Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen, die wir gern auch bei
den anstehenden Fortbildungen
unterstützen (finanziell,
Sonderurlaub, Einstiegsgeschenk).
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team (es wird durch interne
Fortbildung, gemeinsamen Sommerfest
...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hatte vor einer Woche einen Abeitsunfall,eine Patientin ist in einem Behindertenheim auf dem Weg zu meinem Raum auf Glatteis ausgerutscht(Streudienst war nicht gekommen,Betreuer haben auch nicht gestreut,Eisfläche war nicht zu erkennen dafür gibts Zeugen,Patientin ist zum Glück nichts passiert)aber sie ist mit voller Wucht in meinen Unterschenkel gerutscht.Ich war beim Durchgangsarzt,angeblich Bänder-und Kapselüberdehnung.Der Arzt will mich nächste Woche gesund schreiben,ist ja evtl. auch ok,aber was mache ich,wenn die Schmerzen weiterhin anhalten?Ich kann ja gerne versuchen,damit zu arbeiten,habe aber gehört,wenn es dann doch nicht geht oder doch weitere Diagnostik nötig wird muss i c h der BG nachweisen,dass das noch im Zusammenhang mit dem Unfall steht.Klar,die wollen auch nicht mehr zahlen als nötig und schon gar kein MRT.Was soll ich machen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Doch,muss ich.Habe mich erkundigt.Wenn der Arzt mich arbeitsfähig schreibt obwohl ich noch Schmerzen habe und es dann aufgrund der Beschwerden doch nicht geht muss ich nachweisen,dass es noch mit dem Unfall zusammenhängt und nicht eine neue Sache ist.Und dann übernimmt die Krankenkasse und wenn dann zur Diagnose doch ein MRT notwendig ist wird es deutlich schwieriger das zu bekommen und ich werde auch eine lange Wartezeit einplanen müssen
Der schreibt Dich nicht Arbeitsfähig, sonder der stellt eine zeitlich begrenzte AU fest.
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Helmut Fromberger schrieb:
Sag dem Arzt dass Du noch Schmerzen hast, und dass Du nicht arbeiten kannst.
Der schreibt Dich nicht Arbeitsfähig, sonder der stellt eine zeitlich begrenzte AU fest.
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Helmut Fromberger schrieb:
Du musst der BG gar nix nachweisen. Wenn Du nicht arbeitsfähig bist, stellt die AU der Arzt fest und gut.
Gruß, heropas
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Klar der Arzt weiss,dass es ein Arbeitsunfall war und die BG übernimmt vom ersten Tag an
Schritt1: Chef informieren
Schritt2: Betriebsarzt durch Cheffe einschalten lassen
Schritt3: Kontrolluntersuchung beim Betriebsarzt
Durchgangsarzt und Betriebsarzt kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen? Tja, dann sprichst du mit deinem Sachbearbeiter bei der BG
LG Andrea
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Andrea Bartels schrieb:
? warum anonym?
Schritt1: Chef informieren
Schritt2: Betriebsarzt durch Cheffe einschalten lassen
Schritt3: Kontrolluntersuchung beim Betriebsarzt
Durchgangsarzt und Betriebsarzt kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen? Tja, dann sprichst du mit deinem Sachbearbeiter bei der BG
LG Andrea
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was für ein Betriebsarzt?Hat eine freie Praxis einen Betriebsarzt?
Was für ein Betriebsarzt?Hat eine freie Praxis einen Betriebsarzt?
so wie sie min. einen Angestellten hat, muss ein Betriebsarzt bzw. eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorhanden sein.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.2.15 07:39:
Was für ein Betriebsarzt?Hat eine freie Praxis einen Betriebsarzt?
so wie sie min. einen Angestellten hat, muss ein Betriebsarzt bzw. eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorhanden sein.
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heropas schrieb:
Du musst dem Arzt sagen, dass es ein Arbeitsunfall ist. Ab einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen ist dann die BG zuständig. Die zahlen in der Regel viel anstandsloser als alle anderen, da wird es keine Probleme geben. Ob ein MRT nötig ist, entscheidet ja eh der ARzt, nicht die BG.
Gruß, heropas
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