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Hannover

Suche Verstärkung für unser Team.
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Arbeitszeitkonto
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Szusa
02.06.2013 18:07
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die im Abeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung des Arbeitszeitkontos regelt? Habe einen 20 Std Vertrag, arbeite jedoch weniger, da nicht genug Pat. da sind...
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Hallo, gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die im Abeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung des Arbeitszeitkontos regelt? Habe einen 20 Std Vertrag, arbeite jedoch weniger, da nicht genug Pat. da sind...
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Szusa schrieb:

Hallo,
gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die im Abeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung des Arbeitszeitkontos regelt? Habe einen 20 Std Vertrag, arbeite jedoch weniger, da nicht genug Pat. da sind...

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SGBV
02.06.2013 19:30
Das wirtschaftl. Risiko liegt beim AG, dauerhafte Abwälzung auf den AN ist unzulässig:

Klauseln im Arbeitsvertrag – Arbeitszeitkonto - Arbeitsrecht.org
Arbeitszeitkonto Unterstunden Minusstunden Rechtsanwalt
Arbeitszeitkonten – Keine Verrechnung mit Minusstunden - Szary Blog
Arbeitszeitkonto - Minusstunden – Annahmeverzug | Arbeitsrecht
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• Lars van Ravenzwaaij
• Szusa
• Meitao
Das wirtschaftl. Risiko liegt beim AG, dauerhafte Abwälzung auf den AN ist unzulässig: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/blog-news/klauseln-im-arbeitsvertrag-arbeitszeitkonto/ http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/arbeitszeitkonto.htm http://aktuell.szary.de/arbeitszeitkonten-keine-verrechnung-mit-minusstunden-2383/ http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitszeitkonto-minusstunden-annahmeverzug_018771.html
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SGBV schrieb:

Das wirtschaftl. Risiko liegt beim AG, dauerhafte Abwälzung auf den AN ist unzulässig:

Klauseln im Arbeitsvertrag – Arbeitszeitkonto - Arbeitsrecht.org
Arbeitszeitkonto Unterstunden Minusstunden Rechtsanwalt
Arbeitszeitkonten – Keine Verrechnung mit Minusstunden - Szary Blog
Arbeitszeitkonto - Minusstunden – Annahmeverzug | Arbeitsrecht

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Shakespeare
02.06.2013 19:45
Nein, solche Grenzen und wann und wie ein Ausgleich zu erfolgen hat, müssen arbeitsvertraglich geregelt sein. Für den Ausgleich der Stunden hat dann der Arbeitgeber zu den vereinbarten Fristen (z.B. Ende des Kalenderjahres) zu sorgen. Kann er das nicht, trägt er im Rahmen seines unternehmerischen Risikos auch das finanzielle Risiko. Ist da nichts geregelt, sind auch die "Minusstunden" im Grunde nicht vorhanden. Gruß S.

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• Lars van Ravenzwaaij
Nein, solche Grenzen und wann und wie ein Ausgleich zu erfolgen hat, müssen arbeitsvertraglich geregelt sein. Für den Ausgleich der Stunden hat dann der Arbeitgeber zu den vereinbarten Fristen (z.B. Ende des Kalenderjahres) zu sorgen. Kann er das nicht, trägt er im Rahmen seines unternehmerischen Risikos auch das finanzielle Risiko. Ist da nichts geregelt, sind auch die "Minusstunden" im Grunde nicht vorhanden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Nein, solche Grenzen und wann und wie ein Ausgleich zu erfolgen hat, müssen arbeitsvertraglich geregelt sein. Für den Ausgleich der Stunden hat dann der Arbeitgeber zu den vereinbarten Fristen (z.B. Ende des Kalenderjahres) zu sorgen. Kann er das nicht, trägt er im Rahmen seines unternehmerischen Risikos auch das finanzielle Risiko. Ist da nichts geregelt, sind auch die "Minusstunden" im Grunde nicht vorhanden. Gruß S.

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Szusa
02.06.2013 20:54
danke, Ihr habt mir sehr geholfen!
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Szusa schrieb:

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