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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Aufbewahrungsfrist von Privatpatientenkarteikarte

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Neues Thema
Aufbewahrungsfrist von Privatpatientenkarteikarte
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Ute Zenz
28.01.2013 13:13
Hallo,
weiß jemand, ob es auch Fristen für die Aufbewahrung von Privatpatientenkarteikarten gibt? Bei GKV ist die Frist ja 3 Jahre, ich wurde die Frist auf die private PAtientenkartei übertragen.
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Hallo, weiß jemand, ob es auch Fristen für die Aufbewahrung von Privatpatientenkarteikarten gibt? Bei GKV ist die Frist ja 3 Jahre, ich wurde die Frist auf die private PAtientenkartei übertragen.
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Ute Zenz schrieb:

Hallo,
weiß jemand, ob es auch Fristen für die Aufbewahrung von Privatpatientenkarteikarten gibt? Bei GKV ist die Frist ja 3 Jahre, ich wurde die Frist auf die private PAtientenkartei übertragen.

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silvia43
28.01.2013 14:19
Ich dachte für alle 10 Jahre!
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Ich dachte für alle 10 Jahre!
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silvia43 schrieb:

Ich dachte für alle 10 Jahre!

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StefanP
28.01.2013 17:08
10 Jahre.
Wie kommst Du auf 3 Jahre?

Die Fristen beziehen sich auf Patientenkarteien bzw. -akten - unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Es geht um den Inhalt, nicht um die Art der Versicherung.



[bearbeitet am 28.01.13 17:10]
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10 Jahre. Wie kommst Du auf 3 Jahre? Die Fristen beziehen sich auf Patientenkarteien bzw. -akten - unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Es geht um den Inhalt, nicht um die Art der Versicherung. [bearbeitet am 28.01.13 17:10]
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morpheus-06
28.01.2013 17:48
mit dem Ablauf des Kalenderjahres 3 Jahre für die GKV. Für die PKV/Selbstzahler gibt es m. W. keine geregelten Fristen für die Patientenkartei.
Steuerrelevante Unterlagen bis zu 10 Jahren und da gehört die Patientenkartei nicht dazu.
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• Ute Zenz
• jojohppt
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mit dem Ablauf des Kalenderjahres 3 Jahre für die GKV. Für die PKV/Selbstzahler gibt es m. W. keine geregelten Fristen für die Patientenkartei. Steuerrelevante Unterlagen bis zu 10 Jahren und da gehört die Patientenkartei nicht dazu.
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morpheus-06 schrieb:

mit dem Ablauf des Kalenderjahres 3 Jahre für die GKV. Für die PKV/Selbstzahler gibt es m. W. keine geregelten Fristen für die Patientenkartei.
Steuerrelevante Unterlagen bis zu 10 Jahren und da gehört die Patientenkartei nicht dazu.

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Ute Zenz
28.01.2013 19:46
Danke für die Antworten :blush:
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Ute Zenz schrieb:

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StefanP schrieb:

10 Jahre.
Wie kommst Du auf 3 Jahre?

Die Fristen beziehen sich auf Patientenkarteien bzw. -akten - unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Es geht um den Inhalt, nicht um die Art der Versicherung.



[bearbeitet am 28.01.13 17:10]

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gabriele639
28.01.2013 18:29
Karteikarten von Privatpatienten/Selbstzahlern unterliegen keiner Aufbewahrungspflicht (es sei denn, sie enthielten Kopien von Rechnungen oder steuerrelevanten Inhalten, die sonst nirgendwo gespeichert/aufbewahrt werden, die musst Du halt dann separat aufbewahren). Ansonsten siehe morpheus. :blush:

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• Ute Zenz
• morpheus-06
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Karteikarten von Privatpatienten/Selbstzahlern unterliegen keiner Aufbewahrungspflicht (es sei denn, sie enthielten Kopien von Rechnungen oder steuerrelevanten Inhalten, die sonst nirgendwo gespeichert/aufbewahrt werden, die musst Du halt dann separat aufbewahren). Ansonsten siehe morpheus. :blush:
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Lars van Ravenzwaaij
30.01.2013 10:09
Autsch! So eine Aussage tut den Juristen richtig weh.

Richtig ist, dass es zwar keine gesetzlich normierte Dokumentations- und Aufbewahhrungspflichten gibt, jedoch ......

aus Haftungsgründe sollte mann die Kartei mindestens 10 Jahren nach Beendigung des Kalenderjahres aufbewahren, da die zivilrechtliche Schadensersatzregelungen eine zehnjährige Verjährungsfrist vorsehen. :kissing_closed_eyes:

Jeder hier, der schon mal ein Haftungsprozess hatte, weiss eine gute und lückenlose Dokumentation im Nachhinein sehr zu schätzen. Und glaube mir, inzwischen ist man auch als Therapeut schneller in ein Haftungsprozess verwickelt als man denkt. :flushed:

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• morpheus-06
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• StefanP
Autsch! So eine Aussage tut den Juristen richtig weh. Richtig ist, dass es zwar keine gesetzlich normierte Dokumentations- und Aufbewahhrungspflichten gibt, jedoch ...... aus Haftungsgründe sollte mann die Kartei mindestens 10 Jahren nach Beendigung des Kalenderjahres aufbewahren, da die zivilrechtliche Schadensersatzregelungen eine zehnjährige Verjährungsfrist vorsehen. :kissing_closed_eyes: Jeder hier, der schon mal ein Haftungsprozess hatte, weiss eine gute und lückenlose Dokumentation im Nachhinein sehr zu schätzen. Und glaube mir, inzwischen ist man auch als Therapeut schneller in ein Haftungsprozess verwickelt als man denkt. :flushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Autsch! So eine Aussage tut den Juristen richtig weh.

Richtig ist, dass es zwar keine gesetzlich normierte Dokumentations- und Aufbewahhrungspflichten gibt, jedoch ......

aus Haftungsgründe sollte mann die Kartei mindestens 10 Jahren nach Beendigung des Kalenderjahres aufbewahren, da die zivilrechtliche Schadensersatzregelungen eine zehnjährige Verjährungsfrist vorsehen. :kissing_closed_eyes:

Jeder hier, der schon mal ein Haftungsprozess hatte, weiss eine gute und lückenlose Dokumentation im Nachhinein sehr zu schätzen. Und glaube mir, inzwischen ist man auch als Therapeut schneller in ein Haftungsprozess verwickelt als man denkt. :flushed:

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gabriele639
30.01.2013 19:15
Dafür gibt`s ja eine evtl. Doku der Behandlungen im PC. :wink:

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Dafür gibt`s ja eine evtl. Doku der Behandlungen im PC. :wink:
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gabriele639 schrieb:

Dafür gibt`s ja eine evtl. Doku der Behandlungen im PC. :wink:

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morpheus-06
31.01.2013 07:44
Das ist richtig Lars, aber wie du schreibst gibt es keine gesetzliche Regelung für die Frage. Alles andere muss der PT für sich entscheiden.
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• gabriele639
Das ist richtig Lars, aber wie du schreibst gibt es keine gesetzliche Regelung für die Frage. Alles andere muss der PT für sich entscheiden.
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morpheus-06 schrieb:

Das ist richtig Lars, aber wie du schreibst gibt es keine gesetzliche Regelung für die Frage. Alles andere muss der PT für sich entscheiden.

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Lars van Ravenzwaaij
01.02.2013 09:31
Da der Großteil der Kollegen/innen bis heute mit Karteikarten dokumentiert (wenn überhaupt), würde ich dennoch deine Aussage nicht verallgemeinern. Und auch ein PC-Dokumentation dürfte man theoretisch im Rahmen der Reorganisation "vernichten".

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Da der Großteil der Kollegen/innen bis heute mit Karteikarten dokumentiert (wenn überhaupt), würde ich dennoch deine Aussage nicht verallgemeinern. Und auch ein PC-Dokumentation dürfte man theoretisch im Rahmen der Reorganisation "vernichten".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Da der Großteil der Kollegen/innen bis heute mit Karteikarten dokumentiert (wenn überhaupt), würde ich dennoch deine Aussage nicht verallgemeinern. Und auch ein PC-Dokumentation dürfte man theoretisch im Rahmen der Reorganisation "vernichten".

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Lars van Ravenzwaaij
01.02.2013 09:34
Es ging mir auch lediglich darum, auf das Risiko des Nichtaufbewahrens aufmerksam zu machen. Ich bin immer noch regelmäßig erstaunt, wie naiv ein Großteil der Praxisinhabern/innen diesbezüglich ist.

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• morpheus-06
Es ging mir auch lediglich darum, auf das Risiko des Nichtaufbewahrens aufmerksam zu machen. Ich bin immer noch regelmäßig erstaunt, wie naiv ein Großteil der Praxisinhabern/innen diesbezüglich ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Es ging mir auch lediglich darum, auf das Risiko des Nichtaufbewahrens aufmerksam zu machen. Ich bin immer noch regelmäßig erstaunt, wie naiv ein Großteil der Praxisinhabern/innen diesbezüglich ist.

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gabriele639 schrieb:

Karteikarten von Privatpatienten/Selbstzahlern unterliegen keiner Aufbewahrungspflicht (es sei denn, sie enthielten Kopien von Rechnungen oder steuerrelevanten Inhalten, die sonst nirgendwo gespeichert/aufbewahrt werden, die musst Du halt dann separat aufbewahren). Ansonsten siehe morpheus. :blush:



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