Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
ich bin mit der Suchfunktion nicht weitergekommen und frage daher einmal in die Runde.
Darf ein/e gesetzlich versicherter Patient/in sich auch beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen?Die Frage zielt speziell auf Hausbesuche, die so gut wie nicht mehr zu bekommen sind, aber auch wenn man eine Behandlung in einer reinen Privatpraxis wahrnehmen möchte.
Liebe Grüße Und einen schönen Sonntag.
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Eva schrieb:
Das ist höchstwahrscheinlich nicht erstattungsfähig bei seiner GKV, aber wenn er es selber bezahlt, warum nicht?
Doch! Wenn keine Praxis mit GKV-Zulassung den HB übernehmen kann, muss die GKV sogar bezahlen!
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MikeL schrieb:
@Eva
Doch! Wenn keine Praxis mit GKV-Zulassung den HB übernehmen kann, muss die GKV sogar bezahlen!
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Leni C. schrieb:
@Kristine 22 bei mir würde auch mit einem Privatrezept kein HB möglich sein , wenn ich voll bin . Habe noch nie einen Unterschied zwischen GKV und PP gemacht bei der Terminvergabe . Und würde deshalb auch nie einen GKV-Patienten " rauskicken " wie mir das ein PP mal vorgeschlagen hat .
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Kristine 22 schrieb:
Guten Tag liebe Kollegen/innen,
ich bin mit der Suchfunktion nicht weitergekommen und frage daher einmal in die Runde.
Darf ein/e gesetzlich versicherter Patient/in sich auch beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen?Die Frage zielt speziell auf Hausbesuche, die so gut wie nicht mehr zu bekommen sind, aber auch wenn man eine Behandlung in einer reinen Privatpraxis wahrnehmen möchte.
Liebe Grüße Und einen schönen Sonntag.
BTW: Wenn es dem GKV-Patienten nicht gelingt, einen PT für den Hausbesuch zu finden, muss seine KK den Privatsatz übernehmen. Der Patient hat in diesem Fall keinen finanziellen Schaden.
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Das hilft mir weiter. Ich war mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist. Es darf also jeder behandelt werden, der ein Privatrezept vorlegt und sich bewusst ist, dass er es selber bezahlen muss.
LG
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Kristine 22 schrieb:
Vielen Dank!
Das hilft mir weiter. Ich war mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist. Es darf also jeder behandelt werden, der ein Privatrezept vorlegt und sich bewusst ist, dass er es selber bezahlen muss.
LG
Ja dein Nachsatz ist wichtig - er muss sich der Kosten bewusst sein.
Ergo - du musst ihm sagen:
A) Das ist der Preis.
B) Gehen Sie davon aus, dass Sie es nicht erstattet bekommen.
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Halbtitan schrieb:
@Kristine 22
Ja dein Nachsatz ist wichtig - er muss sich der Kosten bewusst sein.
Ergo - du musst ihm sagen:
A) Das ist der Preis.
B) Gehen Sie davon aus, dass Sie es nicht erstattet bekommen.
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MikeL schrieb:
Natürlich darf sich ein Patient ein Privatrezept ausstellen lassen. Bei mir kommt es gelegentlich vor, dass Patienten Termine zu Tageszeiten wünschen, wo der AOK-Sofa schon seit Stunden mit der Fernbedienung in der Hand auf dem selbigen Sitzt und die Beine hochgelegt hat. Termine in den Abendstunden gibt es bei mir nur bei Vorlage einer Verordnung, die dies betriebswirtschaftlich auch rechtfertigt, ansonsten nur mit Feierabendzuschlag, also auf Privatrezept. Ausnahmen mache ich nur bei Stammpatienten, die mir persönlich am Herzen liegen. Patienten, die sich selbst so wichtig nehmen, dass sie nur vom "Chef persönlich" behandelt werden möchten (meine MA arbeiten alle schon seit ca. 15 Jahren bei mir und sind im Besitz aller relevanten Qualifikationen), dürfen hierfür gern auch ein Privatrezept vorlegen.
BTW: Wenn es dem GKV-Patienten nicht gelingt, einen PT für den Hausbesuch zu finden, muss seine KK den Privatsatz übernehmen. Der Patient hat in diesem Fall keinen finanziellen Schaden.
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