Puuh. muss mir mal Luft machen, denn seit Wochen läuft bei Regen ein Waschbecken voll und überflutet die halbe Praxis. Der Eigentümer der Räumlichkeiten hat wohl seinerzeit den Abfluss an der Balkon- oder Dachentwässerung angeschlossen und dieser Entwässerungsabfluss ist wohl unten im Keller verstopft, so dass die ganze Plörre sich hoch in meine Praxis drückt.
Es ist ein siebenstöckiges Haus, da kommt schon gut was hoch.
Irgendwie kommt die Vermietergesellschaft nicht in die Pötte. Kann doch nicht sein, dass ich quasi zusehen muss, wie es immer wieder nass wird. Klar- Mietminderung und Schadensersatz ( Betriebsausfall, Schaden am Oberboden...) .Ist aber wohl alles nicht so einfach, denn sowas muss man bei denen wohl einklagen.... und bekommt dann womöglich die Kündigung...
Wie berechnet sich der Betriebsausfall eigentlich genau? Reicht das zu berechen, was man in einem bestimmten Zeitraum max. hätte einnehmen können?
LG
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Puuh. muss mir mal Luft machen, denn seit Wochen läuft bei Regen ein Waschbecken voll und überflutet die halbe Praxis. Der Eigentümer der Räumlichkeiten hat wohl seinerzeit den Abfluss an der Balkon- oder Dachentwässerung angeschlossen und dieser Entwässerungsabfluss ist wohl unten im Keller verstopft, so dass die ganze Plörre sich hoch in meine Praxis drückt.
Es ist ein siebenstöckiges Haus, da kommt schon gut was hoch.
Irgendwie kommt die Vermietergesellschaft nicht in die Pötte. Kann doch nicht sein, dass ich quasi zusehen muss, wie es immer wieder nass wird. Klar- Mietminderung und Schadensersatz ( Betriebsausfall, Schaden am Oberboden...) .Ist aber wohl alles nicht so einfach, denn sowas muss man bei denen wohl einklagen.... und bekommt dann womöglich die Kündigung...
Wie berechnet sich der Betriebsausfall eigentlich genau? Reicht das zu berechen, was man in einem bestimmten Zeitraum max. hätte einnehmen können?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Puuh. muss mir mal Luft machen, denn seit Wochen läuft bei Regen ein Waschbecken voll und überflutet die halbe Praxis. Der Eigentümer der Räumlichkeiten hat wohl seinerzeit den Abfluss an der Balkon- oder Dachentwässerung angeschlossen und dieser Entwässerungsabfluss ist wohl unten im Keller verstopft, so dass die ganze Plörre sich hoch in meine Praxis drückt.
Es ist ein siebenstöckiges Haus, da kommt schon gut was hoch.
Irgendwie kommt die Vermietergesellschaft nicht in die Pötte. Kann doch nicht sein, dass ich quasi zusehen muss, wie es immer wieder nass wird. Klar- Mietminderung und Schadensersatz ( Betriebsausfall, Schaden am Oberboden...) .Ist aber wohl alles nicht so einfach, denn sowas muss man bei denen wohl einklagen.... und bekommt dann womöglich die Kündigung...
Wie berechnet sich der Betriebsausfall eigentlich genau? Reicht das zu berechen, was man in einem bestimmten Zeitraum max. hätte einnehmen können?
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Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine Meinung:
Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz einfordern.
Maximaler ausfall wird schwierig, nimm den durchschnitt der letzten 3 Monate, da können die schwerer gegen ankommen, da du es mit Zahlen belegst.
Die Kündigung ist nicht wirksam (wenn außerordentlich) wenn die Mietminderung angemessen ist.
In jedemfall würd ich anfangen nach alternativen zu suchen und dann fristlos Kündigen nebst Geltendmachung der Kosten für Umzug, Standortwechsel (Patientenverlust) etc.
auch wenn man das nur androht, kommen die vielleicht auf die Idee, dass es billiger ist den Balkon zu sanieren, als einer Praxis eine neue Existenz zu bezahlen!
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Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine Meinung:
Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz einfordern.
Maximaler ausfall wird schwierig, nimm den durchschnitt der letzten 3 Monate, da können die schwerer gegen ankommen, da du es mit Zahlen belegst.
Die Kündigung ist nicht wirksam (wenn außerordentlich) wenn die Mietminderung angemessen ist.
In jedemfall würd ich anfangen nach alternativen zu suchen und dann fristlos Kündigen nebst Geltendmachung der Kosten für Umzug, Standortwechsel (Patientenverlust) etc.
auch wenn man das nur androht, kommen die vielleicht auf die Idee, dass es billiger ist den Balkon zu sanieren, als einer Praxis eine neue Existenz zu bezahlen!
vielleicht versuchst du es zuerst mit einer Mitwirkung zur Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Du hast den Nachweis, dass der Vermieter nichts unternimmt, dann unternimm du Etwas!
Beauftrage in der Notlage selbst einen qualifizierten Sanitärbetrieb. Lasse den Schaden (Ursache) feststellen und wenn möglich (angemessener Aufwand) sofort beheben.
Evtl. bekommst du dadurch auch einen Nachweis, ob und in wie weit du ursächlich daran beteiligt bist.
[bearbeitet am 28.04.14 11:51]
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hallo,
vielleicht versuchst du es zuerst mit einer Mitwirkung zur Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Du hast den Nachweis, dass der Vermieter nichts unternimmt, dann unternimm du Etwas!
Beauftrage in der Notlage selbst einen qualifizierten Sanitärbetrieb. Lasse den Schaden (Ursache) feststellen und wenn möglich (angemessener Aufwand) sofort beheben.
Evtl. bekommst du dadurch auch einen Nachweis, ob und in wie weit du ursächlich daran beteiligt bist.
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mocca schrieb:
hallo,
vielleicht versuchst du es zuerst mit einer Mitwirkung zur Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Du hast den Nachweis, dass der Vermieter nichts unternimmt, dann unternimm du Etwas!
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eine Sani-Firma ( beauftragt vom Vermieter ) war schon mal draußen und hat eben festgestellt, dass mein Waschbecken an der Hausentwässerung angeschlossen ist. Gereinigt haben sie meinen Waschtischabfluss schon, aber eben nur bis zum Abflussrohr der Hausentwässerung. Dann sind sie nicht weiter gekommen, weil eben dieses große Rohr dicht war.
Eine Firma selbst zu beauftragen, davon raten dir eigentlich alle ab. Aber zusehen, dass es bei jedem Regen hier nass wird, kann ich ja eigentlich auch nicht.
LG
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eine Sani-Firma ( beauftragt vom Vermieter ) war schon mal draußen und hat eben festgestellt, dass mein Waschbecken an der Hausentwässerung angeschlossen ist. Gereinigt haben sie meinen Waschtischabfluss schon, aber eben nur bis zum Abflussrohr der Hausentwässerung. Dann sind sie nicht weiter gekommen, weil eben dieses große Rohr dicht war.
Eine Firma selbst zu beauftragen, davon raten dir eigentlich alle ab. Aber zusehen, dass es bei jedem Regen hier nass wird, kann ich ja eigentlich auch nicht.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
eine Sani-Firma ( beauftragt vom Vermieter ) war schon mal draußen und hat eben festgestellt, dass mein Waschbecken an der Hausentwässerung angeschlossen ist. Gereinigt haben sie meinen Waschtischabfluss schon, aber eben nur bis zum Abflussrohr der Hausentwässerung. Dann sind sie nicht weiter gekommen, weil eben dieses große Rohr dicht war.
Eine Firma selbst zu beauftragen, davon raten dir eigentlich alle ab. Aber zusehen, dass es bei jedem Regen hier nass wird, kann ich ja eigentlich auch nicht.
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> Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine
> Meinung:
mein Vertrag ist von beiden Seiten jährlich mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündbar
:anguished:
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TheStonie schrieb:
> Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine
> Meinung:
mein Vertrag ist von beiden Seiten jährlich mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündbar
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
TheStonie schrieb:
> Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine
> Meinung:
mein Vertrag ist von beiden Seiten jährlich mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündbar
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Moccas Rat ist meines Erachtens das einzig Richtige - vorher schriftlich um Beseitigung "bitten" mit Fristsetzung. Ankündigung des Auftrages an ein Fachunternehmen kann als Druckmittel auch nicht schaden - dann kann keiner sagen, er hätte das ja nicht geahnt...
Viel Erfolg & trockene Tage,
m.
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• Tempelritter
Moccas Rat ist meines Erachtens das einzig Richtige - vorher schriftlich um Beseitigung "bitten" mit Fristsetzung. Ankündigung des Auftrages an ein Fachunternehmen kann als Druckmittel auch nicht schaden - dann kann keiner sagen, er hätte das ja nicht geahnt...
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michael933 schrieb:
Moccas Rat ist meines Erachtens das einzig Richtige - vorher schriftlich um Beseitigung "bitten" mit Fristsetzung. Ankündigung des Auftrages an ein Fachunternehmen kann als Druckmittel auch nicht schaden - dann kann keiner sagen, er hätte das ja nicht geahnt...
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ja ok, es gibt ja das Selbstabhilferecht, aber in meinem Fall würde die Instandsetzung der Hausentwässerungsrohre ( es handelt sich um ein Haus mit 30 Wohnungen ) tausende Euros verschlingen, die ich erstmal in Vorkasse bringen müsste.
Es war ja eine Firma da, die die notwendigen arbeiten schon auflistete. Da müssen Wände aufgerissen werden, Rohre geflext werden etc.
LG
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ja ok, es gibt ja das Selbstabhilferecht, aber in meinem Fall würde die Instandsetzung der Hausentwässerungsrohre ( es handelt sich um ein Haus mit 30 Wohnungen ) tausende Euros verschlingen, die ich erstmal in Vorkasse bringen müsste.
Es war ja eine Firma da, die die notwendigen arbeiten schon auflistete. Da müssen Wände aufgerissen werden, Rohre geflext werden etc.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja ok, es gibt ja das Selbstabhilferecht, aber in meinem Fall würde die Instandsetzung der Hausentwässerungsrohre ( es handelt sich um ein Haus mit 30 Wohnungen ) tausende Euros verschlingen, die ich erstmal in Vorkasse bringen müsste.
Es war ja eine Firma da, die die notwendigen arbeiten schon auflistete. Da müssen Wände aufgerissen werden, Rohre geflext werden etc.
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Gibt es eine für Wasserschäden an diesem Objekt zuständige Versicherung?
Wenn ja, müßte die doch das größte Interesse an der Schadenseingrenzung haben!
Wer hat eigentlich den Waschbeckenablauf an das Regenablaufrohr (Vermieter in Eigenleistung oder Fachleute) angeschlossen?
[bearbeitet am 28.04.14 17:07]
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hallo,
bist denn nur du alleine betroffen?
Gibt es eine für Wasserschäden an diesem Objekt zuständige Versicherung?
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Wer hat eigentlich den Waschbeckenablauf an das Regenablaufrohr (Vermieter in Eigenleistung oder Fachleute) angeschlossen?
[bearbeitet am 28.04.14 17:07]
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mocca schrieb:
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bist denn nur du alleine betroffen?
Gibt es eine für Wasserschäden an diesem Objekt zuständige Versicherung?
Wenn ja, müßte die doch das größte Interesse an der Schadenseingrenzung haben!
Wer hat eigentlich den Waschbeckenablauf an das Regenablaufrohr (Vermieter in Eigenleistung oder Fachleute) angeschlossen?
[bearbeitet am 28.04.14 17:07]
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ob das Haus diesbezügl. versichert ist, wüsste ich auch gerne. Ich habe hier auch PVC Boden verlegt, der nun wohl von unten her nass geworden ist. Der muss raus, sonst gammelt er. Nur weiss ich leider nicht, ob ihn eine Versicherung vorher begutachten möchte.
Als ich vor 16 Jahren die Praxis hier übernahm, war das Waschbecken hier so schon montiert. Keine Ahnung wer das angeschlossen hat.
LG
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ob das Haus diesbezügl. versichert ist, wüsste ich auch gerne. Ich habe hier auch PVC Boden verlegt, der nun wohl von unten her nass geworden ist. Der muss raus, sonst gammelt er. Nur weiss ich leider nicht, ob ihn eine Versicherung vorher begutachten möchte.
Als ich vor 16 Jahren die Praxis hier übernahm, war das Waschbecken hier so schon montiert. Keine Ahnung wer das angeschlossen hat.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ob das Haus diesbezügl. versichert ist, wüsste ich auch gerne. Ich habe hier auch PVC Boden verlegt, der nun wohl von unten her nass geworden ist. Der muss raus, sonst gammelt er. Nur weiss ich leider nicht, ob ihn eine Versicherung vorher begutachten möchte.
Als ich vor 16 Jahren die Praxis hier übernahm, war das Waschbecken hier so schon montiert. Keine Ahnung wer das angeschlossen hat.
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-Einbehalt der Miete bis Problem gelöst - selbst wenn das nicht ganz sauber ist (mit RA zusammen leichter durchzuziehen), übt dies Handlungszwang aus. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung sofortige Zahlungsbereitschaft NACH Lösung des Problems signalisieren... abzüglich Mehrkosten / Nutzungsverlust.
-Anschluss fachgerecht abdichten lassen - dazu braucht man i.d.R. keine Wände abzureißen, nur den Rohranschluss zu versiegeln. Das Becken ist dann allerdings Geschichte...
Allerdings braucht man ein dickes Fell dazu - Ärger ist da vorprogrammiert. Aber Euer Vermieter scheint es mit seinen Pflichten auch nicht so genau zu nehmen...
Vor Kündigung / ibs bei einer Gesellschaft würde ich nicht so große Angst haben. Bei Gewerbemietverträgen ist ja in der Regel die Laufzeit genau geregelt. So leicht bekommt man da keinen raus.
Einklagen gegen Gesellschaften würde ich IMMER machen! Der einzelne Sachbearbeiter hat in der Regel kein wirkliches Interesse am Wohlergehen des Mieters - da helfen nur Geldargumente...
[bearbeitet am 28.04.14 17:29]
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Rechtsanwalt befragen:
Folgende Möglichkeiten erwägen:
-Einbehalt der Miete bis Problem gelöst - selbst wenn das nicht ganz sauber ist (mit RA zusammen leichter durchzuziehen), übt dies Handlungszwang aus. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung sofortige Zahlungsbereitschaft NACH Lösung des Problems signalisieren... abzüglich Mehrkosten / Nutzungsverlust.
-Anschluss fachgerecht abdichten lassen - dazu braucht man i.d.R. keine Wände abzureißen, nur den Rohranschluss zu versiegeln. Das Becken ist dann allerdings Geschichte...
Allerdings braucht man ein dickes Fell dazu - Ärger ist da vorprogrammiert. Aber Euer Vermieter scheint es mit seinen Pflichten auch nicht so genau zu nehmen...
Vor Kündigung / ibs bei einer Gesellschaft würde ich nicht so große Angst haben. Bei Gewerbemietverträgen ist ja in der Regel die Laufzeit genau geregelt. So leicht bekommt man da keinen raus.
Einklagen gegen Gesellschaften würde ich IMMER machen! Der einzelne Sachbearbeiter hat in der Regel kein wirkliches Interesse am Wohlergehen des Mieters - da helfen nur Geldargumente...
[bearbeitet am 28.04.14 17:29]
-Einbehalt der Miete bis Problem gelöst - selbst wenn das nicht ganz sauber ist (mit RA zusammen leichter durchzuziehen), übt dies Handlungszwang aus. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung sofortige Zahlungsbereitschaft NACH Lösung des Problems signalisieren... abzüglich Mehrkosten / Nutzungsverlust.
-Anschluss fachgerecht abdichten lassen - dazu braucht man i.d.R. keine Wände abzureißen, nur den Rohranschluss zu versiegeln. Das Becken ist dann allerdings Geschichte...
Allerdings braucht man ein dickes Fell dazu - Ärger ist da vorprogrammiert. Aber Euer Vermieter scheint es mit seinen Pflichten auch nicht so genau zu nehmen...
Vor Kündigung / ibs bei einer Gesellschaft würde ich nicht so große Angst haben. Bei Gewerbemietverträgen ist ja in der Regel die Laufzeit genau geregelt. So leicht bekommt man da keinen raus.
Einklagen gegen Gesellschaften würde ich IMMER machen! Der einzelne Sachbearbeiter hat in der Regel kein wirkliches Interesse am Wohlergehen des Mieters - da helfen nur Geldargumente...
[bearbeitet am 28.04.14 17:29]
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TheStonie schrieb:
Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine Meinung:
Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz einfordern.
Maximaler ausfall wird schwierig, nimm den durchschnitt der letzten 3 Monate, da können die schwerer gegen ankommen, da du es mit Zahlen belegst.
Die Kündigung ist nicht wirksam (wenn außerordentlich) wenn die Mietminderung angemessen ist.
In jedemfall würd ich anfangen nach alternativen zu suchen und dann fristlos Kündigen nebst Geltendmachung der Kosten für Umzug, Standortwechsel (Patientenverlust) etc.
auch wenn man das nur androht, kommen die vielleicht auf die Idee, dass es billiger ist den Balkon zu sanieren, als einer Praxis eine neue Existenz zu bezahlen!
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Es ist ein siebenstöckiges Haus, da kommt schon gut was hoch.
Irgendwie kommt die Vermietergesellschaft nicht in die Pötte. Kann doch nicht sein, dass ich quasi zusehen muss, wie es immer wieder nass wird. Klar- Mietminderung und Schadensersatz ( Betriebsausfall, Schaden am Oberboden...) .Ist aber wohl alles nicht so einfach, denn sowas muss man bei denen wohl einklagen.... und bekommt dann womöglich die Kündigung...
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Puuh. muss mir mal Luft machen, denn seit Wochen läuft bei Regen ein Waschbecken voll und überflutet die halbe Praxis. Der Eigentümer der Räumlichkeiten hat wohl seinerzeit den Abfluss an der Balkon- oder Dachentwässerung angeschlossen und dieser Entwässerungsabfluss ist wohl unten im Keller verstopft, so dass die ganze Plörre sich hoch in meine Praxis drückt.
Es ist ein siebenstöckiges Haus, da kommt schon gut was hoch.
Irgendwie kommt die Vermietergesellschaft nicht in die Pötte. Kann doch nicht sein, dass ich quasi zusehen muss, wie es immer wieder nass wird. Klar- Mietminderung und Schadensersatz ( Betriebsausfall, Schaden am Oberboden...) .Ist aber wohl alles nicht so einfach, denn sowas muss man bei denen wohl einklagen.... und bekommt dann womöglich die Kündigung...
Wie berechnet sich der Betriebsausfall eigentlich genau? Reicht das zu berechen, was man in einem bestimmten Zeitraum max. hätte einnehmen können?
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Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz einfordern.
Maximaler ausfall wird schwierig, nimm den durchschnitt der letzten 3 Monate, da können die schwerer gegen ankommen, da du es mit Zahlen belegst.
Die Kündigung ist nicht wirksam (wenn außerordentlich) wenn die Mietminderung angemessen ist.
In jedemfall würd ich anfangen nach alternativen zu suchen und dann fristlos Kündigen nebst Geltendmachung der Kosten für Umzug, Standortwechsel (Patientenverlust) etc.
auch wenn man das nur androht, kommen die vielleicht auf die Idee, dass es billiger ist den Balkon zu sanieren, als einer Praxis eine neue Existenz zu bezahlen!
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vielleicht versuchst du es zuerst mit einer Mitwirkung zur Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Du hast den Nachweis, dass der Vermieter nichts unternimmt, dann unternimm du Etwas!
Beauftrage in der Notlage selbst einen qualifizierten Sanitärbetrieb. Lasse den Schaden (Ursache) feststellen und wenn möglich (angemessener Aufwand) sofort beheben.
Evtl. bekommst du dadurch auch einen Nachweis, ob und in wie weit du ursächlich daran beteiligt bist.
[bearbeitet am 28.04.14 11:51]
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vielleicht versuchst du es zuerst mit einer Mitwirkung zur Schadensabwehr bzw. -begrenzung.
Du hast den Nachweis, dass der Vermieter nichts unternimmt, dann unternimm du Etwas!
Beauftrage in der Notlage selbst einen qualifizierten Sanitärbetrieb. Lasse den Schaden (Ursache) feststellen und wenn möglich (angemessener Aufwand) sofort beheben.
Evtl. bekommst du dadurch auch einen Nachweis, ob und in wie weit du ursächlich daran beteiligt bist.
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eine Sani-Firma ( beauftragt vom Vermieter ) war schon mal draußen und hat eben festgestellt, dass mein Waschbecken an der Hausentwässerung angeschlossen ist. Gereinigt haben sie meinen Waschtischabfluss schon, aber eben nur bis zum Abflussrohr der Hausentwässerung. Dann sind sie nicht weiter gekommen, weil eben dieses große Rohr dicht war.
Eine Firma selbst zu beauftragen, davon raten dir eigentlich alle ab. Aber zusehen, dass es bei jedem Regen hier nass wird, kann ich ja eigentlich auch nicht.
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> Also ersten Anwalt fragen! Sind immer heikle sache. Hier meine
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mein Vertrag ist von beiden Seiten jährlich mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündbar
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michael933 schrieb:
Moccas Rat ist meines Erachtens das einzig Richtige - vorher schriftlich um Beseitigung "bitten" mit Fristsetzung. Ankündigung des Auftrages an ein Fachunternehmen kann als Druckmittel auch nicht schaden - dann kann keiner sagen, er hätte das ja nicht geahnt...
Viel Erfolg & trockene Tage,
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Es war ja eine Firma da, die die notwendigen arbeiten schon auflistete. Da müssen Wände aufgerissen werden, Rohre geflext werden etc.
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ja ok, es gibt ja das Selbstabhilferecht, aber in meinem Fall würde die Instandsetzung der Hausentwässerungsrohre ( es handelt sich um ein Haus mit 30 Wohnungen ) tausende Euros verschlingen, die ich erstmal in Vorkasse bringen müsste.
Es war ja eine Firma da, die die notwendigen arbeiten schon auflistete. Da müssen Wände aufgerissen werden, Rohre geflext werden etc.
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bist denn nur du alleine betroffen?
Gibt es eine für Wasserschäden an diesem Objekt zuständige Versicherung?
Wenn ja, müßte die doch das größte Interesse an der Schadenseingrenzung haben!
Wer hat eigentlich den Waschbeckenablauf an das Regenablaufrohr (Vermieter in Eigenleistung oder Fachleute) angeschlossen?
[bearbeitet am 28.04.14 17:07]
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Gibt es eine für Wasserschäden an diesem Objekt zuständige Versicherung?
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Wer hat eigentlich den Waschbeckenablauf an das Regenablaufrohr (Vermieter in Eigenleistung oder Fachleute) angeschlossen?
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Als ich vor 16 Jahren die Praxis hier übernahm, war das Waschbecken hier so schon montiert. Keine Ahnung wer das angeschlossen hat.
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Als ich vor 16 Jahren die Praxis hier übernahm, war das Waschbecken hier so schon montiert. Keine Ahnung wer das angeschlossen hat.
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-Einbehalt der Miete bis Problem gelöst - selbst wenn das nicht ganz sauber ist (mit RA zusammen leichter durchzuziehen), übt dies Handlungszwang aus. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung sofortige Zahlungsbereitschaft NACH Lösung des Problems signalisieren... abzüglich Mehrkosten / Nutzungsverlust.
-Anschluss fachgerecht abdichten lassen - dazu braucht man i.d.R. keine Wände abzureißen, nur den Rohranschluss zu versiegeln. Das Becken ist dann allerdings Geschichte...
Allerdings braucht man ein dickes Fell dazu - Ärger ist da vorprogrammiert. Aber Euer Vermieter scheint es mit seinen Pflichten auch nicht so genau zu nehmen...
Vor Kündigung / ibs bei einer Gesellschaft würde ich nicht so große Angst haben. Bei Gewerbemietverträgen ist ja in der Regel die Laufzeit genau geregelt. So leicht bekommt man da keinen raus.
Einklagen gegen Gesellschaften würde ich IMMER machen! Der einzelne Sachbearbeiter hat in der Regel kein wirkliches Interesse am Wohlergehen des Mieters - da helfen nur Geldargumente...
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michael933 schrieb:
Rechtsanwalt befragen:
Folgende Möglichkeiten erwägen:
-Einbehalt der Miete bis Problem gelöst - selbst wenn das nicht ganz sauber ist (mit RA zusammen leichter durchzuziehen), übt dies Handlungszwang aus. Nach schriftlicher Zahlungsaufforderung sofortige Zahlungsbereitschaft NACH Lösung des Problems signalisieren... abzüglich Mehrkosten / Nutzungsverlust.
-Anschluss fachgerecht abdichten lassen - dazu braucht man i.d.R. keine Wände abzureißen, nur den Rohranschluss zu versiegeln. Das Becken ist dann allerdings Geschichte...
Allerdings braucht man ein dickes Fell dazu - Ärger ist da vorprogrammiert. Aber Euer Vermieter scheint es mit seinen Pflichten auch nicht so genau zu nehmen...
Vor Kündigung / ibs bei einer Gesellschaft würde ich nicht so große Angst haben. Bei Gewerbemietverträgen ist ja in der Regel die Laufzeit genau geregelt. So leicht bekommt man da keinen raus.
Einklagen gegen Gesellschaften würde ich IMMER machen! Der einzelne Sachbearbeiter hat in der Regel kein wirkliches Interesse am Wohlergehen des Mieters - da helfen nur Geldargumente...
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Mängelrüge, Mietminderung, Schadensersatz einfordern.
Maximaler ausfall wird schwierig, nimm den durchschnitt der letzten 3 Monate, da können die schwerer gegen ankommen, da du es mit Zahlen belegst.
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In jedemfall würd ich anfangen nach alternativen zu suchen und dann fristlos Kündigen nebst Geltendmachung der Kosten für Umzug, Standortwechsel (Patientenverlust) etc.
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