Verband für Physiotherapie (VPT)
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die im Abeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung des Arbeitszeitkontos regelt? Habe einen 20 Std Vertrag, arbeite jedoch weniger, da nicht genug Pat. da sind...
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Szusa schrieb:
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die im Abeitsvertrag eine zeitliche Begrenzung des Arbeitszeitkontos regelt? Habe einen 20 Std Vertrag, arbeite jedoch weniger, da nicht genug Pat. da sind...
Klauseln im Arbeitsvertrag – Arbeitszeitkonto - Arbeitsrecht.org
Arbeitszeitkonto Unterstunden Minusstunden Rechtsanwalt
Arbeitszeitkonten – Keine Verrechnung mit Minusstunden - Szary Blog
Arbeitszeitkonto - Minusstunden – Annahmeverzug | Arbeitsrecht
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SGBV schrieb:
Das wirtschaftl. Risiko liegt beim AG, dauerhafte Abwälzung auf den AN ist unzulässig:
Klauseln im Arbeitsvertrag – Arbeitszeitkonto - Arbeitsrecht.org
Arbeitszeitkonto Unterstunden Minusstunden Rechtsanwalt
Arbeitszeitkonten – Keine Verrechnung mit Minusstunden - Szary Blog
Arbeitszeitkonto - Minusstunden – Annahmeverzug | Arbeitsrecht
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Shakespeare schrieb:
Nein, solche Grenzen und wann und wie ein Ausgleich zu erfolgen hat, müssen arbeitsvertraglich geregelt sein. Für den Ausgleich der Stunden hat dann der Arbeitgeber zu den vereinbarten Fristen (z.B. Ende des Kalenderjahres) zu sorgen. Kann er das nicht, trägt er im Rahmen seines unternehmerischen Risikos auch das finanzielle Risiko. Ist da nichts geregelt, sind auch die "Minusstunden" im Grunde nicht vorhanden. Gruß S.
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Szusa schrieb:
danke, Ihr habt mir sehr geholfen!
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