Worauf Sie sich bei Heraeus freuen
können:
- Attraktive Vergütung – starkes
Grundgehalt nach
Chemie-Tarifvertrag, jährliche
Einmalzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
Altersfreizeiten sowie
Pflegezusatzversicherung
- Finanzielle Zusatzleistungen –
Förderung der privaten
Altersversorgung,
Lebensphasenkonto,
Bezuschussung des öffentlichen
Nahverkehrs und Rabatte in vielen
Online-Shops
- Geregelte Arbeitszeiten – 37,5
Wochenstunden bei Vollzeit, 20-25
Wochenstunden bei Teilzeit,...
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- Attraktive Vergütung – starkes
Grundgehalt nach
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Einmalzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
Altersfreizeiten sowie
Pflegezusatzversicherung
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Altersversorgung,
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Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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Papa Alpaka schrieb:
Aufpassen! Das Urteil behandelt vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer organisierte Wellnessmassagen.
In der Physiopraxis während der therapeutischen Tätigkeit auf Massageöl auszurutschen ist ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit also BG-Fall.
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edith385 schrieb:
Das ist etwas missverständlich ausgedrückt. Es ging in diesem Fall um Wellnessmassagen, die nicht teil der weisungsgebundenen Arbeit waren . Die Teilnahme war freiwillig innerhalb der Arbeitszeit. Der gleiche Sturz bei einer Massage auf Rezept an einem Patienten wird sicherlich anders ausgehen. Ich kann verstehen, dass man da klagen möchte. Ich hab das auch mal gegen die BG gemacht. Rückblickend aussichtslos. Genauso wie in diesem Fall. Ich habe mich selbst vertreten. Die Klägerin hier wahrscheinlich nicht. Ihr Anwalt hätte sie da besser beraten können.
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postri-77 schrieb:
Hoffentlich braucht niemand diese Info:
Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.
Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)
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