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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern AG: Entgeldumwandlung Infoveranstaltung ist Pflicht für AN

Neues Thema
AG: Entgeldumwandlung Infoveranstaltung ist Pflicht für AN
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Anonymer Teilnehmer
07.05.2025 20:50
Hallo,

mein AG behauptet es besteht für AN eine Pflicht an der Infoveranstaltung über Betriebsrentenangebot wegen Entgeldumwandlung teilzunehmen. Der VPT hätte das gesagt, es können sonst schwerwiegende Konsequenzen für den AG folgen, ein Gesetz kann er dafür nicht nennen, aber es hätte der Anwalt des VPT gesagt, am Schluss müsste man einen Aufklärungsbogen unterschreiben.... klassiches Totaschlagargument.

Das kommt mir doch schon sehr seltsam vor, ich glaube ja meine AG hat keine Böse Absicht, aber macht schlicht was der VPT sagt.

Es gibt eine Pflicht des AG über Betriebsrenten zu informieren wenn der AN das verlangt und diese auf verlangen des AN auch umzuwandeln.

Wie aber eine Pflicht des AG zu einer Pflicht des AN werden soll an solchen Veranstaltungen teilzunehmen ist mir unbegreiflich und ich glaube auch nicht dass unser Rechtssystem so etwas kreeirt.

Ich denke eher der AG hat keinen Bock sich in die Theamtik einzuarbeiten und der VPT hat diese Aussage gemacht (möglicherweise ist die Infoveranstaltung dann vom VPT oder deren Versicherungsvertretet bzw. eines Kooperationspartners)....

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Hallo, mein AG behauptet es besteht für AN eine Pflicht an der Infoveranstaltung über Betriebsrentenangebot wegen Entgeldumwandlung teilzunehmen. Der VPT hätte das gesagt, es können sonst schwerwiegende Konsequenzen für den AG folgen, ein Gesetz kann er dafür nicht nennen, aber es hätte der Anwalt des VPT gesagt, am Schluss müsste man einen Aufklärungsbogen unterschreiben.... klassiches Totaschlagargument. Das kommt mir doch schon sehr seltsam vor, ich glaube ja meine AG hat keine Böse Absicht, aber macht schlicht was der VPT sagt. Es gibt eine Pflicht des AG über Betriebsrenten zu informieren wenn der AN das verlangt und diese auf verlangen des AN auch umzuwandeln. Wie aber eine Pflicht des AG zu einer Pflicht des AN werden soll an solchen Veranstaltungen teilzunehmen ist mir unbegreiflich und ich glaube auch nicht dass unser Rechtssystem so etwas kreeirt. Ich denke eher der AG hat keinen Bock sich in die Theamtik einzuarbeiten und der VPT hat diese Aussage gemacht (möglicherweise ist die Infoveranstaltung dann vom VPT oder deren Versicherungsvertretet bzw. eines Kooperationspartners).... Infos dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

mein AG behauptet es besteht für AN eine Pflicht an der Infoveranstaltung über Betriebsrentenangebot wegen Entgeldumwandlung teilzunehmen. Der VPT hätte das gesagt, es können sonst schwerwiegende Konsequenzen für den AG folgen, ein Gesetz kann er dafür nicht nennen, aber es hätte der Anwalt des VPT gesagt, am Schluss müsste man einen Aufklärungsbogen unterschreiben.... klassiches Totaschlagargument.

Das kommt mir doch schon sehr seltsam vor, ich glaube ja meine AG hat keine Böse Absicht, aber macht schlicht was der VPT sagt.

Es gibt eine Pflicht des AG über Betriebsrenten zu informieren wenn der AN das verlangt und diese auf verlangen des AN auch umzuwandeln.

Wie aber eine Pflicht des AG zu einer Pflicht des AN werden soll an solchen Veranstaltungen teilzunehmen ist mir unbegreiflich und ich glaube auch nicht dass unser Rechtssystem so etwas kreeirt.

Ich denke eher der AG hat keinen Bock sich in die Theamtik einzuarbeiten und der VPT hat diese Aussage gemacht (möglicherweise ist die Infoveranstaltung dann vom VPT oder deren Versicherungsvertretet bzw. eines Kooperationspartners)....

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Lars van Ravenzwaaij
08.05.2025 06:39
@Anonymer Teilnehmer
Durch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 18. Februar 2020 / 3 AZR 206/18) wurde erneut bestätigt, dass ein Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gegenüber seinen Arbeitnehmern besitzt.

Also muss er nicht allgemein informieren und entsprechend musst du nicht teilnehmen.

Aber, wenn er das als verpflichtende Betriebsversammlung und als Arbeitszeit (d. h. bezahlt) deklariert, dann musst du sehr wohl teilnehmen (sog. allgemeine Nebenverpflichtungen eines AN aus dem Arbeitsverhältnis).

Im Übrigen darf ein AG die Beratung "outsourcen". Die Art und Umsetzung der BaV obliegt dem AG nach freiem ermessen. Wenn der AN also eine BaV wünscht, dann bestimmt der AG die Spielregeln.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Durch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 18. Februar 2020 / 3 AZR 206/18) wurde erneut bestätigt, dass ein Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gegenüber seinen Arbeitnehmern besitzt. Also muss er nicht allgemein informieren und entsprechend musst du nicht teilnehmen. Aber, wenn er das als verpflichtende Betriebsversammlung und als Arbeitszeit (d. h. bezahlt) deklariert, dann musst du sehr wohl teilnehmen (sog. allgemeine Nebenverpflichtungen eines AN aus dem Arbeitsverhältnis). Im Übrigen darf ein AG die Beratung "outsourcen". Die Art und Umsetzung der BaV obliegt dem AG nach freiem ermessen. Wenn der AN also eine BaV wünscht, dann bestimmt der AG die Spielregeln.
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Anonymer Teilnehmer
08.05.2025 08:15
Ja, das Urteil hab ich gelesen, es gab aber 2022 noch ne Verschärfung (Betriebsrentenstärkungsgesetz - seitdem die Beteiligungspflicht der 15%des AG und mehr Infopflichten des AG) im Gesetzestext find ich da dennoch keine Pflicht für AN oder generelle Infopflicht des AG und seitdem kein neues Urteil.

Ja als Arbeitspflichtveranstaltung könnte er das, muss aber billiges Ermessen der AN Belange berücksichtigen.
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Ja, das Urteil hab ich gelesen, es gab aber 2022 noch ne Verschärfung (Betriebsrentenstärkungsgesetz - seitdem die Beteiligungspflicht der 15%des AG und mehr Infopflichten des AG) im Gesetzestext find ich da dennoch keine Pflicht für AN oder generelle Infopflicht des AG und seitdem kein neues Urteil. Ja als Arbeitspflichtveranstaltung könnte er das, muss aber billiges Ermessen der AN Belange berücksichtigen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, das Urteil hab ich gelesen, es gab aber 2022 noch ne Verschärfung (Betriebsrentenstärkungsgesetz - seitdem die Beteiligungspflicht der 15%des AG und mehr Infopflichten des AG) im Gesetzestext find ich da dennoch keine Pflicht für AN oder generelle Infopflicht des AG und seitdem kein neues Urteil.

Ja als Arbeitspflichtveranstaltung könnte er das, muss aber billiges Ermessen der AN Belange berücksichtigen.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Durch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 18. Februar 2020 / 3 AZR 206/18) wurde erneut bestätigt, dass ein Arbeitgeber keine allgemeine Hinweis- oder Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gegenüber seinen Arbeitnehmern besitzt.

Also muss er nicht allgemein informieren und entsprechend musst du nicht teilnehmen.

Aber, wenn er das als verpflichtende Betriebsversammlung und als Arbeitszeit (d. h. bezahlt) deklariert, dann musst du sehr wohl teilnehmen (sog. allgemeine Nebenverpflichtungen eines AN aus dem Arbeitsverhältnis).

Im Übrigen darf ein AG die Beratung "outsourcen". Die Art und Umsetzung der BaV obliegt dem AG nach freiem ermessen. Wenn der AN also eine BaV wünscht, dann bestimmt der AG die Spielregeln.



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