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Kann ich Zuzahlungen sofort über die Kasse einziehen lassen, wenn die Post zurückkommt?
Gibt es kostengünstige Wege die Adressen ermitteln zu lassen oder lohnt das den Aufwand nicht um am Ende 20-40€ einzukassieren(gerade bei Ausfallrechnungen)? Bzw. kann man die Kosten für die Adressermittlung auf die Rechnung mit drauflegen?
Ich mach dann meist ein Vermerk im System, dass Patient nur Termine bekommt, wenn die Rechnungen bezahlt worden sind, aber wenn er nie mehr kommt, ist das Geld halt weg
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physiox100 schrieb:
In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass die Adressen von Patienten, die auf den Rezepten stehen oder durch den Kartenleser ins System kommen nicht zu stimmen scheinen. Ich krieg Briefe mit Zuzahlungs- und Ausfallrechnungen zurück, da Empfänger nicht zu ermitteln, verzogen oder ähnliches ist.
Kann ich Zuzahlungen sofort über die Kasse einziehen lassen, wenn die Post zurückkommt?
Gibt es kostengünstige Wege die Adressen ermitteln zu lassen oder lohnt das den Aufwand nicht um am Ende 20-40€ einzukassieren(gerade bei Ausfallrechnungen)? Bzw. kann man die Kosten für die Adressermittlung auf die Rechnung mit drauflegen?
Ich mach dann meist ein Vermerk im System, dass Patient nur Termine bekommt, wenn die Rechnungen bezahlt worden sind, aber wenn er nie mehr kommt, ist das Geld halt weg
Lass dir nicht den Bären aufbinden, nach dem nicht zustellbaren Brief hättest du noch irgendwelche Aufgaben. Ich mache es mir grundsätzlich noch einfacher: Eigenanteile ziehe ich nur in Ausnahmefällen in bar ein, bekomme ich einen von geht automatisch die Eigenanteilsrechnung in die Karte "zur Übergabe spätestens bei der zweiten Behandlung". Zahlungsziel ist vor voraussichtlichem Abschluss der Behandlungsserie, d.h. bei der Abrechnung kann ich sofort die Rechnung beilegen falls keine Zahlung eingegangen ist - spart das Porto ;)
Bisher wurde ich nicht nach einem postalischen Zustellversuch gefragt, d.h. VOs ohne verbuchte Zuzahlung gehen mit Inkassovernerk in die Abrechnung. Nicht unsere Aufgabe, nicht unser Stress.
Bei Ausfallgebühren ist das anders, die musst du selbst eintreiben (lassen); dabei kannst du keine €40 gem. BGB §288 kassieren (der Ausgefallene ist Verbraucher im Sinne des Gesetzes; auch wenn er zahlt könnte er dir danach eine ungerechtfertigte Bereicherung vorwerfen, die Kosten für die Adressermittlung kannst du aber in Rechnung stellen (hätte er die korrekte Anschrift hinterlassen hättest du nicht das Meldeamt bezahlen brauchen) ;)
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Vielleicht bei der Anmeldung den Patienten fragen " Stimmt Ihre Adresse?"
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S.Kochs schrieb:
Wie wäre es mit einem vom Patienten ausgefüllten und unterschriebenen (zur Bestätigung der Richtigkeit) Stammdatenblatt?
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idefix- schrieb:
Und wenn die Antwort "Ja" ist, dann stehst du genauso dumm da wie vorher. Wenn die Adresse nicht ermittelbar ist geht das an die Kasse und fertig.
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Papa Alpaka schrieb:
Für die Zuzahlung: keinen weiteren Aufwand betreiben; die Stammdatenpflege ist Aufgabe der GKV, an diese geht gemäß §43c SGB V auch die Inkassoaufgabe über nachdem du gesondert zur Zahlung aufgefordert hast
Lass dir nicht den Bären aufbinden, nach dem nicht zustellbaren Brief hättest du noch irgendwelche Aufgaben. Ich mache es mir grundsätzlich noch einfacher: Eigenanteile ziehe ich nur in Ausnahmefällen in bar ein, bekomme ich einen von geht automatisch die Eigenanteilsrechnung in die Karte "zur Übergabe spätestens bei der zweiten Behandlung". Zahlungsziel ist vor voraussichtlichem Abschluss der Behandlungsserie, d.h. bei der Abrechnung kann ich sofort die Rechnung beilegen falls keine Zahlung eingegangen ist - spart das Porto ;)
Bisher wurde ich nicht nach einem postalischen Zustellversuch gefragt, d.h. VOs ohne verbuchte Zuzahlung gehen mit Inkassovernerk in die Abrechnung. Nicht unsere Aufgabe, nicht unser Stress.
Bei Ausfallgebühren ist das anders, die musst du selbst eintreiben (lassen); dabei kannst du keine €40 gem. BGB §288 kassieren (der Ausgefallene ist Verbraucher im Sinne des Gesetzes; auch wenn er zahlt könnte er dir danach eine ungerechtfertigte Bereicherung vorwerfen, die Kosten für die Adressermittlung kannst du aber in Rechnung stellen (hätte er die korrekte Anschrift hinterlassen hättest du nicht das Meldeamt bezahlen brauchen) ;)
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