für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
ich hatte mir einen Anwallt ausgesucht, der entfernungsmäßig auch gut persönlich erreichbar ist. Nun ist er in eine andere Stadt umgezogen.
Hat jemand eine Ahnung, ob ich da "mitgehen" muss? (laufendes Verfahren, bisher aussergerichtlich)
Anderenfalls wäre das eine gute Gelegenheit, zu wechseln, weil mir seine Arbeit nicht gefällt.
Danke vorab für hilfreiche Ideen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich hatte mir einen Anwallt ausgesucht, der entfernungsmäßig auch gut persönlich erreichbar ist. Nun ist er in eine andere Stadt umgezogen.
Hat jemand eine Ahnung, ob ich da "mitgehen" muss? (laufendes Verfahren, bisher aussergerichtlich)
Anderenfalls wäre das eine gute Gelegenheit, zu wechseln, weil mir seine Arbeit nicht gefällt.
Danke vorab für hilfreiche Ideen.
wie bei PT und Arzt ist es jederzeit möglich, das Mandat zu beenden, dies auch ohne Angabe von Gründen! Solche Situation beruht oft auf Gegenseitigkeit, es wird also nichts passieren, kostst auch nur Zeit und bringt nichts.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dass ich grundsätzlich wechseln kann, ist klar. Aber einen neuen Anwalt bemühen hiesse dann für mich doppelte Kosten. Und das möchte ich vermeiden.
dass ich grundsätzlich wechseln kann, ist klar. Aber einen neuen Anwalt bemühen hiesse dann für mich doppelte Kosten. Und das möchte ich vermeiden.
Entweder oder....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.19 19:11:
dass ich grundsätzlich wechseln kann, ist klar. Aber einen neuen Anwalt bemühen hiesse dann für mich doppelte Kosten. Und das möchte ich vermeiden.
Entweder oder....
Oder Du hast ein Stundenhonorar vereinbart, das nehmen Anwälte gern, wenn der Streitwert gering ist.
Die Kostenersparnis durch die - unzureichende ? - Arbeit des 1. Anwalts kannst Du u. U. mit dem nächsten klären, der vielleicht noch Mandanten sucht.
Junge Leute haben oft mehr Biss als alte Säcke, die schon lange am Markt sind.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. nun, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist noch keine Klage da. Aber auch sonst geht es nach der BRAGO um die jeweils erfüllten Abschnitte, also erstens Beratung.
Oder Du hast ein Stundenhonorar vereinbart, das nehmen Anwälte gern, wenn der Streitwert gering ist.
Die Kostenersparnis durch die - unzureichende ? - Arbeit des 1. Anwalts kannst Du u. U. mit dem nächsten klären, der vielleicht noch Mandanten sucht.
Junge Leute haben oft mehr Biss als alte Säcke, die schon lange am Markt sind.
mfg hgb :sunglasses:
Junge Leute haben oft mehr Biss als alte Säcke, die schon lange am Markt sind.
mfg hgb :sunglasses:
das kann mit etwas Glück schon sein, aber Erfahrung und der Wille, den Job gut zu machen - wären optimal.
Ein leidiges Thema.
Naja, ich werde Angebote zu den Konditionen eines Wechsels einholen.
Wahrscheinlich komm ich nicht drum herum, einen gewissen Teil dann doppelt zu zahlen, obwohl ich meine, vom derzeitigen Anwalt nicht gut beraten worden zu sein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hgb schrieb am 3.5.19 19:27:
Junge Leute haben oft mehr Biss als alte Säcke, die schon lange am Markt sind.
mfg hgb :sunglasses:
das kann mit etwas Glück schon sein, aber Erfahrung und der Wille, den Job gut zu machen - wären optimal.
Ein leidiges Thema.
Naja, ich werde Angebote zu den Konditionen eines Wechsels einholen.
Wahrscheinlich komm ich nicht drum herum, einen gewissen Teil dann doppelt zu zahlen, obwohl ich meine, vom derzeitigen Anwalt nicht gut beraten worden zu sein.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. daqs wird sich erst zeigen, wenn die Sache gelaufen ist. Wir meinen oft Recht zu haben und zu bekommen und Anwälte holen uns in die Realität zurück. Auch in der Medizin ist nicht alles möglich bzw. erfolgreich.
mfg hgb :sunglasses:
Heißt seit 2004 RVG.
Zum Thema Wechsel: Hängt da noch eine Rechtschutzversicherung mitdrin, oder zahlst Du alles aus eigener Tasche? Und dann wie hgb schon richtig geschrieben hat: RVG oder Honorarvereinbarung (Bei der Honorarvereinbarung zahlt die RV in der Regel eh nur die Sätze aus dem RVG und die evtl. Gerichtsgebühren) ?
Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, würde ich IMMER wechseln......
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Bernie schrieb:
Sorry, dass ich das jetzt einwerfe: Die BRAGO gibts seit 2004 nicht mehr. :blush:
Heißt seit 2004 RVG.
Zum Thema Wechsel: Hängt da noch eine Rechtschutzversicherung mitdrin, oder zahlst Du alles aus eigener Tasche? Und dann wie hgb schon richtig geschrieben hat: RVG oder Honorarvereinbarung (Bei der Honorarvereinbarung zahlt die RV in der Regel eh nur die Sätze aus dem RVG und die evtl. Gerichtsgebühren) ?
Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, würde ich IMMER wechseln......
Sorry, dass ich das jetzt einwerfe: Die BRAGO gibts seit 2004 nicht mehr. :blush:
Heißt seit 2004 RVG.
Zum Thema Wechsel: Hängt da noch eine Rechtschutzversicherung mitdrin, oder zahlst Du alles aus eigener Tasche? Und dann wie hgb schon richtig geschrieben hat: RVG oder Honorarvereinbarung (Bei der Honorarvereinbarung zahlt die RV in der Regel eh nur die Sätze aus dem RVG und die evtl. Gerichtsgebühren) ?
Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, würde ich IMMER wechseln......
Ja, das läuft über die RV.
Ich werde einen oder zwei weitere RA fragen, wie das dann weiter gerechnet werden kann.
Danke für eure Anregungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bernie schrieb am 5.5.19 10:25:
Sorry, dass ich das jetzt einwerfe: Die BRAGO gibts seit 2004 nicht mehr. :blush:
Heißt seit 2004 RVG.
Zum Thema Wechsel: Hängt da noch eine Rechtschutzversicherung mitdrin, oder zahlst Du alles aus eigener Tasche? Und dann wie hgb schon richtig geschrieben hat: RVG oder Honorarvereinbarung (Bei der Honorarvereinbarung zahlt die RV in der Regel eh nur die Sätze aus dem RVG und die evtl. Gerichtsgebühren) ?
Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, würde ich IMMER wechseln......
Ja, das läuft über die RV.
Ich werde einen oder zwei weitere RA fragen, wie das dann weiter gerechnet werden kann.
Danke für eure Anregungen.
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Bernie schrieb:
Dann musst Du das erst mit Deiner RV abklären!
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hgb schrieb:
Hallo @mab,
wie bei PT und Arzt ist es jederzeit möglich, das Mandat zu beenden, dies auch ohne Angabe von Gründen! Solche Situation beruht oft auf Gegenseitigkeit, es wird also nichts passieren, kostst auch nur Zeit und bringt nichts.
mfg hgb :wink:
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