- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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wie macht ihr es wenn der Mini-Jobber peu à peu Überstunden aufbaut, ihr aber nicht über 450€ auszahlen könnt. Wie zahlt ihr die Überstunden aus bzw. wie macht ihr es mit der Vergütung?
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M83Axel schrieb:
Hallo,
wie macht ihr es wenn der Mini-Jobber peu à peu Überstunden aufbaut, ihr aber nicht über 450€ auszahlen könnt. Wie zahlt ihr die Überstunden aus bzw. wie macht ihr es mit der Vergütung?
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M83Axel schrieb:
Keine Möglichkeit zur Vergütung?
Bei einem Minijobber bist du schlicht und ergreifend an die Obergrenze gebunden, sonst wird das Verhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Daher arbeiten wir so wenig wie möglich mit Minijobber (auch weil eine Minijob teurer für den AG ist).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Überstunden sollen eigentlich gar nicht ausgezahlt werden. Ein AN hat grundsätzlich erstmal ein Anrecht auf Freizeitausgleich. Auszahlung findet nur statt, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist.
Bei einem Minijobber bist du schlicht und ergreifend an die Obergrenze gebunden, sonst wird das Verhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Daher arbeiten wir so wenig wie möglich mit Minijobber (auch weil eine Minijob teurer für den AG ist).
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M83Axel schrieb:
Wie handhabt ihr es dann? Mit Teilzeitstellen oder FM?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
FM beschäftigen wir aufgrund der Rechtsproblematik genau so wenig. Ansonsten tatsächlich Teilzeitstellen. Häufig in der Gleitzone (450,01 bis 850 €).
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M83Axel schrieb:
Danke erstmal im Voraus
EIne MA auf 450€ basis hat 2 Schulpflichtige Kinder, der Mann verdient gut.
Wenn sie also mehr verdient, bekommt sie zu Hohe Abzüge bei der Steuer. Ergo hat sie jede Ferien frei. Erst wird der Urlaub verrechnet, danach dann Überstunden abgefeiert!
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TheStonie schrieb:
Wir planen den Freizeitausgleich entsprechend mit ein.
EIne MA auf 450€ basis hat 2 Schulpflichtige Kinder, der Mann verdient gut.
Wenn sie also mehr verdient, bekommt sie zu Hohe Abzüge bei der Steuer. Ergo hat sie jede Ferien frei. Erst wird der Urlaub verrechnet, danach dann Überstunden abgefeiert!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Überstunden werden abgefeiert.
Wenn nicht, dann gilt die Jahressumme von 12*450. Wenn Du da noch Luft haben solltest, weil Du weniger als 450 auszahlst, dann kannst Du 2 Mal im Jahr mehr als 450 auszahlen, solange Du in der Jahressumme bleibst.
Die "2 Mal" bitte nochmal checken... mein Wissen kann hier veraltet sein.
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Sind laut minijob.de für zusätzlich angefallene Arbeit. Auf keinen Fall für Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Grüsse
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Muskelfreak schrieb:
Nö, nicht veraltet.
Sind laut minijob.de für zusätzlich angefallene Arbeit. Auf keinen Fall für Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Grüsse
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du genau 450 Euro den Monat auszahlst, dann kannst Du die Überstunden nicht auszahlen.
Wenn nicht, dann gilt die Jahressumme von 12*450. Wenn Du da noch Luft haben solltest, weil Du weniger als 450 auszahlst, dann kannst Du 2 Mal im Jahr mehr als 450 auszahlen, solange Du in der Jahressumme bleibst.
Die "2 Mal" bitte nochmal checken... mein Wissen kann hier veraltet sein.
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