Zur Verstärkung unseres Teams in
der Praxisgemeinschaft für Physio-
und Ergotherapie suchen wir ab
sofort einen **Physiotherapeutin
(m/w/d)** in Vollzeit, Teilzeit
oder auf Minijob-Basis (603 €).
Unsere Praxis befindet sich in
Eriskirch / Mariabrunn, in der
Nähe von Friedrichshafen –
direkt am schönen Bodensee. Dich
erwarten helle, moderne
Räumlichkeiten in einem
Gesundheitszentrum.
Bei uns arbeitest du
eigenverantwortlich und gestaltest
deine Therapieplanung
selbstbestimmt. Dadur...
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Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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Papa Alpaka schrieb:
Aufpassen! Das Urteil behandelt vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer organisierte Wellnessmassagen.
In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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edith385 schrieb:
Das ist etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging in diesem Fall um Wellnessmassagen, die nicht teil der weisungsgebundenen Arbeit waren . Die Teilnahme war freiwillig innerhalb der Arbeitszeit. Der gleiche Sturz bei einer Massage auf Rezept an einem Patienten wird sicherlich anders ausgehen. Ich kann verstehen, dass man da klagen möchte. Ich hab das auch mal gegen die BG gemacht. Rückblickend aussichtslos. Genauso wie in diesem Fall. Ich habe mich selbst vertreten. Die Klägerin hier wahrscheinlich nicht. Ihr Anwalt hätte sie da besser beraten können.
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postri-77 schrieb:
Hoffentlich braucht niemand diese Info:
Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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