Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Vielen dank schon mal.
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die Regelung im neuen Rahmenvertrag ist eigentlich ganz klar; sie lautet:
Spezifikation von ergänzendem Heilmittel
Sollte der Arzt die Wärmeanwendung nicht näher spezifiziert haben, wählt der Therapeut unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die wirksamste Wärmeanwendung aus. Er muss diese auf der Rückseite des Rezeptes benennen und der Patient dies mittels seiner Unterschrift quittieren (§3 Abs. 15 BRV).
Alles nachzulesen in unserem Artikel zum Rahmenvertrag: https://www.physio.de/news10563
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo @andrea974 ,
die Regelung im neuen Rahmenvertrag ist eigentlich ganz klar; sie lautet:
Spezifikation von ergänzendem Heilmittel
Sollte der Arzt die Wärmeanwendung nicht näher spezifiziert haben, wählt der Therapeut unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die wirksamste Wärmeanwendung aus. Er muss diese auf der Rückseite des Rezeptes benennen und der Patient dies mittels seiner Unterschrift quittieren (§3 Abs. 15 BRV).
Alles nachzulesen in unserem Artikel zum Rahmenvertrag: https://www.physio.de/news10563
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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andrea974 schrieb:
@Friedrich Merz Vielen Dank
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andrea974 schrieb:
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Wärmetherapie. Darf der Arzt auf dem Rezept überhaupt noch Wärmetherapie schreiben oder muss es es klar definieren? Und wenn ja, muss ich dann HL eintragen?
Vielen dank schon mal.
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silvia43 schrieb:
Der Arzt darf Wärmetherapie verordnen und der Therapeut kann dann entweder HL oder Fango oder HR machen. Auf dem Rezept hinten drauf dokumentiert aber nur wenn ausschließlich Wärmetherapie drauf steht.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.
Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL
@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
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Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.
Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL
@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
In der alten FAK vom 22.06.2022 war dies unter Frage 13 noch explizit erläutert. Ich weiß gerade nicht, wo ist jetzt im BRV/HMR gelandet ist. 🤔
Edit: Habs gefunden
BRV § 3 Ziffer 15
Laut neuem Wortlaut dürfen wir nicht nur, sondern müssen es sogar selbst aussuchen. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
massu schrieb am 23.11.2022 21:58 Uhr:@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Nö, tatsächlich können wir uns, seit der neuen HMR in Kraft ist, die Art der Wärmtherapie unter medizinischen Gesichtspunkten selbst aussuchen, es muss nur auf der Rückseite korrekt quittiert werden. 😂
Ja, die Therapeutin oder der Therapeut kann das abzugebende ergänzende Heilmittel (Heißluft, Warmpackung, Heiße Rolle oder UltraschallWärmetherapie) selbst auswählen. Sie oder er hat dabei aber das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten, d. h. das ausgewählte ergänzende Heilmittel der Wärmetherapie muss mit Blick auf das Therapieziel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Änderung der VO ist nicht nötig, die Patientin oder der Patient quittiert die erhaltene Maßnahme, z. B. „Heiße Rolle“ auf der Rückseite der VO.
Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.
Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL
@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
In der alten FAK vom 22.06.2022 war dies unter Frage 13 noch explizit erläutert. Ich weiß gerade nicht, wo ist jetzt im BRV/HMR gelandet ist. 🤔
Edit: Habs gefunden
BRV § 3 Ziffer 15
Laut neuem Wortlaut dürfen wir nicht nur, sondern müssen es sogar selbst aussuchen. 😁
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij uups das ist mir neu. Aber die Kasse beruft sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot um die Fango abzusetzen.
... indikationsbezogen wirksamste Heilmittel.. lautet das Gegenargument.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
... indikationsbezogen wirksamste Heilmittel.. lautet das Gegenargument.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke, werde beim nächsten WT Rezept so verfahren. Und wieder was dazugelernt😃
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Ich empfehle dir, taktisch tatsächlich zwischen den verschiedensten Anwendungsformen zu varieren. Somit kann man dir auch kein Strick daraus machen. Auch ein kurze Begründung in deine eigene Doku kann nicht Schaden. Bürokratie schlägt man am besten mit Bürokratie. 😂
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich dachte ich schreibe es auf der Rückseite des Rezepts: WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel. So viele WT Rezepte sind es nicht, dass man mir Bereicherung durch Fangoabgabe vorwerfen könnte 😃 Ab 3 Rezepte werde ich dann rotieren 👍
Und wenn es trotzdem abgesetzt wird: Widerspruch mit 40 € Strafgebühr. Und zwar so oft bis die es kapieren. So leicht kannst du gar kein Geld verdienen. 🤣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
WT Fango ist indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel Warum schlafende Hunde wecken? WT Fango oder auch nur Fango genügt.
Und wenn es trotzdem abgesetzt wird: Widerspruch mit 40 € Strafgebühr. Und zwar so oft bis die es kapieren. So leicht kannst du gar kein Geld verdienen. 🤣🤣🤣
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke, so wird’s gemacht. Keep it simple! 😃
der Barmer
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andrea974 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij du meinst also das wir Wiederspruch einsetzen können? Ich hatte auch abwechseld HL und FA hinten drauf geschrieben und es wurde abgesetzt. Leider mehrere von
der Barmer
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massu schrieb:
@silvia43 Sorry, das stimmt so nicht! Der Arzt sollte die Wärmeart spezifizieren, sonst bekommst du nur die HL bezahlt. Wenn du nur HL machst ist das ok. Dann wirst du nur HL bezahlt bekommen. Willst du Fango abrechnen muss auch Wärmepackung/ Fango drauf stehen.
Die Kassen sehen das als Möglichkeit abzusetzen, wenn bei WT Fango abgerechnet wird.
Da is nix mit Therapeut kann aussuchen. Es wird das gemacht was auf dem Rezept draufsteht. Wärmetherapie= HL
@andrea974 der Arzt schreibt Wärmetherapie und spezifiziert. Wie bei den Zahnarztrezepten
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