Zur Erweiterung unseres sehr netten
Teams suchen wir für unsere
Physiotherapiepraxis ab sofort oder
später eine/n
Physiotherapeutin/-en in Teil- oder
Vollzeit.
Berufseinsteiger herzlich
willkommen!
Unsere Praxis ist angeschlossen an
eine orthopädische
Gemeinschaftspraxis.
Die Orthopäden Fingerhut und
Sadlo.
Fortbildungskosten werden von uns
Übernommen.
Wir behandeln zum größten Teil
orthopädisch / chirurgische
Indikationen.
Wir bieten sehr flexible
Arbeitszeiten, bei einer 4-5 Tag...
Teams suchen wir für unsere
Physiotherapiepraxis ab sofort oder
später eine/n
Physiotherapeutin/-en in Teil- oder
Vollzeit.
Berufseinsteiger herzlich
willkommen!
Unsere Praxis ist angeschlossen an
eine orthopädische
Gemeinschaftspraxis.
Die Orthopäden Fingerhut und
Sadlo.
Fortbildungskosten werden von uns
Übernommen.
Wir behandeln zum größten Teil
orthopädisch / chirurgische
Indikationen.
Wir bieten sehr flexible
Arbeitszeiten, bei einer 4-5 Tag...
ich bin mit der Suchfunktion nicht weitergekommen und frage daher einmal in die Runde.
Darf ein/e gesetzlich versicherter Patient/in sich auch beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen?Die Frage zielt speziell auf Hausbesuche, die so gut wie nicht mehr zu bekommen sind, aber auch wenn man eine Behandlung in einer reinen Privatpraxis wahrnehmen möchte.
Liebe Grüße Und einen schönen Sonntag.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eva schrieb:
Das ist höchstwahrscheinlich nicht erstattungsfähig bei seiner GKV, aber wenn er es selber bezahlt, warum nicht?
Doch! Wenn keine Praxis mit GKV-Zulassung den HB übernehmen kann, muss die GKV sogar bezahlen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeL schrieb:
@Eva
Doch! Wenn keine Praxis mit GKV-Zulassung den HB übernehmen kann, muss die GKV sogar bezahlen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
@Kristine 22 bei mir würde auch mit einem Privatrezept kein HB möglich sein , wenn ich voll bin . Habe noch nie einen Unterschied zwischen GKV und PP gemacht bei der Terminvergabe . Und würde deshalb auch nie einen GKV-Patienten " rauskicken " wie mir das ein PP mal vorgeschlagen hat .
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kristine 22 schrieb:
Guten Tag liebe Kollegen/innen,
ich bin mit der Suchfunktion nicht weitergekommen und frage daher einmal in die Runde.
Darf ein/e gesetzlich versicherter Patient/in sich auch beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen?Die Frage zielt speziell auf Hausbesuche, die so gut wie nicht mehr zu bekommen sind, aber auch wenn man eine Behandlung in einer reinen Privatpraxis wahrnehmen möchte.
Liebe Grüße Und einen schönen Sonntag.
BTW: Wenn es dem GKV-Patienten nicht gelingt, einen PT für den Hausbesuch zu finden, muss seine KK den Privatsatz übernehmen. Der Patient hat in diesem Fall keinen finanziellen Schaden.
Gefällt mir
Das hilft mir weiter. Ich war mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist. Es darf also jeder behandelt werden, der ein Privatrezept vorlegt und sich bewusst ist, dass er es selber bezahlen muss.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kristine 22 schrieb:
Vielen Dank!
Das hilft mir weiter. Ich war mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist. Es darf also jeder behandelt werden, der ein Privatrezept vorlegt und sich bewusst ist, dass er es selber bezahlen muss.
LG
Ja dein Nachsatz ist wichtig - er muss sich der Kosten bewusst sein.
Ergo - du musst ihm sagen:
A) Das ist der Preis.
B) Gehen Sie davon aus, dass Sie es nicht erstattet bekommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@Kristine 22
Ja dein Nachsatz ist wichtig - er muss sich der Kosten bewusst sein.
Ergo - du musst ihm sagen:
A) Das ist der Preis.
B) Gehen Sie davon aus, dass Sie es nicht erstattet bekommen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Natürlich darf sich ein Patient ein Privatrezept ausstellen lassen. Bei mir kommt es gelegentlich vor, dass Patienten Termine zu Tageszeiten wünschen, wo der AOK-Sofa schon seit Stunden mit der Fernbedienung in der Hand auf dem selbigen Sitzt und die Beine hochgelegt hat. Termine in den Abendstunden gibt es bei mir nur bei Vorlage einer Verordnung, die dies betriebswirtschaftlich auch rechtfertigt, ansonsten nur mit Feierabendzuschlag, also auf Privatrezept. Ausnahmen mache ich nur bei Stammpatienten, die mir persönlich am Herzen liegen. Patienten, die sich selbst so wichtig nehmen, dass sie nur vom "Chef persönlich" behandelt werden möchten (meine MA arbeiten alle schon seit ca. 15 Jahren bei mir und sind im Besitz aller relevanten Qualifikationen), dürfen hierfür gern auch ein Privatrezept vorlegen.
BTW: Wenn es dem GKV-Patienten nicht gelingt, einen PT für den Hausbesuch zu finden, muss seine KK den Privatsatz übernehmen. Der Patient hat in diesem Fall keinen finanziellen Schaden.
Mein Profilbild bearbeiten