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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit erlaubt?

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Neues Thema
Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit erlaubt?
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PatriciaM
29.01.2013 19:53
Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute von meiner AG ein Angebot bekommen, dass ich eine Sprachfördergruppe freiberuflich übernehmen könnte. Ich bin desweiteren bei einer anderen Kollegin in dieser Praxengemeinschaft auf 400€ angestellt. Nun stellt sich mir die Frage, ob so eine Konstellation rechtlich überhaupt erlaubt ist- sprich:
20-Stunden-Stelle + 400€- Job + Honorartätigkeit??

:scream: :scream: :scream:

Vielen Dank schon mal...

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Hallo Ihr Lieben, ich habe heute von meiner AG ein Angebot bekommen, dass ich eine Sprachfördergruppe freiberuflich übernehmen könnte. Ich bin desweiteren bei einer anderen Kollegin in dieser Praxengemeinschaft auf 400€ angestellt. Nun stellt sich mir die Frage, ob so eine Konstellation rechtlich überhaupt erlaubt ist- sprich: 20-Stunden-Stelle + 400€- Job + Honorartätigkeit?? :scream: :scream: :scream: Vielen Dank schon mal...
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PatriciaM schrieb:

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute von meiner AG ein Angebot bekommen, dass ich eine Sprachfördergruppe freiberuflich übernehmen könnte. Ich bin desweiteren bei einer anderen Kollegin in dieser Praxengemeinschaft auf 400€ angestellt. Nun stellt sich mir die Frage, ob so eine Konstellation rechtlich überhaupt erlaubt ist- sprich:
20-Stunden-Stelle + 400€- Job + Honorartätigkeit??

:scream: :scream: :scream:

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chipchap
29.01.2013 23:01
Also die 400€Stelle interessiert dabei nicht, da dies (bei Praxengemeinschaft) ein absolut anderer AG ist,
Allerdings dürfte der Angestelltenstatus und gleichzeitige Honorartätigkeit beim selben AG zum Problem werden. Da stellt sich ja die Frage, warum Du das nicht im Rahmen deiner Anstellung machen kannst, v.a. da es sich um eine Teilzeitstelle handelt und genug Luft (zeitlich) zum Aufstocken da ist.
Zudem müsstest du als Selbständige Kursleiterin eine Berufs/Betriebshaftspflicht abschließen und dich bei der BG anmelden. Das lohnt sich für einen einzelnen Kurs überhaupt nicht!

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Also die 400€Stelle interessiert dabei nicht, da dies (bei Praxengemeinschaft) ein absolut anderer AG ist, Allerdings dürfte der Angestelltenstatus und gleichzeitige Honorartätigkeit beim selben AG zum Problem werden. Da stellt sich ja die Frage, warum Du das nicht im Rahmen deiner Anstellung machen kannst, v.a. da es sich um eine Teilzeitstelle handelt und genug Luft (zeitlich) zum Aufstocken da ist. Zudem müsstest du als Selbständige Kursleiterin eine Berufs/Betriebshaftspflicht abschließen und dich bei der BG anmelden. Das lohnt sich für einen einzelnen Kurs überhaupt nicht!
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PatriciaM
30.01.2013 13:46
Da ich Mutter eines 16- monatigen Jungen bin, versuche ich eigentlich, nicht 5 Tage die Woche voll zu arbeiten, deswegen war die Überlegung mit der Honorartätigkeit überhaupt zustande gekommen, weil wir einfach merken, dass es finanziell derzeit eher kneift als gut läuft...den Kindergarten würde ich von ihr komplett übernehmen, wäre also nicht mehr weisungsgebunden und könnte natürlich noch in weiteren Kindergärten anfragen, ob Interesse besteht.
Die Berufshaftpflicht hatte ich bisher noch nicht auf dem Zettel- danke für den Tipp...da muss ich mich jetzt erstmal schlau machen, wieviel die haben wollen...und dann überlegen wir weiter! Vielen Dank!

Patricia
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Da ich Mutter eines 16- monatigen Jungen bin, versuche ich eigentlich, nicht 5 Tage die Woche voll zu arbeiten, deswegen war die Überlegung mit der Honorartätigkeit überhaupt zustande gekommen, weil wir einfach merken, dass es finanziell derzeit eher kneift als gut läuft...den Kindergarten würde ich von ihr komplett übernehmen, wäre also nicht mehr weisungsgebunden und könnte natürlich noch in weiteren Kindergärten anfragen, ob Interesse besteht. Die Berufshaftpflicht hatte ich bisher noch nicht auf dem Zettel- danke für den Tipp...da muss ich mich jetzt erstmal schlau machen, wieviel die haben wollen...und dann überlegen wir weiter! Vielen Dank! Patricia
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PatriciaM schrieb:

Da ich Mutter eines 16- monatigen Jungen bin, versuche ich eigentlich, nicht 5 Tage die Woche voll zu arbeiten, deswegen war die Überlegung mit der Honorartätigkeit überhaupt zustande gekommen, weil wir einfach merken, dass es finanziell derzeit eher kneift als gut läuft...den Kindergarten würde ich von ihr komplett übernehmen, wäre also nicht mehr weisungsgebunden und könnte natürlich noch in weiteren Kindergärten anfragen, ob Interesse besteht.
Die Berufshaftpflicht hatte ich bisher noch nicht auf dem Zettel- danke für den Tipp...da muss ich mich jetzt erstmal schlau machen, wieviel die haben wollen...und dann überlegen wir weiter! Vielen Dank!

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chipchap schrieb:

Also die 400€Stelle interessiert dabei nicht, da dies (bei Praxengemeinschaft) ein absolut anderer AG ist,
Allerdings dürfte der Angestelltenstatus und gleichzeitige Honorartätigkeit beim selben AG zum Problem werden. Da stellt sich ja die Frage, warum Du das nicht im Rahmen deiner Anstellung machen kannst, v.a. da es sich um eine Teilzeitstelle handelt und genug Luft (zeitlich) zum Aufstocken da ist.
Zudem müsstest du als Selbständige Kursleiterin eine Berufs/Betriebshaftspflicht abschließen und dich bei der BG anmelden. Das lohnt sich für einen einzelnen Kurs überhaupt nicht!



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