WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
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diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
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Weiterbildungen abgedeckt, sodass
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Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Wie verhält es sich steuerlich? Vielen Dank für Eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Ist eine Teilhaberschaft in einer Physiotherapie Praxis, auch mit einem artfremden Beruf möglich. Im konkreten Fall, kann ein Therapeut mit einer Arzthelferin in eine Gemeinschaft gehen?
Wie verhält es sich steuerlich? Vielen Dank für Eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Könntest Du diese noch konkretisieren? Vielen ,Dank
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Tempelritter schrieb:
welchen Vorteil hätte dies?
Sie könnte natürlich auch die Rezeption alleine bedienen und die Abrechnung machen.
Sie generiert aber keinen Umsatz. Sie kann aber für einen guten Umsatz sorgen.
In welche Richtung geht deine Frage?
Was wäre der Sinn einer Teilhaberschaft?
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RoFo schrieb:
Da die Arzthelferin keine Patienten behandeln kann, bleibt ja im Prinzip nur die stille Teilhaberschaft.
Sie könnte natürlich auch die Rezeption alleine bedienen und die Abrechnung machen.
Sie generiert aber keinen Umsatz. Sie kann aber für einen guten Umsatz sorgen.
In welche Richtung geht deine Frage?
Was wäre der Sinn einer Teilhaberschaft?
Meine Meinung (Kenntnisstand). Grundsätzlich darf jeder eine Firma haben mit egal welchem Geschäftszweck. (genehmigungspflichtige Gewerbe mal ausgenommen)
Allerdings fällt bei einer Teilhaberschaft in Form einer GbR/KG die Freiberuflichkeit weg (da nicht Heilmittelerbringer beteiligt sind), und damit wird der Gewinn Gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird aber (anteilig?) bei der Einkommensteuer angerechnet.
Bei überschreiten der Umsatz/Gewinngrößen muss auch bilanziert werden! EÜR reicht nicht mehr.
Stille Gesellschafter sind bei einem Freiberufler nicht möglich, das geht nur bei Kaufleuten i.S.HGB, da fällt der PT aber nicht drunter. Er kann sich auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Stille Gesellschafter haben auch kein Mitspracherecht!
Die Frage ist, wie ists das Verhältnis der Teilhaber untereinander. Wenns Eheleute sind, dann kann man die Firma auch auf einen schreiben und der andere ist Angestellt. (So ists bei uns. Meine Frau ist PI, ich bin "Frau vom Chef" und habe das Sagen, soweit es nicht um Therapie geht).
Man muss sich nur klar sein, wie steht man zu einander, wenn man beruflich auseinander geht, bzw. wenn es Stress gibt? Es gibt genug GbRs die sich auflösen und hinterher sind beide gekniffen. etc.
Also eine Gute Beratung von fachkundiger Seite ist hier unbedingt angeraten!
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TheStonie schrieb:
Am besten Steuerberater fragen:
Meine Meinung (Kenntnisstand). Grundsätzlich darf jeder eine Firma haben mit egal welchem Geschäftszweck. (genehmigungspflichtige Gewerbe mal ausgenommen)
Allerdings fällt bei einer Teilhaberschaft in Form einer GbR/KG die Freiberuflichkeit weg (da nicht Heilmittelerbringer beteiligt sind), und damit wird der Gewinn Gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird aber (anteilig?) bei der Einkommensteuer angerechnet.
Bei überschreiten der Umsatz/Gewinngrößen muss auch bilanziert werden! EÜR reicht nicht mehr.
Stille Gesellschafter sind bei einem Freiberufler nicht möglich, das geht nur bei Kaufleuten i.S.HGB, da fällt der PT aber nicht drunter. Er kann sich auch nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Stille Gesellschafter haben auch kein Mitspracherecht!
Die Frage ist, wie ists das Verhältnis der Teilhaber untereinander. Wenns Eheleute sind, dann kann man die Firma auch auf einen schreiben und der andere ist Angestellt. (So ists bei uns. Meine Frau ist PI, ich bin "Frau vom Chef" und habe das Sagen, soweit es nicht um Therapie geht).
Man muss sich nur klar sein, wie steht man zu einander, wenn man beruflich auseinander geht, bzw. wenn es Stress gibt? Es gibt genug GbRs die sich auflösen und hinterher sind beide gekniffen. etc.
Also eine Gute Beratung von fachkundiger Seite ist hier unbedingt angeraten!
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RoFo schrieb:
Als stiller Teilhaber
Solche Dinge bespricht man mit Fachleuten. Wenn man dann einen handfesten Plan hat, dann können einzelne Fragen hier reingestellt werden, ob evtl. jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht hat.
Hier absoluten Laien in solchen Belangen pauschale Grundsatzfragen zu stellen, ist sehr naiv und kann Ärger bringen und im Zweifelfall Geld kosten.
In diesem Fall Geld für wirkliche Fachleute sparen zu wollen, ist Sparsamkeit am falschen Platz.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich bin immer wieder erstaunt, dass solche Fragen hier im Forum gestellt werden, wo dann jeder unreflektiert seine Meinung sagt.
Solche Dinge bespricht man mit Fachleuten. Wenn man dann einen handfesten Plan hat, dann können einzelne Fragen hier reingestellt werden, ob evtl. jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht hat.
Hier absoluten Laien in solchen Belangen pauschale Grundsatzfragen zu stellen, ist sehr naiv und kann Ärger bringen und im Zweifelfall Geld kosten.
In diesem Fall Geld für wirkliche Fachleute sparen zu wollen, ist Sparsamkeit am falschen Platz.
Gruß Britt
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