Als moderne Ergo- und
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Ich habe eine kurze Frage zum Arbeitsrecht:
ist eine mündliche Zusage für ein neues Arbeitsverhältnis bindend, wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben wurde?
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend liebes Forum!
Ich habe eine kurze Frage zum Arbeitsrecht:
ist eine mündliche Zusage für ein neues Arbeitsverhältnis bindend, wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben wurde?
Danke!
Im übrigen können beide Seite in der Probezeit meist einfach kündigen.
Was läßt Dich fragen.
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ali schrieb:
Im Prinzip schon. Nur im Zweifel musst Du es beweisen.
Im übrigen können beide Seite in der Probezeit meist einfach kündigen.
Was läßt Dich fragen.
Nun stellt sich die Frage nach dem "Was" wurde besprochen? Und was gedenkst du zu tun wenn du gerade merkst das deine Zusage nicht so sicher war wie du "damals" dachtest?
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Ich habe die mündliche Zusage gegeben das ich einen Job zum 1.5.16 beginne. Dann wurde mir der Arbeitsvertrag vorgelegt in dem einige Klauseln mir nicht zusagen. Außerdem habe ich nach dem Treffen ein "ungutes" Gefühl in Bezug auf das Vorgehen meiner zukünftigen Chefs gehabt.
So wollten Sie schon beim 2. Gespräch meine Zertifikate haben
obwohl ich erst zum 1.5. anfange. Ich habe gesagt, das ich den AV erstmal mitnehme und "checken " lasse....
Eigentlich möchte ich dort garnicht mehr anfangen und versuche jetzt auf gute Art und Weise aus der Geschichte raus zu kommen. ..! Weiß irgendwer, wie die rechtliche Situation ist....kann ich wegen Vertragsbruch belangt werden, wenn ich dort nicht anfange....gibt es wie bei anderen Vertragsabschlüssen ein 14 tägiges Rücktrittsrecht?
Bin dankbar für Infos!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe die mündliche Zusage gegeben das ich einen Job zum 1.5.16 beginne. Dann wurde mir der Arbeitsvertrag vorgelegt in dem einige Klauseln mir nicht zusagen. Außerdem habe ich nach dem Treffen ein "ungutes" Gefühl in Bezug auf das Vorgehen meiner zukünftigen Chefs gehabt.
So wollten Sie schon beim 2. Gespräch meine Zertifikate haben
obwohl ich erst zum 1.5. anfange. Ich habe gesagt, das ich den AV erstmal mitnehme und "checken " lasse....
Eigentlich möchte ich dort garnicht mehr anfangen und versuche jetzt auf gute Art und Weise aus der Geschichte raus zu kommen. ..! Weiß irgendwer, wie die rechtliche Situation ist....kann ich wegen Vertragsbruch belangt werden, wenn ich dort nicht anfange....gibt es wie bei anderen Vertragsabschlüssen ein 14 tägiges Rücktrittsrecht?
Bin dankbar für Infos!!!
BTW wenn Unternehmer einen Auftrag nicht haben wollen, verlangen sie seeeehr viel und manchmal bekommen sie ihn dochdoch
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ali schrieb:
Überhaupt kein Problem...Dir sagen eben einige Klauseln nicht zu....besser (für beide Seiten) jetzt als nach 5 Tagen Probearbeiten....
BTW wenn Unternehmer einen Auftrag nicht haben wollen, verlangen sie seeeehr viel und manchmal bekommen sie ihn dochdoch
Bei mir war die Situation vor 11 Jahren die Gleiche. Hatte bereits mündlich in einer Praxis als FL zugesagt. Habe auch erst danach den Vertrag gelesen, Bauchschmerzen bekommen und dann auf meine innere Stimme gehört und was anderes gemacht. PI verständlicher Weise zunächst sauer, im Nachhinein aber froh über meine Ehrlichkeit. Sie hat dann noch die richtige Frau gefunden, heute bin ich selbständig und wir haben alle ein gutes kollegiales Verhältnis. Nur Mut !
P.S. oder das, was ali dir hier suggeriert: Vertrag zu deinen Bedingungen "anpassen" lassen oder du unterschreibst eben nicht. Wenn er meint ne mündliche Zusage sei bindend (was halt rein theoretisch stimmt) dann kannst du - wie oben erwähnt - ja auch ganz "offiziell" kündigen. Probezeit.
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Susulo schrieb:
Hallo AT,
Bei mir war die Situation vor 11 Jahren die Gleiche. Hatte bereits mündlich in einer Praxis als FL zugesagt. Habe auch erst danach den Vertrag gelesen, Bauchschmerzen bekommen und dann auf meine innere Stimme gehört und was anderes gemacht. PI verständlicher Weise zunächst sauer, im Nachhinein aber froh über meine Ehrlichkeit. Sie hat dann noch die richtige Frau gefunden, heute bin ich selbständig und wir haben alle ein gutes kollegiales Verhältnis. Nur Mut !
P.S. oder das, was ali dir hier suggeriert: Vertrag zu deinen Bedingungen "anpassen" lassen oder du unterschreibst eben nicht. Wenn er meint ne mündliche Zusage sei bindend (was halt rein theoretisch stimmt) dann kannst du - wie oben erwähnt - ja auch ganz "offiziell" kündigen. Probezeit.
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Leni C. schrieb:
Wenn du grundsätzlich mündlich zugesagt hast aber die Klauseln im Arbeitsvertrag andere sind als die mündliche Absprache und du nicht unterschreibst aus besagten Gründen , sag das der Praxis und gut ist . Anders wäre es meiner Meinung nach , wenn du nach diesen Absprachen mündlich zugesagt hättest , dann hättest du diesen zugestimmt .
Aber ein Gespräch wird sowieso reichen und der AG nicht auf Erfüllung des mündlichen Vertrags pochen!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ich gehe sehr davon aus, dass beim mündlichen Vertragsschluss nicht alle Details geklärt waren - wie die nicht zusagenen Klauseln. Deshalb wird wohl auch nicht die vorvertragliche Kündigung ausgeschlossen sein, so dass du - sollte der AG auf Erfüllung des Vertrags pochen - eine ordentliche (vorvertragliche) Kündigung aussprechen kannst. Die Frist bis zum Arbeitsbeginn reicht ja leicht aus, dass du nach Ablauf der Kündigungsfrist den Job nicht antreten musst.
Aber ein Gespräch wird sowieso reichen und der AG nicht auf Erfüllung des mündlichen Vertrags pochen!
Gruß
Nora
Ich habe jetzt einfach den Schritt nach vorne gemacht und den potentiellen neuen AG direkt angesprochen und darüber informiert. Zu meinem großen Glück hat der sehr
verständnisvoll reagiert und möchte nur nochmal mit mir reden um zu verstehen, was "falsch" gelaufen ist.
Gut zu wissen das es hier so kompetente "Physios" gibt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
Ich habe jetzt einfach den Schritt nach vorne gemacht und den potentiellen neuen AG direkt angesprochen und darüber informiert. Zu meinem großen Glück hat der sehr
verständnisvoll reagiert und möchte nur nochmal mit mir reden um zu verstehen, was "falsch" gelaufen ist.
Gut zu wissen das es hier so kompetente "Physios" gibt!
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Papa Alpaka schrieb:
Mündlich geschlossene Verträge sind genauso wirksam wie schriftliche; einige Arten von Verträgen bedürfen ausdrücklich der Schriftform (kann bei Arbeitsverträgen bis 30 Tage nach beginn des Arbeitsverhältnisses warten).
Nun stellt sich die Frage nach dem "Was" wurde besprochen? Und was gedenkst du zu tun wenn du gerade merkst das deine Zusage nicht so sicher war wie du "damals" dachtest?
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