bei der Pkv werden die Sachkosten erstattet....
Meine PKV teilte mir auf nachfrage mit, dass bei nicht nachgewiesenen Sachkosten
Der Satz für Ärzte angenommen wird. Der liegt bei ca 25€ für KG.(aussage der Kasse!)...und das, obwohl die erst nur Beihilfe zahlen wollten....
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bei der Pkv werden die Sachkosten erstattet....
Meine PKV teilte mir auf nachfrage mit, dass bei nicht nachgewiesenen Sachkosten
Der Satz für Ärzte angenommen wird. Der liegt bei ca 25€ für KG.(aussage der Kasse!)...und das, obwohl die erst nur Beihilfe zahlen wollten....
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TheStonie schrieb:
bei der Pkv werden die Sachkosten erstattet....
Meine PKV teilte mir auf nachfrage mit, dass bei nicht nachgewiesenen Sachkosten
Der Satz für Ärzte angenommen wird. Der liegt bei ca 25€ für KG.(aussage der Kasse!)...und das, obwohl die erst nur Beihilfe zahlen wollten....
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Bei der PKV werden auch die "normalen" Kosten erstattet, wenn der Behandler nicht die Ehefrau/ein Familienmitglied, sondern ein Angestellter war.
Walli :hushed:
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Bei der PKV werden auch die "normalen" Kosten erstattet, wenn der Behandler nicht die Ehefrau/ein Familienmitglied, sondern ein Angestellter war.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Bei der PKV werden auch die "normalen" Kosten erstattet, wenn der Behandler nicht die Ehefrau/ein Familienmitglied, sondern ein Angestellter war.
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bei gesetzlich versicherten gibt es keinerlei Beschränkung außer der Zulassung im Allgemeinen.
Meine Frau ist PI, hat Lip-/Lymphödem und bekommt 2-3xpro Woche MLD. Ist kein Thema.
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bei gesetzlich versicherten gibt es keinerlei Beschränkung außer der Zulassung im Allgemeinen.
Meine Frau ist PI, hat Lip-/Lymphödem und bekommt 2-3xpro Woche MLD. Ist kein Thema.
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TheStonie schrieb:
bei gesetzlich versicherten gibt es keinerlei Beschränkung außer der Zulassung im Allgemeinen.
Meine Frau ist PI, hat Lip-/Lymphödem und bekommt 2-3xpro Woche MLD. Ist kein Thema.
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Das hab ich anders erlebt......selbst wenn die Behandlung durch eine meiner Angestellten erfolgt wäre, hätte ich z.B. meiner Mutter ihre PKV-Behandlungen (in meiner Praxis) nicht in Rechnung stellen können bzw ihre PKV hätte nur die Sachleistungen bezahlt.
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Das hab ich anders erlebt......selbst wenn die Behandlung durch eine meiner Angestellten erfolgt wäre, hätte ich z.B. meiner Mutter ihre PKV-Behandlungen (in meiner Praxis) nicht in Rechnung stellen können bzw ihre PKV hätte nur die Sachleistungen bezahlt.
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Manuel1510 schrieb:
Das hab ich anders erlebt......selbst wenn die Behandlung durch eine meiner Angestellten erfolgt wäre, hätte ich z.B. meiner Mutter ihre PKV-Behandlungen (in meiner Praxis) nicht in Rechnung stellen können bzw ihre PKV hätte nur die Sachleistungen bezahlt.
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die neue schrieb:
Den Mann selbst?? :smile: :smile:
Ernsthaft: GKV kein Problem, PKV geht meistens nicht. Da mußt Du in den Vertrag schauen.
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MfG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf man seinen Ehemann als Patient bei den Krankenkassen abrechnen?
MfG
Ernsthaft: GKV kein Problem, PKV geht meistens nicht. Da mußt Du in den Vertrag schauen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Merci :smile:
Meine PKV teilte mir auf nachfrage mit, dass bei nicht nachgewiesenen Sachkosten
Der Satz für Ärzte angenommen wird. Der liegt bei ca 25€ für KG.(aussage der Kasse!)...und das, obwohl die erst nur Beihilfe zahlen wollten....
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TheStonie schrieb:
bei der Pkv werden die Sachkosten erstattet....
Meine PKV teilte mir auf nachfrage mit, dass bei nicht nachgewiesenen Sachkosten
Der Satz für Ärzte angenommen wird. Der liegt bei ca 25€ für KG.(aussage der Kasse!)...und das, obwohl die erst nur Beihilfe zahlen wollten....
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W. Stangner schrieb:
Bei der PKV werden auch die "normalen" Kosten erstattet, wenn der Behandler nicht die Ehefrau/ein Familienmitglied, sondern ein Angestellter war.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und dürfen Angestellte behandelt werden wenn sie gesetzlich versichert sind?
Meine Frau ist PI, hat Lip-/Lymphödem und bekommt 2-3xpro Woche MLD. Ist kein Thema.
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TheStonie schrieb:
bei gesetzlich versicherten gibt es keinerlei Beschränkung außer der Zulassung im Allgemeinen.
Meine Frau ist PI, hat Lip-/Lymphödem und bekommt 2-3xpro Woche MLD. Ist kein Thema.
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Manuel1510 schrieb:
Das hab ich anders erlebt......selbst wenn die Behandlung durch eine meiner Angestellten erfolgt wäre, hätte ich z.B. meiner Mutter ihre PKV-Behandlungen (in meiner Praxis) nicht in Rechnung stellen können bzw ihre PKV hätte nur die Sachleistungen bezahlt.
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die neue schrieb:
Den Mann selbst?? :smile: :smile:
Ernsthaft: GKV kein Problem, PKV geht meistens nicht. Da mußt Du in den Vertrag schauen.
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