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beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
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Verantwortung und behältst den
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• Du hast bereits
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Nur als Hinweis:
Ich rechne keine MT ab wenn ich mit Osteopathie behandele. Das ist strafbar! Das ist klar.
Wenn ich Osteopathie gemacht habe, stand auch Osteopathie auf dem Privatrezept, die Patienten werden bei mir am Telefon auch darauf hingewiesen, dass ich kein HP bin.
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paul849 schrieb:
Was verstehst Du denn darin nicht. Fakt nach dem Urteil ist das du keine Osteopathie mit oder ohne Rezept anwenden darfst wenn du kein Arzt oder HP bist.
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paul849 schrieb:
Das war eigentlich schon immer so. Ist jetzt nur nochmal juristisch untermauert worden.
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Problem beschreiben
AjA2 schrieb:
Ich fühle mich etwas mißverstanden.
Nur als Hinweis:
Ich rechne keine MT ab wenn ich mit Osteopathie behandele. Das ist strafbar! Das ist klar.
Wenn ich Osteopathie gemacht habe, stand auch Osteopathie auf dem Privatrezept, die Patienten werden bei mir am Telefon auch darauf hingewiesen, dass ich kein HP bin.
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Was meinst du denn damit?
Was unterscheidet "Ganzheitlich" von der bisherigen Ausbildungsmethode und was ist de facto am "Ganzheitlichen" denn besser für den Patienten.
Die chinesische Medizin arbeitet bekanntlich "Ganzheitlich". Bemerkenswert jedoch ist, bei meinem letzten Besuch in Peking, dass chin. Ärzte welche die chinesische Medizin anbieten dürfen, zuvor ein Medizinstudium mit westlichen Charakter abgeschlossen haben müssen (incl. Prüfung) und satteln die chin. Medizin dann obenfrauf, mit entsprechender Prüfung.
Das nur vorab, wenn wir über ganzheitlich sprechen wollen...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bitte mir einmal als "high end" ausgebildeter PT ""ganzheitlich"" beschreiben.
Was meinst du denn damit?
Was unterscheidet "Ganzheitlich" von der bisherigen Ausbildungsmethode und was ist de facto am "Ganzheitlichen" denn besser für den Patienten.
Die chinesische Medizin arbeitet bekanntlich "Ganzheitlich". Bemerkenswert jedoch ist, bei meinem letzten Besuch in Peking, dass chin. Ärzte welche die chinesische Medizin anbieten dürfen, zuvor ein Medizinstudium mit westlichen Charakter abgeschlossen haben müssen (incl. Prüfung) und satteln die chin. Medizin dann obenfrauf, mit entsprechender Prüfung.
Das nur vorab, wenn wir über ganzheitlich sprechen wollen...
stefan 302
aber was hat die Ausbildung chinesischer Ärzte mit einem Besuch von dir in Peking zu tun?
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mocca schrieb:
Ist zwar wieder toll,
aber was hat die Ausbildung chinesischer Ärzte mit einem Besuch von dir in Peking zu tun?
Sasse hält die bislang praktizierte anteilige Erstattung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen für „nunmehr rechtswidrig (...).Zudem dürfte es Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern zukünftig nicht mehr möglich sein, osteopathische Behandlungen an einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikerzulassung zu delegieren.“
Sasse warnt auch vor den möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Urteils:
„Zudem hat das OLG einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz attestiert. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, so dass auch die Einleitung eines Strafverfahrens möglich wäre. Da zudem eine berufsbezogene Norm verletzt wird, kommen berufsrechtliche Sanktionen wie der Widerruf der Physiotherapeuten- oder sektoralen Heilpraktikererlaubnis in Betracht.“
Rechtsanwalt Dr. René Sasse, Dortmund
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Bernie schrieb:
Der Rechtsanwalt und Experte für Heilpraktikerrecht, Dr. René Sasse, äußert sich auf seiner Praxiswebsite zum OLG-Urteil (siehe News vom 23.09.15).
Sasse hält die bislang praktizierte anteilige Erstattung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen für „nunmehr rechtswidrig (...).Zudem dürfte es Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern zukünftig nicht mehr möglich sein, osteopathische Behandlungen an einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikerzulassung zu delegieren.“
Sasse warnt auch vor den möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Urteils:
„Zudem hat das OLG einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz attestiert. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, so dass auch die Einleitung eines Strafverfahrens möglich wäre. Da zudem eine berufsbezogene Norm verletzt wird, kommen berufsrechtliche Sanktionen wie der Widerruf der Physiotherapeuten- oder sektoralen Heilpraktikererlaubnis in Betracht.“
Rechtsanwalt Dr. René Sasse, Dortmund
Bei 2. geht aber nicht klar hervor, ob dann die Erbringung der Heilkunde durch MA mit Erlaubnis, auch eine entsprechende HP-Praxis erfordert.
Oder spielt hier die Erbringung im Umherziehen (von PT-Praxis zu PT-Praxis) keine Rolle?
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mocca schrieb:
bei Dr. Sasse werden nun ja Folgefragen angesprochen.
Bei 2. geht aber nicht klar hervor, ob dann die Erbringung der Heilkunde durch MA mit Erlaubnis, auch eine entsprechende HP-Praxis erfordert.
Oder spielt hier die Erbringung im Umherziehen (von PT-Praxis zu PT-Praxis) keine Rolle?
bei Dr. Sasse werden nun ja Folgefragen angesprochen.
Bei 2. geht aber nicht klar hervor, ob dann die Erbringung der Heilkunde durch MA mit Erlaubnis, auch eine entsprechende HP-Praxis erfordert.
Oder spielt hier die Erbringung im Umherziehen (von PT-Praxis zu PT-Praxis) keine Rolle?
Und auch die Frage inwiefern Physiotherapie Praxis und HP Praxis räumlich und organisatorisch voneinander getrennt sein müssen?
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tom1350 schrieb:
mocca schrieb am 5.10.15 09:59:
bei Dr. Sasse werden nun ja Folgefragen angesprochen.
Bei 2. geht aber nicht klar hervor, ob dann die Erbringung der Heilkunde durch MA mit Erlaubnis, auch eine entsprechende HP-Praxis erfordert.
Oder spielt hier die Erbringung im Umherziehen (von PT-Praxis zu PT-Praxis) keine Rolle?
Und auch die Frage inwiefern Physiotherapie Praxis und HP Praxis räumlich und organisatorisch voneinander getrennt sein müssen?
Ist zwar wieder toll,
aber was hat die Ausbildung chinesischer Ärzte mit einem Besuch von dir in Peking zu tun?
Stimmt, die Metapher muss man schon vestehen.
Um es einfacher für dich zu gestalten: Wer ganzheitlich arbeiten möchte, muss erst einmal baisc fundiert ausgebildet sein um dann, nach Ausschluß aller Gefahren und Erkennen von Erkrankungen, ganzheitlich in "die Ferne schweifen" zu können.
Mein Beispiel ging Richtung Spitze der "Ganzheitsphilosophie", der chinesischen Medizin. Wenn die chin. Regierung selbst schon merkt, dass es vorteilhafter ist zuerst so ausgebildet zu werden wie ich es zuvor geschildert habe um dann "ganzheitlich zu denken", wird da wohl was dran sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 5.10.15 09:27:
Ist zwar wieder toll,
aber was hat die Ausbildung chinesischer Ärzte mit einem Besuch von dir in Peking zu tun?
Stimmt, die Metapher muss man schon vestehen.
Um es einfacher für dich zu gestalten: Wer ganzheitlich arbeiten möchte, muss erst einmal baisc fundiert ausgebildet sein um dann, nach Ausschluß aller Gefahren und Erkennen von Erkrankungen, ganzheitlich in "die Ferne schweifen" zu können.
Mein Beispiel ging Richtung Spitze der "Ganzheitsphilosophie", der chinesischen Medizin. Wenn die chin. Regierung selbst schon merkt, dass es vorteilhafter ist zuerst so ausgebildet zu werden wie ich es zuvor geschildert habe um dann "ganzheitlich zu denken", wird da wohl was dran sein.
stefan 302
die Chinesen kopieren doch alles.
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mocca schrieb:
Mensch Stefan 302,
die Chinesen kopieren doch alles.
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Anna 08 schrieb:
Am meisten wundert mich, dass auf so einer Seite zu solche Kämpfe ausgerufen werden. Ich dachte bis heute, ich befinde mich auf einer Seite für Physiotherapeuten....Also ich habe diese Weiterbildungen seit 1997 gemacht um mit meinen Behandlungen den Patienten zu helfen und ganzheitlich arbeiten zu können.
Ich persönlich bin immer für saubere Trennung und eindeutige Verhältnisse.
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Als HP (PT) dürfte ich problemlos in einer HP-Praxis arbeiten (natürlich erlaubnisbezogen).
Aber als HP muss ich evtl. auf die Nutznung der Therapieräume des HP (PT) verzichten?
Wird hier nicht die Zusammenarbeit zweier Heilpraktiker willkürlich behindert?
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mocca schrieb:
Bernie, diese Medaille hat aber auch zwei Seiten.
Als HP (PT) dürfte ich problemlos in einer HP-Praxis arbeiten (natürlich erlaubnisbezogen).
Aber als HP muss ich evtl. auf die Nutznung der Therapieräume des HP (PT) verzichten?
Wird hier nicht die Zusammenarbeit zweier Heilpraktiker willkürlich behindert?
---> mmhh, aber doch nur, wenn es auch zeitgelich eine PT Praxis mit SGBV Zulassung gibt , oder??
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Bernie schrieb:
"Wird hier nicht die Zusammenarbeit zweier Heilpraktiker willkürlich behindert?"
---> mmhh, aber doch nur, wenn es auch zeitgelich eine PT Praxis mit SGBV Zulassung gibt , oder??
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Problem beschreiben
Bernie schrieb:
Aus meiner Sicht eindeutig: Jeder HP muss sich beim zuständigen Gesundheitsamt formlos anmelden (Achtung! Länderspezifische Unterschiede) und eine HP Praxis betreiben. Wie das dann ausgestaltet ist regelt die HeilprG DV in Kombination mit eventuellen Verträgen mit Kassen und Zulassungen als Heilmittelerbringer im Rahmen des SGB V mit den bekannten Fallstricken und Problemen
Ich persönlich bin immer für saubere Trennung und eindeutige Verhältnisse.
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--> Stimmt ! Und das BGB ist vom 01.01.1900 und das StGB ist seit 1871 gültig :unamused:
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Bernie schrieb:
"Am spannensten finde ich, dass ein Gesetz vom 17.02.1939 regeln soll, was in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ist "
--> Stimmt ! Und das BGB ist vom 01.01.1900 und das StGB ist seit 1871 gültig :unamused:
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Mr.PT himself schrieb:
Ja, aber mit denen wurde kein jüdischer Arzt daran gehindert nach Entzug seiner Berufserlaubnis, den Weg zurück in die Medizin zu finden. Dafür war es nämlich gedacht von den Nazimachthabern in der damaligen Zeit....
kannst du mir mal erklären warum es für diese Ämter keine Rechtsnachfolge geben kann!? Habe ich irgendwie was verpasst?
Wenn es dir um geschichtliche Aspekte geht solltest du vorher noch einige Bücher lesen und dann schreiben. Die Ämter von damals wurden genauso geführt wie heute. Selbst wenn du 1925 Steuerschulden gemacht hast wird das FA die heute noch eintreiben weil diverse Gesetze immer noch Bestand haben.
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Jessica Herwig schrieb:
@MrPT himself
kannst du mir mal erklären warum es für diese Ämter keine Rechtsnachfolge geben kann!? Habe ich irgendwie was verpasst?
Wenn es dir um geschichtliche Aspekte geht solltest du vorher noch einige Bücher lesen und dann schreiben. Die Ämter von damals wurden genauso geführt wie heute. Selbst wenn du 1925 Steuerschulden gemacht hast wird das FA die heute noch eintreiben weil diverse Gesetze immer noch Bestand haben.
Aber diese Ärzte durften nach dem Entzug Ihrer Approbation auch nicht als HP arbeiten sondern als"Krankenbehandler" (für Juden), polizeilich gemeldet. Was ja was anderes als HP ist.
Oder hab ich da was verpasst ?!
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ali schrieb:
Mr PT, das wird ja immer wieder gesagt.
Aber diese Ärzte durften nach dem Entzug Ihrer Approbation auch nicht als HP arbeiten sondern als"Krankenbehandler" (für Juden), polizeilich gemeldet. Was ja was anderes als HP ist.
Oder hab ich da was verpasst ?!
@jessica herwig: Es gibt keine Reichsminister in der BRD. Frag ruhig mal an beim Büro des Bundesinnenministers:)). Die BRD sieht sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern nur als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich lt. Rechtsprechung identisch.
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Mr.PT himself schrieb:
@ ali: Eben! Lies das Gesetz Paragraph 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes. Aber das GG hat es ja reingewaschen 1952.
@jessica herwig: Es gibt keine Reichsminister in der BRD. Frag ruhig mal an beim Büro des Bundesinnenministers:)). Die BRD sieht sich nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern nur als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich lt. Rechtsprechung identisch.
Das HPG war dazu da den Beruf auszutrocknen. Mach Dich mal schlau. Dummerweise ging das 1000jährige nach 6 Jahren baden...
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ali schrieb:
Paragraph 1 kann ich auswendig...
Das HPG war dazu da den Beruf auszutrocknen. Mach Dich mal schlau. Dummerweise ging das 1000jährige nach 6 Jahren baden...
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Mr.PT himself schrieb:
Eben.
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ali schrieb:
Das hatte aber mit "Naturheilkundlern" gern auch "arisch" zu tun und nicht mit Ärzten.
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Mr.PT himself schrieb:
Nein, das meine ich nicht. Aber das Gesetz besteht fort, obwohl die gesetzgebende Struktur untergegangen ist und verweist auf die damalig zuständigen staatlichen Organe, die so auch nicht mehr existieren können und für die es in der BRD keinen Rechtsnachfolger gibt. Das Gesetz ist in seinem Text nahezu unverändert und auch die Durchführungsverordnung. Dh, alle Erlaubnisse und Urteile zu Heilkunde und Co. beziehen sich auf einen veralteten Gesetzestext. Das finde ich schon ein wenig merkwürdig. Nicht mehr und nicht weniger. Und Heilkunde wird auch nirgendwo anders genau definiert. Mal abgesehen von der Bundesärzteordnung, da habe ich noch nicht reingeschaut. Versteht ihr? Aber, wie bereits oben geschrieben: Ist alles ja verfassungskonform. Also, alles safe.
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Mr.PT himself schrieb:
Am spannensten finde ich, dass ein Gesetz vom 17.02.1939 regeln soll, was in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ist und wer diese berufsmäßig, ohne Arzt zu sein, ausüben darf. Man beachte beim Lesen die dort benannten zuständigen Ministerien, die es in dieser Form gar nicht mehr existieren können und in der BRD keinen Rechtsnachfolger haben können. Viel Spaß beim Lesen und Nachdenken über den Sachverhalt......Gesetze im Internet
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