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In meiner Praxis in
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kinzi
05.12.2023 06:44
Hallo Schwarmwissen: Ab welcher Höhe der Fehltage durch Kind-Krank-Tagen mahnt Ihr eure Mitarbeiter ab?
Gibt es bei euch spezielle Regelungen, z.B. die Zeiten nach zu arbeiten?

Ich fehle im dieser Wintersaison nun den 3.Tag, um meinen Sohn zu betreuen und bekomm immer Stress. Ich überlege, nur noch abends zu arbeiten, wenn mein Mann zu Hause ist, komme dann aber nicht auf genug Stunden. Vielleicht gibt's noch andere Möglichkeiten, mit so etwas umzugehen. Erhoffe mir ein wenig Input vo euch!
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Hallo Schwarmwissen: Ab welcher Höhe der Fehltage durch Kind-Krank-Tagen mahnt Ihr eure Mitarbeiter ab? Gibt es bei euch spezielle Regelungen, z.B. die Zeiten nach zu arbeiten? Ich fehle im dieser Wintersaison nun den 3.Tag, um meinen Sohn zu betreuen und bekomm immer Stress. Ich überlege, nur noch abends zu arbeiten, wenn mein Mann zu Hause ist, komme dann aber nicht auf genug Stunden. Vielleicht gibt's noch andere Möglichkeiten, mit so etwas umzugehen. Erhoffe mir ein wenig Input vo euch!
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Sarah Gerbert
05.12.2023 07:31
Kind krank ist wie selbst krank=nix nacharbeiten.
Kindkrankenrankenschein abholen, ausfüllen und selbst an die Kasse schicken.

Ich meine, das einem pro Elternteil
15 Tage pro Jahr zustehen.
Am besten informierst du dich mal direkt bei deiner Kasse. Da scheint es noch Informationsbedarf deinerseits zu geben.

In der Regel sind das eher kurzfristige Absagen, natürlich supernervig für den AG. Aber es sind halt Kinder.
Auch da ist glaub ein klärendes Gespäch nötig, wenn da nach dem 3. Tag eine Abmahnung im Raum steht. Am besten sachlich über die gesetzliche Lage informieren.
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• Papa Alpaka
• maike125
Kind krank ist wie selbst krank=nix nacharbeiten. Kindkrankenrankenschein abholen, ausfüllen und selbst an die Kasse schicken. Ich meine, das einem pro Elternteil 15 Tage pro Jahr zustehen. Am besten informierst du dich mal direkt bei deiner Kasse. Da scheint es noch Informationsbedarf deinerseits zu geben. In der Regel sind das eher kurzfristige Absagen, natürlich supernervig für den AG. Aber es sind halt Kinder. Auch da ist glaub ein klärendes Gespäch nötig, wenn da nach dem 3. Tag eine Abmahnung im Raum steht. Am besten sachlich über die gesetzliche Lage informieren.
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Sarah Gerbert schrieb:

Kind krank ist wie selbst krank=nix nacharbeiten.
Kindkrankenrankenschein abholen, ausfüllen und selbst an die Kasse schicken.

Ich meine, das einem pro Elternteil
15 Tage pro Jahr zustehen.
Am besten informierst du dich mal direkt bei deiner Kasse. Da scheint es noch Informationsbedarf deinerseits zu geben.

In der Regel sind das eher kurzfristige Absagen, natürlich supernervig für den AG. Aber es sind halt Kinder.
Auch da ist glaub ein klärendes Gespäch nötig, wenn da nach dem 3. Tag eine Abmahnung im Raum steht. Am besten sachlich über die gesetzliche Lage informieren.

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Eva
05.12.2023 20:19
Soweit ich es in Erinnerung habe, fällst du bei der Betreuung deines kranken Kindes (mit Krankschreibung des Kinderarztes) aus der Lohnfortzahlung heraus und bekommst dann bei Einreichung der Bescheinigung irgend was zwischen 60 und 70% deines Gehaltes für die Dauer der Krankmeldung von der Kk erstattet.
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Soweit ich es in Erinnerung habe, fällst du bei der Betreuung deines kranken Kindes (mit Krankschreibung des Kinderarztes) aus der Lohnfortzahlung heraus und bekommst dann bei Einreichung der Bescheinigung irgend was zwischen 60 und 70% deines Gehaltes für die Dauer der Krankmeldung von der Kk erstattet.
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Eva schrieb:

Soweit ich es in Erinnerung habe, fällst du bei der Betreuung deines kranken Kindes (mit Krankschreibung des Kinderarztes) aus der Lohnfortzahlung heraus und bekommst dann bei Einreichung der Bescheinigung irgend was zwischen 60 und 70% deines Gehaltes für die Dauer der Krankmeldung von der Kk erstattet.

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tinki
05.12.2023 21:00
@Eva korrekt.
Trotzdem stehen diese MA weiterhin im Lohnlauf betr. Lohnnebenkosten und arbeiten in dieser Zeit nichts ein.
Aus einer befreundeten Praxis ist mir eine Kollegin mit 30 Tagen Urlaub, 15 Tagen AU und mit 2 Kindern a 30 Tagen Kind krank bekannt...DAS muss man als PI erstmal mitgehen wollen...ist aber bestimmt die Ausnahme und hier war da keine Rede von.
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[mention]Eva[/mention] korrekt. Trotzdem stehen diese MA weiterhin im Lohnlauf betr. Lohnnebenkosten und arbeiten in dieser Zeit nichts ein. Aus einer befreundeten Praxis ist mir eine Kollegin mit 30 Tagen Urlaub, 15 Tagen AU und mit 2 Kindern a 30 Tagen Kind krank bekannt...DAS muss man als PI erstmal mitgehen wollen...ist aber bestimmt die Ausnahme und hier war da keine Rede von.
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tinki schrieb:

@Eva korrekt.
Trotzdem stehen diese MA weiterhin im Lohnlauf betr. Lohnnebenkosten und arbeiten in dieser Zeit nichts ein.
Aus einer befreundeten Praxis ist mir eine Kollegin mit 30 Tagen Urlaub, 15 Tagen AU und mit 2 Kindern a 30 Tagen Kind krank bekannt...DAS muss man als PI erstmal mitgehen wollen...ist aber bestimmt die Ausnahme und hier war da keine Rede von.

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vollyholly
08.12.2023 09:10
Hi Kinzi,
es ist auch eine Überlegung, ob Dein Mann / Partner mal die kranken Kinder versorgt.
Es wird überall Gleichberechtigung gefordert. Also meine Herren, rand an die Krankenbetten der Kinderflushed. So würde sich die "Belastung durch Kinderkrankentage" auf zumindest zwei AG verteilen.
Nur so - als möglichen Input...
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Hi Kinzi, es ist auch eine Überlegung, ob Dein Mann / Partner mal die kranken Kinder versorgt. Es wird überall Gleichberechtigung gefordert. Also meine Herren, rand an die Krankenbetten der Kinder[emoji]flushed[/emoji]. So würde sich die "Belastung durch Kinderkrankentage" auf zumindest zwei AG verteilen. Nur so - als möglichen Input...
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vollyholly schrieb:

Hi Kinzi,
es ist auch eine Überlegung, ob Dein Mann / Partner mal die kranken Kinder versorgt.
Es wird überall Gleichberechtigung gefordert. Also meine Herren, rand an die Krankenbetten der Kinderflushed. So würde sich die "Belastung durch Kinderkrankentage" auf zumindest zwei AG verteilen.
Nur so - als möglichen Input...

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Michael Woelky
12.12.2023 09:22
Kinder gehen immer vor...Sch...AG.Sollte sich schämen.Wenn mögl. eine neue Stelle suchen.
L.G. Michael
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Kinder gehen immer vor...Sch...AG.Sollte sich schämen.Wenn mögl. eine neue Stelle suchen. L.G. Michael
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Michael Woelky schrieb:

Kinder gehen immer vor...Sch...AG.Sollte sich schämen.Wenn mögl. eine neue Stelle suchen.
L.G. Michael

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Michael Woelky
12.12.2023 09:25
@Sarah Gerbert
Wie bitte,ein sachl. Gespräch ?? wenn der AG noch nicht einmal auf ein kr. Kind Rücksicht nimmt ist Ihm auch durch ein kl. Gesprch nicht mehr zu helfen.Der/die denkt nur an entgangene Einnahme sonst nichts.
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] Wie bitte,ein sachl. Gespräch ?? wenn der AG noch nicht einmal auf ein kr. Kind Rücksicht nimmt ist Ihm auch durch ein kl. Gesprch nicht mehr zu helfen.Der/die denkt nur an entgangene Einnahme sonst nichts.
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Michael Woelky schrieb:

@Sarah Gerbert
Wie bitte,ein sachl. Gespräch ?? wenn der AG noch nicht einmal auf ein kr. Kind Rücksicht nimmt ist Ihm auch durch ein kl. Gesprch nicht mehr zu helfen.Der/die denkt nur an entgangene Einnahme sonst nichts.

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Break
12.12.2023 22:43
Ich bin als Arbeitgeber wirklich schockiert über so ein Verhalten eines Chefs...
Ich plane in meine Kalkulation 4 Wochen Krankheit des Arbeitnehmers mit ein, wir sind doch alles keine Maschinen...
Ich musste sogar zwei Mitarbeiter dazu "zwingen", zu Hause zu bleiben. Die wollten mit Erkältung arbeiten gehen.
Würde ich nicht machen und auch meine Mitarbeiter niemals dazu nötigen.
So einen Chef brauchst du nicht
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• Kitane
• Michael Woelky
Ich bin als Arbeitgeber wirklich schockiert über so ein Verhalten eines Chefs... Ich plane in meine Kalkulation 4 Wochen Krankheit des Arbeitnehmers mit ein, wir sind doch alles keine Maschinen... Ich musste sogar zwei Mitarbeiter dazu "zwingen", zu Hause zu bleiben. Die wollten mit Erkältung arbeiten gehen. Würde ich nicht machen und auch meine Mitarbeiter niemals dazu nötigen. So einen Chef brauchst du nicht
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Break schrieb:

Ich bin als Arbeitgeber wirklich schockiert über so ein Verhalten eines Chefs...
Ich plane in meine Kalkulation 4 Wochen Krankheit des Arbeitnehmers mit ein, wir sind doch alles keine Maschinen...
Ich musste sogar zwei Mitarbeiter dazu "zwingen", zu Hause zu bleiben. Die wollten mit Erkältung arbeiten gehen.
Würde ich nicht machen und auch meine Mitarbeiter niemals dazu nötigen.
So einen Chef brauchst du nicht

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kinzi schrieb:

Hallo Schwarmwissen: Ab welcher Höhe der Fehltage durch Kind-Krank-Tagen mahnt Ihr eure Mitarbeiter ab?
Gibt es bei euch spezielle Regelungen, z.B. die Zeiten nach zu arbeiten?

Ich fehle im dieser Wintersaison nun den 3.Tag, um meinen Sohn zu betreuen und bekomm immer Stress. Ich überlege, nur noch abends zu arbeiten, wenn mein Mann zu Hause ist, komme dann aber nicht auf genug Stunden. Vielleicht gibt's noch andere Möglichkeiten, mit so etwas umzugehen. Erhoffe mir ein wenig Input vo euch!

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Halbtitan
05.12.2023 07:46
Was meinst du mit abmahnen?
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Was meinst du mit abmahnen?
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kinzi
05.12.2023 08:28
Naja, daß halt nicht direkt die Kündigung ausgesprochen wird, sondern erstmal angemahnt wird.
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Naja, daß halt nicht direkt die Kündigung ausgesprochen wird, sondern erstmal angemahnt wird.
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kinzi schrieb:

Naja, daß halt nicht direkt die Kündigung ausgesprochen wird, sondern erstmal angemahnt wird.

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tinki
05.12.2023 08:44
In 2023 stehen pro Elternteil und pro Kind 30 Tage Kind krank zu, bei alleinerziehenden 60 Tage.
Ab 2024 wird der Anspruch pro Elternteil und Kind auf 15 Tage im Jahr reduziert.

Nun gibt es ja solche und solche Eltern...schöpft man es voll aus, kann es für eine kleinere Praxis schon kritisch werden. Schließlich kommt noch Urlaub und vllt auch noch eine eigene Erkrankung dazu.
Dies passt aber eigentlich nicht zu unserem Physio-Helfer-Syndrom-Gen, oder? ;-)

Wirst Du von Deinem AG mündlich "ermahnt" oder schriftlich "abgemahnt"?

Gute Besserung für Dein Kind!
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• Lars van Ravenzwaaij
In 2023 stehen pro Elternteil und pro Kind 30 Tage Kind krank zu, bei alleinerziehenden 60 Tage. Ab 2024 wird der Anspruch pro Elternteil und Kind auf 15 Tage im Jahr reduziert. Nun gibt es ja solche und solche Eltern...schöpft man es voll aus, kann es für eine kleinere Praxis schon kritisch werden. Schließlich kommt noch Urlaub und vllt auch noch eine eigene Erkrankung dazu. Dies passt aber eigentlich nicht zu unserem Physio-Helfer-Syndrom-Gen, oder? ;-) Wirst Du von Deinem AG mündlich "ermahnt" oder schriftlich "abgemahnt"? Gute Besserung für Dein Kind!
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tinki schrieb:

In 2023 stehen pro Elternteil und pro Kind 30 Tage Kind krank zu, bei alleinerziehenden 60 Tage.
Ab 2024 wird der Anspruch pro Elternteil und Kind auf 15 Tage im Jahr reduziert.

Nun gibt es ja solche und solche Eltern...schöpft man es voll aus, kann es für eine kleinere Praxis schon kritisch werden. Schließlich kommt noch Urlaub und vllt auch noch eine eigene Erkrankung dazu.
Dies passt aber eigentlich nicht zu unserem Physio-Helfer-Syndrom-Gen, oder? ;-)

Wirst Du von Deinem AG mündlich "ermahnt" oder schriftlich "abgemahnt"?

Gute Besserung für Dein Kind!

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kinzi
05.12.2023 09:29
Bisher nur mündlich....
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Bisher nur mündlich....
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kinzi schrieb:

Bisher nur mündlich....

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kinzi
05.12.2023 09:30
Habe ich ja auch Verständnis für.
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Habe ich ja auch Verständnis für.
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kinzi schrieb:

Habe ich ja auch Verständnis für.

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Halbtitan
05.12.2023 09:37
Stopp Stopp Stopp
Du bist mündlich abgemahnt worden, weil du wegen deines kranken Kindes nicht auf Arbeit kommen kannst?
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Stopp Stopp Stopp Du bist mündlich abgemahnt worden, weil du wegen deines kranken Kindes nicht auf Arbeit kommen kannst?
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Halbtitan schrieb:

Stopp Stopp Stopp
Du bist mündlich abgemahnt worden, weil du wegen deines kranken Kindes nicht auf Arbeit kommen kannst?

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tinki
05.12.2023 09:56
Also eine formsichere Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne sollte stets schriftlich erfolgen. Der Grund muss benannt sein, ebenso Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

Bist Du sicher, dass es sich so verhält? Oder war es unter diesen Umständen eine Ermahnung? D. h. die Aufforderung (mündlich oder schriftlich), dass Verhalten einzustellen?

Wie viele Tage kamen bei dir denn bislang in 2023 als "Kind krank" zusammen?
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Also eine formsichere Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne sollte stets schriftlich erfolgen. Der Grund muss benannt sein, ebenso Konsequenzen für den Wiederholungsfall. Bist Du sicher, dass es sich so verhält? Oder war es unter diesen Umständen eine Ermahnung? D. h. die Aufforderung (mündlich oder schriftlich), dass Verhalten einzustellen? Wie viele Tage kamen bei dir denn bislang in 2023 als "Kind krank" zusammen?
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tinki schrieb:

Also eine formsichere Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne sollte stets schriftlich erfolgen. Der Grund muss benannt sein, ebenso Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

Bist Du sicher, dass es sich so verhält? Oder war es unter diesen Umständen eine Ermahnung? D. h. die Aufforderung (mündlich oder schriftlich), dass Verhalten einzustellen?

Wie viele Tage kamen bei dir denn bislang in 2023 als "Kind krank" zusammen?

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kinzi
05.12.2023 11:08
@tinki Ermahnung trifft es wohl besser. Sorry, hatte mich nicht richtig ausgedrückt. Insgesamt 10 Tage für dieses Jahr, seit November der 3.Tag, der Rest aus Januar....Dann war natürlich ich auch mal krank, insgesamt auch 10 Tage.
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[mention]tinki[/mention] Ermahnung trifft es wohl besser. Sorry, hatte mich nicht richtig ausgedrückt. Insgesamt 10 Tage für dieses Jahr, seit November der 3.Tag, der Rest aus Januar....Dann war natürlich ich auch mal krank, insgesamt auch 10 Tage.
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kinzi schrieb:

@tinki Ermahnung trifft es wohl besser. Sorry, hatte mich nicht richtig ausgedrückt. Insgesamt 10 Tage für dieses Jahr, seit November der 3.Tag, der Rest aus Januar....Dann war natürlich ich auch mal krank, insgesamt auch 10 Tage.

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Lars van Ravenzwaaij
05.12.2023 11:20
@kinzi Da ist auch eine Ermahnung fehl am Platz, da rechtswidrig. Siehe den Beitrag von @tinki bezüglich den Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld.
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• die neue
• Michael Woelky
[mention]kinzi[/mention] Da ist auch eine Ermahnung fehl am Platz, da rechtswidrig. Siehe den Beitrag von [mention]tinki[/mention] bezüglich den Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kinzi Da ist auch eine Ermahnung fehl am Platz, da rechtswidrig. Siehe den Beitrag von @tinki bezüglich den Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld.

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kinzi
05.12.2023 11:24
Danke euch für euer Engagement! Ich verstehe, daß rechtlich mir nichts vorzuwerfen ist....auf Dauer werde ich da aber aufhören, zu arbeiten. Mir geht das total an die Nerven....
Wünsche einen schönen Tag!
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• Gert Winsa
• Michael Woelky
• Halbtitan
Danke euch für euer Engagement! Ich verstehe, daß rechtlich mir nichts vorzuwerfen ist....auf Dauer werde ich da aber aufhören, zu arbeiten. Mir geht das total an die Nerven.... Wünsche einen schönen Tag!
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kinzi schrieb:

Danke euch für euer Engagement! Ich verstehe, daß rechtlich mir nichts vorzuwerfen ist....auf Dauer werde ich da aber aufhören, zu arbeiten. Mir geht das total an die Nerven....
Wünsche einen schönen Tag!

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tinki
05.12.2023 11:29
Jipp, sehe ich auch so.
Alles noch im Rahmen.

...wo suchst du denn? ;-)
Kannst mich gern anschreiben...
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Jipp, sehe ich auch so. Alles noch im Rahmen. ...wo suchst du denn? ;-) Kannst mich gern anschreiben...
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tinki schrieb:

Jipp, sehe ich auch so.
Alles noch im Rahmen.

...wo suchst du denn? ;-)
Kannst mich gern anschreiben...

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kinzi
05.12.2023 11:46
@tinki gemachtwink
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[mention]tinki[/mention] gemacht[emoji]wink[/emoji]
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kinzi schrieb:

@tinki gemachtwink

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tinki
05.12.2023 12:39
@kinzi geantwortet :-)
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[mention]kinzi[/mention] geantwortet :-)
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tinki schrieb:

@kinzi geantwortet :-)

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Michael Woelky
12.12.2023 09:28
@tinki
was soll der Quatsch ? ich suche auch ! Mit und ohne Kind alles willkommen heart_eyes
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[mention]tinki[/mention] was soll der Quatsch ? ich suche auch ! Mit und ohne Kind alles willkommen [emoji]heart_eyes[/emoji]
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Michael Woelky schrieb:

@tinki
was soll der Quatsch ? ich suche auch ! Mit und ohne Kind alles willkommen heart_eyes

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tinki
12.12.2023 10:58
@Michael Woelky Ich glaube, den "Quatsch" nennt man Kommunikation.
Viel Glück bei der Suche!
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[mention]Michael Woelky[/mention] Ich glaube, den "Quatsch" nennt man Kommunikation. Viel Glück bei der Suche!
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tinki schrieb:

@Michael Woelky Ich glaube, den "Quatsch" nennt man Kommunikation.
Viel Glück bei der Suche!

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Gert Winsa
16.12.2023 14:11
@kinzi würde ich schriftlich einfordern, ein grösseres Eigentor kann sich der AG nicht machen.

Falls er es dann nicht macht, weiss er immerhin dass du dich informiert hast und deine Rechte kenst, ohne dass dus direkt aussprechen musstest.
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[mention]kinzi[/mention] würde ich schriftlich einfordern, ein grösseres Eigentor kann sich der AG nicht machen. Falls er es dann nicht macht, weiss er immerhin dass du dich informiert hast und deine Rechte kenst, ohne dass dus direkt aussprechen musstest.
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Gert Winsa schrieb:

@kinzi würde ich schriftlich einfordern, ein grösseres Eigentor kann sich der AG nicht machen.

Falls er es dann nicht macht, weiss er immerhin dass du dich informiert hast und deine Rechte kenst, ohne dass dus direkt aussprechen musstest.

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Halbtitan schrieb:

Was meinst du mit abmahnen?

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Wonderwoman
06.12.2023 10:28
Die Pflicht zur Entgeltzahlung kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Dafür gibt es dann Kinderkrankengeld.
Es besteht dann auch kein Grund, sich deswegen aufzuregen.
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• rollo90
Die Pflicht zur Entgeltzahlung kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Dafür gibt es dann Kinderkrankengeld. Es besteht dann auch kein Grund, sich deswegen aufzuregen.
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Wonderwoman schrieb:

Die Pflicht zur Entgeltzahlung kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Dafür gibt es dann Kinderkrankengeld.
Es besteht dann auch kein Grund, sich deswegen aufzuregen.

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Leni C.
07.12.2023 12:49
Ich verstehe überhaupt nicht , daß " krank " ein Grund sein soll sich auzuregen . Ich bin selber von jetzt auf gleich vor drei Wochen wegen Corona ausgefallen , da mußten die Kollegen eben , soweit ich die Telefonnummern nicht hatte , den Patienten absagen . Und ab dem Tag , wo ich wiederkam , meldete sich eine MA krank ab . Sie fehlt jetzt schon die zweite Woche und kommt frühestens nächsten Mittwoch wieder . Ja mein Gott , shit happens . Da müssen die Patienten durch . Wir fangen einiges auf , aber alles geht nicht . Ist eben so . Aber da kann man doch keinen Vorwurf machen . Wir meckern doch auch nicht , wenn sie sich krank melden .
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Ich verstehe überhaupt nicht , daß " krank " ein Grund sein soll sich auzuregen . Ich bin selber von jetzt auf gleich vor drei Wochen wegen Corona ausgefallen , da mußten die Kollegen eben , soweit ich die Telefonnummern nicht hatte , den Patienten absagen . Und ab dem Tag , wo ich wiederkam , meldete sich eine MA krank ab . Sie fehlt jetzt schon die zweite Woche und kommt frühestens nächsten Mittwoch wieder . Ja mein Gott , shit happens . Da müssen die Patienten durch . Wir fangen einiges auf , aber alles geht nicht . Ist eben so . Aber da kann man doch keinen Vorwurf machen . Wir meckern doch auch nicht , wenn sie sich krank melden .
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Leni C. schrieb:

Ich verstehe überhaupt nicht , daß " krank " ein Grund sein soll sich auzuregen . Ich bin selber von jetzt auf gleich vor drei Wochen wegen Corona ausgefallen , da mußten die Kollegen eben , soweit ich die Telefonnummern nicht hatte , den Patienten absagen . Und ab dem Tag , wo ich wiederkam , meldete sich eine MA krank ab . Sie fehlt jetzt schon die zweite Woche und kommt frühestens nächsten Mittwoch wieder . Ja mein Gott , shit happens . Da müssen die Patienten durch . Wir fangen einiges auf , aber alles geht nicht . Ist eben so . Aber da kann man doch keinen Vorwurf machen . Wir meckern doch auch nicht , wenn sie sich krank melden .

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silvia43
10.12.2023 16:19
Wie macht Ihr das dann mit den Krankmeldungen? Ruft Ihr bei der Kasse an und fragt dort ab wie lange der MA krankgeschrieben ist oder macht das euer Steuerberater!? Steuerberater kostet ja immer zusätzlich Kohle wegen der Abfrage.
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Wie macht Ihr das dann mit den Krankmeldungen? Ruft Ihr bei der Kasse an und fragt dort ab wie lange der MA krankgeschrieben ist oder macht das euer Steuerberater!? Steuerberater kostet ja immer zusätzlich Kohle wegen der Abfrage.
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Lars van Ravenzwaaij
10.12.2023 16:22
@silvia43 Die Rückmeldung der Kasse erfolgt seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch über die Lohnsoftware. Also muss das dein Steuerberater machen. Schließlich macht der auch die Lohnabrechnung für dich.
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[mention]silvia43[/mention] Die Rückmeldung der Kasse erfolgt seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch über die Lohnsoftware. Also muss das dein Steuerberater machen. Schließlich macht der auch die Lohnabrechnung für dich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@silvia43 Die Rückmeldung der Kasse erfolgt seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch über die Lohnsoftware. Also muss das dein Steuerberater machen. Schließlich macht der auch die Lohnabrechnung für dich.

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vollyholly
12.12.2023 12:51
Hi Silvia43
gerade gestern habe ich beim Arbeitsrechtler diese Situation nachgefragt. Es stimmt, dass der AN nicht verpflichtet ist eine Krankmeldung bei Dir abzugeben. Das läuft bei vielen Ärzten und Krankenhäusern auf elektronischem Weg. Du kannst das dann bei Deinem Steuerberater abfragen.
Laut Auskkunft des RA besteht für den AN jedoch eine sog. "Anzeigepflicht". Das heißt, der AN informiert Dich darüber, dass er so und so lange arbeitsunfähig ist.
So hast Du zumindest die Möglichkeit kurzfristig eine Lösung zu finden...
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Hi Silvia43 gerade gestern habe ich beim Arbeitsrechtler diese Situation nachgefragt. Es stimmt, dass der AN nicht verpflichtet ist eine Krankmeldung bei Dir abzugeben. Das läuft bei vielen Ärzten und Krankenhäusern auf elektronischem Weg. Du kannst das dann bei Deinem Steuerberater abfragen. Laut Auskkunft des RA besteht für den AN jedoch eine sog. "Anzeigepflicht". Das heißt, der AN informiert Dich darüber, dass er so und so lange arbeitsunfähig ist. So hast Du zumindest die Möglichkeit kurzfristig eine Lösung zu finden...
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vollyholly schrieb:

Hi Silvia43
gerade gestern habe ich beim Arbeitsrechtler diese Situation nachgefragt. Es stimmt, dass der AN nicht verpflichtet ist eine Krankmeldung bei Dir abzugeben. Das läuft bei vielen Ärzten und Krankenhäusern auf elektronischem Weg. Du kannst das dann bei Deinem Steuerberater abfragen.
Laut Auskkunft des RA besteht für den AN jedoch eine sog. "Anzeigepflicht". Das heißt, der AN informiert Dich darüber, dass er so und so lange arbeitsunfähig ist.
So hast Du zumindest die Möglichkeit kurzfristig eine Lösung zu finden...

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silvia43
13.12.2023 19:16
Vielen Dank für eure Antworten
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silvia43 schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten

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Gert Winsa
16.12.2023 13:57
Total unverständlich, er zahlt ja auch nicht dein Gehalt weiter, sondern die KK.

Entgangenen Gewinn bei Krankheit zu bemängeln ist einfach ein egoistischer AG, wie soll den Gesellschaft ohne Kinder funktionieren?

3 Kinderkrankentage sind wenig, du hast meines Wissens Anspruch auf 15 pro Jahr pro Kind.
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Total unverständlich, er zahlt ja auch nicht dein Gehalt weiter, sondern die KK. Entgangenen Gewinn bei Krankheit zu bemängeln ist einfach ein egoistischer AG, wie soll den Gesellschaft ohne Kinder funktionieren? 3 Kinderkrankentage sind wenig, du hast meines Wissens Anspruch auf 15 pro Jahr pro Kind.
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Gert Winsa schrieb:

Total unverständlich, er zahlt ja auch nicht dein Gehalt weiter, sondern die KK.

Entgangenen Gewinn bei Krankheit zu bemängeln ist einfach ein egoistischer AG, wie soll den Gesellschaft ohne Kinder funktionieren?

3 Kinderkrankentage sind wenig, du hast meines Wissens Anspruch auf 15 pro Jahr pro Kind.

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GüSta
17.12.2023 21:27
@Gert Winsa
Bei kurzer Erkrankung eines Kindes - die "Rechtsgelehrten" sprechen hier von bis zu 5 Tagen - und falls im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen, findet § 616 BGB Anwendung. In diesem Fall hat der AG Lohnfortzahlung zu leisten

§ 616 BGB lautet:
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Andernfalls zahlt die gesetzliche KK das sog . Kinderkrankengeld; diese Jahr waren es noch bis zu 30 Tage pro Kind, ab 2024 sind es 15 Tage ( in den Vor-Coronazeiten waren es 10 Tage). Mit Zustimmung der KK des Ehepartners können dessen Kinderbetreuungstage auf den anderen Elternteil übertragen werden.
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[mention]Gert Winsa[/mention] Bei kurzer Erkrankung eines Kindes - die "Rechtsgelehrten" sprechen hier von bis zu 5 Tagen - und falls im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen, findet § 616 BGB Anwendung. In diesem Fall hat der AG Lohnfortzahlung zu leisten § 616 BGB lautet: [i]"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."[/i] Andernfalls zahlt die gesetzliche KK das sog . Kinderkrankengeld; diese Jahr waren es noch bis zu 30 Tage pro Kind, ab 2024 sind es 15 Tage ( in den Vor-Coronazeiten waren es 10 Tage). Mit Zustimmung der KK des Ehepartners können dessen Kinderbetreuungstage auf den anderen Elternteil übertragen werden.
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GüSta schrieb:

@Gert Winsa
Bei kurzer Erkrankung eines Kindes - die "Rechtsgelehrten" sprechen hier von bis zu 5 Tagen - und falls im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen, findet § 616 BGB Anwendung. In diesem Fall hat der AG Lohnfortzahlung zu leisten

§ 616 BGB lautet:
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Andernfalls zahlt die gesetzliche KK das sog . Kinderkrankengeld; diese Jahr waren es noch bis zu 30 Tage pro Kind, ab 2024 sind es 15 Tage ( in den Vor-Coronazeiten waren es 10 Tage). Mit Zustimmung der KK des Ehepartners können dessen Kinderbetreuungstage auf den anderen Elternteil übertragen werden.

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silvia43 schrieb:

Wie macht Ihr das dann mit den Krankmeldungen? Ruft Ihr bei der Kasse an und fragt dort ab wie lange der MA krankgeschrieben ist oder macht das euer Steuerberater!? Steuerberater kostet ja immer zusätzlich Kohle wegen der Abfrage.



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