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einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
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Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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Papa Alpaka schrieb:
Aufpassen! Das Urteil behandelt vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer organisierte Wellnessmassagen.
In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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edith385 schrieb:
Das ist etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging in diesem Fall um Wellnessmassagen, die nicht teil der weisungsgebundenen Arbeit waren . Die Teilnahme war freiwillig innerhalb der Arbeitszeit. Der gleiche Sturz bei einer Massage auf Rezept an einem Patienten wird sicherlich anders ausgehen. Ich kann verstehen, dass man da klagen möchte. Ich hab das auch mal gegen die BG gemacht. Rückblickend aussichtslos. Genauso wie in diesem Fall. Ich habe mich selbst vertreten. Die Klägerin hier wahrscheinlich nicht. Ihr Anwalt hätte sie da besser beraten können.
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postri-77 schrieb:
Hoffentlich braucht niemand diese Info:
Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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