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Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


Wir suchen Dich ab sofort oder
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Unsere Philosophie ist: Miteinander
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Patienten, Therapeuten,
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verschiedenst...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Anerkennung

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Neues Thema
Anerkennung
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Anonymer Teilnehmer
10.04.2025 17:25
Hey ihr.
Ich habe eine Frage.
Ich bin ziemlich neu in der Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter hat Zwischenzeitlich die MT fertig gemacht.
Jetzt wird fleißig sein Plan gefüllt. Nun kommen die ersten Briefe von dem Abrechnungsservice, dass unter meiner IK Nummer keine MT zu finden sei.

Wie genau ist der Ablauf der Anerkennung. Reicht nur die Angabe und das Zertifikat oder wie genau läuft das?
Oder braucht das ganze noch etwas Zeit ?
Lohnt sich ein Wiederspruch?
Danke
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Hey ihr. Ich habe eine Frage. Ich bin ziemlich neu in der Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter hat Zwischenzeitlich die MT fertig gemacht. Jetzt wird fleißig sein Plan gefüllt. Nun kommen die ersten Briefe von dem Abrechnungsservice, dass unter meiner IK Nummer keine MT zu finden sei. Wie genau ist der Ablauf der Anerkennung. Reicht nur die Angabe und das Zertifikat oder wie genau läuft das? Oder braucht das ganze noch etwas Zeit ? Lohnt sich ein Wiederspruch? Danke
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Lars van Ravenzwaaij
10.04.2025 18:22
@Anonymer Teilnehmer Hast du dein Mitarbeiter mitsamt Zertifikat bei der ARGE angemeldet? Wenn nicht, kannst du die MT weder annehmen noch abrechnen.

Aus GKV-Sicht gehörst du ohne Anmeldung bei der ARGE zu den Abrechnungsbetrügern und landest in der Betrugsstatistik. 😱

(2a) Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine
Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht
werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen
haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige
Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige
Arbeitsgemeinschaft
nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Hast du dein Mitarbeiter mitsamt Zertifikat bei der ARGE angemeldet? Wenn nicht, kannst du die MT weder annehmen noch abrechnen. Aus GKV-Sicht gehörst du ohne Anmeldung bei der ARGE zu den Abrechnungsbetrügern und landest in der Betrugsstatistik. 😱 [zitat] (2a) Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen haben. [b]Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft[/b] nach § 124 Absatz 2 SGB V.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Hast du dein Mitarbeiter mitsamt Zertifikat bei der ARGE angemeldet? Wenn nicht, kannst du die MT weder annehmen noch abrechnen.

Aus GKV-Sicht gehörst du ohne Anmeldung bei der ARGE zu den Abrechnungsbetrügern und landest in der Betrugsstatistik. 😱

(2a) Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine
Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht
werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen
haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige
Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige
Arbeitsgemeinschaft
nach § 124 Absatz 2 SGB V.

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Anonymer Teilnehmer
10.04.2025 18:30
Angemeldet wurde er.
Deswegen stehe ich gerade vor einem großen Fragezeichen. 😐
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Angemeldet wurde er. Deswegen stehe ich gerade vor einem großen Fragezeichen. 😐
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Angemeldet wurde er.
Deswegen stehe ich gerade vor einem großen Fragezeichen. 😐

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Lars van Ravenzwaaij
10.04.2025 18:33
@Anonymer Teilnehmer Dann solltest du mit der zuständigen Arge Kontakt aufnehmen. Du kannst auch Online in deinem Arge-Konto schauen. Zumindest wenn du das freigeschaltet hast.

zulassung-heilmittel. de/portal.html
(der direkte Link geht leider kaputt)
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Dann solltest du mit der zuständigen Arge Kontakt aufnehmen. Du kannst auch Online in deinem Arge-Konto schauen. Zumindest wenn du das freigeschaltet hast. zulassung-heilmittel. de/portal.html (der direkte Link geht leider kaputt)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Dann solltest du mit der zuständigen Arge Kontakt aufnehmen. Du kannst auch Online in deinem Arge-Konto schauen. Zumindest wenn du das freigeschaltet hast.

zulassung-heilmittel. de/portal.html
(der direkte Link geht leider kaputt)

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pt ani
10.04.2025 19:38
@Anonymer Teilnehmer Und dann hast Du auch das Zertifikat nachgemeldet?
Erst wenn Du die Bestätigung darüber hast, kannst Du MT abrechnen. Keinen Tag früher, leider.
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• Michael Woelky
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Und dann hast Du auch das Zertifikat nachgemeldet? Erst wenn Du die Bestätigung darüber hast, kannst Du MT abrechnen. Keinen Tag früher, leider.
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pt ani schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Und dann hast Du auch das Zertifikat nachgemeldet?
Erst wenn Du die Bestätigung darüber hast, kannst Du MT abrechnen. Keinen Tag früher, leider.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hey ihr.
Ich habe eine Frage.
Ich bin ziemlich neu in der Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter hat Zwischenzeitlich die MT fertig gemacht.
Jetzt wird fleißig sein Plan gefüllt. Nun kommen die ersten Briefe von dem Abrechnungsservice, dass unter meiner IK Nummer keine MT zu finden sei.

Wie genau ist der Ablauf der Anerkennung. Reicht nur die Angabe und das Zertifikat oder wie genau läuft das?
Oder braucht das ganze noch etwas Zeit ?
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