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Schon das BMI hat in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 u.a. folgendes geschrieben:
"Die Beihilfe tritt an die Stelle des Arbeitgeberbeitrages. "
Was fehlt da noch? Richtig... der Arbeitnehmerbeitrag. Dieser wird in der Regel mit einer privaten Versicherung abgedeckt. Nur meist bei Beamten nicht, die doof sind. Die wundern sich dann, wenn sie was zuzahlen müssen.
Ich kann es wirklich nicht mehr hören... und am wenigsten verstehe ich, dass es Heilmittelerbringer gibt, die ihre Preise daraufhin anpassen und so den Arbeitnehmeranteil der Patienten übernehmen. Ich nenne auch das doof...
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Dolto schrieb:
Der Beihilfesatz ist dabei allerdings die erstattungsfähige Höchstleistung.
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Wonderwoman schrieb:
@Dolto Was willst Du damit sagen? Das wir Mitleid haben müssen?
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M0nique schrieb:
Die private Zusatzversicherung der Beamten deckt leider nur die % der Beihilfepreise!
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Wonderwoman schrieb:
@M0nique Dann hat sich da wohl jemand die falsche Versicherung andrehen lassen...
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Wonderwoman schrieb:
Ich verstehe diese Diskussion um Beihilfe nicht...
Schon das BMI hat in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 u.a. folgendes geschrieben:
"Die Beihilfe tritt an die Stelle des Arbeitgeberbeitrages. "
Was fehlt da noch? Richtig... der Arbeitnehmerbeitrag. Dieser wird in der Regel mit einer privaten Versicherung abgedeckt. Nur meist bei Beamten nicht, die doof sind. Die wundern sich dann, wenn sie was zuzahlen müssen.
Ich kann es wirklich nicht mehr hören... und am wenigsten verstehe ich, dass es Heilmittelerbringer gibt, die ihre Preise daraufhin anpassen und so den Arbeitnehmeranteil der Patienten übernehmen. Ich nenne auch das doof...
auch ich habe in meiner Praxis die geschilderten Probleme mit Beihilfepatienten. Und kurz und knapp, bei mir sind es einheitliche Preise, egal ob Beihilfe, Postbeamten oder Vollprivat. Wir sind ja nicht auf einem Basar, jeder Patient wird zeitlich und fachlich gleich behandelt, Basta!! Wir können doch unsere Preisgestaltung nicht danach richten, wie der Patient versichert ist, oder auch nicht…………
Und unabhängig davon:
Alle Beamte wurden bereits im Jahre 2011 durch das Bundesministerium des Inneren angeschrieben um Ihnen mitzuteilen, dass mittlerweile eine Preisdifferenz zwischen dem Beihilfesatz und dem Abrechnungssatz für Privatpatienten entstanden ist, wodurch es zu Zuzahlungen der Beamten kommen kann. Man soll sich als Beihilfepatient vor der Behandlung über den Abrechnungssatz der jeweiligen Behandlung in der Praxis informieren, um nicht unerwartet mit Zuzahlungen konfrontiert zu werden.
Und nochmal: Der Beihilfesatz ist kein Abrechnungssatz. Er legt lediglich die Beteiligung des Dienstherren für die jeweilige Behandlung fest. Und wodurch wird der Beihilfesatz finanziert ? Richtig, durch Steuergelder. Und wer zahlt Steuern, auch richtig, wir alle……egal ob angestellt oder selbstständig.
Für die Beamten, die übrigens auch nach 6 Wochen Krankheit nicht ins Krankengeld fallen und somit weiterhin zu 100% Ihr Gehalt oder Ihre Besoldung bekommen und der Steuerzahler schon einen Großteil der Behandlungskosten (Beihilfesatz) trägt, ist eine geringe Zuzahlung also nicht zumutbar?
Aber für Frau Mustermann, alleinerziehend und mit Zweitjob um zu überleben ist die gesetzliche Zuzahlung von mittlerweile fast 30 Euro für sechs mal manuelle Therapie völlig ok?
Vielleicht haben wir uns, z.B. mit dem anbieten von „Last-Minute-Massagen“ für 10 Euro, selbst ein Ei ins Nest gelegt, aber wir müssen uns auch nicht unter Wert verkaufen. Schon gar nicht für die Beihilfepatienten (siehe oben).
Die Fortbildungen für unsere Zusatzausbildungen, um unsere Patienten nach besten Wissen und nach allen Regeln der Kunst zu behandeln, was wir alle ganz bestimmt sehr gut und mit viel Herzblut machen, waren nicht nur zeitintensiv sondern auch sehr teuer.
Es muss da dringend eine Regelung her, um uns im Praxisalltag die nervigen Diskussionen zu ersparen. Und da sind die Verbände gefragt.
In meiner Praxis gibt es weiterhin einen festgelegten Preis pro Behandlung und nicht pro „wie versichert“
Freundliche und kollegiale Grüße
Henryk Matros
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Man kann die (übrigens überwegend weiblichen) Physios leider nicht dazu zwingen, ihre Honorarsätze zu erhöhen. Viele von ihnen sind in überhaupt keinem Verband und informieren sich ohnehin nicht, während anderen das nötige Selbstbewusstsein fehlt, leistungsgerechte Honorare zu verlangen. Wieder andere scheuen die Diskussion mit den Patienten, während nicht wenige überhaupt nicht von den Einnahmen ihrer im Hobbyraum betriebenen "Praxen" überhaupt leben müssen, weil sie noch immer an der Nabelschnur ihrer Eltern hängen oder von der Unterstützung eines Partners leben.
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MikeL schrieb:
Im Wesentlichen stimme ich Dir zu, nur nicht darin, dass die Verbände gefragt sind. Zumindest von IFK und ZVK weiß ich, dass diese seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts immer wieder über dieses Thema informieren und versuchen, den Physios den Rücken zu stärken, damit sie endlich von ihren Beihilfepreisen abrücken.
Man kann die (übrigens überwegend weiblichen) Physios leider nicht dazu zwingen, ihre Honorarsätze zu erhöhen. Viele von ihnen sind in überhaupt keinem Verband und informieren sich ohnehin nicht, während anderen das nötige Selbstbewusstsein fehlt, leistungsgerechte Honorare zu verlangen. Wieder andere scheuen die Diskussion mit den Patienten, während nicht wenige überhaupt nicht von den Einnahmen ihrer im Hobbyraum betriebenen "Praxen" überhaupt leben müssen, weil sie noch immer an der Nabelschnur ihrer Eltern hängen oder von der Unterstützung eines Partners leben.
(PROVOKANT) - ich hoffe jeder Eurer Patienten macht sich so viele Gedanken um euer Leben, Lebensqualität und Geld.
Vor 2 Jahren habe ich in meiner Praxis die Preise angepaßt, u.a. auf einen privaten Tarif. In der Zeit habe ich 2 (zwei) Patienten verloren und ca. 5 (fünf) haben sich aufgrund der Preise gegen uns entschieden. (Umsatz p.a. ca. 500000€; um ein Gefühl für die Patienten p.a. zu bekommen)
Den Beihilfe- und Privatversicherten ist die Versicherungssituation klar, Preis ist transparent und -ganz ehrlich- ich schäme mich nicht für gute Arbeit meinen Geld zu nehmen.
Die gesetzliche Situation sehe ich als schwieriger, denn sie geht auf Kosten von unserer Gesundheit und Arbeitnehmer. Ich bin sooooo alt, das ich noch 30 Minuten Behandlungen kennen und mich an die Zeit zurückerinnere ....
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butcher18 schrieb:
Guten Morgen,
(PROVOKANT) - ich hoffe jeder Eurer Patienten macht sich so viele Gedanken um euer Leben, Lebensqualität und Geld.
Vor 2 Jahren habe ich in meiner Praxis die Preise angepaßt, u.a. auf einen privaten Tarif. In der Zeit habe ich 2 (zwei) Patienten verloren und ca. 5 (fünf) haben sich aufgrund der Preise gegen uns entschieden. (Umsatz p.a. ca. 500000€; um ein Gefühl für die Patienten p.a. zu bekommen)
Den Beihilfe- und Privatversicherten ist die Versicherungssituation klar, Preis ist transparent und -ganz ehrlich- ich schäme mich nicht für gute Arbeit meinen Geld zu nehmen.
Die gesetzliche Situation sehe ich als schwieriger, denn sie geht auf Kosten von unserer Gesundheit und Arbeitnehmer. Ich bin sooooo alt, das ich noch 30 Minuten Behandlungen kennen und mich an die Zeit zurückerinnere ....
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Silki1806 schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch ich habe in meiner Praxis die geschilderten Probleme mit Beihilfepatienten. Und kurz und knapp, bei mir sind es einheitliche Preise, egal ob Beihilfe, Postbeamten oder Vollprivat. Wir sind ja nicht auf einem Basar, jeder Patient wird zeitlich und fachlich gleich behandelt, Basta!! Wir können doch unsere Preisgestaltung nicht danach richten, wie der Patient versichert ist, oder auch nicht…………
Und unabhängig davon:
Alle Beamte wurden bereits im Jahre 2011 durch das Bundesministerium des Inneren angeschrieben um Ihnen mitzuteilen, dass mittlerweile eine Preisdifferenz zwischen dem Beihilfesatz und dem Abrechnungssatz für Privatpatienten entstanden ist, wodurch es zu Zuzahlungen der Beamten kommen kann. Man soll sich als Beihilfepatient vor der Behandlung über den Abrechnungssatz der jeweiligen Behandlung in der Praxis informieren, um nicht unerwartet mit Zuzahlungen konfrontiert zu werden.
Und nochmal: Der Beihilfesatz ist kein Abrechnungssatz. Er legt lediglich die Beteiligung des Dienstherren für die jeweilige Behandlung fest. Und wodurch wird der Beihilfesatz finanziert ? Richtig, durch Steuergelder. Und wer zahlt Steuern, auch richtig, wir alle……egal ob angestellt oder selbstständig.
Für die Beamten, die übrigens auch nach 6 Wochen Krankheit nicht ins Krankengeld fallen und somit weiterhin zu 100% Ihr Gehalt oder Ihre Besoldung bekommen und der Steuerzahler schon einen Großteil der Behandlungskosten (Beihilfesatz) trägt, ist eine geringe Zuzahlung also nicht zumutbar?
Aber für Frau Mustermann, alleinerziehend und mit Zweitjob um zu überleben ist die gesetzliche Zuzahlung von mittlerweile fast 30 Euro für sechs mal manuelle Therapie völlig ok?
Vielleicht haben wir uns, z.B. mit dem anbieten von „Last-Minute-Massagen“ für 10 Euro, selbst ein Ei ins Nest gelegt, aber wir müssen uns auch nicht unter Wert verkaufen. Schon gar nicht für die Beihilfepatienten (siehe oben).
Die Fortbildungen für unsere Zusatzausbildungen, um unsere Patienten nach besten Wissen und nach allen Regeln der Kunst zu behandeln, was wir alle ganz bestimmt sehr gut und mit viel Herzblut machen, waren nicht nur zeitintensiv sondern auch sehr teuer.
Es muss da dringend eine Regelung her, um uns im Praxisalltag die nervigen Diskussionen zu ersparen. Und da sind die Verbände gefragt.
In meiner Praxis gibt es weiterhin einen festgelegten Preis pro Behandlung und nicht pro „wie versichert“
Freundliche und kollegiale Grüße
Henryk Matros
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stephan326 schrieb:
Ja in der Tat ein schwieriges Thema. Aber alle Praxen und alle Arbeitnehmer machen inzwischen ihr eigenes Ding. So what?
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