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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie standardisierte Heilmittelkombination (KG,MT,KMT)

Neues Thema
standardisierte Heilmittelkombination (KG,MT,KMT)
Es gibt 11 Beiträge
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isi.d
Vor 6 Tagen
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.

Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?

Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
1

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Hallo zusammen, ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination. Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis. Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden. Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen. Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht. Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt? Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation: Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken? Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient Vielen Dank euch!
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isi.d schrieb:

Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.

Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?

Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!

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Richie28
Vor 6 Tagen
Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
1

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Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
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pt ani
Vor 6 Tagen
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
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• ali
• stefann34
• Secretary
• chrischy21
• GüSta
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
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pt ani schrieb:

@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.

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Richie28
Vor 5 Tagen
@pt ani
Stimmt. Sorry.
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[mention]pt ani[/mention] Stimmt. Sorry.
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Richie28 schrieb:

@pt ani
Stimmt. Sorry.

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johannes687
Vor 5 Tagen
Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, was die Spezifizierung angeht. Die Leistungsbeschreibung sieht jedenfalls folgendes dazu vor:

Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen</u> (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt</u>. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.

Demnach müssten aus meiner Sicht alle o.g. Zulassungen vorliegen...
1

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Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, was die Spezifizierung angeht. Die Leistungsbeschreibung sieht jedenfalls folgendes dazu vor: [b][u]Voraussetzung[/u][/b] Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen [u]zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen</u> ([b]KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie[/b]) [u]verfügt</u>. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat. Demnach müssten aus meiner Sicht alle o.g. Zulassungen vorliegen...
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johannes687 schrieb:

Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, was die Spezifizierung angeht. Die Leistungsbeschreibung sieht jedenfalls folgendes dazu vor:

Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen</u> (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt</u>. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.

Demnach müssten aus meiner Sicht alle o.g. Zulassungen vorliegen...

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GüSta
Vor 5 Tagen
@johannes687
der von Dir zitierte "amtliche" Text sagt mir (Jahrgang 1950, Deutsch von Klasse 1 bis 13):
Ist die D1-Verordnung spezifiziert und Du hast alle diese (2, 3, 4 oder gar 5) explizit aufgeführten Maßnahmen in Deinem Leistungsangebot, dann kannst Du diese Verordnung abrechnen.
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• ali
[mention]johannes687[/mention] der von Dir zitierte "amtliche" Text sagt mir (Jahrgang 1950, Deutsch von Klasse 1 bis 13): Ist die D1-Verordnung spezifiziert und Du hast alle diese (2, 3, 4 oder gar 5) explizit aufgeführten Maßnahmen in Deinem Leistungsangebot, dann kannst Du diese Verordnung abrechnen.
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GüSta schrieb:

@johannes687
der von Dir zitierte "amtliche" Text sagt mir (Jahrgang 1950, Deutsch von Klasse 1 bis 13):
Ist die D1-Verordnung spezifiziert und Du hast alle diese (2, 3, 4 oder gar 5) explizit aufgeführten Maßnahmen in Deinem Leistungsangebot, dann kannst Du diese Verordnung abrechnen.

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ali
Vor 5 Tagen
@johannes687Keine Ahnung, ob das der aktuelle Text ist. Jedenfalls brauchst Du wenn spezifiziert NUR die Zulassungen, die angegeben sind.
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[mention]johannes687[/mention]Keine Ahnung, ob das der aktuelle Text ist. Jedenfalls brauchst Du wenn spezifiziert NUR die Zulassungen, die angegeben sind.
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ali schrieb:

@johannes687Keine Ahnung, ob das der aktuelle Text ist. Jedenfalls brauchst Du wenn spezifiziert NUR die Zulassungen, die angegeben sind.

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Richie28
Vor 5 Tagen
@johannes687
So kannte ich es bisher auch. Die KI sagt aber was anderes.
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[mention]johannes687[/mention] So kannte ich es bisher auch. Die KI sagt aber was anderes.
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Richie28 schrieb:

@johannes687
So kannte ich es bisher auch. Die KI sagt aber was anderes.

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GüSta
Vor 4 Tagen
@Richie28
also ich schaue da lieber in die real existierende Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung), und hier auf die Seite 7, wo da geschrieben steht:
"Standardisierte Kombination von Maßnahmen der
Physiotherapie (Standardisierte
Heilmittelkombination gem. §§ 12 Absatz 5 und 25
HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung
(Regelbehandlungszeit 60 Minuten)
Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher
spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn
der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe
sämtlicher der in der verordneten standarisierten
Heilmittelkombination erst genannten obligatorischen
Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-
/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine
Spezifizierung kann die Leistung X2001 abgegeben</u>
werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über</u>
die fachlichen sächlichen und räumlichen Anforderungen</u>
zur Abgabe der spezifizierten Heilmittel verfügt</u>."
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• JürgenK
• mimikri
• johannes687
[mention]Richie28[/mention] also ich schaue da lieber in die real existierende Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung), und hier auf die Seite 7, wo da geschrieben steht: "[b]Standardisierte Kombination von Maßnahmen der[/b] [b]Physiotherapie (Standardisierte[/b] [b]Heilmittelkombination gem. §§ 12 Absatz 5 und 25[/b] [b]HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung[/b] [b](Regelbehandlungszeit 60 Minuten)[/b] Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standarisierten Heilmittelkombination erst genannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme- /Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. [u]Erfolgt eine[/u] [u]Spezifizierung kann die Leistung X2001 abgegeben</u> [u]werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über</u> [u]die fachlichen sächlichen und räumlichen Anforderungen</u> [u]zur Abgabe der spezifizierten Heilmittel verfügt</u>."
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GüSta schrieb:

@Richie28
also ich schaue da lieber in die real existierende Anlage 2 (Vergütungsvereinbarung), und hier auf die Seite 7, wo da geschrieben steht:
"Standardisierte Kombination von Maßnahmen der
Physiotherapie (Standardisierte
Heilmittelkombination gem. §§ 12 Absatz 5 und 25
HeilM-RL): D1 Einzelbehandlung
(Regelbehandlungszeit 60 Minuten)
Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher
spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn
der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe
sämtlicher der in der verordneten standarisierten
Heilmittelkombination erst genannten obligatorischen
Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-
/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine
Spezifizierung kann die Leistung X2001 abgegeben</u>
werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über</u>
die fachlichen sächlichen und räumlichen Anforderungen</u>
zur Abgabe der spezifizierten Heilmittel verfügt</u>."

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Richie28
Vor 4 Tagen
@GüSta
Sehr schön.
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[mention]GüSta[/mention] Sehr schön.
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Richie28 schrieb:

@GüSta
Sehr schön.

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johannes687
Vor 4 Tagen
@GüSta Guter Hinweis, war mir nicht bewusst das dies dort so geregelt ist thumbsup
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[mention]GüSta[/mention] Guter Hinweis, war mir nicht bewusst das dies dort so geregelt ist [emoji]thumbsup[/emoji]
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johannes687 schrieb:

@GüSta Guter Hinweis, war mir nicht bewusst das dies dort so geregelt ist thumbsup

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Richie28 schrieb:

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