Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
isi.d schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
Stimmt. Sorry.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Richie28 schrieb:
@pt ani
Stimmt. Sorry.
Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen</u> (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt</u>. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
Demnach müssten aus meiner Sicht alle o.g. Zulassungen vorliegen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, was die Spezifizierung angeht. Die Leistungsbeschreibung sieht jedenfalls folgendes dazu vor:
Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen</u> (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt</u>. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
Demnach müssten aus meiner Sicht alle o.g. Zulassungen vorliegen...
der von Dir zitierte "amtliche" Text sagt mir (Jahrgang 1950, Deutsch von Klasse 1 bis 13):
Ist die D1-Verordnung spezifiziert und Du hast alle diese (2, 3, 4 oder gar 5) explizit aufgeführten Maßnahmen in Deinem Leistungsangebot, dann kannst Du diese Verordnung abrechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@johannes687
der von Dir zitierte "amtliche" Text sagt mir (Jahrgang 1950, Deutsch von Klasse 1 bis 13):
Ist die D1-Verordnung spezifiziert und Du hast alle diese (2, 3, 4 oder gar 5) explizit aufgeführten Maßnahmen in Deinem Leistungsangebot, dann kannst Du diese Verordnung abrechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@johannes687Keine Ahnung, ob das der aktuelle Text ist. Jedenfalls brauchst Du wenn spezifiziert NUR die Zulassungen, die angegeben sind.
So kannte ich es bisher auch. Die KI sagt aber was anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Richie28 schrieb:
@johannes687
So kannte ich es bisher auch. Die KI sagt aber was anderes.
also ich schaue da lieber in die real existierende Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung), und hier auf die Seite 7, wo da geschrieben steht:
"Standardisierte Kombination von Maßnahmen der
Physiotherapie (Standardisierte
Heilmittelkombination gem. §§ 12 Absatz 5 und 25
HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung
(Regelbehandlungszeit 60 Minuten)
Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher
spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn
der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe
sämtlicher der in der verordneten standarisierten
Heilmittelkombination erst genannten obligatorischen
Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-
/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine
Spezifizierung kann die Leistung X2001 abgegeben</u>
werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über</u>
die fachlichen sächlichen und räumlichen Anforderungen</u>
zur Abgabe der spezifizierten Heilmittel verfügt</u>."
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@Richie28
also ich schaue da lieber in die real existierende Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung), und hier auf die Seite 7, wo da geschrieben steht:
"Standardisierte Kombination von Maßnahmen der
Physiotherapie (Standardisierte
Heilmittelkombination gem. §§ 12 Absatz 5 und 25
HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung
(Regelbehandlungszeit 60 Minuten)
Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher
spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn
der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe
sämtlicher der in der verordneten standarisierten
Heilmittelkombination erst genannten obligatorischen
Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-
/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine
Spezifizierung kann die Leistung X2001 abgegeben</u>
werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über</u>
die fachlichen sächlichen und räumlichen Anforderungen</u>
zur Abgabe der spezifizierten Heilmittel verfügt</u>."
Sehr schön.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Richie28 schrieb:
@GüSta
Sehr schön.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
@GüSta Guter Hinweis, war mir nicht bewusst das dies dort so geregelt ist thumbsup
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Richie28 schrieb:
Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
Mein Profilbild bearbeiten