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wie verhält es sich, wenn ein Patient 4x in einer Physiopraxis behandelt wurde, jetzt dort abbricht und 2x in meiner Praxis behandelt werden möchte?
Der Patient erklärte mir, er hat mit seiner KK telefoniert (TK) und diese würde ihm ein Stempel auf die Kopie des Rezeptes geben, sodass es keine Probleme macht.
Bei älteren Foreneinträgen habe ich allerdings gelesen, dass es eine neue Verordnung geben MUSS.
Erfahrungen?
Liebe Grüße
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yannick556 schrieb:
Hallo Leute,
wie verhält es sich, wenn ein Patient 4x in einer Physiopraxis behandelt wurde, jetzt dort abbricht und 2x in meiner Praxis behandelt werden möchte?
Der Patient erklärte mir, er hat mit seiner KK telefoniert (TK) und diese würde ihm ein Stempel auf die Kopie des Rezeptes geben, sodass es keine Probleme macht.
Bei älteren Foreneinträgen habe ich allerdings gelesen, dass es eine neue Verordnung geben MUSS.
Erfahrungen?
Liebe Grüße
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Neuling schrieb:
Es muss eine neue VO sein. Laß dich nicht auf solche halbwahren Zusagen der KK ein. Der Pat. kann doch einfach Rezept A bei Praxis A nach 4x abbrechen und sich bei seinem Doc ein neues Rezept B geben lassen (Folge-VO demnach)
Sonst Dienst nach Vorschrift.
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ali schrieb:
kannst Du Dir überlegen. Haben wir bei der TK 3x problemlos abgerehnet, ist aber tüddelkram auch wg. ZZ und würd ich nur bei Patienten machen, die es wert sind.
Sonst Dienst nach Vorschrift.
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und bekommt das dann von der kasse ggf. erstattet
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Alex Moro schrieb:
genau
und bekommt das dann von der kasse ggf. erstattet
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Casus schrieb:
Wie verhält sich das denn eigentlich in dem Fall mit der ZZ? Müsste er wieder die Rezeptgebühr bezahlen + 2 Behandlungen?
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Der Pat. soll sich einfach eine neue Verordnung geben lassen und alles kann so einfach sein...
Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:
Nur hast du da die pauschalen € 10.- Verordnungsblattgebühr vergessen! Wer kassiert die? Die erste oder die zweite Praxis?
Der Pat. soll sich einfach eine neue Verordnung geben lassen und alles kann so einfach sein...
Grüße...Gerry
sonst bin ich bei dir, würde auch einfach eine neue VO holen.
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bundy007 schrieb:
sorry, hast natürlich recht bzw. ich nicht ganz richtig gelesen. habs jetzt darauf bezogen, wenn zum beispiel das rezept nach der 4. behandlung abgebrochen wird.
sonst bin ich bei dir, würde auch einfach eine neue VO holen.
Sooooo kompliziert ist es auch nicht...
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ali schrieb:
die 10 zahlt er in der ersten Praxis und hat auch eine Quittung dabei.
Sooooo kompliziert ist es auch nicht...
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Casus schrieb:
das heißt, dass Praxis 2 dann ausschließlich die 10% pro Behandlung bekommt, ohne die Rezeptgebühr (10€)?
Es ist glasklar geregelt, dass die Rez gebühr zu Beginn einer Behandlung eingezogen wird.
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Susulo schrieb:
Ja klar, du ziehst die Rez gebühr ja bei Rechnungsstellung auch nicht mehr ab.
Es ist glasklar geregelt, dass die Rez gebühr zu Beginn einer Behandlung eingezogen wird.
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Casus schrieb:
Mal ganz doof gefragt, da ich selbst angestellt bin und noch nie abgerechnet habe: Ist es nicht so, dass ich beispielsweise bei einem Rezeptwert von 128,16€ (6x KG in BaWü) die Zuzahlung noch obendrauf kommt? Oder zieht die KK die Zuzahlung (22,66€) vom Rezeptwert ab?
Einfach gerechnet : Brutto Rez Wert 100 Euro = 80 Euro KK + 20 Euro Pat oder eben bei befreitem Patient = 100 Euro KK
Alles andere wäre ja auch mehr als seltsam.
Manche Fragen könnte allerdings auch der gesunde Menschenverstand lösen....
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Susulo schrieb:
Gut, dass du dazuschreibst, dass du AN bist .... NEIN!! Wir organisieren für die KK die Zuzahlung und die zieht sie uns vom Rezeptwert wieder ab. Brutto bekommst du am Ende immer das Gleiche, egal ob ein Patient zuzahlen muss oder befreit ist.
Einfach gerechnet : Brutto Rez Wert 100 Euro = 80 Euro KK + 20 Euro Pat oder eben bei befreitem Patient = 100 Euro KK
Alles andere wäre ja auch mehr als seltsam.
Manche Fragen könnte allerdings auch der gesunde Menschenverstand lösen....
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Casus schrieb:
Ich danke dir für deine Antwort.
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Susulo schrieb:
@Halbtitan: kannst du mir kurz erklären, was ich falsch gesagt habe? Lerne gerne dazu....
dein Beispiel war super erklärt.... auch ich kann die negativ Ankreuzung von Halbtitan nicht nachvollziehen!
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo Susulo,
dein Beispiel war super erklärt.... auch ich kann die negativ Ankreuzung von Halbtitan nicht nachvollziehen!
MfG
JürgenK
Im Grunde ist es ja egal. Muss nicht alles verstehen....Satz des Jahres.
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Susulo schrieb:
Danke@Jürgen.
Im Grunde ist es ja egal. Muss nicht alles verstehen....Satz des Jahres.
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bundy007 schrieb:
rezeptgebühr anteilig für jede behandlung, sprich teilst die gesamtzuzahlung durch 6 beim 6er rezept und das dann x mal die entsprechende behandlungsanzahl, bei 4 terminen x 4 usw
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