Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Ich selbst arbeite aussschliesslich mit DRV und KV Patienten. Der Arbeitgeber sagt, die Kostenträger bestünden auf den 24.12. als Rehatag. Ist das korrekt? Welche ist die gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank im Vorraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In einem großen ambulanten Rehazentrum, in dem sowohl DRV, Krankenkassen und Unfallkassen Kostenträger sind müssen die Mitarbeiter am 24.12. einen halben Tag arbeiten.
Ich selbst arbeite aussschliesslich mit DRV und KV Patienten. Der Arbeitgeber sagt, die Kostenträger bestünden auf den 24.12. als Rehatag. Ist das korrekt? Welche ist die gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank im Vorraus
gruß manfred
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manfred schrieb:
Meiner Meinung ist der 24.12. kein Feiertag...also ganzer Arbeitstag.
gruß manfred
Gesetzliche Feiertage sind der 25. und 26.12.
Gegenfrage: gehst du am 24.12. in den Abendgottesdienst?
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Papa Alpaka schrieb:
Der 24.12. ist, sofern er nicht auf einen Sonntag fällt, regulärer Werktag und dein Arbeitgeber kommt dir entgegen wenn er dort einen halben Tag frei gibt.
Gesetzliche Feiertage sind der 25. und 26.12.
Gegenfrage: gehst du am 24.12. in den Abendgottesdienst?
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Da beneide ich keine(n) Angestellten dort.
Mein Chef schenkt jeweils nen halben Urlaubstag am 24. und 31.12.
Das ist aber freiwillig und unverbindlich.
Wissen wir sehr zu schätzen.
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karl rehfuss schrieb:
Regulärer Werktag, siehe Edekaöffnungszeiten an einem 24.12.
Da beneide ich keine(n) Angestellten dort.
Mein Chef schenkt jeweils nen halben Urlaubstag am 24. und 31.12.
Das ist aber freiwillig und unverbindlich.
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Leni C. schrieb:
Du könntest dir ja auch diesen Tag Urlaub nehmen . Dann allerdings einen ganzen Tag während die anderen einen halben Tag geschenkt bekommen .
Arbeitsrechtlich sind beide Tage Arbeitstage. Ob man arbeiten muss und wie lange, ist eine Frage des Arbeitsvertrages, mündlicher oder schriftlicher Nebenabsprachen oder dem, was im Betrieb üblich war also in den letzten 3 Jahren praktiziert wurde. Frei geben geht immer,! Volle Tage Zwangsurlaub sind möglich wenn der AG " Betriebsurlaub anordnet, den Laden also dicht macht.
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Shakespeare schrieb:
Einen Vertrag der ambulante Einrichtungen verpflichtet 24.12/31.12. Behandlungen durchzuführen, ist mir nicht bekannt.
Arbeitsrechtlich sind beide Tage Arbeitstage. Ob man arbeiten muss und wie lange, ist eine Frage des Arbeitsvertrages, mündlicher oder schriftlicher Nebenabsprachen oder dem, was im Betrieb üblich war also in den letzten 3 Jahren praktiziert wurde. Frei geben geht immer,! Volle Tage Zwangsurlaub sind möglich wenn der AG " Betriebsurlaub anordnet, den Laden also dicht macht.
Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage!
Wenn die KV für die Reha bezahlt, ist es doch wohl logisch, dass an Nicht-Feiertagen auch entsprechende Leistung von der KV gefordert wird.
Wie oben schon mehrfach erwähnt: Heilig Abend und Sylvester sind eben keine Feiertage.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb: Der Arbeitgeber sagt, die Kostenträger bestünden auf den 24.12. als Rehatag. Ist das korrekt? Welche ist die gesetzliche Grundlage?
Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage!
Wenn die KV für die Reha bezahlt, ist es doch wohl logisch, dass an Nicht-Feiertagen auch entsprechende Leistung von der KV gefordert wird.
Wie oben schon mehrfach erwähnt: Heilig Abend und Sylvester sind eben keine Feiertage.
Gruß von Monique
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