Sie wollen mit einem dynamischen
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Gesundheit der Menschen arbeiten
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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muß man bei einer Betriebsprüfung oder z.B. Steuerfahndung den Terminplaner (wo Pat.Termine eingetragen werden)
aufbewahren? Wenn ja, wie lange?
Wie sieht es mit den Terminzettel aus, die der Patient mit nach Hause bekommt? Muss ich den "Durchschlag" auch
aufbewahren?
Es müssen doch die Termine vom Terminzettel mit "Allem" übereinstimmen....
Bitte diesbezüglich um wirklich fachliche Antwort!!!
Vielen Dank im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muß man bei einer Betriebsprüfung oder z.B. Steuerfahndung den Terminplaner (wo Pat.Termine eingetragen werden)
aufbewahren? Wenn ja, wie lange?
Wie sieht es mit den Terminzettel aus, die der Patient mit nach Hause bekommt? Muss ich den "Durchschlag" auch
aufbewahren?
Es müssen doch die Termine vom Terminzettel mit "Allem" übereinstimmen....
Bitte diesbezüglich um wirklich fachliche Antwort!!!
Vielen Dank im Voraus.
Terminplaner muss man nicht aufheben und Terminzettel mit Durchschlägen sind schon garnicht verpflichtend zu nutzen - Du könntest auch einfache ( wie Ärzte sie nutzen und manche KK sie zu Werbezwecken kostenlos abgibt) nutzen oder Deine Termine mündlich absprechen.
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Wonderwoman schrieb:
Leider nicht korrekt... allein das Patientenrechtegesetz sagt, dass wir diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahren dürfen.
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C.Zimmermann schrieb:
Soweit ich weiß, musst Du die Akten 3 Jahre aufheben und natürlich passen die Daten dort mit denen auf den Verordnungen überein.
Terminplaner muss man nicht aufheben und Terminzettel mit Durchschlägen sind schon garnicht verpflichtend zu nutzen - Du könntest auch einfache ( wie Ärzte sie nutzen und manche KK sie zu Werbezwecken kostenlos abgibt) nutzen oder Deine Termine mündlich absprechen.
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Wonderwoman schrieb:
Terminbuch und -zettel gehören nicht zu den aufbewahrungspflichtigen Dokumenten. Also weg damit...
Und wenn die Steuerfahndung sich mit dir beschäftigen sollte, dann hast du ganz andere Sorgen als Termine. :yum:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Den Terminplaner mußt du nicht aufbewahren. Die Termine sind ja anderweitig nachvollziehbar (im Pc, auf Karteikarte usw.). Die Termine sind eher bei einer Betriebsprüfung uninteressant, da sind andere Dinge von Bedeutung. Die Termine sind wichtig bei einer Nachfrage oder Überprüfung der KK.
Und wenn die Steuerfahndung sich mit dir beschäftigen sollte, dann hast du ganz andere Sorgen als Termine. :yum:
Gruß Britt
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Doch, leider ist es korrekt. Es kommt Freude auf, wenn es im Laufe der Jahre immer mehr wird. :blush: Es hilft aber nichts, die 10 Jahre sind leider Pflicht.
Gruß Britt
also wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist keine Aufbewahrungspflicht bei Terminbuch/bzw.Terminplaner
und Terminzettel notwendig, richtig? Kann man das irgendwo auch nachlesen?
Vielen Dank für deine Antwort!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Britt,
also wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist keine Aufbewahrungspflicht bei Terminbuch/bzw.Terminplaner
und Terminzettel notwendig, richtig? Kann man das irgendwo auch nachlesen?
Vielen Dank für deine Antwort!
du sagst:
..."Die Termine sind ja anderweitig nachvollziehbar (im Pc, auf Karteikarte usw.)"...
Das mit dem Pc kann ich ich nicht als zwingend nachvollziehen.
Seit wann ist ein PC Pflicht und welche Daten sind daraus zu sichern und vorzuhalten?
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mocca schrieb:
hallo Britt,
du sagst:
..."Die Termine sind ja anderweitig nachvollziehbar (im Pc, auf Karteikarte usw.)"...
Das mit dem Pc kann ich ich nicht als zwingend nachvollziehen.
Seit wann ist ein PC Pflicht und welche Daten sind daraus zu sichern und vorzuhalten?
LG
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limone schrieb:
Du kannst das nirgendwo nachlesen, weil Vorschriften sind immer nur schriftlich über das was VERLANGT wird, nicht über das was NICHT gefordert ist; sonst wäre das eine ziemlich lange Deklaration :innocent:
LG
lt. Information von Herrn RA Bill vom VDB ist es nicht notwendig irgendwelche Terminbücher oder Terminzettel aufzubewahren. Seine Empfehlung geht sogar so weit, die Daten wöchentlich zu schreddern, bzw. auf dem PC zu löschen.
Deine Patientendokumentation musst Du allerdings lt. Patientenrechtegesetz und Rahmenverträgen entsprechend aufbewahren.
Relevante Behandlungsdaten sind ja entsprechend auf dem Rezept dokumentiert und vom Patienten bestätigt. Sollten bei Dir diese Rezeptdaten nicht immer mit dem Behandlungsdatum übereinstimmen ( weil Du Dich verschrieben hast :point_up: ) ist es sowieso wichtig, nur das aufzubewahren was vorgeschrieben ist.
Also: Terminbücher regelmäßig entsorgen auch auf dem PC - und immer schön alles korrekt durchführen, Du schläfst auf jeden Fall ruhiger....
Vollyholly
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vollyholly schrieb:
Hallo zusammen,
lt. Information von Herrn RA Bill vom VDB ist es nicht notwendig irgendwelche Terminbücher oder Terminzettel aufzubewahren. Seine Empfehlung geht sogar so weit, die Daten wöchentlich zu schreddern, bzw. auf dem PC zu löschen.
Deine Patientendokumentation musst Du allerdings lt. Patientenrechtegesetz und Rahmenverträgen entsprechend aufbewahren.
Relevante Behandlungsdaten sind ja entsprechend auf dem Rezept dokumentiert und vom Patienten bestätigt. Sollten bei Dir diese Rezeptdaten nicht immer mit dem Behandlungsdatum übereinstimmen ( weil Du Dich verschrieben hast :point_up: ) ist es sowieso wichtig, nur das aufzubewahren was vorgeschrieben ist.
Also: Terminbücher regelmäßig entsorgen auch auf dem PC - und immer schön alles korrekt durchführen, Du schläfst auf jeden Fall ruhiger....
Vollyholly
Du hast mich mißverstanden. Du mußt bei Nachfragen der KK z. B. ja nachvollziehen können, an welchen Tagen der Patient in der Praxis behandelt wurde. Ich habe die Daten neben dem PC immer schriftlich auf der Karteikarte in Verbindung mit der Verlaufsdoku vermerkt. Eine Freundin von mir speichert die Behandlungsdaten nur im PC. Das meinte ich damit. Wichtig ist nur, dass du die Termindaten nachvollziehen kannst.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@ mocca
Du hast mich mißverstanden. Du mußt bei Nachfragen der KK z. B. ja nachvollziehen können, an welchen Tagen der Patient in der Praxis behandelt wurde. Ich habe die Daten neben dem PC immer schriftlich auf der Karteikarte in Verbindung mit der Verlaufsdoku vermerkt. Eine Freundin von mir speichert die Behandlungsdaten nur im PC. Das meinte ich damit. Wichtig ist nur, dass du die Termindaten nachvollziehen kannst.
Gruß Britt
Also auch bei PC ist alles da...
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du direkt abrechnest, dann werden alle Behandlungsdaten an die Kasse übertragen und Deine Software legt die übermittelten Daten auf Deiner Festplatte ab, damit Du jederzeit nachsehen kannst, was Du tatsächlich übertragen hast.
Also auch bei PC ist alles da...
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C.Zimmermann schrieb:
10 Jahre ? upps - das wusste ich tatsächlich nicht :flushed:
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