Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
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in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc.
Der Patient/ Kunde bekommt nach Beendigung von uns eine Rechnung, die er dann bei seiner GV einreichen kann.
Nun die Frage:
Sind diese Kurse umsatzsteuerpflichtig?
Danke für die Hilfe
Viele Grüße
Matthias
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Problem beschreiben
matthias489 schrieb:
Moin Zusammen,
in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc.
Der Patient/ Kunde bekommt nach Beendigung von uns eine Rechnung, die er dann bei seiner GV einreichen kann.
Nun die Frage:
Sind diese Kurse umsatzsteuerpflichtig?
Danke für die Hilfe
Viele Grüße
Matthias
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Problem beschreiben
Inche schrieb:
Wenn du dafür die Kleinunternehmerregelung anwendest dann nein wenn nicht 19% MWSt dann aber auch ausweisen und du bist Vorsteuerabzugsberechtigt bitte mit dem Steuerberater klären
"...in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc. ..."
:yum:witzig irgendwie. Also ich mach mich vorher schlau ob und wieviel Steuer ich zahlen muss...
Sorry, das musste raus...
:kissing_closed_eyes:
Bei mir ist das FA der Meinung, dass alles nach §20 grundsätzlich steuerpflichtig ist, ein guter Steuerberater kann hier aber bestimmt für Klarheit sorgen
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ja, ich weiß, dass § 20 steuerpflichtig ist. Ja , ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen.
Ich wollte, genau dies aber umgehen. Durch Verordnung durch HP, etc. ? Eine Art von verordnete Prävention und hatte gehofft, dass es dort ein Steuerschlupfloch gibt.
Allen ein tolles Osterfest und danke für die Hilfe.
VG Matthias
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matthias489 schrieb:
OK, vielleicht war meine Frage nicht korrekt formuliert.
ja, ich weiß, dass § 20 steuerpflichtig ist. Ja , ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen.
Ich wollte, genau dies aber umgehen. Durch Verordnung durch HP, etc. ? Eine Art von verordnete Prävention und hatte gehofft, dass es dort ein Steuerschlupfloch gibt.
Allen ein tolles Osterfest und danke für die Hilfe.
VG Matthias
Als sekt. HP eine Eingangsuntersuchung machen, den Befund notieren und eine Verordnung rausschreiben (wenn du es nicht selbst machst).
Schon ist alles in Ordnung und du bist freiberuflich unterwegs.
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stefan 302 schrieb:
gibt es.
Als sekt. HP eine Eingangsuntersuchung machen, den Befund notieren und eine Verordnung rausschreiben (wenn du es nicht selbst machst).
Schon ist alles in Ordnung und du bist freiberuflich unterwegs.
Wie soll das dann gehen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Aber in den Richtlinien der KK steht eindeutig, dass sich Kurse nach §20 an gesunde Versicherte richtet. Liegt ein Befund mit VO vor, sind es keine gesunde Versicherte mehr.
Wie soll das dann gehen?
Gruß Britt
Bei der Sekundärprävention geht es um die Früherkennung bzw. Verhinderung der Progredienz einer Erkrankung. Sie dient dazu eine Schädigung, Krankheit oder regelwidriges Verhalten frühzeitig zu erkennen bzw. dafür zu sorgen, dass der Verlauf einer Krankheit sich nicht verschlimmert bzw. chronifiziert wird.
Gesundheitsförderung – z. B. Ernährungsmedizin, Mikronährstoffmedizin, Sportmedizin; Stress-Coping, etc.pp
Unter Sekundärprävention werden Maßnahmen verstanden, die bei Erkrankungen in einem frühen Stadium ansetzen und darin unterstützen, die Erkrankung zu vermeiden oder den Krankheitsverlauf zu mildern. Ziel ist, so früh wie möglich in den Entstehungsprozess einer sich abzeichnenden, behandlungsbedürftigen Erkrankung einzugreifen.
Im SGB V wird nicht expizit auf Primär- oder Sekundärprävention hingewiesen.
Bei der Primärprävention [kaputter Link] sind alle gesund und waren nie krank.
Bei §20 hatte ich noch nie im Screening erlebt, ,dass ein Teilnehmer NICHT in den letzten 6 Monaten ein Problem in der entsprechenden Struktur hatte, somit sekundärpräventiv zu sehen und meine Aufgabe ist es, dies zu erkennen und geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu entwickeln.
Alleine schon bei Rehasport gibt es KEINE Empfehlung, ohne Diagnose eines Arztes (sekundärpräventiv).
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stefan 302 schrieb:
Das ist ganz einfach:
Bei der Sekundärprävention geht es um die Früherkennung bzw. Verhinderung der Progredienz einer Erkrankung. Sie dient dazu eine Schädigung, Krankheit oder regelwidriges Verhalten frühzeitig zu erkennen bzw. dafür zu sorgen, dass der Verlauf einer Krankheit sich nicht verschlimmert bzw. chronifiziert wird.
Gesundheitsförderung – z. B. Ernährungsmedizin, Mikronährstoffmedizin, Sportmedizin; Stress-Coping, etc.pp
Unter Sekundärprävention werden Maßnahmen verstanden, die bei Erkrankungen in einem frühen Stadium ansetzen und darin unterstützen, die Erkrankung zu vermeiden oder den Krankheitsverlauf zu mildern. Ziel ist, so früh wie möglich in den Entstehungsprozess einer sich abzeichnenden, behandlungsbedürftigen Erkrankung einzugreifen.
Im SGB V wird nicht expizit auf Primär- oder Sekundärprävention hingewiesen.
Bei der Primärprävention [kaputter Link] sind alle gesund und waren nie krank.
Bei §20 hatte ich noch nie im Screening erlebt, ,dass ein Teilnehmer NICHT in den letzten 6 Monaten ein Problem in der entsprechenden Struktur hatte, somit sekundärpräventiv zu sehen und meine Aufgabe ist es, dies zu erkennen und geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu entwickeln.
Alleine schon bei Rehasport gibt es KEINE Empfehlung, ohne Diagnose eines Arztes (sekundärpräventiv).
Hallo
"...in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc. ..."
:yum:witzig irgendwie. Also ich mach mich vorher schlau ob und wieviel Steuer ich zahlen muss...
Sorry, das musste raus...
:kissing_closed_eyes:
Bei mir ist das FA der Meinung, dass alles nach §20 grundsätzlich steuerpflichtig ist, ein guter Steuerberater kann hier aber bestimmt für Klarheit sorgen
"Bei mir ist das FA der Meinung, dass alles nach §20 grundsätzlich steuerpflichtig ist, ein guter Steuerberater kann hier aber bestimmt für Klarheit sorgen"
Stimmt, ein Stbr kann hier Klarheit schaffen, es gibt nämlich Ausnahmen, wenn die AU Zeiten des Betriebes dadurch gesenkt werden (können), als Beispiel.
Es gibt aber noch mehrere Möglichkeiten, die aber von Anfang des Angebotes bis zur Rechnungsstellung korrekt überdacht werden müssen.
Wichtig dabei ist, dass Steuerrecht nicht mit anderen Gesetzen vermischt wird.
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stefan 302 schrieb:
Puliman schrieb am 13.4.17 17:07:
Hallo
"...in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc. ..."
:yum:witzig irgendwie. Also ich mach mich vorher schlau ob und wieviel Steuer ich zahlen muss...
Sorry, das musste raus...
:kissing_closed_eyes:
Bei mir ist das FA der Meinung, dass alles nach §20 grundsätzlich steuerpflichtig ist, ein guter Steuerberater kann hier aber bestimmt für Klarheit sorgen
"Bei mir ist das FA der Meinung, dass alles nach §20 grundsätzlich steuerpflichtig ist, ein guter Steuerberater kann hier aber bestimmt für Klarheit sorgen"
Stimmt, ein Stbr kann hier Klarheit schaffen, es gibt nämlich Ausnahmen, wenn die AU Zeiten des Betriebes dadurch gesenkt werden (können), als Beispiel.
Es gibt aber noch mehrere Möglichkeiten, die aber von Anfang des Angebotes bis zur Rechnungsstellung korrekt überdacht werden müssen.
Wichtig dabei ist, dass Steuerrecht nicht mit anderen Gesetzen vermischt wird.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Stimmt, habe ich auch noch nicht erlebt, aber ich habe auch noch nie im Rahmen eines Kurses mit §20 auf VO gearbeitet. Eine VO zeigt m.M. nach, dass der TN Patient ist und Therapie benötigt, also eindeutig nicht unter § 20 (gesunder Versicherter) fällt. Hier wurde ja das Ausstellen einer VO empfohlen. Und darin sehe ich das Problem.
Gruß Britt
Stimmt, habe ich auch noch nicht erlebt, aber ich habe auch noch nie im Rahmen eines Kurses mit §20 auf VO gearbeitet. Eine VO zeigt m.M. nach, dass der TN Patient ist und Therapie benötigt, also eindeutig nicht unter § 20 (gesunder Versicherter) fällt. Hier wurde ja das Ausstellen einer VO empfohlen. Und darin sehe ich das Problem.
Gruß Britt
Ok, deine Überlegung kann ich verstehen.
Schau mal nach, wer §20 erbringen darf, auf KK Kosten....sog. BAR Richtlinien...
Da wird explizit gefordert, dass ein Übungsleiter B für Reha vorhanden ist, Physiotherapie reicht nicht aus....
Also man muss unterscheiden von Ansprüchen der KK, Ansprüche des FA und andere geltende Rechte.
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stefan 302 schrieb:
Britt schrieb am 15.4.17 11:29:
Stimmt, habe ich auch noch nicht erlebt, aber ich habe auch noch nie im Rahmen eines Kurses mit §20 auf VO gearbeitet. Eine VO zeigt m.M. nach, dass der TN Patient ist und Therapie benötigt, also eindeutig nicht unter § 20 (gesunder Versicherter) fällt. Hier wurde ja das Ausstellen einer VO empfohlen. Und darin sehe ich das Problem.
Gruß Britt
Ok, deine Überlegung kann ich verstehen.
Schau mal nach, wer §20 erbringen darf, auf KK Kosten....sog. BAR Richtlinien...
Da wird explizit gefordert, dass ein Übungsleiter B für Reha vorhanden ist, Physiotherapie reicht nicht aus....
Also man muss unterscheiden von Ansprüchen der KK, Ansprüche des FA und andere geltende Rechte.
Schau mal in die Leitlinien der GKV uner § 5, da ist unter den genannten Anbieterqualifikationen für Bewegungskurse ganz klar Krankengymnast / Physiotherapeut genannt. Das war schon immer so und ist auch nach den neuesten Richtlinien so. Und diese Richtlinien sind für alle gesetzlichen KK gültig und wurden von ihnen anerkannt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da hast du was mißverstanden. Wo hast du gelesen, dass ein Übungsleiter B für Reha vorhanden sein muss?
Schau mal in die Leitlinien der GKV uner § 5, da ist unter den genannten Anbieterqualifikationen für Bewegungskurse ganz klar Krankengymnast / Physiotherapeut genannt. Das war schon immer so und ist auch nach den neuesten Richtlinien so. Und diese Richtlinien sind für alle gesetzlichen KK gültig und wurden von ihnen anerkannt.
Gruß Britt
Da hast du was mißverstanden. Wo hast du gelesen, dass ein Übungsleiter B für Reha vorhanden sein muss?
Schau mal in die Leitlinien der GKV uner § 5, da ist unter den genannten Anbieterqualifikationen für Bewegungskurse ganz klar Krankengymnast / Physiotherapeut genannt. Das war schon immer so und ist auch nach den neuesten Richtlinien so. Und diese Richtlinien sind für alle gesetzlichen KK gültig und wurden von ihnen anerkannt.
Gruß Britt
stimmt, du hast natürlich recht, für die KK mit den Kursen §20 stimmt das, meine Interpretation dazu und Ausführung jedoch gelten auch hier. Vorher ein sekt.HP/PT Screening(oder er bringt eine Diagnose mit, denn wir haben noch nie erlebt, dass ein Teilnehmer völlig freiwillig ohne Beschwerden diese Kurse belegen), Erkrankungen im Sinne von Sek.-prävention vorhanden (-gewesen), Patient (was er dann ist..) bekommt zusätzlich eine Diagnose, welche im Kurs dann berücksichtigt wird.
So geht es, machen wir so, klappt selbst nach Betr.-Prüfung.
Ich hatte es verkuddelt mit Reha-Sport -mein Fehler- , denn auch dort zahlen viele Umst., was nicht sein müsste.
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stefan 302 schrieb:
Britt schrieb am 15.4.17 19:32:
Da hast du was mißverstanden. Wo hast du gelesen, dass ein Übungsleiter B für Reha vorhanden sein muss?
Schau mal in die Leitlinien der GKV uner § 5, da ist unter den genannten Anbieterqualifikationen für Bewegungskurse ganz klar Krankengymnast / Physiotherapeut genannt. Das war schon immer so und ist auch nach den neuesten Richtlinien so. Und diese Richtlinien sind für alle gesetzlichen KK gültig und wurden von ihnen anerkannt.
Gruß Britt
stimmt, du hast natürlich recht, für die KK mit den Kursen §20 stimmt das, meine Interpretation dazu und Ausführung jedoch gelten auch hier. Vorher ein sekt.HP/PT Screening(oder er bringt eine Diagnose mit, denn wir haben noch nie erlebt, dass ein Teilnehmer völlig freiwillig ohne Beschwerden diese Kurse belegen), Erkrankungen im Sinne von Sek.-prävention vorhanden (-gewesen), Patient (was er dann ist..) bekommt zusätzlich eine Diagnose, welche im Kurs dann berücksichtigt wird.
So geht es, machen wir so, klappt selbst nach Betr.-Prüfung.
Ich hatte es verkuddelt mit Reha-Sport -mein Fehler- , denn auch dort zahlen viele Umst., was nicht sein müsste.
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Puliman schrieb:
Hallo
"...in meiner Physiotherapie Praxis arbeiten wir viel mit Präventionskursen nach § 20.
Zum Beispiel, Yogakurse, MTT-Kurse, Rückenschule, etc. ..."
:yum:witzig irgendwie. Also ich mach mich vorher schlau ob und wieviel Steuer ich zahlen muss...
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