Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
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Gleich vorab, Srlbstständigkeit kommt nicht in Frage....
Ich möchte im Service in einer Saunawelt arbeiten. Dort werddn auch Massagen etc angeboten. Könnte ich dann rein rechtlich dort meinen sekt. HP anbieten? Nach genehmiging Gesundheitsamt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Gleich vorab, Srlbstständigkeit kommt nicht in Frage....
Ich möchte im Service in einer Saunawelt arbeiten. Dort werddn auch Massagen etc angeboten. Könnte ich dann rein rechtlich dort meinen sekt. HP anbieten? Nach genehmiging Gesundheitsamt?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du kannst freilich im Service angestellt arbeiten. Als HP, egal ob voll HP oder sektoral, wirst du im Angestellenverhältniss ohne Praxis wohl eher nichts anbieten können.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Montag hab ich eh Termin beim Gesundheitsamt.... Aber falls jdm was weiß....
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Wenn du sektoraler HP arbeiten möchtest gilt für dich das Heilpraktikergesetz. Eventuelle Schranken gegen eine angestellte Tätigkeit als HP im Saunabereich erklärt dir sicherlich das Gesundheitsamt.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eben. Und dafür brauch ich nur n Raum.... So wie in ner Praxis.... Eigentl dürfte das nix anderes sein
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McMiki schrieb:
Im Prinzip musst du nur einen "Praxissitz" melden..ob das deine Wohnung ist, die Garage, der Hinterraum der Kneipe oder ein Raum in der Saunawelt..einfach einen Brief an das GA mit der Adresse der "Praxis" und los geht's!!
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Shakespeare schrieb:
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ich denke wie McMiki sagt wirds sein, hat sich in meiner Praxis auch keiner drum geschert, hauptsache n seperater Raum, alles andere war denen egal.
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.
Fast alles falsch!! Für eine PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume..das kann auch ein Büro oder Nebenzimmer eines Fitnessstudios sein!! Und sobald du einen Praxissitz gemeldet hast, darfst du die Heilkunde ausüben..egal ob als HB, auf dem Sportplatz oder in der Sauna!! Warum sollte man in einer Saunawelt nur Massagen anbieten dürfen?? Darf man dann in einem Fitnessstudio nur Sport anbieten?? Lediglich die Heilkunde im Umherziehen ist verboten..
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McMiki schrieb:
Shakespeare schrieb am 30.5.19 11:01:
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.
Fast alles falsch!! Für eine PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume..das kann auch ein Büro oder Nebenzimmer eines Fitnessstudios sein!! Und sobald du einen Praxissitz gemeldet hast, darfst du die Heilkunde ausüben..egal ob als HB, auf dem Sportplatz oder in der Sauna!! Warum sollte man in einer Saunawelt nur Massagen anbieten dürfen?? Darf man dann in einem Fitnessstudio nur Sport anbieten?? Lediglich die Heilkunde im Umherziehen ist verboten..
Aber der Fragesteller scheint ja Deiner begrenzt fundierten Meinung zu folgen weil diese Ihm besser passt. Vielleicht kennt er Deine sonstigen Beiträge nicht...
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Shakespeare schrieb:
Fast alles falsch? Anders als Du habe ich eine Heilpraxis im eigenen Haus und kenne die Zulassungsbedingungen meiner Gemeinde (das variiert regional) von der Toilette, über Warteraum, Desinfizierbarkeit der Einrichtung, behindertengerechter Zugang, Trennbarkeit von privat oder anders gewerblich genutzten Räumen, Parkplätze, Grundriss des Hauses usw., die ich nachweisen musste. Eine formlose Beantragung akzeptieren manche Gesundheitsämter, dann aber nicht die Baubehörde. Man muss schon seriös im eigenen Umfeld recherchieren. Ebenso habe ich eine umfassende Ausbildung gemacht, deren Bestandteil rechtliche Fragen rund um das HPG beinhaltete. Dazu gehört auch, dass Wissen darum, dass man zwar Hausbesuche machen darf aber nicht die Heilkunde an beliebigen Orten ausführen darf, wenn man nur eine gemeldete Praxisadresse hat. Hier würde es sich aber erkennbar um keinen erforderlichen Hausbesuch handeln, sondern quasi um eine Zweigstelle, die dann wieder eine gesonderte Zulassung benötigt oder eben doch als Ausübung der Heilkunde im Umherziehen auslegbar wäre (Hinterraum Kneipe, Friseur etc.). Ausnahme der zugelassene Praxisraum wäre vor Ort. Hier hast Du Recht. Wenn man hier den jeweiligen Anforderungen an eine Praxiszulassung genüge getan hat, kann man dann dort uneingeschränkt praktizieren. Das wäre ein praktikabler Weg.
Aber der Fragesteller scheint ja Deiner begrenzt fundierten Meinung zu folgen weil diese Ihm besser passt. Vielleicht kennt er Deine sonstigen Beiträge nicht...
Eine "Heilpraxis" ist auch was anderes als eine PP für PT!!!
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McMiki schrieb:
Und trotzdem falsch!! Für eine PT PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume, als sek. HP brauchst du einen Praxissitz..manchmal kann es so einfach sein!!!
Eine "Heilpraxis" ist auch was anderes als eine PP für PT!!!
Leider werden Zulassungsbedingen und Pflichten für die shp`s nicht Pflichtgemäß überprüft. Aber generell sollten shp`s wissen dass für sie die selben Bedingungen gelten wie für die VollHP`S.Also Gesundheitsamt befragen !!!!!!!
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eim schrieb:
an McMickki : Die Frage war von Anonymus war ob sie als shp sowas in der Sauna anbieten kann und das geht nicht da hat das Gesundheitsamt schon seine Vorschriften.
Leider werden Zulassungsbedingen und Pflichten für die shp`s nicht Pflichtgemäß überprüft. Aber generell sollten shp`s wissen dass für sie die selben Bedingungen gelten wie für die VollHP`S.Also Gesundheitsamt befragen !!!!!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich passe mich keiner Meinung an, ich sagte lediglich dass ich es in meiner Praxis nur gemeldet hab u denen alles egal war.... Hauptsache nen eigenen Raum.... Aber wie gesagt, ich klär das ja Montag mit dem Gesundheitsamt. Es ist eben wirklich von Gemeinde zu Gemrinde verschieden.....
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Tempelritter schrieb:
Warum soll das nicht gehen? Die Saunawelt wird als Ort der Niederlassung beim Gesundheitsamt angegeben, fertig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Naja, in ner praxis is man auch nur angestellt... Also interessant wären Fakten....
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