.
Wo wäre denn da auch der Mehrwert, der zu besteuern wäre? :wink:
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TheStonie schrieb:
IM Zweifelsfall...ruft doch beim Finanzamt an :)
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morpheus-06 schrieb:
0%
da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
VG Udo
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Udo schrieb:
äähm? Entschuldigung , habt nix zu tun als euch mit einem so einen nichtigen Thema zu befassen. Oder habt ihr hunderte von Euro im Monat als Einnahmen von Ausfallgebühr? :tired_face: . Wenn ja, solltet ihr euch lieber Gedanken um die Praxisorganisation machen.
VG Udo
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