Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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meine kollegin hatte gestern einen pat mit ner neuanmeldung. heute steht der pat vor mir und will behandelt werden und meinte, als ich ihm sagte was er zuzahlen muss, dass es sich um einen wegeunfall handelt und dass das doch dann über die BG geht.
alles gut und schön, aber bei seinem rezept handelt es sich um ein normales und nicht um ein BG-rezept.
hab ihm gesagt, dass er eigentlich, wenn es sich um nen wegeunfall handelt dann zum D-arzt muss und er ihm dann ein BG-rezept ausstellt.
hatte so einen fall leider noch nie, daher bin ich doch auf der sicheren seite, wenn ich ihm das gesagt habe oder ? er fragte dann, ob ich mich nicht darum kümmern kann, aber das fällt nicht in meinen arbeitsbereich.
mal schauen, ob er mit nem BG-rezept wiederkommt. gesagt hat er´s.
hattet ihr das schon mal?
wie habt ihr euch verhalten? habt ihr das normale rezept angefangen oder den pat auch zum D-arzt geschickt?
lg m-a-b...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo ihr lieben kollegen...
meine kollegin hatte gestern einen pat mit ner neuanmeldung. heute steht der pat vor mir und will behandelt werden und meinte, als ich ihm sagte was er zuzahlen muss, dass es sich um einen wegeunfall handelt und dass das doch dann über die BG geht.
alles gut und schön, aber bei seinem rezept handelt es sich um ein normales und nicht um ein BG-rezept.
hab ihm gesagt, dass er eigentlich, wenn es sich um nen wegeunfall handelt dann zum D-arzt muss und er ihm dann ein BG-rezept ausstellt.
hatte so einen fall leider noch nie, daher bin ich doch auf der sicheren seite, wenn ich ihm das gesagt habe oder ? er fragte dann, ob ich mich nicht darum kümmern kann, aber das fällt nicht in meinen arbeitsbereich.
mal schauen, ob er mit nem BG-rezept wiederkommt. gesagt hat er´s.
hattet ihr das schon mal?
wie habt ihr euch verhalten? habt ihr das normale rezept angefangen oder den pat auch zum D-arzt geschickt?
lg m-a-b...
Die Patienten behaupten manchmal alles mögliche, um sich vor der Zuzahlung zu drücken.
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Wonderwoman schrieb:
Der Patient muss sich natürlich selbst darum kümmern. Ohne BG-Rezept handelt es sich um eine ganz normale Behandlung, wo auch Zuzahlung geleistet werden muss.
Die Patienten behaupten manchmal alles mögliche, um sich vor der Zuzahlung zu drücken.
Pat muss bei einem Wegeunfall natürlich zu einem D und H Artzt oder ins Krankenhaus, andernfalls wird das was ihm wiederfahren ist nicht von Seiten der BG als Wegeunfall anerkannt. Dementsprechend wird auch Deine Therapie nicht durch die BG bezahlt.
Du kannst natürlich anfangen aber je nachdem wann der Unfall war und wieviel Zeit vergangen ist wird das nachträglich für den Pat problematisch weil es evtl. nicht mehr als selbiger anerkannt wird. Und dann darfst Du DIch mit dem Pat. rumärgern....
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don schrieb:
Warum mab???
Pat muss bei einem Wegeunfall natürlich zu einem D und H Artzt oder ins Krankenhaus, andernfalls wird das was ihm wiederfahren ist nicht von Seiten der BG als Wegeunfall anerkannt. Dementsprechend wird auch Deine Therapie nicht durch die BG bezahlt.
Du kannst natürlich anfangen aber je nachdem wann der Unfall war und wieviel Zeit vergangen ist wird das nachträglich für den Pat problematisch weil es evtl. nicht mehr als selbiger anerkannt wird. Und dann darfst Du DIch mit dem Pat. rumärgern....
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ist dies nun die praktizierte Rezeptprüfung auf Plausibilität?
Würde eigentlich schon zum System der Verantwortungszuweisungen passen.
Für Nichts noch die Prüfung des Bezogenen im Sachleistungsprinzip.
Das war ein vorbildlicher Zuständigkeitsnachweis. Dafür muss man "m a b" schon loben!
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
ist dies nun die praktizierte Rezeptprüfung auf Plausibilität?
Würde eigentlich schon zum System der Verantwortungszuweisungen passen.
Für Nichts noch die Prüfung des Bezogenen im Sachleistungsprinzip.
Das war ein vorbildlicher Zuständigkeitsnachweis. Dafür muss man "m a b" schon loben!
gruss mocca :blush:
der pat hat am ende seine zuzahlung getätigt und möchte behandelt werden.
hab ihm sachlich erklärt, dass er sich darum kümmern muss, ob´s ein bg-unfall ist oder nicht.
was er jetzt am ende daraus macht muss er wissen.
werde ihn behandeln und gut.
trotzdem danke nochmal.
lg m-a-b...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für eure antworten.
der pat hat am ende seine zuzahlung getätigt und möchte behandelt werden.
hab ihm sachlich erklärt, dass er sich darum kümmern muss, ob´s ein bg-unfall ist oder nicht.
was er jetzt am ende daraus macht muss er wissen.
werde ihn behandeln und gut.
trotzdem danke nochmal.
lg m-a-b...
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bettina.vollbracht schrieb:
du hast alles richtig gemacht, :clap:
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