Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
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Lieben Dank für eine konstruktive Diskussion
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paula443 schrieb:
Wie handhabt ihr das Thema Zuzahlung bei sehr guten Freunden. Gibt es einen Grund hier nicht ausnahmsweise auf die Zuzahlung zu verzichten. Wie sieht es hier steuerrechtlich aus? Da ich ja keine Zuzahlung und Rezeptgebühr kassiert habe, sollte ich diese ja auch nicht in den Einnahmen verbuchen?
Lieben Dank für eine konstruktive Diskussion
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paula443 schrieb:
Gibt es den wettbewerbsrechtlich eine Pflicht die Zuzahlung zu kassieren?
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don schrieb:
Ist doch völlig egal ob es eine Pflicht gibt oder nicht. Wir kämpfen alle für höhere Vergütung und Du willst pro Rezept 20€ verschenken.... Gehts noch?????
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paula443 schrieb:
Es geht hier nicht um euch, sondern darum, ob es rechtlich in Ordnung ist. Wenn ich meiner Mutter oder einem guten Freund die Zuzahlung erlasse, dann ist das sicherlich meine Sache und ich muss schauen, ob das finanziell für mich in Ordnung ist.
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Leni C. schrieb:
Natürlich mußt du das als Einnahme verbuchen , auch wenn du das Geld nicht kassiert hast. Ein Rezept hat einen Gesamtwert von xy € , die sich bei zuzahlungspflichtigen Patienten eben in der Art zusammensetzt , daß die Kasse x € bezahlt und der Patient y € . Zusammen ergibt es wieder yx € . Wenn du nicht kassierst , ist das dein Problem , aber umsatztechnisch mußt du die ganze Summe als Einnahme sehen.
Natürlich mußt du das als Einnahme verbuchen , auch wenn du das Geld nicht kassiert hast. Ein Rezept hat einen Gesamtwert von xy € , die sich bei zuzahlungspflichtigen Patienten eben in der Art zusammensetzt , daß die Kasse x € bezahlt und der Patient y € . Zusammen ergibt es wieder yx € . Wenn du nicht kassierst , ist das dein Problem , aber umsatztechnisch mußt du die ganze Summe als Einnahme sehen.
Das ist ja eben meine Frage. Grundsätzlich würde mich das ja doppelt belasten, da ich einerseits den Umsatz nicht gemacht habe und andererseits Steuern für etwas zahle, was ich ja nicht eingenommen habe. Das wäre so, als würde Media Markt Fernseher unter dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis verkaufen und die Steuern müssten Sie aber für den vollen Verkaufspreis (UVP) abdrücken. Das würde ich gern etwas genauer wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage das basieren soll.
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paula443 schrieb:
Leni C. schrieb am 1.9.14 17:59:
Natürlich mußt du das als Einnahme verbuchen , auch wenn du das Geld nicht kassiert hast. Ein Rezept hat einen Gesamtwert von xy € , die sich bei zuzahlungspflichtigen Patienten eben in der Art zusammensetzt , daß die Kasse x € bezahlt und der Patient y € . Zusammen ergibt es wieder yx € . Wenn du nicht kassierst , ist das dein Problem , aber umsatztechnisch mußt du die ganze Summe als Einnahme sehen.
Das ist ja eben meine Frage. Grundsätzlich würde mich das ja doppelt belasten, da ich einerseits den Umsatz nicht gemacht habe und andererseits Steuern für etwas zahle, was ich ja nicht eingenommen habe. Das wäre so, als würde Media Markt Fernseher unter dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis verkaufen und die Steuern müssten Sie aber für den vollen Verkaufspreis (UVP) abdrücken. Das würde ich gern etwas genauer wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage das basieren soll.
Und leider mit dem dicken Daumen beim Smartphone auf "hilfreich" statt "nicht-hilfreich" geklickt. :anguished:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist buchhalterischer Unsinn. :thumbsup:
Und leider mit dem dicken Daumen beim Smartphone auf "hilfreich" statt "nicht-hilfreich" geklickt. :anguished:
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Andreas216 schrieb:
So ist es! Eine Einnahme - ist eine Einnahme. Und wenn du diese nicht hast und verbuchst, dann ist es eben KEINE Einnahme und auch nicht zu versteuern. Frage das bitte deinen Steuerberater.
interessantes Thema!
Müssen wir denn die Zuzahlungen (Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten) innerhalb des GKV-Systems nicht als Sonder-Krankenkassen-Beitrag (wegen Kostenverursachung) bei den betroffenen Mitgliedern für lau einkassieren, quittieren, verbuchen und bei der Abrechnung mit der KK verrechnen.
Eigentlich steht der (Straf-)Beitrag der KK zu.
Wie kommst du dazu das Geld der KK zu verschenken?
Solltest du in der glücklichen Wirtschaftslage sein, für eine Verordnung weniger berechnen zu können, dürfte dieser Bonus doch der Versichertengemeinschaft zustehen.
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mocca schrieb:
hallo paula443,
interessantes Thema!
Müssen wir denn die Zuzahlungen (Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten) innerhalb des GKV-Systems nicht als Sonder-Krankenkassen-Beitrag (wegen Kostenverursachung) bei den betroffenen Mitgliedern für lau einkassieren, quittieren, verbuchen und bei der Abrechnung mit der KK verrechnen.
Eigentlich steht der (Straf-)Beitrag der KK zu.
Wie kommst du dazu das Geld der KK zu verschenken?
Solltest du in der glücklichen Wirtschaftslage sein, für eine Verordnung weniger berechnen zu können, dürfte dieser Bonus doch der Versichertengemeinschaft zustehen.
Aber: die gesetzliche Zuzahlung ist ja Bestandteil der Gesamtvergütung der Behandlung - du kassierst das Geld ja für die GKV ein, daher zieht sie es dir später von der Vergütung ab. Es ist also Bestandteil der Vergütung und somit eine Einnahme, die du nicht rechnerisch isoliert trennen kannst. Daher ist die Frage nach steuerrechtlicher Relevanz obsolet...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Kann sein, dass ich das Problem nicht richtig erkenne.
Aber: die gesetzliche Zuzahlung ist ja Bestandteil der Gesamtvergütung der Behandlung - du kassierst das Geld ja für die GKV ein, daher zieht sie es dir später von der Vergütung ab. Es ist also Bestandteil der Vergütung und somit eine Einnahme, die du nicht rechnerisch isoliert trennen kannst. Daher ist die Frage nach steuerrechtlicher Relevanz obsolet...
LG,
m.
Da würde ich mich dann schon eher mocca anschließen.
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Andreas216 schrieb:
Im Normalfall muss aber die FIBU am Jahresende "aufgehen"..keine Buchung ohne Beleg! Wenn Du die Einnahme nicht verbuchst, selbstverständlich, weil du keine hattest, wo soll am Jahresende dafür Steuer anfallen?
Da würde ich mich dann schon eher mocca anschließen.
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Leni C. schrieb:
Warum ist das buchhalterischer Unsinn ? Wenn ich auf die Zuzahlung verzichte und den Betrag nicht als Einnahme verbuche sondern nur das , was die Kasse bezahlt ? Eine schöne Möglichkeit , Patienten anzulocken : Hiermit verzichte ich auf den Eigenanteil ! Und wie vermerkst du das auf dem Rezept ? Zuzahlung oder Befreiung sind anzugeben . Und warum rennen wir bei denen , die "vergessen" zu bezahlen , immer hinter dem Geld hinterher ? Nicht verbuchen und gut is ?
Und die die brav bezahlen bekommen keine Quittungen mehr. Wir sparen Buchhaltungskosten. Einfach super, nicht wahr?
Die KK könnten dann neue Prüfabteilungen mit ihrem Personalüberhang einrichten. Diese prüfen (prämienmotiviert) ob die kranken Mitglieder ihren Strafbeitrag entrichtet haben. Sie kontrollieren über HB (KK-MAs wissen das HBs die meiste bezahlte Arbeitszeit bringt) bei ihren Mitgliedern die Quitttungen.
Bei nicht Vorlage einer Quittung wird sofort in bar, einschließlich eines Erziehungsaufschlages, nacherhoben.
Sollte sich dies als Erfolgsmodell für die Kassenkasse erweisen, kann ja auf die zurückliegenden Jahre erweitert werden.
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mocca schrieb:
hallo Leni C.,
Und die die brav bezahlen bekommen keine Quittungen mehr. Wir sparen Buchhaltungskosten. Einfach super, nicht wahr?
Die KK könnten dann neue Prüfabteilungen mit ihrem Personalüberhang einrichten. Diese prüfen (prämienmotiviert) ob die kranken Mitglieder ihren Strafbeitrag entrichtet haben. Sie kontrollieren über HB (KK-MAs wissen das HBs die meiste bezahlte Arbeitszeit bringt) bei ihren Mitgliedern die Quitttungen.
Bei nicht Vorlage einer Quittung wird sofort in bar, einschließlich eines Erziehungsaufschlages, nacherhoben.
Sollte sich dies als Erfolgsmodell für die Kassenkasse erweisen, kann ja auf die zurückliegenden Jahre erweitert werden.
Ich würde es so machen:
Wenn du *Freunden* incl. Verwandte, Bekannte, Nachbarn ein Geschenk machen willst, handhabe es einfach so:
Du drückst dem Begünstigten einen 20 Euro-Schein in die Hand, der wiederum gibt dir das Geld als Zuzahlung, mit Quittung und Verbuchung und allem wie du das sonst auch machst.
20 Euro oder setz den Betrag ein, den eben die Zuzahlung ausmacht.
Dass du das am Ende versteuern musst, sollte klar sein, jedoch wenn es *Freunde* sind, sollte auch das noch drin sein, oder?
meine Meinung.
VLG :wink:
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limone schrieb:
Das sehe ich genauso.
Ich würde es so machen:
Wenn du *Freunden* incl. Verwandte, Bekannte, Nachbarn ein Geschenk machen willst, handhabe es einfach so:
Du drückst dem Begünstigten einen 20 Euro-Schein in die Hand, der wiederum gibt dir das Geld als Zuzahlung, mit Quittung und Verbuchung und allem wie du das sonst auch machst.
20 Euro oder setz den Betrag ein, den eben die Zuzahlung ausmacht.
Dass du das am Ende versteuern musst, sollte klar sein, jedoch wenn es *Freunde* sind, sollte auch das noch drin sein, oder?
meine Meinung.
VLG :wink:
Begründung:
da die GKV 90% zu bezahlen hat und der Patient lt Gesetz 10%Zuzahlung zu leisten hat, würde ja bei einem Verzicht auf die 10% Zuzahlung die Leistung der GKV 100%(der um 10% blliger abgegebenen Leistung) betragen, das ist nicht gesetzeskonform, also hat die GKV von den 90% noch mal 10% abgezogen, die der Kollege vom Versicherten kassieren soll.
Und die Kasse kam sogar vor Gericht damit durch!!!!
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Alfred Kramer schrieb:
Krankenkasse hat in einem solchen Fall schon mal die Rechnung gekürzt, weil ein Kollege auf die Zuzahlung verzichtet hat.
Begründung:
da die GKV 90% zu bezahlen hat und der Patient lt Gesetz 10%Zuzahlung zu leisten hat, würde ja bei einem Verzicht auf die 10% Zuzahlung die Leistung der GKV 100%(der um 10% blliger abgegebenen Leistung) betragen, das ist nicht gesetzeskonform, also hat die GKV von den 90% noch mal 10% abgezogen, die der Kollege vom Versicherten kassieren soll.
Und die Kasse kam sogar vor Gericht damit durch!!!!
Wenn mein Freund mir mal schnell nach meinem kaputten Blinker schaut und dafür nix verlangt, dann schenk ich ihm auch die Rezeptgebühr :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
Steuerlich gesehen, kann man natürlich die 10% nicht kassieren und muß sie dann auch nicht versteuern, die Frage ist, ob das Finanzamt so einfach glaubt, daß man 10% des Umsatzes!!! verschenkt! Für diejenigen, die das noch nicht ganz sehen können: wenn ich 20,- nicht kassiere, fehlen mir 20,- in der Kasse, sparen tue ich dabei aber nur den zu versteuernden Teil von 20,- , und das hängt vom Gesamtgewinn sprich Steuersatz ab.
Wenn mein Freund mir mal schnell nach meinem kaputten Blinker schaut und dafür nix verlangt, dann schenk ich ihm auch die Rezeptgebühr :smile:
lgmastine
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Mastine schrieb:
hm das verstehen ich nicht ,wenn du über ein abrechnungszentrum abrechnest wird das doch genausten deklariert als zuzahlung ,wie willst du das ,wenn du öfters mal geld verschenkst :wink:was ich natürlich charakterlichgesehen hoch anrechne,dann noch auseinanderhalten.schließlich zieht doch die kasse dein sauer verdientes geld ab und wie oft bin ich schon darauf sitzen geblieben ,das läppert sich ,aber es ist deine entscheidung menschlich spricht es für dich ,wirtschaftlich eben nicht
lgmastine
M.a.W., wenn du das Geld der Zuzahlung tatsächlich nicht kassierst, hast du kein Zahlungseingang (sprich: kein Umsatz) und damit auch FIBU-technisch kein Eingang. Deine Gewinn schmälert sich in der Folge dann auch um den Zuzahlungsbetrag.
Ergo ist eine fiktive Einnahme bei ein EÜR-Rechnung auch nicht als Einnahme zu verbuchen. Daher der Bemerkung zum buchhalterischen Unsinn. :kissing_closed_eyes:
Und wenn du es mir nicht glaubst, dann frag dein Steuerberater. :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ganz einfach, FIBU-Grundsatz: "Keine Buchung ohne Beleg".
M.a.W., wenn du das Geld der Zuzahlung tatsächlich nicht kassierst, hast du kein Zahlungseingang (sprich: kein Umsatz) und damit auch FIBU-technisch kein Eingang. Deine Gewinn schmälert sich in der Folge dann auch um den Zuzahlungsbetrag.
Ergo ist eine fiktive Einnahme bei ein EÜR-Rechnung auch nicht als Einnahme zu verbuchen. Daher der Bemerkung zum buchhalterischen Unsinn. :kissing_closed_eyes:
Und wenn du es mir nicht glaubst, dann frag dein Steuerberater. :hushed:
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morpheus-06 schrieb:
die ZuZa muss kassiert werden (SGB V und RV), wird sie nicht kassiert verschafft man sich u. U., einen Wettbewerbsvorteil und senkt seinen Gewinn vor Steuern, bei einer Prüfung durch das FA fällt das unangenehm auf. Das kann auch eine Abmahnung durch die GKV zur Folge haben. Wer überhaupt darüber nachdenkt Freunden die ZuZa zu erlassen hat schon verloren.
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Andreas216 schrieb:
Mit Freunden macht man keine Geschäfte. Alte Weisheit meines Großvaters. Hat sich immer wieder bestätigt. Korrekte Trennung von Freundschaft und Geschäft ist immer am besten.
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Kitane schrieb:
Bei mir bezahlen alle den EA meine Mutter , meine MA sogar meine Tochter , aber man kann ja ein Bonbon reichen wie ne Fango extra oder Gerätebenutzung o.ä.
.... bei einer Prüfung durch das FA fällt das unangenehm auf. .....
Ich habe mittlerweile 5 große Betriebsprüfungen hinter mir. Noch nie hat das FA kontrolliert, ob die Einnahmen aus Rezeptgebühren (Bar oder auf dem Girokonto) mit den Eigenanteile aus der GKV-Rechnungen übereinstimmt. Frage mich sowieso, wie die das machen wollen, bei eine nicht bilanzpflichtige Firma.
Dass das FA die Rechnungstellungen durch die GKV mit denen abgleicht, halte ich doch eher für einen Gerücht. Die Ergebnisse der Lohnsteuerprüfung wird auch der GKV nicht mitgeteilt (erst bei der Sozialversicherungsprüfung wird nach dem letzten Lohnsteuerprüfungsbescheid gefragt).
Das aus wettbewerbsrechtliche Gründen das Nicht-Kassieren der Zuza problematisch ist, steht hier absolut außer Frage.
Man sollte hier die verschiedene Implikationen der Fragestellung schön säuberlich trennen. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
morpheus-06 schrieb am 2.9.14 11:28:
... Das kann auch eine Abmahnung durch die GKV zur Folge haben.
.... bei einer Prüfung durch das FA fällt das unangenehm auf. .....
Ich habe mittlerweile 5 große Betriebsprüfungen hinter mir. Noch nie hat das FA kontrolliert, ob die Einnahmen aus Rezeptgebühren (Bar oder auf dem Girokonto) mit den Eigenanteile aus der GKV-Rechnungen übereinstimmt. Frage mich sowieso, wie die das machen wollen, bei eine nicht bilanzpflichtige Firma.
Dass das FA die Rechnungstellungen durch die GKV mit denen abgleicht, halte ich doch eher für einen Gerücht. Die Ergebnisse der Lohnsteuerprüfung wird auch der GKV nicht mitgeteilt (erst bei der Sozialversicherungsprüfung wird nach dem letzten Lohnsteuerprüfungsbescheid gefragt).
Das aus wettbewerbsrechtliche Gründen das Nicht-Kassieren der Zuza problematisch ist, steht hier absolut außer Frage.
Man sollte hier die verschiedene Implikationen der Fragestellung schön säuberlich trennen. :unamused:
Der Kostenträger kann auf vielfachem Wege Kentniss davon erhalten und nicht nur seitens des FA!
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don schrieb:
Dass das FA die Rechnungstellungen durch die GKV mit denen abgleicht, halte ich doch eher für einen Gerücht. Die Ergebnisse der Lohnsteuerprüfung wird auch der GKV nicht mitgeteilt (erst bei der Sozialversicherungsprüfung wird nach dem letzten Lohnsteuerprüfungsbescheid gefragt).
Der Kostenträger kann auf vielfachem Wege Kentniss davon erhalten und nicht nur seitens des FA!
Das es andere Möglichkeiten gibt, steht ebenfalls außer Frage.
Aber .......
wie wahrscheinlich ist das alles denn. :unamused: :unamused: :unamused:
Man kann auch unnötig Panik verbreiten.
Aber nun ja, "wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Es ging hier aber um das FA und das bezweifle ich (trotz NSA und BND :hushed: )
Das es andere Möglichkeiten gibt, steht ebenfalls außer Frage.
Aber .......
wie wahrscheinlich ist das alles denn. :unamused: :unamused: :unamused:
Man kann auch unnötig Panik verbreiten.
Aber nun ja, "wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten"
das ist einer von wenigen konstruktiven Beiträgen. Das hätte mich interessiert und nicht, ob ich blöd bin 10% zu verschenken.
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paula443 schrieb:
Danke Lars van Ravenzwaaij,
das ist einer von wenigen konstruktiven Beiträgen. Das hätte mich interessiert und nicht, ob ich blöd bin 10% zu verschenken.
Den RV zu lesen und zu verstehen kann gemein hilfreich sein.
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Helmut Fromberger schrieb:
Du bist sogar verpflichtet die Zuzahlung zu kassieren.
Den RV zu lesen und zu verstehen kann gemein hilfreich sein.
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don schrieb:
Ob DU zu blöd bist oder nicht kann und will ich nicht beurteilen aber in jeden Fall bist Du zu faul Deinen Rahmenvertrag zu lesen denn dort steht, dass Du nunmal die Zuzhalung einzuhalten hast. Punkt!
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limone schrieb:
Vom Inhalt her richtig, vom Tonfall her wäre es richtig so wie unten bei Helmut :thumbsdown:
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paula443 schrieb:
Danke don, für die wohl formulierten Worte. Vielleicht arbeitest du zukünftig etwas an deiner Wortwahl. Dennoch hast du ja in einem Punkt recht. Laut Rahmenvertrag und SGB sind Zuzahlungen zu kassieren. Das war auch ein Teil meiner Frage, dennoch ist es aus steuerrechtlicher Sicht auch interessant, denn wo kein Kläger da kein Richter, heißt es so schön.
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Leni C. schrieb:
Das ist nun doch interessant . Keine Quittung = kein Umsatz = keine Steuern . Nach diesem System funktioniert auch Schwarzarbeit :smile: .
Das ist nun doch interessant . Keine Quittung = kein Umsatz = keine Steuern . Nach diesem System funktioniert auch Schwarzarbeit :smile: .
Na ja Leni, nach diesem Prinzip funktioniert Schwarzarbeit leider nur bedingt, denn wenn du richtig gelesen hättest, geht es hier darum, dass keine Zuzahlung kassiert werden würde, demnach auch kein Geldfluss zustande käme.
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paula443 schrieb:
Leni C. schrieb am 3.9.14 10:01:
Das ist nun doch interessant . Keine Quittung = kein Umsatz = keine Steuern . Nach diesem System funktioniert auch Schwarzarbeit :smile: .
Na ja Leni, nach diesem Prinzip funktioniert Schwarzarbeit leider nur bedingt, denn wenn du richtig gelesen hättest, geht es hier darum, dass keine Zuzahlung kassiert werden würde, demnach auch kein Geldfluss zustande käme.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was soll denn das ganze Gewurschtel? Man sollte grundsätzlich geschäftliche von privaten Dingen trennen und Punkt. Wenn du Geschenke machen willst, schenk eine Flasche Wein oder eine kostenlose Behandlung und gut ist.
Gruß Britt
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Andreas216 schrieb:
Mein Reden! kurz und knapp!
Nur MA zahlen die Zuzahlung nicht - das fände ich menschlich (!) nicht korrekt. Wenn auch steuerlich evtl. nicht.
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Marion123 schrieb:
Bei mir zahlen Freunde und Bekannte ganz normal zu. Damit hat auch absolut keiner ein Problem.
Nur MA zahlen die Zuzahlung nicht - das fände ich menschlich (!) nicht korrekt. Wenn auch steuerlich evtl. nicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Auch bei Deinen MA bist Du zum Einzug der Zuzahlung verpflichtet.
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Andreas216 schrieb:
Stimmt schon...aber braucht man wirklich bei den MA ein Rezept, um sich gegenseitig zu behandeln????????? Also..das hatten wir wirklich noch NIE! Ist aber nur mein subjektibes Empfinden....
Also langsam wird es mal wieder wie Kindergarten. Leute, kapiert doch endlich mal, dass ihr Unternehmer seid und es nicht "spielt".
Entweder behandelt man einen MA mal ohne VO, aber auch das würde ich nur mal kurzfristig machen, dann finde ich es okay. Bei einer längeren Behandlung erfolgt es auf VO mit regulärer Zuzahlung. Rechnet euch mal den finanziellen Verlust aus, wenn ein MA über längere Zeit kostenlos behandelt wird und dann würden die anderen MA natürlich zu Recht auch darauf bestehen.
Kennt ihr Verkäuferinnen, die sich kostenlos Kleidung mitnehmen können (sie erhalten Rabatt = kostenlose kurzfristige Behandlung) oder MA beim Bäcker, die sich einfach frisch und munter kostenlos an den Backwaren bedienen?
Ich kann es nicht glauben. Warum muss man speziell Physios immer wieder das kleine Einmaleins von betriebswirtschaftlichem Denken erklären?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@Trinity
Also langsam wird es mal wieder wie Kindergarten. Leute, kapiert doch endlich mal, dass ihr Unternehmer seid und es nicht "spielt".
Entweder behandelt man einen MA mal ohne VO, aber auch das würde ich nur mal kurzfristig machen, dann finde ich es okay. Bei einer längeren Behandlung erfolgt es auf VO mit regulärer Zuzahlung. Rechnet euch mal den finanziellen Verlust aus, wenn ein MA über längere Zeit kostenlos behandelt wird und dann würden die anderen MA natürlich zu Recht auch darauf bestehen.
Kennt ihr Verkäuferinnen, die sich kostenlos Kleidung mitnehmen können (sie erhalten Rabatt = kostenlose kurzfristige Behandlung) oder MA beim Bäcker, die sich einfach frisch und munter kostenlos an den Backwaren bedienen?
Ich kann es nicht glauben. Warum muss man speziell Physios immer wieder das kleine Einmaleins von betriebswirtschaftlichem Denken erklären?
Gruß Britt
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Andreas216 schrieb:
Ich sehe das GENAU als Unternehmer! Lieber behandele ich meine MA (2 an der Zahl) mal zwischendurch so, oder sie fallen mir wegen Rückenbeschwerden etc. aus...und DA BIN ich Unternehmer! Denn DAS rechne dir mal aus! Und Geldgier, dann dort, wo sie hin gehört!
Und das war nicht ironisch gemeint!
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Alfred Kramer schrieb:
@ Britt: Ach wie gut es tut, mal wieder einen richtig erwachsenen Beitrag zu lesen!!! :sunglasses:
Und das war nicht ironisch gemeint!
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Andreas216 schrieb:
dann erkläre mir bitte mal, warum ich meinen MA zum Arzt schicken soll (evtl. Arbeitsausfall, welchen ICh bezahlen nuss), bzw. ne Krankschreibung riskieren soll, welche mich auch Geld kostet, wenn wir in der Lage sind, gegenseitig präventiv zu behandeln...Ich weiß nicht, warum das nicht unternehmerisches Denken sein soll! Sorry! ich glaube, da denken andere eben so gar nicht erwachsen! Und wenn da mal behandlungen von MA sind, dann ist das vielleicht 1 -2 mal im Monat, wenn überhaupt! Wenn eine Praxis DAS Betriebswirtschaftlich nicht verkraften kann...dann Gute Nacht Marie!
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Helmut Fromberger schrieb:
Stimmt, normalerweise sollte das schon mal möglich sein...
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Andreas216 schrieb:
Das denke ich aber auch! :kissing_closed_eyes:
Also, erstmal richtig lesen, bevor man sich unnötig aufregt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Warum erbost du dich so? Genau das habe ich doch geschrieben, dass ich es völlig okay finde, MA mal kurzfristig zu behandeln. Nicht okay fände ich es, wenn MA langfristig auf Dauer kostenlos behandelt werden.
Also, erstmal richtig lesen, bevor man sich unnötig aufregt.
Gruß Britt
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Problem beschreiben
Andreas216 schrieb:
Im Prinzip machst du guten Freunden ja damit ein Geschenk! Vom Betrag XY.....Wenn du es nicht verbuchst, sind auch keine Steuern fällig. Ich würde aber Freunschaft und geschäft immer trennen. Nur so als kleiner Tipp....
Soweit mal für alle Moralaposteln hier im forum
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also ich bin absolut kein Moralapostel!
Aber es ist leider so, dass dein Nachlass für deinen Freund eigentlich seiner Versichertengemeinschaft zusteht.
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mocca schrieb:
hallo idefix-,
also ich bin absolut kein Moralapostel!
Aber es ist leider so, dass dein Nachlass für deinen Freund eigentlich seiner Versichertengemeinschaft zusteht.
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rudibam schrieb:
Es ist nicht ganz so. Ich bin verpflichtet 10% zu kassieren (+Verordnungsblattgebühr) Mache ich das nicht, darf ich der KK das eigentlich nicht in Rechnunge stellen. Sollte ich das einziehen der Zuzahlung vergessen muß ich es auch nicht versteuern. >>Man darf ja schon mal was vergessen<<
Rechtslagen können Anwälte erklären, hier meine Meinung:
1.) Zuzahlung muss eingezogen werden, gemäßt Vertrag mit den Kassen und darf nicht Rabattiert werden.
2.) Finanzamt gleicht nicht mit GKV ab, darf es gar nicht. Höchstens die Staatsanwaltschaft.
3.) Einnnahmen nach EStG sind die EInnahmen, die auch geflossen sind.
4.) Das Finanzamt setzt die nicht eingezogenen Zuzahlungen als Einnahmen an:
Kann durchaus passieren. Ich arbeite noch 2-3 Tage in einem Buchhaltungsbüro, wo wir auch mehrere Heilmittelerbringer haben.
Was dort nie klappt ist das Kassenbuch. DAs kann also vom Finanzamt verworfen werden, und dann schätzen sie die Einnahmen, z.B. über
Kassenabrechnungen und den dort ausgewiesenen Anteil.
5.) Warum sollte man etwas verschenken inunserem Beruf. Bei Freunden wird artig bezahlt.
6.) Mitarbeiter können sich gerne gegenseitig behandeln, wenn es Zeit dafür gibt (z.B. Patient ist ausgefallen) Aber sollte man das nciht als Arbeitszeit abrechnen!
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TheStonie schrieb:
Wenn ich auch mal meinen Senf zu den Theman dazugeben darf....
Rechtslagen können Anwälte erklären, hier meine Meinung:
1.) Zuzahlung muss eingezogen werden, gemäßt Vertrag mit den Kassen und darf nicht Rabattiert werden.
2.) Finanzamt gleicht nicht mit GKV ab, darf es gar nicht. Höchstens die Staatsanwaltschaft.
3.) Einnnahmen nach EStG sind die EInnahmen, die auch geflossen sind.
4.) Das Finanzamt setzt die nicht eingezogenen Zuzahlungen als Einnahmen an:
Kann durchaus passieren. Ich arbeite noch 2-3 Tage in einem Buchhaltungsbüro, wo wir auch mehrere Heilmittelerbringer haben.
Was dort nie klappt ist das Kassenbuch. DAs kann also vom Finanzamt verworfen werden, und dann schätzen sie die Einnahmen, z.B. über
Kassenabrechnungen und den dort ausgewiesenen Anteil.
5.) Warum sollte man etwas verschenken inunserem Beruf. Bei Freunden wird artig bezahlt.
6.) Mitarbeiter können sich gerne gegenseitig behandeln, wenn es Zeit dafür gibt (z.B. Patient ist ausgefallen) Aber sollte man das nciht als Arbeitszeit abrechnen!
Selbstverständlich darf die GKV das abziehen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du eine Zahlungsaufforderung an den Patienten geschickt hast. Ich bin kein Freund von vielen Machenschaften der GKV, aber hier hat sie Recht. Warum soll die GKV für das Gutmenschtum oder die Vergesslichkeit der PI's herhalten? Dazu hat sie keine Veranlassung und das tut sie auch nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@rudibam
Selbstverständlich darf die GKV das abziehen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du eine Zahlungsaufforderung an den Patienten geschickt hast. Ich bin kein Freund von vielen Machenschaften der GKV, aber hier hat sie Recht. Warum soll die GKV für das Gutmenschtum oder die Vergesslichkeit der PI's herhalten? Dazu hat sie keine Veranlassung und das tut sie auch nicht.
Gruß Britt
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Leni C. schrieb:
????? Wenn du die Zuzahlung nicht kassierst , aus welchen Gründen auch immer ( Sympathie , Vergesslichkeit ) , heißt das noch lange nicht , daß du diese Einnahmen nicht zumindest fiktiv hast , und diese sind real zu versteuern. Du mußt es ja auch auf dem Rezept als Zuzahlung eintragen . Vielleicht fällt es bei einem Kassenbuch nicht so auf , wenn man nicht kassiert. Ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab , und dort stehen die für die jeweilige Abrechnung relevanten Eigenbeteiligungen drauf. Natürlich kann keiner nachvollziehen , wieviel Euros ich davon tatsächlich kassiert habe , aber die dortige Summe zählt zum Umsatz und ist zu versteuern.
Ich muß noch etwas hinzufügen: Ich dokumentiere die Zuzahlungen nicht über eine Abrechnungsfirma sondern über mein Praxisprogramm. Alle Zuzahlungen die kassier werden, werden automatisch ins Kassenbuch übertragen. Zuzahlungen die nicht kassiert wurden sind da nicht eingegeben. Versteuert wird nur was eingenommen wurde. Alles andere ist Firlefans.
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rudibam schrieb:
Irrtum, bei der letzten Betriebsprüfung mit dem Finanzbeamten besprochen.
Ich muß noch etwas hinzufügen: Ich dokumentiere die Zuzahlungen nicht über eine Abrechnungsfirma sondern über mein Praxisprogramm. Alle Zuzahlungen die kassier werden, werden automatisch ins Kassenbuch übertragen. Zuzahlungen die nicht kassiert wurden sind da nicht eingegeben. Versteuert wird nur was eingenommen wurde. Alles andere ist Firlefans.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
habe jetzt mal einiges durchgelesen. Mann oh Mann. Man kann alles totreden. Wenn ich bei einem Freund keine Gebühr kassiere, wird dies auch nicht als Einnahme verbucht. Fertig. Wenn ich Geld verschenke ist das meine Angelegenheit .
Soweit mal für alle Moralaposteln hier im forum
Seit dem Kassiere ich jeden ab, hole mir die Zuzahlung von säumigen per Mahnung und dann über die Kasse! Hast du einen scharfen Prüfer bist du dran! So einfach wie ihr das hier sagt, mit nicht eingenommen- nicht versteuern, ist das nicht! Ich habe es durch!
:unamused:
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dass rudibam das Ganze etwas hemdsärmelig handhabt ist halt mal so. Was solls?
Aber wollen wir doch einen Blick auf das kapute System werfen.
Beispiel:
Ein Freund/Verwandter GKV-Abhäniger kommt mit einer korrekten Verordnung (wg.Diagnose) zu uns.
Wir Gutmenschen behandeln aus Zuneigung/Liebe völlig gratis. Die KK wird das Rezept nie sehen.
Ergebnis:
Wir glauben in unserem Sozialdusel etwas Gutes erbracht zu haben.
Tatsächlich aber betrügen wir den Staat um die Steuerzahlung aus der fiktiven Eigenleistung, die wir gar nicht erhoben haben.
Gott sei Dank, dass nur wir das wissen!
Daran haben sich bestimmt unsere Verbände beim Finanzminister bereits die Zähne ausgebissen!
So zahnlos wie die sich geben!!
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mocca schrieb:
hallo,
dass rudibam das Ganze etwas hemdsärmelig handhabt ist halt mal so. Was solls?
Aber wollen wir doch einen Blick auf das kapute System werfen.
Beispiel:
Ein Freund/Verwandter GKV-Abhäniger kommt mit einer korrekten Verordnung (wg.Diagnose) zu uns.
Wir Gutmenschen behandeln aus Zuneigung/Liebe völlig gratis. Die KK wird das Rezept nie sehen.
Ergebnis:
Wir glauben in unserem Sozialdusel etwas Gutes erbracht zu haben.
Tatsächlich aber betrügen wir den Staat um die Steuerzahlung aus der fiktiven Eigenleistung, die wir gar nicht erhoben haben.
Gott sei Dank, dass nur wir das wissen!
Daran haben sich bestimmt unsere Verbände beim Finanzminister bereits die Zähne ausgebissen!
So zahnlos wie die sich geben!!
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rudibam schrieb:
In der Regel kassiere ich auch und hole mir, wenn nichts mehr geht, den Betrag von der KK. Wenn aber eine Arzthelferin, die mir regelmäßig einen Gefallen tut, mit der ich in der Regel gut zusammenarbeite, dann lasse ich die Zuzahlung schon mal außen vor.
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Problem beschreiben
mimu schrieb:
Bei meiner letzten Steuerprüfung wurden die ausgewiesenen Zuzahlungen über die Abrechnungszentrale mit dem Kassenbuch verglichen und ich musste nachweisen warum mein Kassenbuch weniger auswies als die der Abrechnungszentrale! Das Finanzamt warf mir entgangener Gewinn zu lasten der Allgemeinheit vor, und ich musste die Differenz nach versteuern!
Seit dem Kassiere ich jeden ab, hole mir die Zuzahlung von säumigen per Mahnung und dann über die Kasse! Hast du einen scharfen Prüfer bist du dran! So einfach wie ihr das hier sagt, mit nicht eingenommen- nicht versteuern, ist das nicht! Ich habe es durch!
:unamused:
die Zuzahlung ist Teil der Gesamtvergütung für die erbrachte Leistung. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten überweist die Kasse den gesamten Betrag und bei den anderen wird ein Teil der Gesamtvegütung durch die Barzahlung (Zuzahlung) und der anderere Teil durch die Überweisung der Krankenkasse erbracht. Auf dem Rezept gebe ich die Höhe der (erhaltenen ) Zuzahlung bei den nicht zuzahlungsbefreiten Patienten an. (Niemanden interessiert es ob ich diesen Betrag wirklich erhalten habe, das ist erstmal grundsätzlich mein Problem). Genauso rechnet die Krankenkasse auch ab und genauso erscheinen die Zahlen auch auf den Abrechnungsbelegen, egal ob über ein System (z.B. Theorg) oder über eine Abrechnungsfirma. Der Gesamtbetrag (=Vergütung) ist dann meine zu versteuernde Einnahme.
Was ich dann mit meiner Einnahme mache, ob ich z.B.einen Teil Freunden gebe (=Zuzahlung) ist meine Privatsache die nichts mit meiner persönlichen Einkommenssteuer zu tun hat, auch andere (private) Geschenke kann ich ja nicht steuerlich geltend machen (Ausnahmen. betrieblich bedingt).
Ob man bei Freunden auf die Zuzahlung verzichtet oder nicht bleibt jedem selber überlassen, aber nicht ob dieses Geschenk über die Allgemeinheit subventioniert wird.
Ob das kontrolliert wird, werden kann oder nicht ist dabei zweitrangig.
Martin
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ich habe mal gelernt- bei "Geld" hört die Freundschaft auf -besonders bei zwei-dreistelligen Geldbeträgen nach einer persönlich erbrachten Leistung- egal in welcher Situation sich der, die Freund/in befindet! Es kommt nur "betteln" und dann noch -Ärger - raus!
MfG
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Peter Hofmann schrieb:
Hallo,
ich habe mal gelernt- bei "Geld" hört die Freundschaft auf -besonders bei zwei-dreistelligen Geldbeträgen nach einer persönlich erbrachten Leistung- egal in welcher Situation sich der, die Freund/in befindet! Es kommt nur "betteln" und dann noch -Ärger - raus!
MfG
überprüfe einmal deine Aussage für den Fall, dass dein Freund nicht zuzahlungspflichtig ist.
Fällt dann dein Geschenk aus?
Oder berechnest du die Eigenbeteiligung nach GKV und zahlst deinem Freund das Geldgeschenk aus.
Schließlich behandelt man ja alle Freunde gleich.
Hier wird die KK nicht mitbekommen, dass du in der Lage bist Vertragsleistungen günstiger abzugeben.
Es sei denn, das mit den Freunden nimmt überhand und es wird Allgemeinwissen.
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mocca schrieb:
hallo Martin 512,
überprüfe einmal deine Aussage für den Fall, dass dein Freund nicht zuzahlungspflichtig ist.
Fällt dann dein Geschenk aus?
Oder berechnest du die Eigenbeteiligung nach GKV und zahlst deinem Freund das Geldgeschenk aus.
Schließlich behandelt man ja alle Freunde gleich.
Hier wird die KK nicht mitbekommen, dass du in der Lage bist Vertragsleistungen günstiger abzugeben.
Es sei denn, das mit den Freunden nimmt überhand und es wird Allgemeinwissen.
Mal ein ganz anderer Input?
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brem peter schrieb:
Don't Let Your Entrepreneur Friend Give You a Discount  | Inc
Mal ein ganz anderer Input?
wenn er nicht zuzahlungspflichtig ist gibt es an sich wenig Grund sie ihm zu erlassen , oder?
Im übrigen ist es nicht mein Freund (es war auch nicht meine Frage) und ich weiß auch nicht ob man alle Freunde gleich behandelt oder es überhaupt sollte. Ich finde gerade bei persönlichen Kontakten eine individuelle "Behandlung" angebrachter.
Grüße
martin
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martin 512 schrieb:
Hallo mocca,
wenn er nicht zuzahlungspflichtig ist gibt es an sich wenig Grund sie ihm zu erlassen , oder?
Im übrigen ist es nicht mein Freund (es war auch nicht meine Frage) und ich weiß auch nicht ob man alle Freunde gleich behandelt oder es überhaupt sollte. Ich finde gerade bei persönlichen Kontakten eine individuelle "Behandlung" angebrachter.
Grüße
martin
d. h. bei einem zuzahlungspflichtigen Freund arbeitet man dann billiger als bei einem zuzahlungsbefreiten Freund.
Ja, so lassen sich Freundschaften auch individuell darstellen.
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mocca schrieb:
hallo martin 512,
d. h. bei einem zuzahlungspflichtigen Freund arbeitet man dann billiger als bei einem zuzahlungsbefreiten Freund.
Ja, so lassen sich Freundschaften auch individuell darstellen.
ehrlich gesagt verstehe ich überhaupt was Du mir eigentlich sagen willst.
Die Ausgangsfrage war: ob man die Rezeptgebühr die jemand (nicht ich) von seinem Freund nicht einnehmen wollte trotzdem als Einnahme zu versteuern hat.
Meine Antwort war. ja, das muss man. Auch wenn ich das Geld nicht erhalten habe (man könnte auch sagen: er gibt es mir (ich verbuche die Einnahme) und gebe es (als Privatmensch) wieder zurück), denn sonst würden andere z.B. die Gemeinschaft der Steuerzahler dieses private Geschenk an meinen privaten Freund subventionieren.
Und ob jemand (z.B. der ursprüngliche Fragesteller) so bei jeden den er kennt, nur bei besonderen Freunden oder nur bei Freunden denen es vielleicht finanziell nicht so gut geht, so verfährt ist ehrlich gesagt eine ganz persönliche Angelegenheit, und wie teuer oder billig oder wie umsonst da jemand für einen Freund oder überhaupt arbeitet ist ehrlich gesagt auch eine reine Privatangelegenheit (solange nicht andere das subventionieren (müssen).
Grüße
Martin
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martin 512 schrieb:
Hallo mocca,
ehrlich gesagt verstehe ich überhaupt was Du mir eigentlich sagen willst.
Die Ausgangsfrage war: ob man die Rezeptgebühr die jemand (nicht ich) von seinem Freund nicht einnehmen wollte trotzdem als Einnahme zu versteuern hat.
Meine Antwort war. ja, das muss man. Auch wenn ich das Geld nicht erhalten habe (man könnte auch sagen: er gibt es mir (ich verbuche die Einnahme) und gebe es (als Privatmensch) wieder zurück), denn sonst würden andere z.B. die Gemeinschaft der Steuerzahler dieses private Geschenk an meinen privaten Freund subventionieren.
Und ob jemand (z.B. der ursprüngliche Fragesteller) so bei jeden den er kennt, nur bei besonderen Freunden oder nur bei Freunden denen es vielleicht finanziell nicht so gut geht, so verfährt ist ehrlich gesagt eine ganz persönliche Angelegenheit, und wie teuer oder billig oder wie umsonst da jemand für einen Freund oder überhaupt arbeitet ist ehrlich gesagt auch eine reine Privatangelegenheit (solange nicht andere das subventionieren (müssen).
Grüße
Martin
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martin 512 schrieb:
Hallo,
die Zuzahlung ist Teil der Gesamtvergütung für die erbrachte Leistung. Bei zuzahlungsbefreiten Patienten überweist die Kasse den gesamten Betrag und bei den anderen wird ein Teil der Gesamtvegütung durch die Barzahlung (Zuzahlung) und der anderere Teil durch die Überweisung der Krankenkasse erbracht. Auf dem Rezept gebe ich die Höhe der (erhaltenen ) Zuzahlung bei den nicht zuzahlungsbefreiten Patienten an. (Niemanden interessiert es ob ich diesen Betrag wirklich erhalten habe, das ist erstmal grundsätzlich mein Problem). Genauso rechnet die Krankenkasse auch ab und genauso erscheinen die Zahlen auch auf den Abrechnungsbelegen, egal ob über ein System (z.B. Theorg) oder über eine Abrechnungsfirma. Der Gesamtbetrag (=Vergütung) ist dann meine zu versteuernde Einnahme.
Was ich dann mit meiner Einnahme mache, ob ich z.B.einen Teil Freunden gebe (=Zuzahlung) ist meine Privatsache die nichts mit meiner persönlichen Einkommenssteuer zu tun hat, auch andere (private) Geschenke kann ich ja nicht steuerlich geltend machen (Ausnahmen. betrieblich bedingt).
Ob man bei Freunden auf die Zuzahlung verzichtet oder nicht bleibt jedem selber überlassen, aber nicht ob dieses Geschenk über die Allgemeinheit subventioniert wird.
Ob das kontrolliert wird, werden kann oder nicht ist dabei zweitrangig.
Martin
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