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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Arbeiten in Elternzeit und Kündigung

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Neues Thema
Arbeiten in Elternzeit und Kündigung
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dweedy
24.04.2013 20:45
Hallo,
ich hatte 2011 bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Eltenrzeit angegeben und bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde. Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz? Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen? Darf er das und wenn ja wie?
Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
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Hallo, ich hatte 2011 bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Eltenrzeit angegeben und bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde. Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz? Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen? Darf er das und wenn ja wie? Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
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dweedy schrieb:

Hallo,
ich hatte 2011 bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Eltenrzeit angegeben und bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde. Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz? Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen? Darf er das und wenn ja wie?
Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

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Ramona Völlkopf
24.04.2013 21:30
Das solltest du unbedingt mit einem Anwalt klären.

Schon allein, ob du nun in Elternzeit bist oder nicht ist zu klären.
Wenn du nicht mehr in Elternzeit sein solltest, kann der AG fristgerecht kündigen.
Eine mögliche Abfindung hängt von deiner Vertragssituation ab.

Ist nur meine Meinung, keine rechtsverbindliche Auskunft.

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Das solltest du unbedingt mit einem Anwalt klären. Schon allein, ob du nun in Elternzeit bist oder nicht ist zu klären. Wenn du nicht mehr in Elternzeit sein solltest, kann der AG fristgerecht kündigen. Eine mögliche Abfindung hängt von deiner Vertragssituation ab. Ist nur meine Meinung, keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Ramona Völlkopf schrieb:

Das solltest du unbedingt mit einem Anwalt klären.

Schon allein, ob du nun in Elternzeit bist oder nicht ist zu klären.
Wenn du nicht mehr in Elternzeit sein solltest, kann der AG fristgerecht kündigen.
Eine mögliche Abfindung hängt von deiner Vertragssituation ab.

Ist nur meine Meinung, keine rechtsverbindliche Auskunft.

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webpt
24.04.2013 22:17
... bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde....
Das deutet ausserordentlich stark darauf hin, dass die angegebene Elternzeit, in Abstimmung mit dem AG, abgebrochen wurde. Sonst bedürfte es keines neuen Vertrages ( sonst ja nur Vertragsänderung ).

... Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?....
Genau das müsstest du ausdrücklich ja mit dem AG geregelt haben, denn das ist ja genau die Grundlage aller Möglichkeiten. Nur du kannst das wissen bzw. müsstest einen RA konsultieren.


...Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz?...
Ja.

...Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen?...
Deutet noch stärker darauf hin, dass du ein ganz normales Arbeitsverhältnis ausserhalb der Elternzeit hast.

... Darf er das und wenn ja wie?...
Bei Arbeitsverträgen ausserhalb der Elternzeit darf er das natürlich und hat dabei mehrererlei Möglichkeiten. Du hast auch mehrererlei Möglichkeiten- je eben, ob du Teilzeit in Elternzeit arbeitest oder eben nicht.

...Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?...
Nein, was nicht bedeutet das es nicht möglich sei.



[bearbeitet am 24.04.13 22:20]
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... bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde.... Das deutet ausserordentlich stark darauf hin, dass die angegebene Elternzeit, in Abstimmung mit dem AG, abgebrochen wurde. Sonst bedürfte es keines neuen Vertrages ( sonst ja nur Vertragsänderung ). ... Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?.... Genau das müsstest du ausdrücklich ja mit dem AG geregelt haben, denn das ist ja genau die Grundlage aller Möglichkeiten. Nur du kannst das wissen bzw. müsstest einen RA konsultieren. ...Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz?... Ja. ...Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen?... Deutet noch stärker darauf hin, dass du ein ganz normales Arbeitsverhältnis ausserhalb der Elternzeit hast. ... Darf er das und wenn ja wie?... Bei Arbeitsverträgen ausserhalb der Elternzeit darf er das natürlich und hat dabei mehrererlei Möglichkeiten. Du hast auch mehrererlei Möglichkeiten- je eben, ob du Teilzeit in Elternzeit arbeitest oder eben nicht. ...Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?... Nein, was nicht bedeutet das es nicht möglich sei. [bearbeitet am 24.04.13 22:20]
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webpt schrieb:

... bin dann aber wieder im Okt 2012 Teilzeit eingestiegen, was auch durch einen neuen Vertrag geregelt wurde....
Das deutet ausserordentlich stark darauf hin, dass die angegebene Elternzeit, in Abstimmung mit dem AG, abgebrochen wurde. Sonst bedürfte es keines neuen Vertrages ( sonst ja nur Vertragsänderung ).

... Arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit oder arbeite ich einfach nur Teilzeit?....
Genau das müsstest du ausdrücklich ja mit dem AG geregelt haben, denn das ist ja genau die Grundlage aller Möglichkeiten. Nur du kannst das wissen bzw. müsstest einen RA konsultieren.


...Habe ich bei Teilzeit in Elternzeit einen Kündigungsschutz?...
Ja.

...Bin jetzt länger krank und mein Arbeitgeber erwägt mich zu kündigen?...
Deutet noch stärker darauf hin, dass du ein ganz normales Arbeitsverhältnis ausserhalb der Elternzeit hast.

... Darf er das und wenn ja wie?...
Bei Arbeitsverträgen ausserhalb der Elternzeit darf er das natürlich und hat dabei mehrererlei Möglichkeiten. Du hast auch mehrererlei Möglichkeiten- je eben, ob du Teilzeit in Elternzeit arbeitest oder eben nicht.

...Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?...
Nein, was nicht bedeutet das es nicht möglich sei.



[bearbeitet am 24.04.13 22:20]



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