Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
ich werde in Februar meinen 450€ Jobber als Teilzeitkraft einstellen.
Jetzt ist meine Frage ob er die 1. Woche noch als 450€ Kraft arbeiten kann und dann erst in der 2. Woche als Teilzeitkraft beginnen?
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
ich werde in Februar meinen 450€ Jobber als Teilzeitkraft einstellen.
Jetzt ist meine Frage ob er die 1. Woche noch als 450€ Kraft arbeiten kann und dann erst in der 2. Woche als Teilzeitkraft beginnen?
Vielen Dank
so lange das nicht im gleichen Betrieb ist, o.K. Gutes Gelingen. :blush:
Gefällt mir
Habe ich mir gedacht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
D.h. im selben Betrieb nicht möglich?
Habe ich mir gedacht.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Die 450,- Euro - Grenze gilt nur für ein volles Monat. Bei Teilmonaten wird die Grenze anteilig berechnet.
Gruß
Nora
D.h. im selben Betrieb nicht möglich?
Habe ich mir gedacht.
Nein im selben Betrieb ist das nicht möglich und das ist auch gut so
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Birgit88 schrieb:
seseba schrieb am 23.12.15 20:40:
D.h. im selben Betrieb nicht möglich?
Habe ich mir gedacht.
Nein im selben Betrieb ist das nicht möglich und das ist auch gut so
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
DeaDia schrieb:
Hä?? Natürlich geht das im selben Betrieb - warum denn nicht??? Wenn ich einen Arbeitsvertrag zum Datum X ändere, zum Beispiel den Minijob in die Teilzeitstelle, dann gilt bis dahin der ältere Vertrag. Also Minijob z.B. bis zum 10.01.16 und ab dem 11.01.16 die TZ - Stelle. Wird alles prozentual berechnet. Ich muss doch nicht immer zum 1. oder 15. beginnen. Und so war die Frge auch formuliert. Also nicht zum 01.02. die TZ - Stelle fahren und den AV beginnen lassen, sondern erst zum 08.02.
Hä?? Natürlich geht das im selben Betrieb - warum denn nicht??? Wenn ich einen Arbeitsvertrag zum Datum X ändere, zum Beispiel den Minijob in die Teilzeitstelle, dann gilt bis dahin der ältere Vertrag. Also Minijob z.B. bis zum 10.01.16 und ab dem 11.01.16 die TZ - Stelle. Wird alles prozentual berechnet. Ich muss doch nicht immer zum 1. oder 15. beginnen. Und so war die Frge auch formuliert. Also nicht zum 01.02. die TZ - Stelle fahren und den AV beginnen lassen, sondern erst zum 08.02.
Oh dannn hab ich das falsch verstanden
Ich dachte sie hat in der Praxis ne TZ und macht zusätzlich auf 450€
Mit Brille wäre das sicherlich nicht passiert :grin:
Sorry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Birgit88 schrieb:
DeaDia schrieb am 5.1.16 15:07:
Hä?? Natürlich geht das im selben Betrieb - warum denn nicht??? Wenn ich einen Arbeitsvertrag zum Datum X ändere, zum Beispiel den Minijob in die Teilzeitstelle, dann gilt bis dahin der ältere Vertrag. Also Minijob z.B. bis zum 10.01.16 und ab dem 11.01.16 die TZ - Stelle. Wird alles prozentual berechnet. Ich muss doch nicht immer zum 1. oder 15. beginnen. Und so war die Frge auch formuliert. Also nicht zum 01.02. die TZ - Stelle fahren und den AV beginnen lassen, sondern erst zum 08.02.
Oh dannn hab ich das falsch verstanden
Ich dachte sie hat in der Praxis ne TZ und macht zusätzlich auf 450€
Mit Brille wäre das sicherlich nicht passiert :grin:
Sorry
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Muskelfreak schrieb:
Hallo,
so lange das nicht im gleichen Betrieb ist, o.K. Gutes Gelingen. :blush:
Mein Profilbild bearbeiten