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Würzburg

Physiotherapeut:in – Würzburg
Altstadt | Gründungsteam,
Eröffnung November 2026

ViaPhysio "· Vollzeit oder Teilzeit
(20–40 h) "· Start: ab
Oktober/November 2026

Wir kommen nach Würzburg. Und
nicht mit leeren Händen.

Vier Jahre lang haben wir in Berlin
gebaut, was wir uns selbst als
Physios gewünscht hätten: vier
Praxen, große Trainingsflächen,
40-Minuten-Ersttermine, kein
Papierkram. Jetzt gehen wir zum
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November eröffnen wir in der
Theater...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Angestellt als sekt. HP in Saunawelt?

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Neues Thema
Angestellt als sekt. HP in Saunawelt?
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Anonymer Teilnehmer
29.05.2019 10:56
Hallo,

Gleich vorab, Srlbstständigkeit kommt nicht in Frage....
Ich möchte im Service in einer Saunawelt arbeiten. Dort werddn auch Massagen etc angeboten. Könnte ich dann rein rechtlich dort meinen sekt. HP anbieten? Nach genehmiging Gesundheitsamt?
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Hallo, Gleich vorab, Srlbstständigkeit kommt nicht in Frage.... Ich möchte im Service in einer Saunawelt arbeiten. Dort werddn auch Massagen etc angeboten. Könnte ich dann rein rechtlich dort meinen sekt. HP anbieten? Nach genehmiging Gesundheitsamt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

Gleich vorab, Srlbstständigkeit kommt nicht in Frage....
Ich möchte im Service in einer Saunawelt arbeiten. Dort werddn auch Massagen etc angeboten. Könnte ich dann rein rechtlich dort meinen sekt. HP anbieten? Nach genehmiging Gesundheitsamt?

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Ingo Friedrich
29.05.2019 13:39
Du kannst freilich im Service angestellt arbeiten. Als HP, egal ob voll HP oder sektoral, wirst du im Angestellenverhältniss ohne Praxis wohl eher nichts anbieten können.

MfG :)
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Du kannst freilich im Service angestellt arbeiten. Als HP, egal ob voll HP oder sektoral, wirst du im Angestellenverhältniss ohne Praxis wohl eher nichts anbieten können. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Du kannst freilich im Service angestellt arbeiten. Als HP, egal ob voll HP oder sektoral, wirst du im Angestellenverhältniss ohne Praxis wohl eher nichts anbieten können.

MfG :)

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Anonymer Teilnehmer
29.05.2019 14:37
Naja, in ner praxis is man auch nur angestellt... Also interessant wären Fakten....
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Naja, in ner praxis is man auch nur angestellt... Also interessant wären Fakten....
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Anonymer Teilnehmer
29.05.2019 14:46
Montag hab ich eh Termin beim Gesundheitsamt.... Aber falls jdm was weiß....
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Montag hab ich eh Termin beim Gesundheitsamt.... Aber falls jdm was weiß....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Montag hab ich eh Termin beim Gesundheitsamt.... Aber falls jdm was weiß....

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Ingo Friedrich
29.05.2019 14:57
Wenn du sektoraler HP arbeiten möchtest gilt für dich das Heilpraktikergesetz. Eventuelle Schranken gegen eine angestellte Tätigkeit als HP im Saunabereich erklärt dir sicherlich das Gesundheitsamt.
MfG :)
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Wenn du sektoraler HP arbeiten möchtest gilt für dich das Heilpraktikergesetz. Eventuelle Schranken gegen eine angestellte Tätigkeit als HP im Saunabereich erklärt dir sicherlich das Gesundheitsamt. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Wenn du sektoraler HP arbeiten möchtest gilt für dich das Heilpraktikergesetz. Eventuelle Schranken gegen eine angestellte Tätigkeit als HP im Saunabereich erklärt dir sicherlich das Gesundheitsamt.
MfG :)

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Anonymer Teilnehmer
29.05.2019 17:24
Eben. Und dafür brauch ich nur n Raum.... So wie in ner Praxis.... Eigentl dürfte das nix anderes sein
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Eben. Und dafür brauch ich nur n Raum.... So wie in ner Praxis.... Eigentl dürfte das nix anderes sein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Eben. Und dafür brauch ich nur n Raum.... So wie in ner Praxis.... Eigentl dürfte das nix anderes sein

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McMiki
29.05.2019 23:27
Im Prinzip musst du nur einen "Praxissitz" melden..ob das deine Wohnung ist, die Garage, der Hinterraum der Kneipe oder ein Raum in der Saunawelt..einfach einen Brief an das GA mit der Adresse der "Praxis" und los geht's!!
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Im Prinzip musst du nur einen "Praxissitz" melden..ob das deine Wohnung ist, die Garage, der Hinterraum der Kneipe oder ein Raum in der Saunawelt..einfach einen Brief an das GA mit der Adresse der "Praxis" und los geht's!!
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McMiki schrieb:

Im Prinzip musst du nur einen "Praxissitz" melden..ob das deine Wohnung ist, die Garage, der Hinterraum der Kneipe oder ein Raum in der Saunawelt..einfach einen Brief an das GA mit der Adresse der "Praxis" und los geht's!!

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Shakespeare
30.05.2019 11:01
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.
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Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.
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Shakespeare schrieb:

Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.

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Anonymer Teilnehmer
30.05.2019 11:11
Ja, ich denke wie McMiki sagt wirds sein, hat sich in meiner Praxis auch keiner drum geschert, hauptsache n seperater Raum, alles andere war denen egal.
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Ja, ich denke wie McMiki sagt wirds sein, hat sich in meiner Praxis auch keiner drum geschert, hauptsache n seperater Raum, alles andere war denen egal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, ich denke wie McMiki sagt wirds sein, hat sich in meiner Praxis auch keiner drum geschert, hauptsache n seperater Raum, alles andere war denen egal.

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McMiki
30.05.2019 11:38
Shakespeare schrieb am 30.5.19 11:01:
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.


Fast alles falsch!! Für eine PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume..das kann auch ein Büro oder Nebenzimmer eines Fitnessstudios sein!! Und sobald du einen Praxissitz gemeldet hast, darfst du die Heilkunde ausüben..egal ob als HB, auf dem Sportplatz oder in der Sauna!! Warum sollte man in einer Saunawelt nur Massagen anbieten dürfen?? Darf man dann in einem Fitnessstudio nur Sport anbieten?? Lediglich die Heilkunde im Umherziehen ist verboten..
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[zitat]Shakespeare schrieb am 30.5.19 11:01: Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind. [/zitat] Fast alles falsch!! Für eine PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume..das kann auch ein Büro oder Nebenzimmer eines Fitnessstudios sein!! Und sobald du einen Praxissitz gemeldet hast, darfst du die Heilkunde ausüben..egal ob als HB, auf dem Sportplatz oder in der Sauna!! Warum sollte man in einer Saunawelt nur Massagen anbieten dürfen?? Darf man dann in einem Fitnessstudio nur Sport anbieten?? Lediglich die Heilkunde im Umherziehen ist verboten..
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McMiki schrieb:

Shakespeare schrieb am 30.5.19 11:01:
Praxis Sitz anmelden ist mitnichten so einfach. Gesundheitsamt und je nach Region auch Bauamt, haben da diverse Auflagen. Auch mit einem Praxissitz darf man nicht an beliebigen Orten berufsmäßig Heilkunde ausüben. In einer Saunawelt o. Äh. darf man Wellnessmassagen anbieten aber keine Heilbehandlungen durchführen. Ob man dort eine Heilpraxis einrichten kann, hängt von den räumlichen Bedingungen ab und ob diese mit den behördlichen Bedingungen in Einklang zu bringen sind.


Fast alles falsch!! Für eine PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume..das kann auch ein Büro oder Nebenzimmer eines Fitnessstudios sein!! Und sobald du einen Praxissitz gemeldet hast, darfst du die Heilkunde ausüben..egal ob als HB, auf dem Sportplatz oder in der Sauna!! Warum sollte man in einer Saunawelt nur Massagen anbieten dürfen?? Darf man dann in einem Fitnessstudio nur Sport anbieten?? Lediglich die Heilkunde im Umherziehen ist verboten..

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Shakespeare
30.05.2019 14:55
Fast alles falsch? Anders als Du habe ich eine Heilpraxis im eigenen Haus und kenne die Zulassungsbedingungen meiner Gemeinde (das variiert regional) von der Toilette, über Warteraum, Desinfizierbarkeit der Einrichtung, behindertengerechter Zugang, Trennbarkeit von privat oder anders gewerblich genutzten Räumen, Parkplätze, Grundriss des Hauses usw., die ich nachweisen musste. Eine formlose Beantragung akzeptieren manche Gesundheitsämter, dann aber nicht die Baubehörde. Man muss schon seriös im eigenen Umfeld recherchieren. Ebenso habe ich eine umfassende Ausbildung gemacht, deren Bestandteil rechtliche Fragen rund um das HPG beinhaltete. Dazu gehört auch, dass Wissen darum, dass man zwar Hausbesuche machen darf aber nicht die Heilkunde an beliebigen Orten ausführen darf, wenn man nur eine gemeldete Praxisadresse hat. Hier würde es sich aber erkennbar um keinen erforderlichen Hausbesuch handeln, sondern quasi um eine Zweigstelle, die dann wieder eine gesonderte Zulassung benötigt oder eben doch als Ausübung der Heilkunde im Umherziehen auslegbar wäre (Hinterraum Kneipe, Friseur etc.). Ausnahme der zugelassene Praxisraum wäre vor Ort. Hier hast Du Recht. Wenn man hier den jeweiligen Anforderungen an eine Praxiszulassung genüge getan hat, kann man dann dort uneingeschränkt praktizieren. Das wäre ein praktikabler Weg.
Aber der Fragesteller scheint ja Deiner begrenzt fundierten Meinung zu folgen weil diese Ihm besser passt. Vielleicht kennt er Deine sonstigen Beiträge nicht...
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• Ingo Friedrich
Fast alles falsch? Anders als Du habe ich eine Heilpraxis im eigenen Haus und kenne die Zulassungsbedingungen meiner Gemeinde (das variiert regional) von der Toilette, über Warteraum, Desinfizierbarkeit der Einrichtung, behindertengerechter Zugang, Trennbarkeit von privat oder anders gewerblich genutzten Räumen, Parkplätze, Grundriss des Hauses usw., die ich nachweisen musste. Eine formlose Beantragung akzeptieren manche Gesundheitsämter, dann aber nicht die Baubehörde. Man muss schon seriös im eigenen Umfeld recherchieren. Ebenso habe ich eine umfassende Ausbildung gemacht, deren Bestandteil rechtliche Fragen rund um das HPG beinhaltete. Dazu gehört auch, dass Wissen darum, dass man zwar Hausbesuche machen darf aber nicht die Heilkunde an beliebigen Orten ausführen darf, wenn man nur eine gemeldete Praxisadresse hat. Hier würde es sich aber erkennbar um keinen erforderlichen Hausbesuch handeln, sondern quasi um eine Zweigstelle, die dann wieder eine gesonderte Zulassung benötigt oder eben doch als Ausübung der Heilkunde im Umherziehen auslegbar wäre (Hinterraum Kneipe, Friseur etc.). Ausnahme der zugelassene Praxisraum wäre vor Ort. Hier hast Du Recht. Wenn man hier den jeweiligen Anforderungen an eine Praxiszulassung genüge getan hat, kann man dann dort uneingeschränkt praktizieren. Das wäre ein praktikabler Weg. Aber der Fragesteller scheint ja Deiner begrenzt fundierten Meinung zu folgen weil diese Ihm besser passt. Vielleicht kennt er Deine sonstigen Beiträge nicht...
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Shakespeare schrieb:

Fast alles falsch? Anders als Du habe ich eine Heilpraxis im eigenen Haus und kenne die Zulassungsbedingungen meiner Gemeinde (das variiert regional) von der Toilette, über Warteraum, Desinfizierbarkeit der Einrichtung, behindertengerechter Zugang, Trennbarkeit von privat oder anders gewerblich genutzten Räumen, Parkplätze, Grundriss des Hauses usw., die ich nachweisen musste. Eine formlose Beantragung akzeptieren manche Gesundheitsämter, dann aber nicht die Baubehörde. Man muss schon seriös im eigenen Umfeld recherchieren. Ebenso habe ich eine umfassende Ausbildung gemacht, deren Bestandteil rechtliche Fragen rund um das HPG beinhaltete. Dazu gehört auch, dass Wissen darum, dass man zwar Hausbesuche machen darf aber nicht die Heilkunde an beliebigen Orten ausführen darf, wenn man nur eine gemeldete Praxisadresse hat. Hier würde es sich aber erkennbar um keinen erforderlichen Hausbesuch handeln, sondern quasi um eine Zweigstelle, die dann wieder eine gesonderte Zulassung benötigt oder eben doch als Ausübung der Heilkunde im Umherziehen auslegbar wäre (Hinterraum Kneipe, Friseur etc.). Ausnahme der zugelassene Praxisraum wäre vor Ort. Hier hast Du Recht. Wenn man hier den jeweiligen Anforderungen an eine Praxiszulassung genüge getan hat, kann man dann dort uneingeschränkt praktizieren. Das wäre ein praktikabler Weg.
Aber der Fragesteller scheint ja Deiner begrenzt fundierten Meinung zu folgen weil diese Ihm besser passt. Vielleicht kennt er Deine sonstigen Beiträge nicht...

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McMiki
30.05.2019 15:19
Und trotzdem falsch!! Für eine PT PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume, als sek. HP brauchst du einen Praxissitz..manchmal kann es so einfach sein!!!
Eine "Heilpraxis" ist auch was anderes als eine PP für PT!!!
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Und trotzdem falsch!! Für eine PT PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume, als sek. HP brauchst du einen Praxissitz..manchmal kann es so einfach sein!!! Eine "Heilpraxis" ist auch was anderes als eine PP für PT!!!
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McMiki schrieb:

Und trotzdem falsch!! Für eine PT PP brauchst du lediglich gewerbliche Räume, als sek. HP brauchst du einen Praxissitz..manchmal kann es so einfach sein!!!
Eine "Heilpraxis" ist auch was anderes als eine PP für PT!!!

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eim
30.05.2019 15:50
an McMickki : Die Frage war von Anonymus war ob sie als shp sowas in der Sauna anbieten kann und das geht nicht da hat das Gesundheitsamt schon seine Vorschriften.

Leider werden Zulassungsbedingen und Pflichten für die shp`s nicht Pflichtgemäß überprüft. Aber generell sollten shp`s wissen dass für sie die selben Bedingungen gelten wie für die VollHP`S.Also Gesundheitsamt befragen !!!!!!!
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an McMickki : Die Frage war von Anonymus war ob sie als shp sowas in der Sauna anbieten kann und das geht nicht da hat das Gesundheitsamt schon seine Vorschriften. Leider werden Zulassungsbedingen und Pflichten für die shp`s nicht Pflichtgemäß überprüft. Aber generell sollten shp`s wissen dass für sie die selben Bedingungen gelten wie für die VollHP`S.Also Gesundheitsamt befragen !!!!!!!
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eim schrieb:

an McMickki : Die Frage war von Anonymus war ob sie als shp sowas in der Sauna anbieten kann und das geht nicht da hat das Gesundheitsamt schon seine Vorschriften.

Leider werden Zulassungsbedingen und Pflichten für die shp`s nicht Pflichtgemäß überprüft. Aber generell sollten shp`s wissen dass für sie die selben Bedingungen gelten wie für die VollHP`S.Also Gesundheitsamt befragen !!!!!!!

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Anonymer Teilnehmer
31.05.2019 07:44
Ich passe mich keiner Meinung an, ich sagte lediglich dass ich es in meiner Praxis nur gemeldet hab u denen alles egal war.... Hauptsache nen eigenen Raum.... Aber wie gesagt, ich klär das ja Montag mit dem Gesundheitsamt. Es ist eben wirklich von Gemeinde zu Gemrinde verschieden.....
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Ich passe mich keiner Meinung an, ich sagte lediglich dass ich es in meiner Praxis nur gemeldet hab u denen alles egal war.... Hauptsache nen eigenen Raum.... Aber wie gesagt, ich klär das ja Montag mit dem Gesundheitsamt. Es ist eben wirklich von Gemeinde zu Gemrinde verschieden.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich passe mich keiner Meinung an, ich sagte lediglich dass ich es in meiner Praxis nur gemeldet hab u denen alles egal war.... Hauptsache nen eigenen Raum.... Aber wie gesagt, ich klär das ja Montag mit dem Gesundheitsamt. Es ist eben wirklich von Gemeinde zu Gemrinde verschieden.....

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Tempelritter
31.05.2019 19:16
Warum soll das nicht gehen? Die Saunawelt wird als Ort der Niederlassung beim Gesundheitsamt angegeben, fertig.
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• Dream13
• Papa Alpaka
Warum soll das nicht gehen? Die Saunawelt wird als Ort der Niederlassung beim Gesundheitsamt angegeben, fertig.
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Tempelritter schrieb:

Warum soll das nicht gehen? Die Saunawelt wird als Ort der Niederlassung beim Gesundheitsamt angegeben, fertig.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Naja, in ner praxis is man auch nur angestellt... Also interessant wären Fakten....



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