Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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Du kannst Deinen PP-Tarif anwenden, allerdings zahlt die Privatversicherung nur anteilig (?) den GKV-Tarif.
Den GKV Tarif würde ich selbst dem Patienten in Rechnung stellen. Rechnung geht natürlich an den Patienten.
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Ja, allerdings bei einem ganz "normalen" PP.
Du kannst Deinen PP-Tarif anwenden, allerdings zahlt die Privatversicherung nur anteilig (?) den GKV-Tarif.
Den GKV Tarif würde ich selbst dem Patienten in Rechnung stellen. Rechnung geht natürlich an den Patienten.
Liebe Grüße
A. Korn
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Felix Z. schrieb:
Therapiebericht ganz normale zu deinem Privatsatz in Rechung stellen. Was und wieviel der Pat. erstattet bekommt, ist seine bzw. Sache des Betreuers.
bei der konstallation, bleibst du am ende auf den kosten sitzen.
bei pat. im seniorenheim ist nix zu holen, was die versicherung nicht bezahlt.
selbst wenn du einen gerichtlichen beschluss in den händen hälst -> einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen.
in dem fall läufts eher auf schadensbegrenzung hinaus. und ich persönlich würde da gar keinen bericht hinschicken. es sei denn die verischerung bestätigt mir die kostenübernahme.
dann gerne 30 EUR für den bericht.
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Alex Moro schrieb:
@Felix Z.
bei der konstallation, bleibst du am ende auf den kosten sitzen.
bei pat. im seniorenheim ist nix zu holen, was die versicherung nicht bezahlt.
selbst wenn du einen gerichtlichen beschluss in den händen hälst -> einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen.
in dem fall läufts eher auf schadensbegrenzung hinaus. und ich persönlich würde da gar keinen bericht hinschicken. es sei denn die verischerung bestätigt mir die kostenübernahme.
dann gerne 30 EUR für den bericht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Wieso nur 30,- Euro? Der GKV-Satz liegt schon bei 63,50!
also für textbausteine reichen mir 30 :)
dauert keine 5min das zusammen zu schustern
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
also für textbausteine reichen mir 30 :)
dauert keine 5min das zusammen zu schustern
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Geert Jeuring schrieb:
Wie ist das denn mit Datenschutz?
So nackt sind die Männer letztendlich oft gar nicht. Wer meine Arbeit in Anspruch nimmt, zahlt auch dafür. So einfach ist Das..
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Felix Z. schrieb:
@Alex Moro
So nackt sind die Männer letztendlich oft gar nicht. Wer meine Arbeit in Anspruch nimmt, zahlt auch dafür. So einfach ist Das..
angenommen du fragst bei der verwaltung nach und bekommst als aussage "ist bei der debeka versichert", kann es eben doch noch passieren, dass der patient im basistarif ist und du dann so ziemlich gar nichts, außer der gkv-vergütung bekommst.
und selbst wenn du weiter nachfragst, kann ebenso die aussage sein "von einem basistarif ist uns nichts bekannt" und dennoch ist der patient in dem tarif ... was machst du dann???
sowas kommt zwar eher selten vor. dennoch ziemlich nervig, da du das erst hinterher erfährst. und dann irgendwas gerichtlich zu erwirken, kannst du dir sparen.
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Alex Moro schrieb:
@Felix Z. das weißst du aber nicht unbedingt im voraus, wenn du nicht explizit nachbohrst.
angenommen du fragst bei der verwaltung nach und bekommst als aussage "ist bei der debeka versichert", kann es eben doch noch passieren, dass der patient im basistarif ist und du dann so ziemlich gar nichts, außer der gkv-vergütung bekommst.
und selbst wenn du weiter nachfragst, kann ebenso die aussage sein "von einem basistarif ist uns nichts bekannt" und dennoch ist der patient in dem tarif ... was machst du dann???
sowas kommt zwar eher selten vor. dennoch ziemlich nervig, da du das erst hinterher erfährst. und dann irgendwas gerichtlich zu erwirken, kannst du dir sparen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Basistarif entspricht GKV. Daher bekommt der Patient auch die 63,50 Euro erstattet. Erneut: Warum soll ich dann weniger berechnen?
nur wenn es explizit vom arzt angeordnet wurde
wenn die kasse aber nur nach dem bericht "nett" gefragt hat.... ich glaub ich muss es dir ja nicht erklären ;)
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
nur wenn es explizit vom arzt angeordnet wurde
wenn die kasse aber nur nach dem bericht "nett" gefragt hat.... ich glaub ich muss es dir ja nicht erklären ;)
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reimer57 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten
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die neue schrieb:
@Alex Moro Wenn die Kasse "nett fragt", würde ich der Kasse "nett" mitteilen, dass ein Bericht auf Anforderung 63,50 kostet mit der Bitte, mir die Übernahme dieser Kosten "nett" zu bestätigen. Ich bin doch nicht der Molly der Krankenversicherungen.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Auch die PKV kann, wie die GKV, ein Bericht anfordern. Natürlich müssen die entsprechenden Vorschriften dabei von der PKV eingehalten werden. Wenn die nur den Patient das so mitteilen, gibt es bei mir gar kein Bericht. Auch nicht vergünstigt. "Nett fragen" gildet nit.
für lau gibbet nix
für textbausteine 30 EUR
und für ärztlich angeordnetes (= ausführlich für die PKV) eben die 63,50
hat eigentlich jemand mittlerweile diese position, für den ausführlichen bericht, tatsächlich jemals auf einer VO gesehen? :)
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Alex Moro schrieb:
davon rede ich doch die ganze zeit...
für lau gibbet nix
für textbausteine 30 EUR
und für ärztlich angeordnetes (= ausführlich für die PKV) eben die 63,50
hat eigentlich jemand mittlerweile diese position, für den ausführlichen bericht, tatsächlich jemals auf einer VO gesehen? :)
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Körnchen schrieb:
@Alex Moro Nein, die Knappschaft hatte bei mir bzw. meinem Patienten schriftlich angefragt. Ich habe denen den Bericht dann zu gefaxt.
Würde direkt an mich direkt die Aufforderung geschickt werden, würde ich eine Erklärung des Patienten von der KK verlangen, dass ich Daten an die KK weiterleiten darf.
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Körnchen schrieb:
@Geert Jeuring Bei den bisherigen dreimal ist die KK an den Patienten heran getreten.
Würde direkt an mich direkt die Aufforderung geschickt werden, würde ich eine Erklärung des Patienten von der KK verlangen, dass ich Daten an die KK weiterleiten darf.
da hätte ich dann erst die rechnung zur bestätigung von auszahlung 63,50 zurück gefaxt mit dem hinweis auf den ausführlichen bericht. wenn die kasse zustimmt, dann ja.
sowas verläuft sich auch gerne im sand
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Alex Moro schrieb:
@Körnchen
da hätte ich dann erst die rechnung zur bestätigung von auszahlung 63,50 zurück gefaxt mit dem hinweis auf den ausführlichen bericht. wenn die kasse zustimmt, dann ja.
sowas verläuft sich auch gerne im sand
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Problem beschreiben
reimer57 schrieb:
Ich habe eine Patientin, die als privat versichert angekündigt war im Seniorenheim behandelt. Es stellte sich erst spät heraus, dass sie zum Basistarif versichert war. Es ist eine Betreuungsfirma als gesetzlicher Betreuer zwischengeschaltet... Die private KK wil nur 18x KG übernehmen und fordert einen Therapiebericht an. Kann ich für diesen Bericht Kosten geltend machen? Und wennja, was kann ich in Rechnung stellen? Habt ihr so etwas schon mal gehabt??
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