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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
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Ich habe eine rechtliche Frage zum unterzeichnen eines Arbeitsvertrages bzw.einer Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
Ab Juli 2013 arbeitet eine Mitarbeiterin 20 Stunden, bekommt somit mehr Urlaub und ein anderes Gehalt. Dies soll in einer Änderungsvereinbarung festgehalten werden.
Nun ist meine Frage, ob diese Änderungsvereinbarung rückwirkend unterschrieben werden kann?
Wie habe ich die Punkte Urlaub, Gehalt und Stundenanzahl in dieser Änderungsvereinbarung zu formulieren, sodass diese rechtskräftig sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
Ich habe eine rechtliche Frage zum unterzeichnen eines Arbeitsvertrages bzw.einer Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
Ab Juli 2013 arbeitet eine Mitarbeiterin 20 Stunden, bekommt somit mehr Urlaub und ein anderes Gehalt. Dies soll in einer Änderungsvereinbarung festgehalten werden.
Nun ist meine Frage, ob diese Änderungsvereinbarung rückwirkend unterschrieben werden kann?
Wie habe ich die Punkte Urlaub, Gehalt und Stundenanzahl in dieser Änderungsvereinbarung zu formulieren, sodass diese rechtskräftig sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Orientiere dich doch am Arbeitsvertrag und definiere über diesen, welche Punkte du ändern möchtest. Ansonsten sollte man dann einen Satz hineinnehmen, aus dem hervorgeht, dass alle anderen Punkte des Arbeitsvertrage (z.B. Kündigungsfristen) so weiterhin bestehen und ggf. einen Satz aus dem hervorgeht, dass eine Rücknahme der Änderungen nur einvernehmlich möglich ist (ansonsten Änderungskündigung erforderlich). Eine anwaltliche Beratung wenn dieses nicht zu teuer ist, kann man dir natürlich trotzdem empfehlen.
Ich sehe evtl. rechtlich Risiken einzelner Formulierungen nicht so dramatisch, wenn beide Seiten sich da einig sind. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Man definiert die Änderungen möglichst exakt und schreibt auch, ab wann diese gelten. Selbstverständlich datiert man den Änderungsvertrag nicht vor sondern mit Datum und Unterschrift dann, wenn diese erfolgt. Die Änderungen können aber m.E. durchaus schon zu einem früheren Zeitpunkt gem. mündlicher Absprache erfolgt sein.
Orientiere dich doch am Arbeitsvertrag und definiere über diesen, welche Punkte du ändern möchtest. Ansonsten sollte man dann einen Satz hineinnehmen, aus dem hervorgeht, dass alle anderen Punkte des Arbeitsvertrage (z.B. Kündigungsfristen) so weiterhin bestehen und ggf. einen Satz aus dem hervorgeht, dass eine Rücknahme der Änderungen nur einvernehmlich möglich ist (ansonsten Änderungskündigung erforderlich). Eine anwaltliche Beratung wenn dieses nicht zu teuer ist, kann man dir natürlich trotzdem empfehlen.
Ich sehe evtl. rechtlich Risiken einzelner Formulierungen nicht so dramatisch, wenn beide Seiten sich da einig sind. Gruß S.
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