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Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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Mit den gesetzlichen Krankenkassen: Nein, eine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen ist nur mit Räumen möglich.<<<???
Als reine Privatpraxis: Ja.
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Geronimo schrieb:
....nein...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es möglich, eine mobile Zulassung zu erhalten, also z.B. um nur Hausbesuche ohne Praxisräume durchzuführen?
Mit den gesetzlichen Krankenkassen: Nein, eine Zulassung für die gesetzlichen Krankenkassen ist nur mit Räumen möglich.<<<???
Als reine Privatpraxis: Ja.
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Die Praxis ist zugelassen, als Hausbesuchspraxis.
= zugelassene Praxis
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
na das geht ja gut los liebe "die neue"....
Die Praxis ist zugelassen, als Hausbesuchspraxis.
= zugelassene Praxis
Wenn Du die hast - wieso fragst Du dann und was soll der Beitrag?
Es hindert Dich natürlich niemand daran, für eine Praxis mit Minimalausstattung die GKV-Zulassung zu erhalten und dann ausschließlich Hausbesuche durchzuführen....
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die neue schrieb:
ähm.... was willst Du wissen? Ob es die Möglichkeit gibt, eine GKV-Genehmigung für Hausbesuche zu erhalten, ohne eine Praxiszulassung zu bekommen? Meines Wissens nach - NEIN.
Wenn Du die hast - wieso fragst Du dann und was soll der Beitrag?
Es hindert Dich natürlich niemand daran, für eine Praxis mit Minimalausstattung die GKV-Zulassung zu erhalten und dann ausschließlich Hausbesuche durchzuführen....
GKV Genehmigung, was ist das?
Aktuell habe ich nur eine Niederlassungsbescheinigung für eine Hausbesuchspraxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schreibe ist nicht so mein Ding, sry.
GKV Genehmigung, was ist das?
Aktuell habe ich nur eine Niederlassungsbescheinigung für eine Hausbesuchspraxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da werde ich wohl morgen mal diese GKV kontaktieren ;-)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Dir aber sehr für deine Reaktion/Info.
Wie bist du denn überhaupt - rechtswidrig - an eine Zulassung gekommen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eigentlich ist und war eine reine HB-Praxis niemals möglich. Es mussten und müssen immer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Wie bist du denn überhaupt - rechtswidrig - an eine Zulassung gekommen?
..na ja in den End 70gern wurde hie und da auch schon mal eine Zulasung nur für HB ausgesprochen ...Schle.- Holstein ..aber als immer mehr Praxen endstanden wurden sie dann widerrufen...war so in den Vertägen gestanden....und so gab es hie und da auch einige in den anderen BLändern. Große Organisationen wollten hier so einiges abschöpfen...hat aber nicht geklappt
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
..na ja in den End 70gern wurde hie und da auch schon mal eine Zulasung nur für HB ausgesprochen ...Schle.- Holstein ..aber als immer mehr Praxen endstanden wurden sie dann widerrufen...war so in den Vertägen gestanden....und so gab es hie und da auch einige in den anderen BLändern. Große Organisationen wollten hier so einiges abschöpfen...hat aber nicht geklappt
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Ende der 70er, da war ich noch in der Schule. Wer arbeitet da denn noch aktiv als PI? Es dürfte also von daher eigentlich keine Zulassungen mehr vorhanden sein.
;)... ich lebe ja auch noch ;) ...aber ohne meiner ehemaligen Praxis....
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
;)... ich lebe ja auch noch ;) ...aber ohne meiner ehemaligen Praxis....
;)... ich lebe ja auch noch ;) ...aber ohne meiner ehemaligen Praxis....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK
JürgenK schrieb am 18.04.2023 08:34 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Sage ich ja, du hast auch keine Zulassung mehr.joy
;)... ich lebe ja auch noch ;) ...aber ohne meiner ehemaligen Praxis....
...darum habe ich aber viel mehr Zeit mit meiner Frau und das geniessen wir...wir haben diesen Monat unseren 54 Hochzeitstag...gins
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...darum habe ich aber viel mehr Zeit mit meiner Frau und das geniessen wir...wir haben diesen Monat unseren 54 Hochzeitstag...gins
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK 54? Neeee, das schaffe ich noch nicht. Dieses Jahr werden es 33. Aber das Mehr an Freizeit genieße ich inzwischen auch schon.
;)... damit kann man nicht früh genug anfangen...es ist zusätlich auch herrlich mit den Enkeln (8J. 10.J . 18. u.22. J.)....aber daran merkt man auch das man älter wird grins aber will es wahr haben ...eine schönen Tag noch Lars....
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
;)... damit kann man nicht früh genug anfangen...es ist zusätlich auch herrlich mit den Enkeln (8J. 10.J . 18. u.22. J.)....aber daran merkt man auch das man älter wird grins aber will es wahr haben ...eine schönen Tag noch Lars....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Danke! Du auch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ganz normaler Gang zu den Behörden
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Welche "Behörden" haben dir denn eine HB-Kassenzulassung erteilt? 🤔
Ich hätte dieses Jahr im Herbst meinen 56. Hochzeitstag, aber mein Mann ist leider kurz vor dem 40. Hochzeitstag verstorben.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@JürgenK
Ich hätte dieses Jahr im Herbst meinen 56. Hochzeitstag, aber mein Mann ist leider kurz vor dem 40. Hochzeitstag verstorben.
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Wonderwoman schrieb:
@Evemarie Kaiser cry
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die neue schrieb:
Stimmt - Hausbesuche für GKV-Patienten sind ausschließlich für zugelassene Praxen möglich. Es gibt keine GKV-Zulassung für Hausbesuche ohne Praxis.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stephan326 Wer genau soll da die Kostenträger ermuntern? Das ist mir jetzt ein wenig schleierhaft. 🤔
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stephan326 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Na Sie alle. Wer sonst? Ich habs versucht
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stephan326 Ich weiß immer noch nicht wer "Sie" sein soll? Kannst du das wohl konkretisieren?
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stephan326 schrieb:
Ist nicht wichtig wer wir sind. Zumindest in dem Punkt. Ich skizziere mal die Lage in unserem Raum. Wir erhalten wöchentlich ein bis zwei Anfragen für Hausbesuche bei denen sich evtl. entscheidet ob die betreffenden Personen weiterhin in Ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können oder dies Richtung Pflegeheim verlassen müssen. Leider reichen die Vergütungen für Hausbesuche nicht aus um genügend Praxen in unserem Raum zu motivieren diese Patienten aufzusuchen. Jetzt kann man wie üblich viele schwarze Peter hin und her rollen. Wer weis es sind ja auch verschiedene Versicherungen die eintreten. Insofern freue ich mich das Sie auf wir zu ändern. und Hausbesuche sind unglaublich wichtig auch wenn keiner gerne hin geht. LG
Aber mir ist immer noch nicht klar, wenn du mit dem "Sie" in deine Frage: "Könnten Sie nicht die stupiden Kassen ermuntern die Hausbesuche (ausserhalb Seniorenheimen) besser zu vergüten?" nun genau gemeint hast? Deine letzte Antwort bringt da auch kein Licht ins Dunkel. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stephan326 Nun ja, diese Situation kennen wir im städtischen nordöstlichen Bereich des Ruhrgebiets durchaus auch.
Aber mir ist immer noch nicht klar, wenn du mit dem "Sie" in deine Frage: "Könnten Sie nicht die stupiden Kassen ermuntern die Hausbesuche (ausserhalb Seniorenheimen) besser zu vergüten?" nun genau gemeint hast? Deine letzte Antwort bringt da auch kein Licht ins Dunkel. 🤔
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Physiokobold01 schrieb:
@stephan326 Die zum Patienten nächstgelegene Praxis hat laut BRV den Versorgungsauftrag. Zumindest hat das der PI bei Zulassung unterschrieben.
Ich bekomme in meiner Gegend auch regelmäßig Anfragen für Patienten in der Praxis und für Hausbesuche. Alle kann ich nicht bedienen und habe für mich folgende Lösung gefunden: Etwa die Hälfte meiner Zeit arbeite ich in der Praxis, den Rest mache ich Hausbesuche. Diese sind für mich eine entspannte Abwechslung und ich werde mit einem deutlichen Mehrumsatz bei minimalem Kosteneinsatz belohnt. Die Vergütung ist für mich unterm Strich draussen höher. Darum verstehe ich dein Argument, es seien die Vergütungen, grundsätzlich nicht.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@stephan326 Das was du skizzierst kann ich nicht nachvollziehen.
Ich bekomme in meiner Gegend auch regelmäßig Anfragen für Patienten in der Praxis und für Hausbesuche. Alle kann ich nicht bedienen und habe für mich folgende Lösung gefunden: Etwa die Hälfte meiner Zeit arbeite ich in der Praxis, den Rest mache ich Hausbesuche. Diese sind für mich eine entspannte Abwechslung und ich werde mit einem deutlichen Mehrumsatz bei minimalem Kosteneinsatz belohnt. Die Vergütung ist für mich unterm Strich draussen höher. Darum verstehe ich dein Argument, es seien die Vergütungen, grundsätzlich nicht.
MfG :)
Ich denke, er sietzt uns alle. Daher groß geschrieben.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich denke, er sietzt uns alle. Daher groß geschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wenn dem so ist, dann frage ich mich wie Wir 😂 das Ermuntern anstellen sollen? 😳😉
Tja, keine Ahnung.. Aber das 'Sie' zog sich bisher durch viele Beiträge samt des Empörens darüber, mit 'Du' angesprochen zu werden. Daher mein Rückschluss.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Tja, keine Ahnung.. Aber das 'Sie' zog sich bisher durch viele Beiträge samt des Empörens darüber, mit 'Du' angesprochen zu werden. Daher mein Rückschluss.
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stephan326 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Uff da wirds ja unangenehm schwierig. Stand da nicht Sie alle danach was metaphorisch zu deuten wäre wir alle .Also gut . Ick drücke mir manchmal blöd aus aber Sie och.
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stephan326 schrieb:
@Ingo Friedrich Nun ja da wäre es erfragenswert weshalb Ihre Vergütung draussen höher sein soll bzw. ist. Wir rechnen schon strikt nach Leistungs Katalog ab. Der ist relativ eindeutig wenn ich nicht irre. Bitte um Aufklärung außerhalb der Entspannung durch immobile Apoplex Pat.. Obwohl das tatsächlich auch geschieht.
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stephan326 schrieb:
Nun ja ich möchte da keine Familienfeier stören. Aber!!!! Könnten Sie nicht die stupiden Kassen ermuntern die Hausbesuche (ausserhalb Seniorenheimen) besser zu vergüten. Das würde die ländliche Region entlasten. LG
Wir sind auch eine reine Mobile Physiotherapiepraxis und würde auch nie wieder anders arbeiten wollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@knorzi Wenn ich dich richtig verstehe, hast du aber wohl die, für die Zulassung erforderlichen und ausgestatteten Räume?
nein hab keine zugelassene Räume. Rechne die Kassenpatienten über kooperierende Praxen ab (quasi als FM) und die Privatpatienten direkt.
Ich halte ausschließlich eine kleine Privatpraxis vor, die ich als Geschäftsadresse nutze aber nur Nebenkosten zahlen muss.
Demnächst werden wir allerdings Räume mit den Mindestvoraussetzungen beziehen, dass wir direkt abrechnen können weil die Abgaben an die Praxen so hoch sind, dass wir man locker davon kleine Räume mieten kann.
Du kannst komplett ohne Räume arbeiten! In den Videos von Rechtsanwalt Alt wird das auch irgendwann mal erklärt. Du kannst die Privaten eben direkt abrechnen und die Kassenpatienten, als Freier Mitarbeiter über zugelassene Praxen.
Du tritts nach Außen komplett selbstständig auf!
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knorzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hallo,
nein hab keine zugelassene Räume. Rechne die Kassenpatienten über kooperierende Praxen ab (quasi als FM) und die Privatpatienten direkt.
Ich halte ausschließlich eine kleine Privatpraxis vor, die ich als Geschäftsadresse nutze aber nur Nebenkosten zahlen muss.
Demnächst werden wir allerdings Räume mit den Mindestvoraussetzungen beziehen, dass wir direkt abrechnen können weil die Abgaben an die Praxen so hoch sind, dass wir man locker davon kleine Räume mieten kann.
Du kannst komplett ohne Räume arbeiten! In den Videos von Rechtsanwalt Alt wird das auch irgendwann mal erklärt. Du kannst die Privaten eben direkt abrechnen und die Kassenpatienten, als Freier Mitarbeiter über zugelassene Praxen.
Du tritts nach Außen komplett selbstständig auf!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@knorzi Das stimmt, als FM kann man das so machen. Das bedeutet letztendlich, dass du tatsächlich keine eigenständige Kassenzulassung hast. Darum ging es ja hier: Kassenzulassung nur für Hausbesuche.
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Bernie schrieb:
@knorzi Und wie erfüllst Du § 12 Abs. 1 des Rahmenvertrags?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bernie
Bernie schrieb am 20.04.2023 17:50 Uhr:@knorzi Und wie erfüllst Du § 12 Abs. 1 des Rahmenvertrags? Die Frage ist tatsächlich wie man "temporäre Abwesenheiten" auslegen kann bzw. muss? Ich würde zumindest mall null Praxisstunden als nicht Vertragskonform ansehen.
Man kann alle im BRV geforderten Stunden im Hausbesuch verbringen.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Man kann alle im BRV geforderten Stunden im Hausbesuch verbringen.
Hast Du da eine Quelle oder Rechtsgrundlage?
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Bernie schrieb:
@Physiokobold01
Hast Du da eine Quelle oder Rechtsgrundlage?
Seh ich auch so. Alles andere wäre eine rechtswidrige Umgehung. Eine temporäre Abwesenheit ist immer eine Ausnahme. Wenn eine Ausnahme zur Regel wird ist es keine mehr.....
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Bernie schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Seh ich auch so. Alles andere wäre eine rechtswidrige Umgehung. Eine temporäre Abwesenheit ist immer eine Ausnahme. Wenn eine Ausnahme zur Regel wird ist es keine mehr.....
Laut Rahmenvertrag
Laut Duden:
Bedeutung: zeitweilig [auftretend]; vorübergehend
Synonyme zu temporär: begrenzt, eine Zeit lang, episodenhaft, flüchtig
Es wird aber wahrscheinlich erst ein Rechtprozess brauchen, damit eine Mindestöffnungszahl der eigentlichen Praxis vom Gericht definiert wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Das sehe ich nicht so: "temporär" ist nicht gleichzusetzen mit "dauernd". Das würde dein Sicherstellungspflicht verletzen.
... Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist. Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von ärztlich verordneten Hausbesuchen,...
temporär
Laut Rahmenvertrag
Laut Duden:
Bedeutung: zeitweilig [auftretend]; vorübergehend
Synonyme zu temporär: begrenzt, eine Zeit lang, episodenhaft, flüchtig
Es wird aber wahrscheinlich erst ein Rechtprozess brauchen, damit eine Mindestöffnungszahl der eigentlichen Praxis vom Gericht definiert wird.
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Physiokobold01 schrieb:
@Bernie Eine Einschränkung widerspricht §4 und 9.
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Physiokobold01 schrieb:
@Bernie was genau ist temporär?
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Eine Einschränkung der HB Zeiten widerspricht §4 und 9.
siehe Lars:
temporär
Bedeutung: zeitweilig [auftretend]; vorübergehend
Synonyme zu temporär: begrenzt, eine Zeit lang, episodenhaft, flüchtig
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Bernie schrieb:
@Physiokobold01
siehe Lars:
temporär
Bedeutung: zeitweilig [auftretend]; vorübergehend
Synonyme zu temporär: begrenzt, eine Zeit lang, episodenhaft, flüchtig
nein, tut es aus meiner Sicht nicht. § 4 gibt nur das Recht den Hausbesuch - was in der Natur der Sache liegt - nicht in Deinen Praxisräumen stattfinden muss. Ist also mithin eine Ausnahme. Um Deinen Vertrag zu erfüllen gilt jedoch der § 12 als höherwertig, da dieser dem Sicherungsanspruch, welcher sich aus Bundesrecht (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt. Die Praxis muss geöffnet sein. Mithin benötigt man eine zugelassene und offene (zugängliche) Praxis. Hausbesuche werden zwar angerechnet, diese können aber auf Grund des Begriffes "temporär" keine 100 % betragen. Dies würde auch dem SGB und allen anderen Regelungen und dem Sinn des Rahmenvertrages zuwiderlaufen.
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Bernie schrieb:
@Physiokobold01
nein, tut es aus meiner Sicht nicht. § 4 gibt nur das Recht den Hausbesuch - was in der Natur der Sache liegt - nicht in Deinen Praxisräumen stattfinden muss. Ist also mithin eine Ausnahme. Um Deinen Vertrag zu erfüllen gilt jedoch der § 12 als höherwertig, da dieser dem Sicherungsanspruch, welcher sich aus Bundesrecht (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt. Die Praxis muss geöffnet sein. Mithin benötigt man eine zugelassene und offene (zugängliche) Praxis. Hausbesuche werden zwar angerechnet, diese können aber auf Grund des Begriffes "temporär" keine 100 % betragen. Dies würde auch dem SGB und allen anderen Regelungen und dem Sinn des Rahmenvertrages zuwiderlaufen.
§ 4 Abs. 2 (ich nehme an, dass du diesen Absatz meinst) regelt nur, dass ich für ein angestellter Mitarbeiter (oder FM), der Hausbesuche für mich durchführt, keine zusätzliche Räume gemäß Anlage 5 Ziff. 2.2 vorhalten muss. Es wird keine einschränkende Aussage zu den Öffnungszeiten getroffen.
§ 9 regelt die Wahlfreiheit unter den zugelassenen Leistungserbringer sowie das Werbe- und Einflussnahmeverbot. Ein Patient kann demnach nicht gezwungen werden, sich in bestimmte Praxis oder von einem bestimmte Behandler, behandeln zu lassen. Auch diesen Paragraph trifft keine Aussage zu den Öffnungszeiten.
§ 12 Abs. 1 ist sehr eindeutig formuliert und lässt sich sprachlich nicht anders verstehen: Für die Behandlung von GKV-Patienten muss deine Praxis an mindestens 3 Tage pro Woche und für mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet haben. Einen Teil dieser Pflicht-Öffnungszeiten kannst/darfst du für Hausbesuche verwenden. Es ist lediglich nicht definiert, wie groß diesen Teil sein darf. Dieser Teil kann aber demnach nicht "Null" sein.
Es erweckt sich mir den Eindruck, du hast möglicherweise ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Weder § 4 noch § 9 haben irgendetwas mit den Plicht-Öffnungszeiten zu tun. 😳
§ 4 Abs. 2 (ich nehme an, dass du diesen Absatz meinst) regelt nur, dass ich für ein angestellter Mitarbeiter (oder FM), der Hausbesuche für mich durchführt, keine zusätzliche Räume gemäß Anlage 5 Ziff. 2.2 vorhalten muss. Es wird keine einschränkende Aussage zu den Öffnungszeiten getroffen.
§ 9 regelt die Wahlfreiheit unter den zugelassenen Leistungserbringer sowie das Werbe- und Einflussnahmeverbot. Ein Patient kann demnach nicht gezwungen werden, sich in bestimmte Praxis oder von einem bestimmte Behandler, behandeln zu lassen. Auch diesen Paragraph trifft keine Aussage zu den Öffnungszeiten.
§ 12 Abs. 1 ist sehr eindeutig formuliert und lässt sich sprachlich nicht anders verstehen: Für die Behandlung von GKV-Patienten muss deine Praxis an mindestens 3 Tage pro Woche und für mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet haben. Einen Teil dieser Pflicht-Öffnungszeiten kannst/darfst du für Hausbesuche verwenden. Es ist lediglich nicht definiert, wie groß diesen Teil sein darf. Dieser Teil kann aber demnach nicht "Null" sein.
Es erweckt sich mir den Eindruck, du hast möglicherweise ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache. 🤔
Paragraph 9: Die freie Wahl des Leistungserbringers darf nicht beeinflusst werden. Eine Einschränkung im HB Bereich würde das tun.
Temporär und Praxisübliches Umfeld ist juristisch nicht absolutär definiert. Es sind individuelle, relative Begriffe mit sehr viel Auslegungsspielraum.
25 h im HB ist auch temporäre Abwesenheit.
Die Anwälte der Verbände sehen da juristisch auch kein Problem.
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Physiokobold01 schrieb:
@Bernie Die zum HB Patienten nächstgelegene Praxis hat die Versorgung durchzuführen. Siehe Paragraph 4. Eine Einschränkung läuft dem zu wider.
Paragraph 9: Die freie Wahl des Leistungserbringers darf nicht beeinflusst werden. Eine Einschränkung im HB Bereich würde das tun.
Temporär und Praxisübliches Umfeld ist juristisch nicht absolutär definiert. Es sind individuelle, relative Begriffe mit sehr viel Auslegungsspielraum.
25 h im HB ist auch temporäre Abwesenheit.
Die Anwälte der Verbände sehen da juristisch auch kein Problem.
Wenn die HB Zeiten eingeschränkt werden, wird die freie Wahl des Leistungserbringers beeinflusst, was nach Vertrag nicht sein darf.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch. Natürlich haben diese Paragraphen sehr viel damit zu tun. Man muss nur die Fähigkeit besitzen Zusammenhänge herstellen zu können, die so explizit nicht da stehen.
Wenn die HB Zeiten eingeschränkt werden, wird die freie Wahl des Leistungserbringers beeinflusst, was nach Vertrag nicht sein darf.
"Die Anwälte der Verbände sehen da juristisch auch kein Problem."
Welche Anwälte von welche Verbände, bitte schön? Ich kenne kein Verbandsjurist, der das so behauptet.🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01
"Die Anwälte der Verbände sehen da juristisch auch kein Problem."
Welche Anwälte von welche Verbände, bitte schön? Ich kenne kein Verbandsjurist, der das so behauptet.🤔
Die §§ 4, 9 und 12 regeln, jeder für sich, unterschiedliche Sachverhalte. Das ist typisch für jeden Vertrag. Genauso typisch ist, dass ggf. innerhalb eines Vertrages §§ mit Einander in Verbindung gebracht werden. Darauf wird dann grundsätzlich gesondert hingewiesen. Das jedoch, ist hier eindeutig nicht der Fall.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 es tut mir leid, aber dein juristisches Verständnis ist ziemlich dürftig.
Die §§ 4, 9 und 12 regeln, jeder für sich, unterschiedliche Sachverhalte. Das ist typisch für jeden Vertrag. Genauso typisch ist, dass ggf. innerhalb eines Vertrages §§ mit Einander in Verbindung gebracht werden. Darauf wird dann grundsätzlich gesondert hingewiesen. Das jedoch, ist hier eindeutig nicht der Fall.
Der Patient hat lediglich die Wahl, ob er den Hausbesuch von der, durch die GKV zugelassenen, Praxis A, B oder C durchführen lässt. Möglicherweise hat er auch noch die Möglichkeit sich, innerhalb dieser Praxis, sein bevorzugte Behandler auszuwählen.
Das alles nimmt nicht weg, dass der zugelassener Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen muss. Da geht kein Weg daran vorbei.
Mit Verlaub, aber dein Laienverständnis des Vertrages kann ich nur als juristischer Humbug abtun.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Ein Hausbesuch ist Teil des (Pflicht-) Leistungssprektrums eines zugelassenen Leistungserbringers. Das hat nun gar nichts mit den organisatorisch notwendigen (Pflicht-) Öffnungszeiten eines zugelassenen Leistungserbringers zu tun.
Der Patient hat lediglich die Wahl, ob er den Hausbesuch von der, durch die GKV zugelassenen, Praxis A, B oder C durchführen lässt. Möglicherweise hat er auch noch die Möglichkeit sich, innerhalb dieser Praxis, sein bevorzugte Behandler auszuwählen.
Das alles nimmt nicht weg, dass der zugelassener Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen muss. Da geht kein Weg daran vorbei.
Mit Verlaub, aber dein Laienverständnis des Vertrages kann ich nur als juristischer Humbug abtun.
Machen wir es doch anders: Schreib die AOK an und schildere Dein "Geschäftsmodell". Wenn die AOK Dir bestätigt, dass Du "alle Stunden des BRV" im Hausbesuch verbringen kannst und niemand in der Praxis ist, kannst Du dieses Schreiben ja hier online stellen. Dann bin ich überzeugt. Bis dahin halte ich an der allgemeinen Auslegung fest, dass es so, wie von Dir beschrieben, nicht möglich ist.
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Bernie schrieb:
@Physiokobold01
Machen wir es doch anders: Schreib die AOK an und schildere Dein "Geschäftsmodell". Wenn die AOK Dir bestätigt, dass Du "alle Stunden des BRV" im Hausbesuch verbringen kannst und niemand in der Praxis ist, kannst Du dieses Schreiben ja hier online stellen. Dann bin ich überzeugt. Bis dahin halte ich an der allgemeinen Auslegung fest, dass es so, wie von Dir beschrieben, nicht möglich ist.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich schon.
Deshalb muss keiner eine Genehmigung bei einer KK einholen. Die vorliegenden Verträge legitimieren das beschriebene Geschäftsmodell im HB solange bis einer kommt und es juristisch eindeutiger formuliert.
Zudem löst es die HB Problematik eher.
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Physiokobold01 schrieb:
@Bernie Beide Ansichten sind momentan zulässig. Juristisch eindeutig geklärt ist weder das eine noch das andere. Der BRV hat viele Schwächen. Erst eine Klage würde Eineindeutigkeit schaffen.
Deshalb muss keiner eine Genehmigung bei einer KK einholen. Die vorliegenden Verträge legitimieren das beschriebene Geschäftsmodell im HB solange bis einer kommt und es juristisch eindeutiger formuliert.
Zudem löst es die HB Problematik eher.
Welcher Radius um die Praxis ist für HB praxisüblich?
Um rechtssicher arbeiten zu können, sollte man das schon wissen.
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Physiokobold01 schrieb:
@Bernie Ab wieviel Stunden ist es nicht mehr temporär?
Welcher Radius um die Praxis ist für HB praxisüblich?
Um rechtssicher arbeiten zu können, sollte man das schon wissen.
Er hat sich vom Lachen fast nicht mehr eingekriegt. Wortwörtlich: "so eine unsinnige Interpretation (§4, 9 und 12 miteinander zu verbinden), würde sogar der schlechteste Erstsemester-Student im Jura-Studium nicht hinbekommen!". Deine Auffassung würde er im Studium mit eine 6 benoten.
@Bernie Er bestätigt, dass unser beider Ansicht absolut richtig ist. Es fehlt lediglich die Definition, wieviel Stunden prozentual für Hausbesuche aufgewendet werden dürfen. Seiner Ansicht nach, ergibt die allgemeine Lebenserfahrung aber, dass Hausbesuche in Arzt- und Therapeutenpraxen, nicht der wesentlich Teil der Praxistätigkeit darstellen.
Er würde, müsste er diesbezüglich ein Urteil fällen, daher die regelhafte Abwesenheitszeit für Hausbesuche wahrscheinlich mit weniger als 50% für zulässig erachten. Er würde dazu aber dann wohl ein Gutachter bestellen, welcher die Frage beantworten soll, was denn nun der praxisüblichen Zeitanteil unter den Zugelassenen ist. Hierzu könnte der sich beispielsweise die Zahlen aus dem HIS-Datenbank oder eine representatieve Umfrage unter den Niedergelassenen bedienen.
Mein Bauchgefühl würde dann bei maximal 20% landen. Und wahrscheinlich würde man gleichzeitig ein Haufen Verstöße gegen den Sicherstellungsauftrag (sprich: Pflicht zur Durchführung von Hausbesuche) feststellen. 🙈
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Ich habe deine Beiträge und Ansichten gerade mal einem Bekannten, ein ehemaliger Richter am LG Hamm und Jura-Dozent, lesen lassen.
Er hat sich vom Lachen fast nicht mehr eingekriegt. Wortwörtlich: "so eine unsinnige Interpretation (§4, 9 und 12 miteinander zu verbinden), würde sogar der schlechteste Erstsemester-Student im Jura-Studium nicht hinbekommen!". Deine Auffassung würde er im Studium mit eine 6 benoten.
@Bernie Er bestätigt, dass unser beider Ansicht absolut richtig ist. Es fehlt lediglich die Definition, wieviel Stunden prozentual für Hausbesuche aufgewendet werden dürfen. Seiner Ansicht nach, ergibt die allgemeine Lebenserfahrung aber, dass Hausbesuche in Arzt- und Therapeutenpraxen, nicht der wesentlich Teil der Praxistätigkeit darstellen.
Er würde, müsste er diesbezüglich ein Urteil fällen, daher die regelhafte Abwesenheitszeit für Hausbesuche wahrscheinlich mit weniger als 50% für zulässig erachten. Er würde dazu aber dann wohl ein Gutachter bestellen, welcher die Frage beantworten soll, was denn nun der praxisüblichen Zeitanteil unter den Zugelassenen ist. Hierzu könnte der sich beispielsweise die Zahlen aus dem HIS-Datenbank oder eine representatieve Umfrage unter den Niedergelassenen bedienen.
Mein Bauchgefühl würde dann bei maximal 20% landen. Und wahrscheinlich würde man gleichzeitig ein Haufen Verstöße gegen den Sicherstellungsauftrag (sprich: Pflicht zur Durchführung von Hausbesuche) feststellen. 🙈
Frage doch mal bitte Deinen Richter, was ich tun soll, wenn ein HB Patient anruft, ich ihn mit der Begründung ablehne, dass ich ihn wegen der Überschreitung von temporärer Abkunft nicht nehmen kann, ansonsten gerne und der Patient auf die freie Wahl des Leistungserbringers verweist, die durch nichts beeinflusst werden darf. Steht dann temporäre Abkunft über der freien Wahl?
Frag doch bitte was ich tun soll, wenn der nächstgelegene HB Patient anruft und auf die Versorgung gemäß Vertrag verweist, weil ich ihn wegen der Überreizung meiner temporären Abkunft nicht nehmen darf?
Steht dann temporär über §4?
Dein Richter in allen Ehren, aber er hat ja Sozialrecht wahrscheinlich nie verhandelt. Ich würde mich von keinem Gynäkologen an meinem Knie operieren lassen.
Übertrage das Prinzip der Fachärzte einfach auf die Juristen. Dann spürst Du es hoffentlich....
Ein spezialisierter Anwalt meinte das geht. Lacht sich dabei aber nicht Tod, sondern lässt andere Ansichten durchaus gelten. Schließlich ist das bei diesen bewusst schwammigen Formulierungen alles nicht in Stein gemeißelt. Aber dieser Fachanwalt hat halt Niveau.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Jura mit Bauchgefühl..... Wieviel Stunden sind temporär? Geht das jetzt nach Gefühl? Das ist doch Quatsch. Der Richter hat nur eine Meinung. Mehr nicht. Recht ist es deshalb noch lange nicht.
Frage doch mal bitte Deinen Richter, was ich tun soll, wenn ein HB Patient anruft, ich ihn mit der Begründung ablehne, dass ich ihn wegen der Überschreitung von temporärer Abkunft nicht nehmen kann, ansonsten gerne und der Patient auf die freie Wahl des Leistungserbringers verweist, die durch nichts beeinflusst werden darf. Steht dann temporäre Abkunft über der freien Wahl?
Frag doch bitte was ich tun soll, wenn der nächstgelegene HB Patient anruft und auf die Versorgung gemäß Vertrag verweist, weil ich ihn wegen der Überreizung meiner temporären Abkunft nicht nehmen darf?
Steht dann temporär über §4?
Dein Richter in allen Ehren, aber er hat ja Sozialrecht wahrscheinlich nie verhandelt. Ich würde mich von keinem Gynäkologen an meinem Knie operieren lassen.
Übertrage das Prinzip der Fachärzte einfach auf die Juristen. Dann spürst Du es hoffentlich....
Ein spezialisierter Anwalt meinte das geht. Lacht sich dabei aber nicht Tod, sondern lässt andere Ansichten durchaus gelten. Schließlich ist das bei diesen bewusst schwammigen Formulierungen alles nicht in Stein gemeißelt. Aber dieser Fachanwalt hat halt Niveau.
Jeder Jurist kennt sich mit Rechtsgrundsätze aus. Die Vertragsparagraphen haben nur indirekt mit Sozialrecht zu tun. Dessen Auslegung muss man zugegebenermaße den Sozialgerichtsbarkeit überlassen. Aber die juristische Basisprinzipien sind 1:1 gleich und werden auch vom Sozialgericht angewendet.
Und lesen kannst du offensichtlich auch nicht. Mein Bauchgefühl bezog sich weder auf den Vertragsparagraphen noch auf dessen Auslegung und hatte tatsächlich auch nichts mit Jura tun.
Aber bleibe ruhig bei deine irrige Meinung. Ich habe für heute genug Spaß mit dir gehabt. Ich hoffe nur, dass deine therapeutische Kenntnisse besser als deine juristische sind. Ich bin raus. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiokobold01 Nenne mir bitte deinem Juristen. Wie gesagt, kenne ich kein Verbandsjurist der deine Ansicht teilt. Auch Herr Alt behauptet das in seine diesbezügliche Videos nicht (insofern du dich zumindet darauf beziehst).
Jeder Jurist kennt sich mit Rechtsgrundsätze aus. Die Vertragsparagraphen haben nur indirekt mit Sozialrecht zu tun. Dessen Auslegung muss man zugegebenermaße den Sozialgerichtsbarkeit überlassen. Aber die juristische Basisprinzipien sind 1:1 gleich und werden auch vom Sozialgericht angewendet.
Und lesen kannst du offensichtlich auch nicht. Mein Bauchgefühl bezog sich weder auf den Vertragsparagraphen noch auf dessen Auslegung und hatte tatsächlich auch nichts mit Jura tun.
Aber bleibe ruhig bei deine irrige Meinung. Ich habe für heute genug Spaß mit dir gehabt. Ich hoffe nur, dass deine therapeutische Kenntnisse besser als deine juristische sind. Ich bin raus. 😁
Nenn mir doch Deinen pensionierten Richter. Du hast offensichtlich große Probleme andere Ansichten zu respektieren.
Du bist nicht der Einzige, der was kann und was aufgezogen hat.
Mehr als Einschätzungen kann es bei diesen schwammigen Formulierungen im BRV nicht geben.
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Physiokobold01 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Herr Alt lag mit seiner Einschätzung nicht immer richtig....
Nenn mir doch Deinen pensionierten Richter. Du hast offensichtlich große Probleme andere Ansichten zu respektieren.
Du bist nicht der Einzige, der was kann und was aufgezogen hat.
Mehr als Einschätzungen kann es bei diesen schwammigen Formulierungen im BRV nicht geben.
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knorzi schrieb:
Du kannst dir die Räume suchen für die Mindestvoraussetzung und nur Hausbesuche fahren oder du rechnest die Kassenpatienten als Freier Mitarbeiter mit den Praxen ab. Die Privaten rechnest du natürlich direkt ab.
Wir sind auch eine reine Mobile Physiotherapiepraxis und würde auch nie wieder anders arbeiten wollen.
So hätte man das Problem gelöst
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Tobias Vollenberg schrieb:
Man kann 25 Stunden in der Woche in der Praxis sein, behandelt halt dort keine Patienten, ,,da keine Nachfrage besteht,,😉 und den Rest der Zeit macht man Hausbesuche.
So hätte man das Problem gelöst
Ich habe die Berufe:
Masseur und med. Bademeister
Physiotherapeut
Heilpraktiker
Allerdings trete ich nur als Heilpraktiker auf.
Als solcher habe ich auch eine Praxis angemeldet.
Als selbständiger Heilpraktiker muss ich eine Praxis anmelden, da mich das Gesundheitsamt ja irgendwo verorten muss.
Ich bin allerdings nie in meiner Praxis. Führe nur Hausbesuche durch.
Gab es nie Probleme mit dem Amt.
Ist aber halt eine andere Situation.
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Hier geht es um einen PT, der ohne Praxisbetrieb GKV HBs machen möchte.
So wie ich es verstanden habe, hast du eine Privatpraxis. D.H. Du rechnest ja als HP nur mit dem Patienten und nicht mit der Kasse ab.
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massu schrieb:
@Halbtitan aber schön, dass wir drüber gesprochen haben 😃😃😃
Hier geht es um einen PT, der ohne Praxisbetrieb GKV HBs machen möchte.
So wie ich es verstanden habe, hast du eine Privatpraxis. D.H. Du rechnest ja als HP nur mit dem Patienten und nicht mit der Kasse ab.
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Bernie schrieb:
Off-topic!
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Halbtitan schrieb:
Außerhalb eurer Debatte mal eine Schilderung meiner Situation.
Ich habe die Berufe:
Masseur und med. Bademeister
Physiotherapeut
Heilpraktiker
Allerdings trete ich nur als Heilpraktiker auf.
Als solcher habe ich auch eine Praxis angemeldet.
Als selbständiger Heilpraktiker muss ich eine Praxis anmelden, da mich das Gesundheitsamt ja irgendwo verorten muss.
Ich bin allerdings nie in meiner Praxis. Führe nur Hausbesuche durch.
Gab es nie Probleme mit dem Amt.
Ist aber halt eine andere Situation.
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Physiokobold01 schrieb:
Temporär im HB können auch 25h pro Woche oder 5h am Tag sein. 5/24 erscheint mir temporär. Im BRV wurde das nicht definiert.
Meiner Meinung nach wird in den RVen nicht der Wandel unserer Gesellschaft berücksichtigt.
Der derzeit progressiv steigende Bedarf an HB-Versorgungen war schon lange voraus zu sehen.
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Darüber hinaus kannst du soviel Stunden in HB investieren wie du magst. Das verhindert weder der BRV noch die GKV. Wenn du möchtest, kannst du auch 7 Tage pro Woche à 12 Stunden pro Tag GKV-Patienten behandeln. Ist wahrscheinlich nur nicht förderlich für deine eigene Gesundheit. 😏
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Der RV benennt lediglich das notwendige Minimum um dein persönlicher Sicherstellungspflicht im Sinne des SGB V zu erfüllen (Ärzte haben ein vergleichbaren Klausel mit 25 GKV-Stunden).
Darüber hinaus kannst du soviel Stunden in HB investieren wie du magst. Das verhindert weder der BRV noch die GKV. Wenn du möchtest, kannst du auch 7 Tage pro Woche à 12 Stunden pro Tag GKV-Patienten behandeln. Ist wahrscheinlich nur nicht förderlich für deine eigene Gesundheit. 😏
Bitte nicht verwechseln, 25 Stunden die Woche öffnungspflicht laut BRV, sind keine 25 Stunden die für die Behandlung von GKV Patienten "bereit" zu stellen sind.
Möchte die GKV 25 Stunden fest bei mir, für die Behandlung Ihrer Patienten, hätte ich gerne eine --> "Vorhaltepauschalen"
wie es zB. Krankenhäuser bekommen, und Ausfallerstattung, falls die 25 Stunden nicht in Anspruch genommen werden.
Da beides nicht bezahlt wird, gibt es auch keine Verpflichtung 25 Stunden für GKV Patienten zu belegen...
Die Kasse tut halt gerne mal so...und andere wohl auch.
Original wortlaut:
". Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist."
So Sätze wie:
"Es erweckt sich mir den Eindruck, du hast möglicherweise ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache. 🤔"
oder
"Für die Behandlung von GKV-Patienten muss..."
tragen vermutlich eher zu einer Fehlinterpretation bei.
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Supermann schrieb:
Wichtig !!!:
Bitte nicht verwechseln, 25 Stunden die Woche öffnungspflicht laut BRV, sind keine 25 Stunden die für die Behandlung von GKV Patienten "bereit" zu stellen sind.
Möchte die GKV 25 Stunden fest bei mir, für die Behandlung Ihrer Patienten, hätte ich gerne eine --> "Vorhaltepauschalen"
wie es zB. Krankenhäuser bekommen, und Ausfallerstattung, falls die 25 Stunden nicht in Anspruch genommen werden.
Da beides nicht bezahlt wird, gibt es auch keine Verpflichtung 25 Stunden für GKV Patienten zu belegen...
Die Kasse tut halt gerne mal so...und andere wohl auch.
Original wortlaut:
". Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens 25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet ist."
So Sätze wie:
"Es erweckt sich mir den Eindruck, du hast möglicherweise ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache. 🤔"
oder
"Für die Behandlung von GKV-Patienten muss..."
tragen vermutlich eher zu einer Fehlinterpretation bei.
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WinnieE schrieb:
das Diskutieren um §en bzgl Praxisbesetzung finde ich (bedingt) nicht sinnvoll.
Meiner Meinung nach wird in den RVen nicht der Wandel unserer Gesellschaft berücksichtigt.
Der derzeit progressiv steigende Bedarf an HB-Versorgungen war schon lange voraus zu sehen.
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stephan326 schrieb:
Apropos Verständnis Problem!!! Danke Superwoman. Vielleicht sollten wir Eier und Kartoffeln so sagte man hier früher auseinander halten. Wir haben in unserer Gegend aktuell ein relevantes Defizit von Hausbesuchen. Es geht hier nicht darum alte Menschen zu bespassen und evtl. eine Praxis Rechtfertigung zu erhalten. Aber wisst Ihr was ich bin raus. Sorry for emberassement und LG.
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